| Wilhelm Rein - 1908 - 962 pages
...Bundesverfassung: »Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus,...welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind.« Speziell auf dem Gebiete des Volksschulwesens sind die Kantone grundsätzlich selbstherrlich. Die Bestimmungen... | |
| Dietrich Schindler - 1916 - 226 pages
...BVArt. 3: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." Schollenberger: Bundesstaatsrecht S. 148. für die Zuständigkeit der Kantone. Damit ist wohl vereinbar,... | |
| Ulrich Lampert - 1918 - 270 pages
...Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Freiheit,... | |
| Richard Schmidt, Adolf Grabowsky - 1925 - 684 pages
...Art. 3: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." Das will im wesentlichen besagen: die Kantone haben ihre vor der Schaffung des Bundes vorhandene Staatsgewalt... | |
| 1872 - 736 pages
...'Art. 3. — Die Kantone sind, souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...— Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es giebt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Geburt,... | |
| 1919 - 420 pages
...bestimmt: „ Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." Nach aussen hat die Schweiz als Ganzes alle Befugnisse zum völkerrechtlichen Auftreten, auch den Befehl... | |
| Brigitt Sigel - 1991 - 116 pages
...welcher lautet: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Die Befugnisse des Bundes sind also in der Bundesverfassung abschliessend aufgeführt und können nur... | |
| Elisabeth Bühler - 1998 - 282 pages
...dies garantiert. In der Schweiz ist dies Artikel 4 Absatz l der Bundesverfassung (Art. 4 Abs. l BV): «Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, der Familien oder Personen.» Ursprünglich... | |
| Monika Egger - 2006 - 158 pages
...dem Hinweis auf das allgemeine Gleichheitsprinzip in der Bundesverfassung in den Griff zu bekommen: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen." Dieses... | |
| Bardo Fassbender - 2007 - 532 pages
...Worten: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." 15 Die Norddeutsche Bundesverfassung und die Reichsverfassung von 1871 enthielten hinsichtlich des... | |
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