Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes... Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation - Seite 81von Carl Eduard Vehse - 1851 - 328 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| Karl Peltzer - 1957 - 748 Seiten
[ Der Inhalt dieser Seite ist beschränkt. ] | |
| 1956 - 332 Seiten
[ Der Inhalt dieser Seite ist beschränkt. ] | |
| 1958 - 244 Seiten
[ Der Inhalt dieser Seite ist beschränkt. ] | |
| 1958 - 948 Seiten
[ Der Inhalt dieser Seite ist beschränkt. ] | |
| Walter Mönch - 1959 - 192 Seiten
[ Der Inhalt dieser Seite ist beschränkt. ] | |
| Horst-Rudolf Köneke - 2002 - 140 Seiten
...Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbst verschuldet ist die Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am...des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen." Kant dachte offensichlich in erster... | |
| |