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es, dafs Verf. diesen Punkt an 2 Stellen bespricht; hierdurch ist es auch vielleicht gekommen, dafs er in dem Beispiele XVI 12, 60: flagitium arbitrati post regem vivere vel pro rege non mori, si ita tulerit casus tradidere se vinciendos die Form tulerit einmal als Futur. ex. erklärt (S. 65), S. 72 aber als Konj. Perfekti. Man gewinnt aus der Arbeit die Überzeugung, dafs A. gerade nichts Unlateinisches in seiner o. o. aufweist, aber dafs er das Seltene in der lat. Sprache, sobald es sich an die griechische Grammatik anlehnt, mit Vorliebe kultiviert.

Dillingen a. D.

H. Schmaus.

Frid. Trump: Observationes ad genus dicendi Claudiani eiusque imitationem Vergilianam spectantes. (Diss. inaug.) Vratisl. 1887. 64 pag. 8°.

Nachdem Paucker im Rhein. Mus. 35, 596 vom lexikographischen Standpunkte über die Sprache des Claudian geschrieben hatte, vermifste man zunächst eine Syntax des Dichters. Indem Vf. in der ersten Hälfte seiner Schrift eine Syntaxis casuum nebst einem Abschnitte über den Gebrauch des Infinitivs giebt, untersucht er in der zweiten das Verhältnis des Claudian zu Vergil mit Glück und Erfolg, da Jeep nach dieser Seite hin vieles zu thun übrig gelassen hatte; endlich folgt er in einem dritten Kapitel den Fufsstapfen von Ant. Zingerle, indem er die gleichen Versanfänge und Versschlüsse aus beiden Dichtern zusammenstellt.

Wenn hiernach der weitaus gröfste Teil der Abhandlung auf eine Sammlung von Parallelstellen hinauslaufen mufs, so wird doch sorgfältig unterschieden, was Cl. mit Vergil teilt, was er der silbernen Latinität verdankt, was ihm selbst eigentümlich ist. Obschon Vf. seine Thesen sehr oft mit videtur einführt, so hat er doch die ganze epische Poesie der Römer durchgelesen und unter gewissenhafter Benutzung der zahlreichen Programme und Dissertationen sowie der Indices zu den Dichtern seine Thesen möglichst genau zu formulieren versucht (p. 41 war rigesco nicht als Neubildung des Vergil anzuführen, da es schon Caelius epist. 8, 6, 4 gebraucht hat). Während es für den Grammatiker von geringerem Interesse ist zu wissen, worin Cl. mit der Sprache der älteren Epiker übereinstimmt, sind die zahlreichen neuen Ausdrücke und Konstruktionen des Dichters von besonderen Werte wie: remigare alqd; reluctatis rebus; hic publica felix, privata minus; consenuit luctibus nostris; infremere cedentibus; dissimulare und reluctari mit Infinitiv. Gelegentlich gelingt es auch durch Vergleichung des Vergil den Text Jeeps zu verbessern, so Claud. 3, 122 nigra (J. pigra) Tartara; 21, 316 emicuit (J. enituit) iuventus; durch Vergleichung von Statius 35, 196 pugnant (J. certant).

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Otto Gradenwitz, Dr. iur. u. Priv.-Doc. in Berlin: Interpolationen
in den Pandekten. Kritische Studien. Berl. 1887. X. 246 S. 8".
Dafs die Digesten nicht frei sind von Interpolationen, welche
die Redaktionskommission mit kaiserlicher Erlaubnis vornahm, ist
unbestreitbar; man vergleiche nur die Originalfassung der Institu-
tionen des Gaius mit den daraus im Corpus iuris aufgenommenen
Stücken, oder man prüfe mit Gr. S. 222 ff. die paulinischen Digesten-
fragmente, die wir auch aus andern Quellen kennen. Vf., ein Schüler
von Prof. Pernice, behandelt diese Fragen mit Benutzung des Berliner
Index zu den Digesten (Zeitschr. d. Savigny-Stiftung VII 45. IV 125)
sowohl vom sprachlichen Standpunkte (S. 1-102; 230-240) als auch
vom sachlichen, und es ist ihm ohne Zweifel gelungen, mit viel-
fach neuen sprachlichen Gründen den Beweis für zahlreiche Inter-
polationen zu erbringen. Da man solche schon in früheren Jahrh.
ausgeschieden hat, so konnte es leicht vorkommen, dafs dem Vf.
seine Vorgänger unbekannt blieben, z. B. Wissenbachs catalogus em-
blatum für Dig. 30, 33, Cuiacius für 22, 3, 25, A. Faber für 18,
1, 58.
Interpolationen verraten die Decomposita adimplere und
coadunare; celebrare perficere; cumulus debiti, expensa, licentiam
habere; nec non (auch Paul. Dig. 37, 1, 6, 1 wird nec non ab inte-
stato Einschiebsel sein): um ein neues Beispiel beizufügen verrät auch
remeare bei Ulp. Dig. 50, 16, 141 die Hand Tribonians. Man ver-
mifst zuweilen nur die Probe zu der Rechnung; denn es hätte eigentlich
nachgewiesen werden sollen, dafs die genannten spätlateinischen Aus-
drücke in der That alle in den Konstitutionen von den Räten Justinians
gebraucht worden seien; und für cumulus debiti oder celebrare hätten
sich die bestätigenden Parallelen finden lassen, für andere hier über-
gangene Wendungen wohl auch nicht. Zu voreilig scheint uns Gr. über
certiorare geurteilt zu haben, aus dessen Vorkommen er überall auf
Interpolationen schliefst; denn vermehrt man zunächst die angeführten
Belege mit Ulp. 29, 4, 1, 4. 40, 5, 4, 20. 43, 29, 3, 6. Marcell. 38,
15, 5 pr. (bis) und § 1, so ergiebt sich, dafs nur drei Juristen das
Verbum gebrauchen, Ulpian, dessen Schüler Modestin, und Ulpius
Marcellus, zu dessen Digesten Ulpian Noten schrieb. Wäre certiorare
wirklich interpoliert, so hätten auch die andern Juristen, wie Paulus,
ihren Teil bekommen müssen. Ganz falsche Schlüsse sind aus der
Regel, man müsse schreiben Licentia datur adimplendi (nicht ad-
implere) gezogen. Vgl. S. 51, Note. Sie findet sich zwar in der alten
Auflage von Ellendt-Seyffert, Schulgr. § 334, ist aber durch Kühner
lat. Gr. II 554 modifiziert. Wenn Gaius 1, 29 schreiben konnte datur
eis potestas adire, so hört der Infin. auf ein Interpolationskriterium zu
sein, und ebenso wenig darf das korrekte Gerundium Dig. 40, 13, 3
als Grund gegen die Wahrscheinlichkeit einer Interpolation angeführt
werden, da Justinian auch die klassische Verbindung kennt: 2, 47, 3
iudicandi facultas; 3, 1, 14; 3, 2, 17. licentia devastandi 1, 27, 2, 4.
testandi lic. 6, 22, 8, 2.

Dafs die Benutzung des Berliner Index nicht ausreicht, um ein
richtiges sprachliches oder kritisches Urteil zu fällen, zeigt die S. 239,

Note vorgebrachte Konjektur bei Gaius 3, 160 ut, si . . .,
agere mandati actione zu lesen: ut possem a. So schreibt allerdings
Polenaar, wie ja die Holländer gern mit dem Emendieren bei der
Hand sind; allein auch Ulpian 35, 2, 62 pr. verfällt in die gleiche
Anakoluthie: ut, si ..., dividi inter eos debere obligationem, und sonst.

Mit mehr Sicherheit würde man in das kontroverse Gebiet ein-
dringen, wenn man sich (wozu Eisele in der Zeitschr. d. Sav.-Stift.
VII 15 ff. einen Anfang machte) die Mühe nähme, die Justinianis-
men genauer zusammenzustellen, woraus sich sowohl neue Interpola-
tionen ergeben (beispielsweise anterior, aequa lance, memoratus, prae-
dictus), als auch ein Kriterium der von Gr. angenommenen. Bei dieser
Untersuchungsmethode erweist sich als unmöglich die von Gradenwitz
angenommene Interpolation Ulp. 17, 1, 29, pr. (13 Zeilen); § 3 (8 Zeilen);
Ulp. 6, 1, 68 (10 Zeilen); meines Erachtens auch Paul. 9, 2, 30, 1.
Dafs die grofsen Interpolationen nur bis Buch 40 reichen (der Berliner
Index war für Gr. nur bis zum 40. Buche benutzbar), bezweifeln wir
vor der Hand. Auf den juristischen Teil des Buches kann hier selbst-
verständlich nicht eingegangen werden.

Nürnberg.

W. Kalb.

Sprechsaal.

Prof. John E. B. Mayor (St. John's College, Cambridge) schreibt
ans: „Wenn man in Forcellini einen recht befriedigenden Artikel genau
untersucht, findet man fast immer seine Quelle in irgend einer alten
Anmerkung eines Casaubonus, J. F. Gronov, Bentley, Duker, Draken-
borch, Ruhnken u. s. w. Ist es nicht sowohl Pflicht der Pietät als
auch Rat der Klugheit, die grofsen Sammlungen (edd. c. nott. varr.
libb. obss. etc.) durchblättern zu lassen und unter jedem Artikel die
betreffende Litteratur anzuführen? In den Gesnerschen Ausgaben
des Faber und des Stephanus findet man manche Fingerzeige derart,
die den wilsbegierigen Leser mit den Koryphäen unserer Wissenschaft
bekannt machen." Die Anregung eines Kenners möge hier abgedruckt
sein, damit sie für Spätere nicht verloren gehe.

Das Schlufsheft des vierten Jahrganges führt weder die vulgär-
lateinischen Substrata zu Ende, noch ist es möglich gewesen das vor-
handene Zettelmaterial auch nur annähernd aufzuarbeiten. Denn ein-
mal wurden nach dem bisher festgehaltenen Grundsatze, um in den
Inhalt möglichst grofse Abwechslung zu bringen, auch Aufsätze auf-
genommen, die mit den ausgeschriebenen Fragen nichts zu thun haben,
und wenn auch für den Artikel Abeo, den weitaus schwierigsten der
bisher bearbeiteten, der nur durch bedeutende Streichungen auf den

jetzigen Umfang gebracht worden ist, eine weitere Kürzung wünschenswert gewesen wäre (es war ursprünglich nur der halbe Raum zur Verfügung gestellt), so verzichtete doch die Red. dem keinen Fleifs und keine Mühe scheuenden Bearbeiter gegenüber auf eine solche in Anbetracht, dafs die zur Lieferung von 36 Bogen verpflichtete Verlagshandlung fünf weitere zugelegt hat und die Abonnenten den Mehrumfang des betr. Artikels als ein Geschenk sich gerne werden gefallen lassen.

Wenn die Redaktion sich nicht verpflichtet fühlen kann sich auf die Länge in den Dienst einer so wenig dankbaren Aufgabe zu stellen, so glaubte sie doch den dringenden Wünschen so vieler Freunde gerade jetzt nicht widerstehen zu dürfen, wo die Lage sich ein klein wenig gebessert hat. Zunächst ist die Zahl der Abonnenten auf 284 gestiegen, eine Zahl, die freilich noch immer nicht genügt, um die Herstellungskosten zu decken. Aber es ist uns auch, abgesehen von einer hochherzigen Offerte eines verehrten Mitarbeiters in Czernowitz, von England aus angeboten worden, die nötigen Geldmittel durch eine Subskription in England und Amerika aufzubringen, und ein ähnlicher Vorschlag von Württemberg ausgegangen; endlich stehen der Redaktion 1000 Franken (mit dem Motto: „zur Wahrung deutscher Ehre“) zur Verfügung, vollkommen genug, um einen fünften Band in Angriff zu nehmen. Da zur Bewältigung der vermehrten Geschäfte die freie Zeit eines Universitätsprofessors nicht mehr ausreicht, so hat unser Mitarbeiter, Hr. Adam Miodoński, die Stellung eines Privatsekretärs angetreten.

Es eröffnen sich von da zwei Wege. Entweder kommt der fünfte Band zu 12 Mark in den Buchhandel unter Aufhebung der Freiexemplare, da ja die Mitarbeiter über das dritte Jahre hinaus auch keine Arbeit geleistet haben; oder er kommt nur für die Abonnenten in den Buchhandel, wird aber den Mitarbeitern, die sich zur Einlieferung weiterer Zettel verpflichten, wie bisher franko zugesandt. Das Pensum für das neue Arbeitsjahr würde alle Wörter (Eigennamen abgerechnet) von accentus bis und mit acquisitor umfassen; Ablieferungstermin 1. März 1889. Je nach der Anzahl der noch verbleibenden (oder neu eintretenden) Mitarbeiter würde dann die Litteratur teilweise neu zu verteilen sein, wobei alle Autoren, zu denen wir vollständige Indices besitzen, wegfallen, und auch die von Justinian bis auf Karl den Grofsen im Notfalle wegbleiben könnten. Immerhin wird vorausgesetzt, dafs die Zahl von etwa 200 Mitarbeitern erreicht würde. Die Beitrittserklärungen der älteren und neuen Mitarbeiter werden bis zum 15. Januar 1888 erbeten, unter der Adresse: Prof. Eduard Wölfflin, München, Hefsstrafse 16, II.

Zugleich nimmt die Redaktion Anmeldungen entgegen für die Einlieferung ausstehender Zettel zu Fragebogen 3 und 4, wofür 50 Mark vergütet werden.

München, den 26. November 1887.

Die Redaktion.

Anerbieten.

Den Tit. Rektoraten von Gymnasien (wo möglich in Uni-
versitätsstädten) werden die Zettel zu abscido und abscindo
als Material für ein Programm zur Verfügung gestellt. Die bei
der häufigen Verwechslung beider Wörter wünschenswerte
Détailuntersuchung würde in dem Programme zu geben sein,
wogegen die Redaktion eine kürzere Bearbeitung von höchstens
einem Druckbogen für das Archiv beansprucht.

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