| Switzerland - 1894 - 1062 Seiten
...Eisenbahn haftet nicht: 1. in Ansehung der Guter, welche nach der Bestimmung de» Ttirifes oder nach Vereinbarung mit dem Absender in offen gebauten Wagen...dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist; 2. in Ansehung der Guter, welche, obgleich ihre Natur eine Verpackung zum Schütze gegen Verlust, Minderung... | |
| Austria - 1891 - 1258 Seiten
...Tarifes oder na-.-h Vereinbarung mit dem Absender in offen gebauten Wagen tiansportiit Averden, tiir den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist; •2. in Ansehung der Güter, welche, obgleich ihre Natur eine Verpackung zum Schütze gegeuVerlust,... | |
| 1893 - 390 Seiten
...des Tarifes oder nach Vereinbarung mit dem Absender in offen gebauten Wagen transportirt werden, jl für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist; 2. in Ansehung der Güter, welche, obgleich ihre Natur eine Verpackung zum Schütze gegen Verlust,... | |
| Potsdam (Regierungsbezirk) - 1862 - 692 Seiten
...derjenigen Güter, welche nach Vereinbarung mit dem Absender in unbedeckten Wagen transportirt werden, nicht für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. Der l'grif Keieicnnet die^enißen 6üter, deren 'I>2n«port die Di«ent>i>rm. Vervallung bei ^nvendunu... | |
| Georg Eger - 1877 - 184 Seiten
...Vereinbarung mit dem Absender oder nach dem Tarife in (unbedeckten Wagen transportirt werden, nicht für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. 2. Die Eisenbahn haftet in Ansehung der Güter, welche, ungeachtet ihrer Natur eine Verpackung zum... | |
| Switzerland - 1879 - 882 Seiten
...Eisenbahn haftet in Ansehung derjenigen Güter, welche in unbedekten Wagen transportirt werden, nicht für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden is't. Welche Güter die Eisenbahn bei Anwendung einer ermäßigten Tarifklasse in unbedekten Wagen zu transportiren... | |
| Baden (Germany) - 1870 - 770 Seiten
...Eisenbahn haftet in Ansehung derjenigen Güter, "welche in unbedeckten Wagen transportirt werden, nicht für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. Welche Güter die Eisenbahn bei Anwendung einer ermäßigten Tarifklasse in unbedeckten Wagen zu transportircn... | |
| 1881 - 638 Seiten
...Eisenbahn haftet in Ansehung derjenigen Güter, welche in unbedeckten Wagen transportirt werden, nicht für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. Welche Güter die Eisenbahn bei Anwendung einer ermäßigten Tarifklasse in unbedeckten Wagen zu transportiren... | |
| J. Gossweiler, Albert Schoch - 1882 - 830 Seiten
...haftet in Л n„sehung derjenigen Güter, welche in unbedeckten ..Wagen transportât werden, nicht für den Schaden, .welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. Welche Güter die .Eisenbahn bei Anwendung einer ermässigten .Tarifklasse in unbedeckten Wagen zu... | |
| Austria - 1882 - 578 Seiten
...Eisenbahn haftet in Ansehung derjenigen Güter, welche in unbedeckten Wagen transportirt werden, nicht für den Schaden, welcher aus der mit dieser Transportart verbundenen Gefahr entstanden ist. Welche Güter die Eisenbahn bei Anwendung einer ermässigten Tarifclasse in unbedeckten Wagen zu transportiren... | |
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