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" Zivil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder... "
Geschichte der schweizerischen Volksgesetzgebung: zugleich eine Geschichte ... - Page 181
de Curti - 1882 - 294 pages
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen ..., Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Geschichte der schweizerischen Eidsgenossenschaft, Volume 4

Vögelin - 1859 - 458 pages
...— Sind sie bereits im Befitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Nmtsdauer auf den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. — Untergeordneten Beamte» und Angestellten kann jedoch vom Nundesiath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden....
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amisdauer auf den Genuss der Pensionen and das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Regierungen weder Pensionen oder Gehaltt, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen , Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und...
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Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der ..., Volume 6

Switzerland - 1860 - 674 pages
...noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen dürfen, und in Lemma 2 sagt: „Sind sie bereits im Besize von Pensionen , Titeln oder Orden , so haben sie für...Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten ;" 3) daß nach dieser klaren Bestimmung Heer Oberst Letter die Stelle eines Nationalrathes nur dann...
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Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ...

1860 - 734 pages
...Sind sie bereits im Besitze von Penstonen, Titeln oder Orden, so haben sie sür ihre Amtsdauer aus den Genuß der Pensionen und das Tragen der Titel...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3 à 4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben...Bundesrat!) der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Im schweizerischen Heere dürfen weder Orden getragen, noch von auswärtigen Regierungen verliehene...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Partie 1

Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bnnd ist nicht berechtigt, stehende...
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Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ...

Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Vesize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für...Untergeordneten Beamten und Angestellten kann jedoch vom Bundesrath der Fortbezug von Pensionen bewilligt werden. Art. 13. Der Bund ist nicht berechtigt, stehende...
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Das Staatsarchiv, Volumes 22 à 23

1872 - 744 pages
...Pensionen oder Gehalt« noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. i| Sind sie bereits im Besitze vo Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genug der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. |j Untergeord rieten Beamten...
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