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deutscher Ingenieure.

Litteratur.

Die Selbstkosten des Eisenbahn - Transportes und die Wasserstrafsenfrage in Frankreich, Preussen und Oesterreich. Von W. von Nördling, Sectionschef und Generaldirector a. D. des Oesterreichischen Eisenbahnwesens. Wien, 1885; Verlag von A. Hölder; Preis 12 M.

In dem vorliegenden 224 Seiten starken Werke werden die genannten Tagesfragen in durchaus vorurteilsfreier und wissenschaftlicher Weise erörtert. Der Verfasser, welcher früher bei den französischen Kanälen thätig war, dann aber im Oesterreichischen Eisenbahnwesen eine hervorragende Stellung einnahm und daher auf Grund eigener praktischer Erfahrung zur Behandlung des Gegenstandes in hohem Grade befähigt ist, hält sich einerseits von den optimistischen Anschauungen der meisten Kanalfreunde, welche eben vor seiner praktischen Erfahrung nicht zu bestehen vermögen, durchaus fern, stellt andererseits aber auch die Eisenbahnfracht-Verhältnisse nach Mafsgabe des wirklich bestehenden fest; sein Werk, welches sich durch besondere Gründlichkeit und klare Darstellung auszeichnet, ist daher zur Aufklärung des Gegenstandes wie kaum ein anderes geeignet und wird allen beteiligten Fachgenossen hiermit bestens empfohlen.

Nach einem Vorworte und einer Einleitung, welche die Grundsätze der Erörterung und die durch Beschlüsse des Oesterreichischen Abgeordnetenhauses gegebene Anregung zu der ganzen Arbeit enthalten, folgt im 1. Abschnitte die Feststellung der Selbstkosten des Eisenbahn-Gütertransportes. Der Verfasser legt hier zunächst seine Anschauung dar, nach welcher die Zinsen der Anlagekosten der Bahnen den Selbstkosten nicht zugezählt werden sollten, welche vielmehr lediglich aus den laufenden Ausgaben, und zwar annähernd aus einem constanten und einem zur Verkehrsmenge im geraden Verhältnisse stehenden Teile beständen. Nach diesen Grundsätzen sind dann die bei der Theifsbahn und anderen Oesterreich - Ungarischen Bahnen enstandenen Selbstkosten aus den wirklichen Ausgaben und unter Verteilung derselben auf den Personen- und Güterverkehr nach Massgabe der gefahrenen brutto-tkm berechnet und für die letztgenannten Bahnen zu 1,2 Pfg., bei sehr regem Verkehr zu 0,85 Pfg. für 1tkm angegeben. Im Anschlusse hieran sind die niedrigsten Tarife, der Einfluss der Herabsetzung derselben, Refactien und Specialtarife besprochen. Den Schluss dieses Abschnittes bildet eine allgemeine Besprechung des Concurrenzverhältnisses zwischen Eisenbahnen und Kanälen, wobei die Selbstkosten der letzteren mit 0,85 Pfg. für 1tkm angegeben werden. Besondere Beachtung verdient hier die Bemerkung, dass in Frankreich infolge der Vorliebe des Handels für die Eisenbahnen der Frachtsatz der letzteren bei Concurrenzgleichheit im Durchschnitt um 50 pCt. höher als auf den Kanälen anzunehmen sei.

Der 2. Abschnitt behandelt die französischen Wasserstrafsen und enthält nächst einer eingehenden Beschreibung der Entwicklung derselben besondere Angaben über den Verkehr der Kanäle, Flüsse und gleichgerichteten Bahnen, aus welchen die Ueberlegenheit der letzteren gerade für den Massentransport leicht zu erkennen ist. Die folgende Darstellung der neueren Kanalbauten enthält u. a. den Nachweis, dass gerade auf dem mit kleinen Schiffscalibern betriebenen sehr leistungsfähigen Kanale von Berry die Frachten besonders niedrig sind. Hieran reihen sich vollständige Angaben über die Unterhaltungkosten, Sommer- und Wintersperre, Verkehrsund Frachtverhältnisse dieser Kanäle. Die Schlusserörterung lässt sich kurz dahin zusammenfassen, dass in Frankreich den Eisenbahnen vor neuen Kanälen der Vorzug gebühre.

Es folgt hierauf der 3. Abschnitt, welcher die Preufsischen Wasserstrafsen, deren Verkehrs- und Concurrenzverhältnisse und insbesondere die bekannten neueren Kanalentwürfe behandelt. Wesentlich erscheint hier die Bemerkung, dass die Concurenzfähigkeit der Wasserstrafsen vorzugsweise auf dem starren Tarifsystem der Preufs. Staatsbahnen beruhe. Der 4. Abschnitt, welcher die Wasserstrafsen anderer Länder behandelt, enthält zunächst den Nachweis, dass der Bayerische Ludwigskanal die von den Kanalfreunden stets hervorgehobenen Nebenerträgnisse nicht geleistet und keinen regen Localverkehr entwickelt hat, sowie, dass in

Selbstverlag des Vereines.

Belgien die meisten künstlichen Wasserstrafsen heute nicht mehr bauwürdig wären. Von England ist gesagt, dass die Kanäle daselbst aufgehört haben, den Eisenbahnen ernste Concurrenz zu machen. Bei Nordamerika ist besonders der von den Kanalfreunden so häufig als Vorbild hingestellte Eriekanal besprochen und aus einem französischen Bericht über die dortige Binnenschifffahrt der Schluss gezogen, dass die Eisenbahnen überall im Zuge sind, über die Wasserstrafsen den Vorrang zu erringen.

Der folgende 5. Abschnitt enthält die aus den besprochenen Angaben gezogenen Schlussfolgerungen, nämlich, dass 1. der Hauptgrund des Siechtumes der Kanäle in der Langsamkeit und den Unterbrechungen des Verkehres zu suchen sei; 2. die Einführung des Dampfbetriebes, welcher keine andere Betriebsart neben sich dulden könne und daher ein Betriebsmonopol bedinge, mit der Wohlfeilheit und Freiheit des Betriebes nicht vereinbar und daher von derselben kein Vorteil zu erhoffen sei; 3. ein beliebiges Anlegen an jedem Punkt überhaupt unzulässig sei; 4. die Nebenvorteile der Kanäle, als Be- und Entwässerung, Wasserkraft, Schutz gegen Ueberschwemmungen usw. in Wirklichkeit nur ausnahmsweise nutzbar gemacht werden können. Inbetreff Oesterreichs wird dann aus einzelnen besonderen Betrachtungen der Schluss gezogen, dass es sich durch den Sirenengesang der Kanalfreunde nicht verleiten lassen möge.

Als Anhang ist eine Uebersetzung der französischen Kanalordnung beigegeben, welche erkennen lässt, dass zur Erhaltung des Betriebes auf den Kanälen in Wirklichkeit die strengsten Beschränkungen der von den Kanalfreunden so viel belobten Freizügigkeit unumgänglich notwendig sind.

Den Schluss des Werkes bildet eine Abhandlung über Eisenbahntarife, in welcher der Verfasser seinen schon eingangs bezeichneten Standpunkt eingehend darlegt,, wonach die Tarife im wesentlichen nach Mafsgabe der Ertragsfähigkeit der beförderten Gegenstände, also auf Grund des Erwerbsprincipes, festzustellen seien, während die Betriebskosten nur als untere Grenze derselben gelten, die Verzinsung der Anlagecapitalien aber hierbei aufser Betracht bleiben und wie bei anderen industriellen Unternehmungen der Gunst der Verhältnisse überlassen bleiben müsse. Da der der Verfasser diese Grundsätze nicht nur für Privatbahnen, sondern auch für Staatsbahnen aufstellt, so gestatten wir uns zu bezweifeln, dass dieselben vor dem für die letzteren allein mafsgebenden volkswirtschaftlichen Standpunkt allgemein zu Recht bestehen können, da Frachtsätze, welche die Verzinsung nicht eintragen, eine Belastung der Steuerzahler, solche, welche mehr eintragen, eine Belastung der betr. Versandtgegenstände bilden, beides Dinge, welche nur in beschränktem Masse bezw. zeitweise zur Anwendung gebracht werden dürfen, wenn der Gesammtheit keine Nachteile entstehen sollen.

An mehreren Stellen seines Werkes bedauert der Verfasser, dass in wirtschaftlichen Fragen nur selten auf Grund eingehender Prüfung verfahren, bei der ausschlaggebenden grofsen Menge vielmehr meistens Schlagworte mafsgebend seien, welche einmal die nötige Verbreitung erlangt hätten. Es muss leider zugegeben werden, dass dem vielfach so ist; um so gröfser ist das Verdienst des Verfassers, durch seine verständnisvolle und klare Darlegung der wirklichen Verhältnisse zu einer nüchternen und wirtschaftlichen Auffassung der Kanalfrage in hohem Masse beigetragen zu haben.

v. Borries.

Bei der Redaction eingegangene Bücher: Die Fördermaschinen der Bergwerke. Von Julius Ritter von Hauer. Dritte vermehrte Auflage. Zweite Lieferung. Leipzig 1885, Arthur Felix.

Handbuch der Elektrotechnik. Von Dr. Erasmus Kittler. Zwei Bände. I. Band, I. Hälfte. Stuttgart 1885, Ferdinand Enke.

Beitrag zur Behandlung der mechanischen Wärmelehre an höheren Maschinenfachschulen. Von E. Wilda. Beilage zum XI. Jahresberichte der k. k. Staatsgewerbeschule zu Brünn.

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Band XXIX.

Sonnabend, den 8. August 1885.

Angelegenheiten des Vereines.

Diese Nummer enthält eine Beilage für die XXVI. Hauptversammlung in Stettin.

No. 32.

Zu derselben ist zu bemerken, dass sich die von den Eisenbahnen zugestandene Vergünstigung nur auf die Mitglieder, nicht auf deren Damen und Gäste erstreckt.

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Geschäftsbericht und Rechnungsablage für das Jahr 1884.

Unserem Vereine sind im Jahre 1884 insgesammt 531 neue Mitglieder beigetreten; durch den Tod und durch Austritt hat er 189 Mitglieder verloren, so dass die Zunahme 342 betrug und seine Gesammtmitgliederzahl bis Ende des Jahres 1884 auf 5177 gegen 4835 zu Ende 1883 stieg. 1)

Ungeändert ist die Zahl der Bezirksvereine, 29, und auch das Verhältnis der den Bezirksvereinen angehörigen zu den aufserhalb derselben stehenden Mitglieder ist nahezu dasselbe wie früher, rund 75 pCt.: 25 pCt.

Der umstehende Rechnungsabschluss für 1884 hat einen Ueberschuss von 6356,13 M ergeben, so dass das Vereinsvermögen sich auf 41492,40 M erhöhte.

Von wesentlichstem Einflusse auf die Jahresrechnung ist die Entwicklung der Zeitschrift gewesen, seit Beginn des Jahres 1884 als einheitliche Verschmelzung der früheren Monatszeitschrift und Wochenschrift wöchentlich erscheinend. Dass diese Mafsregel in geschäftlicher Beziehung eine richtige war, zeigt die starke Steigerung der Anzeigeneinnahme von rund 34000 M auf rund 44000 M. Wenn demnach und gegenüber der reichlichen Einnahme aus Eintrittsgeldern der Ueberschuss kein gröfserer geworden ist, so hat die Geschäftsführung zur Erklärung im wesentlichen anzuführen, dass sie den reichlich der Zeitschrift zufliefsenden Stoff angesichts der gesicherten Geldmittel nicht leicht abweisen mochte, und hofft sie damit im Sinne vieler Mitglieder gehandelt zu haben.

Folgende Arbeiten haben im Laufe des Jahres 1884 bezw. seit der XXV. Hauptversammlung den Verein beschäftigt. 1) Prüfung der Industrie-Schutzgesetze (Patent-, Marken- und Musterschutz) und ihrer Handhabung.

In Fortführung der begonnenen Arbeiten (Z. 1884 S. 634) hat die Commission der Hauptversammlung des Jahres 1884 einen vollständigen Entwurf, Anträge zum Patentgesetz und deren Begründung enthaltend, vorgelegt. Diese Ausarbeitung, von den Bezirksvereinen geprüft, bildete die Grundlage einer umfassenden Verhandlung auf dieser Hauptversammlung, welche mit Rücksicht auf einige wesentliche Widersprüche und Aenderungsanträge beschloss, die Vorlage den Bezirksvereinen zu wiederholter Beratung zu überweisen, damit die Commission auf Grund der eingehenden Aeusserungen derselben ihre Arbeit nochmals prüfe und sie einer zur endgiltigen Beratung

1) Das am 1. April 1885 abgeschlossene Mitgliederverzeichnis weist 5282 ordentliche Mitglieder auf und gegenwärtig beträgt die Zahl derselben 5371.

zu berufenden Delegirtenversammlung vorlege. Diese Delegirtenversammlung tagte am 5. und 6. Januar 1885 in Berlin; ihr Ergebnis war die einstimmige Annahme der in einigen Punkten geänderten Commissionsvorlage und der Beschluss, dieselbe zum Gegenstand einer Eingabe an den Fürsten Reichskanzler zu machen. Die Ausführung dieses Beschlusses erfolgte durch den engeren Vorstand, welcher am 25. März 1885 die Anträge des Vereines mit folgendem Begleitschreiben überreichte.

>>Ew. Durchlaucht beehrt sich der ganz gehorsamst unterzeichnete Vorstand des Vereines Deutscher Ingenieure in der Anlage

Anträge zur Abänderung des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877

ehrerbietigst mit der Bitte zu überreichen,

Hohe Reichsregierung wolle unter hochgeneigter Berücksichtigung dieser Anträge die gesetzgeberische Initiative baldthunlichst ergreifen, geeignetenfalls aber zur Vorbereitung der erbetenen Gesetzesänderungen eine Sachverständigen-Commission berufen.

In den Kreisen der Deutschen Industrie und Technik ist fast ohne jede Ausnahme die Ueberzeugung Gemeingut geworden, dass in der Reihe der zum Schutze der vaterländischen Arbeit gegebenen Gesetze das Patentgesetz vom 25. Mai 1877 ein Glied darstelle, welches weit über jede Erwartung hinaus sichtbar segenbringend gewirkt hat. Dem Vereine Deutscher Ingenieure war es vergönnt, bereits auf die Gestaltung des gegenwärtig bestehenden Gesetzes durch den von ihm dem hohen Bundesrat überreichten Entwurf eines solchen, welcher bei der Legislative vielfach Berücksichtigung gefunden hat, Einfluss zu üben. Er hat jetzt, nachdem er auf über 5000 Mitglieder angewachsen und in 29 Bezirksvereinen über ganz Deutschland organisirt ist, nachdem ferner eine achtjährige Erfahrung über die Wirkungen des Gesetzes vorliegt, den Eintritt der schon im Jahre 1881 in seiner Hauptversammlung zu Stuttgart überwiegend anerkannten Notwendigkeit einer Novelle zum Patentgesetz dadurch vorzubereiten gesucht, dass er eine Commission zum Zwecke der Sammlung aller auf dem Gebiete der Industrieschutzgesetzgebung gemachten praktischen Erfahrungen und zur Bearbeitung des dadurch gewonnenen Materiales einsetzte. Dieses Material ist in selten reich

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deutscher Ingenieure.

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Ausgaben.

Beiträge

Beiträge.

Eintrittsgelder

Laufende Beiträge und Reste

Vereinsschriften.

Anzeigenpacht

Rückzahlungen aus Eintrittsgeldern an
die Bezirksvereine .

Vereinsschriften.

Buchhändlerischer Absatz

Satz und Druck .

Sonderabdrücke, verkaufte Clichés

Textfiguren

Verschiedene Drucksachen

Besondere Unternehmungen.

Honorarnormen

Rohrnormalien

Druckpapier

Tafeln, Papier

Buchbinder.

Sonderabzüge

Tafeln, Stich und Druck

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Honorare

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Journale und Verschiedenes

Verschiedenes.

Herstellungskosten

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Versendung

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Inhalts - Verzeichnis der Zeit- und

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Vorstand.

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Der Unterschied der Vermögenszunahme gegen den Betriebsüberschuss (M 200,20) entspricht der wirklichen Mindereinnahme aus Beitragresten gegen den in die Vermögensaufstellung vom 31. December 1883 dafür eingesetzten geschätzten Betrag.

8. August 1885.

haltiger Weise von allen Seiten eingegangen und durch jene Commission einer eingehenden, mehrjährigen Prüfung unterzogen worden.

Das Resultat der Beratungen ist der Hauptversammlung des Vereines vorgelegt worden und hat dessen wesentliche Zustimmung gefunden; insbesondere ist von der Hauptversammlung zu Mannheim im Jahre 1884 beschlossen worden:

Die Vereinigung der Handhabung der drei Gesetze (Patent-, Muster- und Markenschutz) in einer Behörde und die Führung eines Centralmarkenregisters vorzuschlagen und die mehrbezeichneten Anträge zur Abänderung des Patentgesetzes Ew. Durchlaucht zu überreichen.

Indem wir uns dieses Auftrages ehrerbietigst entledigen, haben wir die Ehre, uns zum Organe der allgemeinen Ueberzeugung zu machen, dass die Bildung einer Reichscentralbehörde für die Handhabung aller auf den Schutz des nationalen Gewerbfleifses gerichteten Gesetze mit dem Sitze in der Reichshauptstadt notwendig erscheint; insbesondere bedarf es einer Centralisation der jetzt bei allen Amtsgerichten des Deutschen Reiches gesetzlich möglichen Anmeldung und Niederlegung von Mustern und Marken an einer Stelle, damit die durch die Unmöglichkeit der Kenntnisnahme von dem Schutze berechtigter Muster und Marken geschaffene Rechtsunsicherheit ihr Ende finde.

Ebenso erstrebenswert erscheint uns die Verwirklichung des allgemein gehegten Wunsches, die gesammte auf das Patentwesen bezügliche Rechtssprechung in höchster Instanz an den Sitz dieser Centralbehörde zu verlegen.

Indem Ew. Durchlaucht wir ganz gehorsamst die Frucht fleifsiger und sorgfältiger Arbeit überreichen, dürfen wir uns der Gewissheit hingeben, dass unsere Anträge den Wünschen der deutschen Industrie und Technik entsprechen, und der Hoffnung leben, dass diese Anträge einer hochgeneigten Berücksichtigung seitens Ew. Durchlaucht für wert erachtet werden möchten.

Zu solcher Hoffnung fühlen wir uns um so mehr ermutigt, als Ew. Durchlaucht Rescript vom 17. Februar d. J., dessen demnächstige eingehende Erörterung innerhalb der Kreise unseres Vereines wir für unsere Pflicht erachten, uns die freudige Gewissheit gegeben hat, dass den Vorschlägen und Anträgen unseres Vereines innerhalb der hohen Reichsregierung eine Berücksichtigung zu Teil wird, für welche unseren ehrerbietigsten Dank auszusprechen wir nicht verfehlen.

In tiefster Ehrerbietung

Der Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure.

2) Die Berechtigungen der Realgymnasien. Gemäss dem Beschlusse der XXV. Hauptversammlung haben der Hannoversche und der Niederrheinische Bezirksverein Beschlüsse über diese Frage vorbereitet; dieselben sind den Bezirksvereinen zur Beratung überwiesen worden und werden einen Gegenstand der Verhandlungen der bevorstehenden Hauptversammlung bilden.

3) Die Werkstattsausbildung der Maschinentechniker.

Die von der XXV. Hauptversammlung beschlossenen Resolutionen (Z. 1884 S. 758) sind zum Gegenstand einer Eingabe an die beteiligten deutschen Regierungen gemacht worden; von denselben liegt bisher nur seitens des Württembergischen Staatsministeriums des Kirchen- und Schulwesens die folgende auf das Wesen der Sache eingehende an den Director unseres Vereines gerichtete Aeusserung vor:

Euer Hochwohlgeboren

haben in Gemeinschaft mit zwei weiteren Mitgliedern des engeren Vorstandes des Vereines deutscher Ingenieure mittels sehr geschätzten Schreibens vom 3. October v. J. meinem Herrn Amtsvorgänger Vorschläge zur Organisation der praktischen Werkstattausbildung der Maschineningenieure zu übersenden die Güte gehabt.

Derselbe hat sofort der Direction des Polytechnikums und sodann auch der Direction der Baugewerkeschule hiervon Mitteilung gemacht, je mit der Aufforderung zur Aeufserung von ihrem Standpunkte.

Hierauf hat die Maschinenbaufachschule des Polytechnikums sich mit den Resolutionen Ziff. 1 bis 7 durchaus einverstanden erklärt und nur der Ansicht Ausdruck gegeben, dass der zweite Satz der Resolution unter Ziff. 3:

>>Eine Einschiebung der Werkstattausbildung zwischen das Hochschulstudium ist durchaus zu verwerfen,<

wegfallen sollte, da sein Inhalt bereits im ersten Satze der Resolution 3 genügend zum Ausdruck komme, und doch noch Fälle möglich seien, in welchen die Einschiebung der praktischen Ausbildung in das Hochschulstudium mit Rücksicht auf die abzulegenden Staatsprüfungen zugelassen werden könne.

Die Direction der Baugewerkeschule sodann hat darauf hingewiesen, dass § 5 des Statutes der Diplomprüfung für Maschinentechniker eine mindestens zweijährige praktische Vorbereitung verlange, die, da die Diplomprüfung unmittelbar nach Absolvirung der Baugewerkeschule stattfinde, dem Besuche wenigstens der oberen Klassen vorhergehen müsse, während der Unterricht in den unteren, sog. mathematischen Klassen diese Voraussetzung nicht mache. Dementsprechend hat die Direction der Baugewerkeschule der Ziff. 5 der Resolutionen, wonach die Werkstattausbildung derjenigen jungen Leute, welche eine technische Mittelschule besuchen wollen, vor dem Besuche derselben stattzufinden habe, in dem Sinne sich angeschlossen, dass hier nur der eigentliche Fachunterricht gemeint sei, welcher an der kgl. Baugewerkeschule dahier erst mit der dritten Klasse beginnt, wogegen der Besuch der mathematischen Klassen recht wohl der Werkstattausbildung vorhergehen könne und in diesem Fall auf den Erfolg der letzteren nur von gutem Einflusse sein werde.

Indem ich mich beehre, Euer Hochwohlgeboren vorstehende Kundgebungen zu übermitteln, füge ich für die sehr geschätzte Mitteilung der Vorschläge den diesseitigen verbindlichsten Dank bei und beharre

mit ausgezeichneter Hochachtung

Der Staatsminister des Kirchen- und Schulwesens.
Stuttgart, den 7. Mai 1885. Dr. v. Sarwey.

Im Anschluss an die Resolutionen des Vereines hat der Hannoversche Bezirksverein auf Wunsch des Vorstandes einen Entwurf für die Gesichtspunkte ausgearbeitet, welche bei der praktischen Ausbildung von Maschinentechnikern zu beachten sind, und sind dieselben den Bezirksvereinen bezw. der bevorstehenden Hauptversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.

4) Das von der XXV. Hauptversammlung genehmigte Preisausschreiben von 3000 M für die beste Lösung der Aufgabe:

>>Ueber die vorteilhafteste Dampfgeschwindigkeit in Dampfleitungsröhren bei guter Umkleidung derselben exacte und ausführliche Versuche anzustellen<<

ist vom engeren Vorstande mit den in Zeitschrift 1885 S. 61 veröffentlichten, unter Zuziehung der als Preisrichter gewählten Mitglieder festgestellten Bestimmungen zur allgemeinen Kenntnis gebracht worden.

Gemäls dem Beschlusse der XXV. Hauptversammlung hat der Vorstand in einer Eingabe an das Reichskanzleramt den Eintritt Deutschlands in die »Union zum Schutze des gewerblichen Eigentumes« befürwortet; die ihm darauf zuteil gewordene Antwort, welche in eingehendster Weise die Vorschläge des Vereines und die dem Antrag entgegenstehenden Bedenken erörtert, wird zunächst dem Gesammtvorstande zu weiterer Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ueber die Beteiligung des Vereines an den Aufgaben verwandter Vereine und Körperschaften dürfte folgendes zu berichten sein.

Den Vertretern unseres Vereines würde Gelegenheit geboten, an der Entstehung und weiteren Entwickelung des Centralverbandes preufsischer Dampfkessel-Ueberwachungs-Vereine teilzunehmen und dadurch sein Interesse an der Gestaltung dieses wichtigen Zweiges des industriellen Lebens von neuem zu bethätigen; die von dem Verbande gegebene Anregung einer gemeinsamen Arbeit betr. die Prüfung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften für die Ueberwachung der Dampfkessel und etwaige Vorschläge zur Aenderung derselben, welche dem Vorstande zu weiterer Beschlussfassung vorliegt, giebt gleichfalls Zeugnis von den zwischen beiden Körperschaften bestehenden lebhaften Beziehungen.

In nicht gleich günstiger Weise haben unsere Bestrebungen Fortgang genommen, an der Gestaltung von Normen für die Lieferung von Eisenconstruction en für Brückenund Hochbau (Z. 1884 S. 754), aufgestellt von dem Verbande Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, weiter mitzu

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deutscher Ingenieure.

wirken. Die auf Grund der Aeufserungen unserer Bezirksvereine von der Commission des Westfälischen Bezirksvereines aufgestellten zahlreichen und gewichtigen Aenderungsvorschläge sind jenem Verbande mitgeteilt, eine weitere Mitwirkung von unserer Seite ist bisher jedoch nicht erbeten worden.

Mit besonderem Danke darf der Verein der Aufforderung zur Mitwirkung an einer vom königl. preufs. Ministerium der öffentl. Arbeiten veranlassten Beratung der Grundlagen des Submissions wesens gedenken, welcher er durch mehrere Vertreter Folge leistete; wurde ihm doch dadurch Gelegenheit geboten, von neuem in dieser wichtigen Frage mitzusprechen, welche ihn in früheren Jahren wiederholt beschäftigt hat. Th. Peters.

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1) Beiträge: Anteil der Bezirksvereine an den Ein-
trittsgeldern, 150 Mitglieder zu 3 M

b) Eintrittsgelder von 200 neuen Mit-
gliedern zu M 10 .

2) Herstellung der Zeitschrift

2 000

3) Versendung derselben

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4) Verschiedene Drucksachen, insbesondere Mit-
gliederverzeichnis

5) Besondere Unternehmungen, Commissionen

7) Vorstand

6) Hauptversammlung

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8) Redaction und Geschäftsführung

9) Kassenverwaltung

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Summe der Einnahme M 143 000

10) Beiträge zu anderen Vereinen, Journale, Ver-
schiedenes

Summe der Ausgabe M 139 000.

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Bericht über die Thätigkeit der Bezirksvereine im Jahre 1884 85.

Weder in der Zahl (29) der Bezirksvereine noch in dem Verhältnisse der Zahl der denselben angehörenden Mitglieder zur Gesammtmitgliederzahl (3946 von 5282 am 1. April 1885) ist gegen das Vorjahr eine Aenderung eingetreten.

In ganz besonders hohem Mafse sind im verflossenen Vereinsjahre die Bezirksvereine durch Vorlagen des Hauptvereines, Anträge von Bezirksvereinen usw. in Anspruch genommen worden; sie haben denselben meist durch Vorberatung in Commissionen eine sorgfältige Prüfung zuteil werden lassen. Auf diese Weise wurde es ermöglicht, wichtige Vereinsarbeiten, wie die Prüfung des Patentgesetzes, die Grundsätze und Anleitung für die Untersuchungen an Dampfkesseln und Dampfmaschinen u. a. m., zu einem Abschluss seitens unseres Vereines zu bringen, während andere Angelegenheiten soweit gefördert sind, dass sie der bevorstehenden Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Während wegen dieser gemeinsamen Arbeiten auf den oben gegebenen Jahresbericht verwiesen werden kann, so ist bezüglich der besonderen Thätigkeit der einzelnen Bezirksvereine folgendes zu berichten.

Aachener Bezirksverein. Der Verein zählte anfangs Juli 1885 196 Mitglieder gegen 203 im Vorjahre. Es haben in der angebenen Zeit 11 Versammlungen stattgefunden, und waren dieselben von durchschnittlich 43 Mitgliedern besucht. Ueber folgende Gegenstände wurden Vorträge gehalten: Compensationseinrichtungen an Rohrleitungen; Ventile für Pumpen, Wasserhaltungen und Gebläse; Mafsbestimmung von Eisenconstructionen und Wertziffern; die Anwendung des Telephons; Temperaturänderung von Metalldrähten während der Dehnung; Einrichtung der elektrotechnischen Laboratorien der Aachener technischen Hochschule; Natrondampfkessel von M. Honigmann; Versuche mit Kohlenstaub und Grubengas; selbstthätige Bremsen für Eisenbahnen; Neuerungen in der Fabri

kation und Verwendung der Schwefelsäure; Zuckergewinnung aus Rübenmelasse; die neue Heizmethode von Fr. Siemens; das Wasserwerk der Stadt Düren und neuere Wassertürme, Oel- und Gasbehälter. Eine Versammlung war anberaumt worden behufs Beschlussfassung über Resolutionen und Motive zur Abänderung des Patentgesetzes. Neben diesen grösseren Vorträgen wurden kleinere technische Mitteilungen gemacht und Fragen, dem Fragekasten entnommen, beantwortet. Das Stiftungsfest des Vereines wurde am 6. December a. pr. in hergebrachter Weise durch ein gemeinsames Abendessen gefeiert.

Bayerischer Bezirksverein. Der aus den zwei Gruppen München und Augsburg bestehende Verein besass am Schlusse des Jahres 1884

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