Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden... Governments and Parties in Continental Europe - Seite 363von Abbott Lawrence Lowell - 1896Vollansicht - Über dieses Buch
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...Rechenschaft gezogen werd». — Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während d« Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn c« bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...(Art. 78.) zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 Seiten
...ausgesprochenen Meinungen zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| 1895 - 452 Seiten
...der Gründe, gemacht werden soll, 2. Artikel 31 der Reichsverfafsung. Ohne Genehmigung des Reichstags kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
| 1893 - 468 Seiten
...Verfassung des Deutschen Reich« vom 16. April 1871: Alt. 3l. Ohne Genehmigung des Reichstags kann lein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wirb. Gleiche... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Geschäftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied der Kammer kann obne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 Seiten
...ausgesprochenen Meinungen zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...verhaftet werden , ausser wenn es bei Ausübung der Thal oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 Seiten
...Meinungen zur Rechenicliafi gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne >dereo Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...gezogen oder verhaftet werden , ausser wenn es bei Augübung der That oder binnen der nachsleo 24 Stunden nach derselben ergriffen wird. Gleiche Genehmigung... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater - 1857 - 1000 Seiten
...Verfassung von 1850 Art. 84 Abs. 2 — 4, lautend: „Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Thai oder im ^'aufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
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