Bundesstaat und Staatenbund in Geschichtlicher Entwickelung

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J.U. Kern, 1902 - 384 pages
 

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Fréquemment cités

Page 138 - Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande, der deutschen Schiffahrt und ihrer Flagge zur See und Anordnung gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom Reiche ausgestattet wird; 8.
Page 144 - Bundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse 1. für das Landheer und die Festungen; 2. für das Seewesen; 3. für Zoll- und Steuerwesen; 4. für Handel und Verkehr; 5. für Eisenbahnen, Post und Telegraphen; 6.
Page 138 - Papiergelde; 4. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen; 5. die Erfindungspatente; 6. der Schutz des geistigen Eigenthums; 7.
Page 134 - Nothwendigkeit, die Einigung des Deutschen Volkes an der Hand der Thatsachen zu suchen, und nicht wieder das Erreichbare dem Wünschenswerthen zu opsern. In diesem Sinne haben die verbündeten Regierungen, im Anschlusse an gewohnte srühere Verhältnisse, sich über eine Anzahl bestimmter und begrenzter, aber praktisch bedeutsamer Einrichtungen...
Page 145 - Nach dem Beitritt Süddeutschlands zu dem Deutschen Verfassungsbündnis werden die Eurer Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren...
Page 138 - Verkehrs; 9) der Flößerei- und Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemeinsamen Wasserstraßen und der Zustand der letzteren...
Page 136 - Die gesammte Landmacht des Reichs wird ein einheitliches Heer bilden, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers steht. Die Regimenter etc. führen fortlaufende Nummern durch das ganze Deutsche Heer. Für die Bekleidung sind die Grundfarben und der Schnitt der Königlich Preußischen Armee maßgebend. Dem betreffenden Kontingentsherrn bleibt es überlassen, die äußeren Abzeichen (Kokarden etc.) zu bestimmen.
Page 227 - Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu, welcher vom Kaiser zu ernennen ist. Der Reichskanzler kann sich durch jedes andere Mitglied des Bundesrates vermöge schriftlicher Substitution vertreten lassen. Art. 16 - Die erforderlichen Vorlagen werden nach Maßgabe der Beschlüsse des Bundesrates im Namen des Kaisers an den Reichstag gebracht, wo sie durch Mitglieder des Bundesrates oder durch besondere von letzterem zu ernennende Kommissarien vertreten werden.
Page 149 - Diejenigen Vorschriften der Reichsverfassung, durch welche bestimmte Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältnis zur Gesamtheit festgestellt sind, können nur mit Zustimmung des berechtigten Bundesstaates abgeändert werden.
Page 255 - Rio de Janeiro Rio Grande do Norte Rio Grande do Sul . . Santa Catarina São Paulo Sergipe Expedidos Respondidos Devolvidos Extrav.

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