Cantone dürfen weder Zölle, Weg- noch Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke zu unterstützen, welche... Die schweizerische Volkswirtschaft - Page 38de Arwed Emminghaus - 1860Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| Johann Caspar Bluntschli - 1849 - 582 pages
...Brückengeldern von Seite der Kantone nicht gestattet. Jedoch dürfen ausnahmsweise von der Bundesversammlung auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke (z. B. Brücken, Kanäle) zu unterstützen , welche von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...noch Brükengeldcr unter irgend welchem Namen neu einfuhren. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke zu unterstüzen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Revidirte Bundesverfassung.... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1875 - 584 pages
...Brückengeldern von Seiten der Cantone nicht gestattet. Jedoch dürfen ausnahmsweise von der Bundesversammlung auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden, um die Errichtung öffentlicher Werke (z. B. Brücken, Canäle) zu unterstützen, welche von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu Stande... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der Bundesversammlung können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu stande... | |
| Walther Burckhardt - 1905 - 932 pages
...Weg- noch Brückengelder unter irgend welchem Namen neu einführen. Von der B. Vers, können jedoch auf bestimmte Zeit solche Gebühren bewilligt werden,...öffentlicher Werke zu unterstützen, welche im Sinne des Art. 21 von allgemeinem Interesse für den Verkehr sind und ohne solche Bewilligung nicht zu stände... | |
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