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" Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus. welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. "
Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen Buenden ... - Page 400
de Johann Caspar Bluntschli - 1852
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Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Volumes 16 à 17

Gerold Meyer von Knonau - 1891 - 950 pages
...Bundesverfassung: Alle Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Die Gleichstellung der Rechte der Dörfer usw mit denjenigen der Orte erklärt sich daraus, dass nach...
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Die Widerrechtlichkeit als Schadensersatz-Grund nach schweizerischem ...

Rensing - 1892 - 90 pages
...Derselbe sagt : Die Kantone sind souverän, sofern ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind, sodann Artikel 64 : Dem Bunde steht die Gesetzgebung zu : « über alle auf den Handel und Mobiliarverkehr...
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Die direkte Volksgesetzgebung in der schweizerischen Eidgenossenschaft und ...

Alphonse Dunant - 1894 - 90 pages
...Artikel 3 : ,Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind '). Damals glaubte man, dass die Teilbarkeit der Souveränität zwischen den Einzelstaaten und dem...
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Commentar zur Verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich

Max von Seydel - 1897 - 472 pages
...dem Artikel 2 in der Zachariä'schen Lesart lautet Artikel 3 der schweizerischen Bundesversassung: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät...Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen worden sind." Das Vorbild all dieser Sätze aber ist das 12. Amendment zur Versassung der Vereinigten...
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Bundesstaat und Staatenbund in Geschichtlicher Entwickelung

Louis Le Fur, Paul Posener - 1902 - 416 pages
...einer Stelle:1) die Kantone sind sonverän, soweit ihre Sonveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Die weitere Entwickelung seit 1848 hat allerdings gezeigt, daß ein starkes Streben nach Erweiterung...
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Die Bundesverfassungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 12 ...

R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Bundesverfassung 1848. Bundesverfassung 1874. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse. keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5....
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Die st. gallische und schweizerische Freizügigkeit

Hans Beerli - 1905 - 170 pages
...folgendermaßen: .,Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." zu halten als die angesessenen Bürger aus dem eigenen Kanton. Weiche man von der Vorschrift dieser...
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Kommentar der Schweiz. Bundesverfassung vom 29. Mai 1874

Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...diskutiert. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. I. Geschichte. Die Mediationsverfassung bestimmte in Art. 12: <= Die Kantone üben alle Gewalt aus,...
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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (mit ...

Switzerland - 1908 - 70 pages
...Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5....
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Die auswärtigen Hoheitsrechte der deutschen Einzelstaaten

Hans Schäffer - 1908 - 104 pages
...schweizerischen Eidgen.: Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind (Art. 3). 1) Brie, Theorie S. 104. 2) Brie, Theorie S. 109; An schütz, Deutsches Staatsrecht S. 514 f.;...
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