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1. Mai 1909.

Die vom Minister für Handel und Gewerbe am 5. November 1907 erlassenen neuen Vorschriften betreffend >> Zweckbestimmung und Aufnahmebedingungen für mittlere und niedere Fachschulen der Maschinenindustrie und verwandter Gewerbe<< und die von ihm in Aussicht genommene Ausdehnung der Unterrichtsdauer für die höheren Maschinenbauschulen von 4 auf 5 Semester veranlaßten den Vorstand des Vereines, in eine erneute Erörterung der Angelegenheiten des technischen Mittelschulwesens einzutreten und dem Minister die Bitte vorzutragen, daß er in der Organisation und den Lehrplänen der preußischen höheren und niederen Maschinenbauschulen keine Aenderung eintreten lassen möge, bis ein Bericht des Vereines deutscher Ingenieure vorliege, dessen Erstattung nach Möglichkeit beschleunigt werden würde.

Es wurde ein Deutscher Ausschuß für technisches Schulwesen gegründet, welchem neben einer Anzahl von Mitgliedern des V. d. I. auch Angehörige andrer technischer Verbände beitraten, und der in seinen Arbeiten von Vertretern der Staatsbehörden selbst in anerkennenswerter Weise unterstützt wird. Der Deutsche Ausschuß hat zu

nächst einen Unterausschuß gebildet, dem die Aufgabe zugefallen ist, höhere Maschinenbauschulen zu besuchen, um sich an Ort und Stelle über deren Einrichtungen, ihre Unterrichtsweise und die von ihnen erzielten Ergebnisse zu unterrichten. Der Unterausschuß hat ferner eine Umfrage bei den Vertretern der Industrie gehalten, um zu ermitteln, welche Anforderungen diese an die Ausbildung und an das Können der auf Maschinenbauschulen ausgebildeten Zöglinge stellen, und um zu erfahren, ob die letzteren den in der Praxis an sie herantretenden Aufgaben gerecht werden. Die Ermittlungen erstrecken sich zunächst auf die staatlichen Maschinenbauschulen, doch ist in Aussicht genommen, sich später auch mit den andern noch in Frage kommenden technischen Mittelschulen zu beschäftigen.

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Die Beratungen des Ausschusses haben bisher zu dem Ergebnisse geführt, daß man die Einrichtung einer fünften Klasse an vierklassigen technischen Mittelschulen (Höheren Maschinenbauschulen in Preußen), bei denen die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst oder eine andere gleichwertige Vorbildung Aufnahmebedingung ist, für zweckmäßig erachtet, wenn diese Klasse

1. dazu dient, die verschiedenartige und für technische Studien vielfach nicht ausreichende Vorbildung der aufzunehmenden Schüler auszugleichen und zu erweitern;

2. der jetzigen vierten Klasse vorgelegt und so eingerichtet wird, daß junge Leute, die eine ausreichende Vorbildung in der Mathematik, den Naturwischenschaften einschließlich der elementaren Mechanik und eine genügende Fertigkeit im vorbereitenden Zeichnen nachzuweisen vermögen, die fünfte Klasse überspringen können;

3. ermöglicht, daß die beiden oberen Klassen im wesentlichen nur für fachlichen Unterricht benutzt werden;

4. nicht dahin führt, eine Erweiterung des Lehrzieles oder eine Ausdehnung des Prüfungswesens, oder die Ausbildung von Spezialisten anzustreben.

Ueber den Fortgang der Arbeiten des deutschen Ausschusses wird den Bezirksvereinen fortlaufend berichtet werden.

Der Anregung seines Kölner B.-V. Folge gebend, ist der Verein in seiner 49. Hauptversammlung in Dresden der Frage näher getreten, wie den Ingenieuren der Praxis und den Lehrern technischer Mittelschulen Gelegenheit gegeben werden könne, sich über die neuesten Fortschritte des Maschinenwesens auf dem Laufenden zu erhalten. Zur Förderung dieses Zweckes beschloß der Verein, einen Betrag von 5000 M aus den Mitteln für wissenschaftliche Arbeiten zunächst für das Jahr 1909 zur Verfügung zu stellen. Die Technische Hochschule zu Braunschweig hat es unternommen, vom 18. bis 27. März eine Reihe von Vorträgen verbunden mit experimentellen Vorführungen abzuhalten. Der Besuch dieser Fortbildungskurse ist sehr rege gewesen, und es ist die Annahme gerechtfertigt, daß die Veranstaltung weiterer derartiger Kurse einem Bedürfnis entspricht.

Die nach langjährigen Verhandlungen zwischen dem preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, den Dampfkesselüberwachungsvereinen und den großen technischen Ver

bänden unter lebhafter Mitwirkung des V. d. I. ins Leben gerufene Deutsche Dampfkessel-Normen-Kommission (s. Z. 1907 S. 2004) ist nunmehr vom Bundesrat als Sachverständigenkommmission im Sinne des § 2 Abs. 1 der >> Allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Landdampfkesseln und Schiffsdampfkesseln« anerkannt worden. Nach dem Ableben unseres um das Zustandekommen der Kommission hoch verdienten Vereinsdirektors ist der Kurator des Vereines Baurat Taaks an seiner Stelle zum Vorsitzenden der Kommission erwählt worden. Die Führung der Geschäfte ist der Geschäftstelle des Vereines deutscher Ingenieure verblieben.

Der vom preußischen Minister für Handel und Gewerbe zu dem Gesetze betr. Prüfung und Ueberwachung elektrischer Anlagen, Dampffässer, Aufzüge usw. verfaßte Entwurf einer Polizeiverordnung nebst Sicherheitsvorschriften ist vom Verbande deutscher Elektrotechniker in Gemeinschaft mit andern technischen Verbänden, zu denen in erster Linie auch der Verein deutscher Ingenieure gehörte, auf das lebhafteste bekämpft worden. Die Beratungen dieser Verbände haben zu einem Gegenentwurf geführt, welcher mit der Begründung der Abweichungen dem Herrn Minister vorgelegt worden ist. In der Eingabe ist unter anderm hervorgehoben, daß die polizeiliche Ueberwachung elektrischer Starkstromanlagen auf öffentlich zugängliche Räume beschränkt werden solle, während die Notwendigkeit einer Ueberwachung bei Einführung der Elektrizität in gewerbliche Betriebe nicht vorliege, zumal diese Ueberwachungen nur Belästigungen und Schädigungen der Gewerbetreibenden mit sich bringen und das Vertrauen auf die Sicherheit elektrischer Anlagen erschüttern würden.

Dem Vernehmen nach ist der Erlaß der geplanten Polizeiverordnung vertagt worden.

Die Bestrebungen des V. d. I., den Paternosteraufzügen Geltung zu verschaffen derart, daß sie in gleicher Weise wie die Einkabinenaufzüge Anwendung finden können, ohne in ihrer Zulassung beschränkt zu sein, sind insofern von Erfolg gekrönt worden, als seitens des preußischen Herrn Ministers für Handel und Gewerbe in den Ausführungsanweisungen zu der im März 1908 erschienenen Polizeiverordnung betr. die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen) bestimmte Bedingungen für die Zulassung der Paternosteraufzüge gestellt sind, welche sich mit den vom Ausschusse des V. d. I. bearbeiteten »Grundsätzen für die Einrichtung und den Betrieb von Paternosteraufzügen für Personenbeförderung« im wesentlichen decken. Aehnliche Bestimmungen sind seitens des Kgl. sächsischen Ministeriums des Innern nach Anhörung unseres Dresdener Bezirksvereines getroffen worden. Wenn durch diese Verordnungen auch die wesentlichsten Schwierigkeiten für die Anwendung der Paternosteraufzüge in den genannten Bundesstaaten aus dem Wege geräumt zu sein scheinen, so bleibt doch die Zulassung dieser Aufzüge von einer besondern von Fall zu Fall zu erteilenden Genehmigung abhängig.

Um die allgemeine Zulassung der Paternosteraufzüge zu fördern und weitere Erfahrungen mit ihnen gewinnen zu können, hat der Vorstand die Bezirksvereine aufgefordert, die Anlegung von Paternosteraufzügen zu betreiben und über die gesammelten Erfahrungen zu berichten (s. Z. 1908 S. 1979).

Den weiteren Ausbau der auf Grund der Vorarbeiten des Vereines deutscher Ingenieure seinerzeit zustande gekommenen Urheberschutzgesetze hat der Deutsche Verein für den Schutz des gewerblichen Eigentums in die Hand genommen. Die Vorschläge dieses Vereines sind nach Vorberatung in verschiedenen Ausschüssen auf den Kongressen in Düsseldorf 1907 und Leipzig 1908 ausführlich behandelt worden. Die dort gefaßten Beschlüsse wurden auch dem Verein deutscher Ingenieure vorgelegt, dessen Bezirksvereine sich zum Teil sehr eingehend mit diesen Fragen beschäftigt haben. Die letzteren betreffen bezüglich des Patentrechtes das Erteilungsverfahren, die Haftung des Fiskus wegen Verletzung der Amtspflicht der Beamten des Patentamtes, die Nichtigkeitsklage wegen Entnahme, den Ausführungszwang, die Patentgebühren und die Ansprüche auf Herausgabe der Bereicherung und des Schadenersatzes, ferner die einschränkenden Abänderungen des Patentes, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die

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Wiederaufnahme des Verfahrens in Patentsachen, namentlich aber die Gerichtsbarkeit in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Es wird seitens des Deutschen Vereines beabsichtigt, zur Klärung dieser Fragen und zur endgültigen Beschlußfassung über alle Abänderungsvorschläge noch weitere Kongresse abzuhalten, an denen sich auch Vertreter unseres Vereines beteiligen werden, und alsdann wegen Ergänzung und Abänderung der in Frage kommenden Gesetze bei der Reichsregierung vorstellig zu werden.

die

Die Fragen des preußischen Wasserrechtes, in den Bezirksvereinen bereits im Jahr 1894 sorgfältig bearbeitet worden sind und zu einem eingehenden Bericht an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Anlaß gegeben hatten (s. Z. 1894 S. 1308), haben nach Veröffentlichung des neuen Entwurfes eines preußischen Wassergesetzes vom Jahre 1906 auch im Berichtjahre den Verein beschäftigt. Wenn auch eine Anzahl von Bezirksvereinen davon absehen mußte, sich mit diesem Gegenstande zu befassen, weil er ihnen ferner liegt, oder weil es ihnen an geeigneten Sachverständigen zur Beurteilung der einschlägigen Fragen gebricht, so sind doch aus mehreren Bezirksvereinen zum Teil sehr eingehend begründete Berichte hervorgegangen. Diese weichen naturgemäß je nach der geographischen Lage der Bezirksvereine und je nach den in ihnen überwiegend zur Geltung kommenden bergbaulichen, wasserwirtschaftlichen oder industriellen Interessen voneinander ab, stimmen aber im wesentlichen darin überein, daß in dem neuen Gesetzentwurf eine entsprechende Berücksichtigung der Industrie vermißt wird.

Der Vorstand des Vereines hat sich im großen und ganzen der vom Zentralverband deutscher Industrieller gemeinsam mit dem wasserwirtschaftlichen Verbande der westdeutschen Industrie und dem Zentralverband für Wasserbau und Wasserwirtschaft in einer am 26. November 1908 in Berlin abgehaltenen Sitzung gefaßten Resolution, welche im wesentlichen der Stellungnahme der Bezirksvereine des V. d. I. entspricht, angeschlossen und hiervon dem Herrn Minister der Landwirtschaft, Domänen und Forsten in einem Schreiben Kenntnis gegeben (s. Z. 1909 S. 360).

Der im verflossenen Jahre dem Deutschen Reichstag zugegangene Entwurf eines Elektrizitäts- und Gassteuergesetzes veranlaßte den Vorstand, sich die Frage vorzulegen, ob es zu den Aufgaben des dem Wohle der gesamten vaterländischen Industrie dienenden Vereines gehöre, an maßgebender Stelle etwaige Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorzutragen. Eine Besprechung mit hervorragenden Vertretern der Industrie und der Städte sowie mit Leitern von Gas- und Elektrizitätswerken, die er zu seiner Information veranstaltete, bestärkte ihn in der Ansicht, daß die Besteuerung von Elektrizität und Gas nicht nur der deutschen Industrie Schädigungen bringen würde, sondern auch in technischer, volkswirtschaftlicher, hygienischer, sozialer und steuerte chnischer Beziehung zu den schwersten Bedenken Anlaß gebe.

Der Vorstand richtete daher an den Deutschen Reichstag cine den Entwurf ablehnende Denkschrift, welche auch den

deutscher Ingenieure.

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Regierungen der Deutschen Bundesstaaten übersandt wurde. Die Denkschrift hat eine Ergänzung und zahlenmäßige Begründung durch eine Schrift des Steuerausschusses der deutschen Elektrizitäts- und Gasinteressenten gefunden, für welche auch das von den Bezirksvereinen des V. d. I. auf Ansuchen des Vorstandes zusammengetragene Material benutzt worden ist (s. Z. 1908 S. 1938).

Noch immer nicht ist den Ingenieuren in den öffentlichen Verwaltungen diejenige Stellung eingeräumt worden, auf die sie nach der Wichtigkeit der Technik in unserm Kultur- und Wirtschaftsleben Anspruch haben. Schwer wird es von ihnen empfunden, daß sie nicht nur hier, sondern auch in der Industrie zum Teil der Bevormundung juristisch vorgebildeter Verwaltungsbeamter unterstellt sind.

Schon seit Jahren sind die technischen Hochschulen bestrebt, den Studierenden Kenntnisse in den Verwaltungswissenschaften zu vermitteln, aber es fehlt daran, daß den Ingenieuren auch die Gelegenheit gegeben wird, sich im Verwalten praktisch zu üben und ihr Können zu zeigen.

Einer von Hrn. Professor Franz in Charlottenburg ausgehenden Anregung Folge gebend, hat der Bayerische B.-V. an die 49. Hauptversammlung den Antrag gestellt, sich mit der Frage der praktischen Ausbildung von Ingenieuren in den Geschäften der höheren Verwaltung zu befassen. Die eingehenden Beratungen führten dazu, folgende Leitsätze aufzustellen:

Der Verein deutscher Ingenieure hält es für erforderlich, daß die Aemter der staatlichen und kommunalen Verwaltungen den Akademikern aller Berufsklassen zugänglich gemacht werden, sofern sie sich die entsprechenden Kennt nisse erworben haben.

Demgemäß wünscht der Verein, daß den Diplomingenieuren an allen staatlichen, kommunalen und privaten Stellen Gelegenheit zur Verwaltungsausbildung geboten werde, und beauftragt den Vorstand, die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Die Schritte, welche zur Durchführung der in diesen Aussprüchen gestellten Forderung zu unternehmen sind, wurden in einem vom Vorstand einberufenen Ausschuß beraten, der zu der Ansicht gekommen ist, daß allen Ingenieuren auf den technischen Hochschulen dasjenige Maß an Bildung auf wirtschaftlichem, sozialwissenschaftlichem und juristischem Gebiete gegeben werden müsse, dessen sie bedürften, um in der Verwaltung ebenso wie die juristisch vor gebildeten Beamten eine selbständige Tätigkeit in verant wortlicher Stellung ausüben zu können; daß es ferner Sache weiterer Beratungen sein müsse, unter Heranziehung von Vertretern der Hochschulen, der Verwaltungskreise und der Industrie festzustellen, welche Bedürfnisse für die Vorbildung der Ingenieure vorliegen, und wie diesen Anforderungen entsprochen werden kann. Hierbei wird auch die Frage zu erörtern sein, wie die Ausbildung der Verwaltungsbeamten unter entsprechender Berücksichtigung der technischen und Wirtschaftswissenschaften auf eine neue Grundlage gestellt

werden kann.

Hilfskasse für deutsche Ingenieure.
Bericht des Kuratoriums für das Jahr 1908.

Von den Bezirksvereinen, die sich der Hilfskasse angeschlossen haben, sind an Jahresbeiträgen geleistet
aus Beiträgen einzelner Mitglieder sind eingegangen.

Zinsen eines Kapitals, über welche der Berliner Bezirksverein das Verfügungsrecht hat

der Gesamtverein hat beigetragen

Zinsen der Bestände

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Unterstützungen konnten in 96 Fällen (90) gewährt werden; sie betrugen insgesamt

Linde.

(7 305,-)')

M 1 344,43 350,

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(1 026,54)

(7.500,-) (4 361,50)

(325,-) (20 518,04) (19 287,-)

Die folgende Zusammenstellung gibt Aufschluß über die Verhältnisse, in welchem sich die Unterstützten zum Verein deutscher durch das Kuratorium ausgesprochen worden. Der Vorstand des Berliner Bezirksvereines hat seit Jahren die Beschlußfassung über sämtliche

Unterstützungsantrage dem Kuratorium überlassen.

1) Die eingeklammerten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 1907.

1. Mai 1909.

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Aus der vorstehenden Zusammenstellung geht hervor, daß die Kasse im Berichtjahre 1908 so erheblich beansprucht worden ist wie nie zuvor; besonders stark ist eine Steigerung eingetreten bei den Aufwendungen für Mitglieder. Die Ausgaben haben sich hier auf 6620 M vermehrt gegen 4810 M im Vorjahre; auch die Ausgaben für frühere Mitglieder haben sich auf 1370 M gegen 270 M. in 1907 erhöht. Die Unterstützungen für Hinterbliebene von Mitgliedern sind auf 11645 M gegen 11210 M in 1907 und für Nichtmitglieder oder Angehörige von Mitgliedern auf 3481 M gegen 2997 im Vorjahre gestiegen. Die stetige Erhöhung der Ansprüche an die Hilfskasse ist begründet in der Tatsache, daß einer Anzahl von hilfsbedürftigen Witwen von teilweise hochverdienten ehemaligen Vereinsmitgliedern laufende Unterstützungen oder Erziehungsbeihülfen gewährt werden, die das Kuratorium nicht gut herabmindern oder ganz fallen lassen kann, wenn nicht besondere Aenderungen in den Verhältnissen der betreffenden Familien dies ermöglichen. Derartige Fälle werden mit der Zeit häufiger eintreten und dauernd eine höhere Belastung der Hilfskasse verursachen. Es wäre daher wohl erwünscht, wenn die Bezirksvereine erwägen wollten, ob sie ihre Beiträge etwas erhöhen könnten. Wie im vorangegangenen Bericht ist es auch diesmal zu beklagen, daß die Kasse durch einige betrügerische Bettler, die unter den verschiedensten Namen von Bezirksverein zu Bezirksverein reisen, mißbraucht worden ist. Wir bitten wiederholt und dringend, Unterstützungen an Nichtmitglieder nur dann zu geben, wenn die Angaben der betreffenden Personen durch einwandfreie Zeugnisse oder durch Vereinsmitglieder bestätigt worden sind. Im andern Falle bitten wir die Gesuche stets abzuweisen. Vor allen Dingen bitten wir die Geschäftstelle sofort von jeder gewährten Unterstützung in Kenntnis zu setzen, damit diese, wenn erforderlich, eine Warnung an die Bezirksvereine schicken kann. Die verspätete Mitteilung eines Bezirksvereines über einige solche Unterstützungen ist auch der Grund dafür, daß trotz der vorsichtigsten Bewilligungen unserseits eine kleine Etatüberschreitung in Höhe von 68,15 M eingetreten ist. Wir schlagen vor, diese Ueberschreitung ausnahmsweise aus den zurückgezahlten Darlehen zu decken.

Da gegen Ende des Jahres die Unterstützungsgesuche sehr zahlreich eingingen, so mußten wir wegen einer Nachbewilligung an den Verein deutscher Ingenieure herantreten,

dessen Vorstand in dankenswerter Weise dieser Bitte entsprach, wodurch wir in die Lage versetzt wurden, die dringendsten Gesuche zu befriedigen. Die stetige Zunahme der Unterstützungsgesuche hat uns veranlaßt, unter Zustimmung des Vereinsvorstandes an die Mitglieder des Vereines deutscher Ingenieure einen Aufruf um Zuwendung von Geschenken für die Hilfskasse zu richten. Wir hoffen, daß die Erträgnisse dieser Sammlung unsre Betriebsmittel so stärken werden, daß wir auch künftig allen Anforderungen gerecht werden können.

Zum Schluß geben wir noch eine Uebersicht über die seit Gründung der Hilfskasse von ihr gewährten Unterstützungen. Es sind unterstützt worden:

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Das Kuratorium der Hilfskasse für deutsche Ingenieure.
C. Fehlert. A. Herzberg. Max Krause.

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