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" laden oder beklagen und dass kein Basler zu Recht stehen solle als vor dem Schultheissen zu Basel. Er bestätigt ferner der Stadt alle ihre Freiheiten, Rechte und guten Gewohnheiten. "
Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter - Seite 303
von Andreas Heusler - 1860 - 508 Seiten
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Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4

Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt - 1899 - 532 Seiten
...cancellarium 20 Rudolphus de Frideberg.*) 233. Kaiser Karl IV. erklärt, dass niemand einen Basler irgendwohin laden oder beklagen und dass kein Basler zu Recht...ferner der Stadt alle ihre Freiheiten Rechte und guten Gewolinheiten. -j;> Prag 1357 April l. f. Original Si.Urk. rf 311 (A). - - Abschrift in VBO. vom 7....
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