| Dagmar Richter - 2010 - 1363 pages
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| Monika Egger - 2006 - 158 pages
...dem Hinweis auf das allgemeine Gleichheitsprinzip in der Bundesverfassung in den Griff zu bekommen: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen." Dieses... | |
| Bardo Fassbender - 2007 - 532 pages
...Worten: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." 15 Die Norddeutsche Bundesverfassung und die Reichsverfassung von 1871 enthielten hinsichtlich des... | |
| Peter Haberle - 1999 - 680 pages
...Bundesstaatlichkeit Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Art. 4 Grundsätze des staatlichen Handelns (1) Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns ist das Recht.... | |
| Gerhard Leibholz - 1973 - 694 pages
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| 1872 - 766 pages
...Art, 3. : „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind". Während der erste Artikel die souveränen Völkerschaften in ein abermals souveränes Volk der Eidgenossen... | |
| 1881 - 1040 pages
...lautet: „Die Cantone sind souverän, soweit ihre Souvcränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." Wie wir bereits gesehen haben, hat nun auch die Revision der Bundesverfassung vom Jahre 1874, welche... | |
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