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" Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. "
Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ... - Page 258
de Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871
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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (mit ...

Switzerland - 1908 - 70 pages
...4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien...gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet, ihre Souveränetät innert den Schranken des Artikels 3, ihre Verfassungen, die Freiheit, die Rechte des Volkes und die...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur ..., Volumes 22 à 23

1872 - 736 pages
...der Bundesgewalt übertragen sind. 'Art. 4. — Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es giebt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Geburt, der Familien oder Personen; *Art. 5. — Der Bund gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet, ihre...
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Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 6

Karl Hilty - 1891 - 984 pages
...Revolution gestatten wollte, — ein seltsamer Umschwung, den mitunter das Rad der Weltgeschichte macht ! ') Der Bund gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet, ihre Souveränetät inner den Schranken des Art. 3, ihre Verfassungen, die Freiheit, die Rechte des Volkes, und die verfassungsmässigen Rechte...
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