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werdet, damit dasselbe in Ansehung der zu seinem Departement gehörigen Articuls, ein gleiches beobachten könne. Ich bin 2c. Potsdam, den 20. Novbr. 1772.

21. Nach Anzeige bes Etats-Ministri Frh. v. d. Horst find bereits an Zoll. Gefällen seit dem Monat September bis zum 27. October

28475 Rthlr. 2 Gr. 10 Pf.

an Se. Königl. Majestät in Preußen Unseres Allergnädigsten Herrn Krieges und Dom. Kammer in Marienwerder abgeliefert worden, und in denen Zöllen an der Nege und zu Fordon liegen, an eben dergleichen noch

9395 Rthlr. 11 Gr.

vorråthig. Wenn nun Hochgedachte Se. Königl. Majeståt dato befohlen, daß diese lettern gleichfalls an obgedachte Kammer ab geliefert werden sollen, als befehlen Höchstdieselbe derselben in Gnaden, diese 9395 Rthlr. 11 Gr. in Empfang zu nehmen und gehörig in Einnahme zu stellen.

Potsdam, den 22. Novbr. 1772.

22. Se. Königl. Majestät in Preußen :c. Unserm Allergnådigsten Herrn sind die Privilegia der Zünfte in Dero Königreich Preußen nicht erinnerlich und eben so wenig ist Höchstderoselben bekannt, worin eigentlich dieselbe, von denen bisherigen Gewerks, rollen abgehen. Eine nähere Anzeige hierüber wird Höchstdieselbe in Stand seßen, die darüber unter dem 19. dieses Monats von Dero Marienwerderschen Kr. und Dom. Kammer eingegangnen Anfrage, desto gemessener zu entscheiden, und dahero wollen Höchsts dieselbe dergleichen annoch mit dem fördersamsten von leßterer er warten. Potsdam, den 25. November 1772.

23. Da Se. Königl. Majestät in Preußen 2c. Unser aller gnådigster Herr auf die angeschlossene Vorstellung des gewesenen

Obrist-Lieutenant Freiherrn von Goltz zu Brotzen bei Tempelitburg vom 13. dieses demselben die von ihm zu entrichtende rick ständige polnische Kopfgelder von vier Jahren in der Maße, daß er solche nur für das jetzt laufende Jahr zu Höchst Sr. Königl. Majestät Kasse zu bezalen gehalten sein soll, zu erlassen in Gnaden geruhet, als machen Se. Königl. Majeståt solches Dero Mas rienwerdersche Kr. und Dom. Kammer, um hiernach das erfor, derliché zu veranlassen, und den Obrist-Lieutenant Freiherrn v. Goltz von wegen Sr. Königl. Majestät auf gedachte seine Vorstellung zu bescheiden, hiedurch bekannt.

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Potsdam, den 25. November 1772.

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24. Seine Königl. Majestät in Preußen c. Unser aller, gnädigster Herr, haben die von Dero kr. und Dom. Kammer zu Marienwerder laut Cabinets - Ordre vom 11. dieses Monats von dem Kassen Bestand pro October c. der 80469 Rthlr. 20 Gr. Pf. erforderte 3333 Stück Ducaten à 3 Rthlr. 9999 Rthlr. und

mit

mithin in allem

1 Species Thaler 10,000 Rthlr.

bei dem Bericht gedachter Kammer vom 19. dieses Monats nach angeschlossener Quittung, wohl erhalten, und erwarten die fernere Berichtigung der 5992 Rthlr. 8 Gr. Diäten bis Ende Augusti c. für die Vermessungs und Classifications - Commission, fo wie der 30,000 Rthlr. an den Etats-Ministre Freiherrn v. d. Horst Behufs der Tabacks, Administration.

Potsdam, den 27. Novbr. 1772.

25. Demnach Se. Königl. Majestät in Preußen. c. Unser Allergnädigster Herr, der Judenschaft in Schottland auf dem Hohen Bruch bei Danzig, ein ordentliches Schuß-Privilegium zu verwilligen geruhet, und derselben solches bei Dero General, Directorio zu Berlin, in eben der Maße, als das Berlinsche ausfertigen lassen werden, als haben Höchstdieselbe solches Dero

Krieges und Domainen-Kammer zu Marienwerder hiemit zur Nachricht und Achtung nicht verhalten wollen, und kann dieselbe bemeldter Judenschaft aufgeben, solches bei der Geheimten Kanzs lei Dero General-Directorii zu feiner Zeit abfordern zu lassen. Potsdam, den 28. Novbr. 1772.

26. Bester Rath, besonders lieber getreuer! Db Jch Euch gleich für die bei Eurem Bericht vom 27. Novembris übersandte Preußische Trüffeln danke; so mag Ich Euch doch dabei nicht verhalten, daß solche bei weitem nicht so gut sind, als die Preus ßischen Erbsen. Diese lettern sind die Frucht, auf welche Preus Ben stolz thun kann. Sie sind leckerer, als seine Trüffeln und sie behalten bei Mir allezeit den Vorzug. Ich bin Euer gnädiger König. Potsdam, den 5. Decembris 1772.

27. Se. Königl. Majestät in Preußen c. Unsern Allers gnådigsten Herrn, sind die 3 Berichte Dero Krieges, und Dom. Kammer zu Marienwerder vom 3. und 5. dieses Monats, nebst dem, diesem leßteren beigefügten und an Dero Ober-Präsidenten von Domhardt remittirten monatlichen Kassenabschluß, wohl zugekommen, und gleichwie es Höchstderoselben nicht anders als zu gnådigstem Wohlgefallen gereichet, daß nach diesen Berichten alles gut von statten gehet, als haben Höchstdiefelbe solches gedachter Dero Kammer hiemit gnädigst zu erkennen geben und zugleich ohnverhalten wollen, daß nach ihrem Antrag dem Buchhändler Kanter zu Königsberg in Preußen, das Privilegium zur Hofbuchs Druckerei in Neu-Preußen durch Dero General-Directorium ausgefertigt werden soll. Das einzige was Höchstgedachter Sr. Königl. Majestät bei obgedachten Berichte vom 3. etwas befrems det, sind die hohen Getreidepreise, und wåre wohl zu wünschen, daß solche etwas herunter gehen möchten.

Übrigens bleibet obgedachter Kammer noch immer eine große Arbeit übrig, nemlich die Aemter Anschläge und die Anfertigung

à des Etats, wobei jedoch Höchstgedachte Se. Königl. Majestät Sich von derselben eben den Fleiß und Diensteifer versprechen, welchen Höchstdieselbe bishero an derselben, verspåret haben.

Potsdam, den 9. December 1772.

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28. Demnach Se. Königl. Majestät in Preußen c. Unser Allergnädigster Herr entschlossen sind, die beiden alten Schlösser zu Schwetz und Mewe, dergestalt zu Magazinen aptiren zu lass sen, daß in jedem vier Boden übereinander angebracht werden sollen, als befehlen Höchstdieselbe Dero Marienwerderfchen Krieges- und Domainen - Kammer hiemit:

ohne Anstand ganz genaue Anschläge davon anfertigen zu lassen und einzusenden.

Potsdam, den 10. Decbr. 1772.

29. Sr. Königl. Majestät in Preußen 2c. Unserm Allergnä. digsten Herrn, sind die sämmtlichen vier Berichte Dero Krieges. und Domainen - Kammer zu Marienwerder vom 3., 10., 11. und 12. dieses Monats zu gleicher Zeit zugekommen.

So viel nun die, in ersterem bemerkte Abstellung der Handwerks Unordnungen betrifft, so halten Höchstgedachte Seine Königl. Majestát dafür, daß solche am besten dadurch zu erreichen sein werde, daß sämmtlichen Zünften und Innungen, die in Dero alten Provinzen ertheilte Privilegia und Verordnungen zur Befolgung vorgeschrieben werden und Dero General Directorium erhält Ordre, gedachter Dero Kammer solche zu diesem Behuf zus zufertigen.

Derselben Vorschlag vom 10. hingegen, die in denen Danziger Vorstådten und Gegenden zu machende Accise - Einrichtung betreffend, findet zwar in so weit Dero Höchsten Beifall, und Höchstdieselbe werden, zu denen unterm 11. angetragenen kleinen Husaren Kommandos, von Dero an der Nege stehenden Malachowskischen Esquadrons dreißig Mann in die Dörfer um Dan

IV. Urkundenbuch.

B

zig berum, detachiren lassen, deren Bertheilung mehr bemeldt Kammer, bei ihrer Ankunft zu veranlassen wissen wird. KE mögen Höchstgedachte Se. Königl. Majeståt Dero mehrbemeldte Kammer hiebei zugleich unangemerkt nicht lassen, bei diesem Ge schäfte überhaupt den Bogen nicht zu hoch zu spannen, damit de durch nicht, der davon zu erwartende Vortheil vielleicht eher va mindert, als erhöhet werden möge.

Potsdam, den 17. Decembris 1772.

30. Se. Königl. Majestät von Preußen c. Unser Ale gnådigster Herr, haben aus dem sehr weitläuftigen confusen Be richt Dero Marienwerderfchen Krieges und Domainen - Kanimet vom 13. dieses soviel endlich abgenommen, daß in der Star: Elbing mancherlei Abgaben unter verschiedener Benennung erle get werden, welche Abgaben die 2c. Kammer demnach ganz eigent lich auszumitteln, und weil Se. Königl. Majestät solche diese Stadt zu erlassen schon gemeint sind, deren Niederschlagung ge hörig zu verfügen hat. Potsdam, den 20. Decbr. 1772.

31. Demnach Se. Königl. Majestät in Preußen c. Unser Allergnädigster Herr, die Häuser der Kaufleute zu Elbing vor der Natural Einquartirung auf eben den Fuß entbunden wissen wollen, als solches in Dero übrigen Landen hergebracht ist; als befehlen Höchstdieselbe Dero Krieges und Domainen. Kam mer zu Marienwerder hiermit, deshalb das erforderliche sofort zu verfügen, und solches der Elbingschen Kaufmannschaft auf de ren in originali neben liegende Vorstellung vom 10. zur Beruhi gung bekannt zu machen. Potsdam, den 21. Decbr. 1772.

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32. Da es nöthig ist, daß das von der SeehandlungsKompagnie in Danzig angekaufte, und daselbst bei denen Kaufleuten Buchholtz, Hawer und Bernhardi befindliche Seefalz von einigen Tausend Lasten, bei dem eintretenden Frost auf Schlitten

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