Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist unverletzlich. Niemand darf zur Teilnahme an einer Religionsgenossenschaft, oder an einem religiösen Unterricht, oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen, oder wegen Glaubensansichten mit Strafen... Staat und Kirche in der Schweiz: eine Darstellung des eidgenössischen und ... - Page 37 de Karl Gareis, Gareis, Zorn - 1877 - 673 pages Affichage du livre entier -
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