Pfund fein Gold zu fünfzehn und einem halben Pfund fein Silber ausgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nennwerthe gesetzlichen Cours haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerthe als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Die schweizerische Volkswirtschaft - Page 106de Arwed Emminghaus - 1860Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| 1862 - 808 pages
...ausgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nennwerthe gesetzlichen Cours haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerthe als gesetzliches...Zahlungsmittel anerkannt. Diese Bestimmung gilt auch für die von andern Staaten in vollkommener Uebereinstimmung mit den entsprechenden französischen... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Pfund fein Silber ausgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nennwerthe gesetzlichen Kurs haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerthe...Zahlungsmittel anerkannt. Diese Bestimmung gilt auch für die von andern Staaten in vollkommener Uebereinstimmung mit den entsprechenden französischen... | |
| Furrer - 1889 - 820 pages
...Pfund fein Silber ausgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nenmverthe gesetzlichen Kurs haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerthe...Zahlungsmittel anerkannt. Diese Bestimmung gilt auch für die, von ändern Staaten in vollkommener Uebereinstimmung mit den entsprechenden französischen... | |
| Coraggioni - 1896 - 306 pages
...Goldmünzen, welche im Verhältnis von l Pfund Feingold zu 1 5 '/s Pfund Feinsilber ausgeprägt sind, für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nennwert gesetzlichen Kurs haben, ebenfalls zu ihrem Nennwert als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, welche Bestimmung auch auf die von ändern Staaten... | |
| Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...im Verhältnis von einem Pfund fein Gold zu fünfzehn und einem halben Pfund fein Silber ausgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich...Nennwert gesetzlichen Kurs haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerte als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt. — Diese Bestimmung gilt auch für die von ändern... | |
| 1862 - 816 pages
...ausgeprägt sind, werden für so lange, als sie in Frankreich zu ihrem Nennwerthe gesetzlichen Courts haben, ebenfalls zu ihrem Nennwerthe als gesetzliches...Zahlungsmittel anerkannt. Diese Bestimmung gilt auch fur die von andern Staaten in vollkommener Uebereinstimmung mit den entsprechenden französischen Münzsorten... | |
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