| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 pages
...Satz: »die Einzelstaaten sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind« wurde als ein selbstverständlicher nicht ausdrücklich in den Entwurf aufgenommen, aber in der That... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 pages
...Satz: »die Einzelstaaten sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind« wurde als ein selbstverständlicher nicli' ausdrücklich in den Entwurf aufgenommen, aber in der That... | |
| 1878 - 404 pages
...1874 sagt: „Die Cantone sind souverain, soweit ihre Souverainität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind." Ungeachtet dieser Aussprüche der Theorie und des geltenden Rechtes erscheint es als eine unlösbare... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind fouverän, foweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Vundesgewalt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem gleich. Es gibt in der Schweiz Unterthanenverhältni... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...nicht der Bundesgewalt übertragen sind. < ^ Art. 4. Art. 5. Der Bund gewährleistet dm Kantonen ihr Gebiet, ihre Souueränctät inner den Schranken des... | |
| 1872 - 744 pages
...Souveräiietät nicht durch die Bundesverfassung beschrankt ist, und üben als solche alle Rechte aus, wiche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. *Art, 4. — Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es giebt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, 'der Geburt,... | |
| 1872 - 1218 pages
...ausdrücklich: >Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind« und nach Art. 5 »gewährleistet der Bund ihnen ihre Souveränetät innerhalb der Schranken des Artikels... | |
| 1872 - 1046 pages
...ausdrücklich: »Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte aus..., welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind« und nach Art. 5 »gewährleistet der Bund ihnen ihre Souveränetät innerhalb der Schranken des Artikels... | |
| Hermann Alexander Berlepsch - 1873 - 622 pages
...Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung Ijeschränkt ist. — (Art. 4.) Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanen, keine Vorrechte des Ortes, derGoburt, Familie oder Personen. — (Art. 6.) Der Bund gewährleistet... | |
| Max von Seydel - 1873 - 318 pages
...Bundesverfassung: „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. United States by the constitution, nor prohibited by it to the states, are reserved to the states respectively... | |
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