Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft. Allgemeines staatsrecht - Page 494de Johann Caspar Bluntschli - 1863Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| Franz Wigard - 1849 - 808 pages
...Seewesen erforderlichen Modificatfonen dieser Bestimmungen werden besonderen Gesetzen volb>h»lien. §. 9. Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt, so wie die Strafen des Prangers, der Viandmarkung und 'der körperlichen... | |
| Deutscher Bund - 1849 - 82 pages
...kann anders verhaftet oder gefangen gehalten werden, als nach den Vorschriften des Gesetzes." §. 139. Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Fall von ,! - Meutereien sie zuläßt, so wie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen... | |
| Heinrich von Andlaw - 1850 - 488 pages
...wollten sogar, daß die Beschränkung wegen des Heer- und Seewesens aus dem Paragraphen noch wegfalle. §9. „Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht...vorschreibt,, oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft."... | |
| 1850 - 722 pages
...Dccember 1848 , die Grundrechte des deutschen Volks betreffend, im §. 9 enthaltenen Bestimmung, daß die Todesstrafe, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie...vorschreibt, oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt, abgeschafft ist, haben Wir, nach Anhörung Unsers Staatsraths und mit Zustimmung Unserer... | |
| 1851 - 1130 pages
...beziehungsweise die Aufhebung der Strafe des bürgerlichen Todes (für Württemberg unpractisch), der Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt*), sowie die Strafen des Prangers, derBrandmarkung (beide für Württemberg unpractisch) und... | |
| Johann Georg Krünitz - 1855 - 642 pages
...Modificationen dieser Bestimmungen werden beson» deren Gesetzen vorbehalten. §.9. Die Todesstrase, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt, so wie die Strasen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind... | |
| Albert Friedrich Berner - 1861 - 60 pages
...Iahre !848 beschloß die Deutsche Nationalversammlung, daß die Todesstrafe abgeschafft werden solle, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt,'^) Leider verkannte die Versammlung, daß es bei einer praktisch so bedeutsamen Entscheidung... | |
| Carl Joseph Anton Mittermaier - 1862 - 186 pages
...des deutschen Volkes den Grundsatz ausnahm: die Todesstrase ist ausgehoben, mit Ausnahme der Fälle, wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt. Man muß bedauern, daß diese Bestimmung der Gegenstand unwürdiger Angriffe geworden ist,... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 580 pages
...facheuse qu'ils prdvoient." Französische Verf. von 1848, §. 5: „La peine de mort est abolie en mutiere politique." Noch weiter geht der Frankfurter Entwurf...vorschreibt oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie ZHläszt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung, sind... | |
| E. H. Th.. Huhn - 1865 - 600 pages
...Seewesen ersorderlichen Modificationen dieser Bestimmungen werden besonderen Gesetzen vorbehalten. — Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt , oder das Seerecht im Fall von Meutereien sie zuläßt , so wie die Strafen des Prangers , der Brandmarkung und der körperlichen... | |
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