Das Zollwesen ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Land- und Wasserzölle, Weg» und Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühren dieser Art, mögen dieselben von... Die schweizerische Volkswirtschaft - Page 38de Arwed Emminghaus - 1860Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...und eine polytechnische Schule zu errichten. Art. 23. Das Zollwesen ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Land- und Wafferzolle, Weg- und Brückengelder, verbindliche Kaufhaus - und andere Gebühren dieser Art, mögen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...und eine polytechnische Schule zu errichten. Art. 23. Das Zollwesen ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Land- and WasseizöIIe, Weg- and Brückengelder, verbindliche Kaufhans- und andere Gebühren dieser Art,... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung de» willigten oder anerkannten Land» und Wasserzölle, Weg- und...Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühren dieser Ar», mögen dieselben von Kantonen, Gemeinden, Korporationen oder Privaten bezogen weiden,... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...und eine polytechnische Schule zu errichten. Art. 23. Das Zollwesen ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung...Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühren dieser Art, mögen dieselben von Kantonen, Gemeinden, Korporationen oder Privaten bezogen werden, gegen... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...und eine polytechnische Schule zu errichten. Art. 23. Das Zollwesen ist Sache des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Land- und Wasserzöllc, Weg- und Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühren dieser Art, mögen... | |
| Max Wirth - 1871 - 826 pages
...erklärt, und der darauf folgende Artikel 24 aufgenommen, lautend in seinen zwei ersten Sätzen wie folgt: „Dem Bunde steht das Recht zu, die von der „Tagsatzung...Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühren dieser Art, mögen dieselben von „Kantonen, Gemeinden, Korporationen oder Privaten bezogen werden,... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1872 - 724 pages
...§ 772. Durch Art. 24 der Bundesverfassung vom I. 1848 ist dem Bunde das Recht eingeräumt worden, „die von der Tagsatzung be„willigten oder anerkannten Land- und Wasserzölle, Weg- und Brücken>> Die Vefugniß, solche Ausgabe» aus der Vundestasse zu bestreite!,, würde sich cm? der... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Kommission am Schlusse ihrer Arbeit zu folgenden Anträgen : l ) Das Zollwesen ist Sache des Bundes. 2) Dem Bunde steht das Recht zu , die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Zölle, Weg- und Brückengelder, Kaufhaus und ähnliche Gebühren gegen Entschädigung ganz oder theilweise... | |
| Gustav Cohn - 1879 - 94 pages
...vom 12. September 1848 : „das Zollwesen ist Sache des Bundes" (Art. 23) und im folgenden Artikel: „dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung...Brückengelder, verbindliche Kaufhaus- und andere Gebühren dieser Art, mögen dieselben von Kantonen, Gemeinden, Korporationen oder Privaten bezogen werden, gegen... | |
| Furrer - 1891 - 950 pages
...erklärt. Die sogenannten Zollartikel lauten : Art. '23. Das Zollwesen ist Suche des Bundes. Art. 24. Dem Bunde steht das Recht zu, die von der Tagsatzung bewilligten oder anerkannten Land- oder Wasserzölle, Weg und Brückengelder, verbindliche Kaufhausund andere Gebühren dieser Art, mögen... | |
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