| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Cantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, nnd üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unlerlhanenverhältnisse , keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5.... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...Beförderung ihrer gc< meinsamen Wohlfahrt. Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...Bundesgewalt übertragen sind. Art, 4. Alle Schweizer find vor dem Gesehe gleich. Es gibt in dei Schweiz keine Unttlthanenvelhältnisse, keine Vorrechte... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...ist, und üben als solche alle Recht« aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Art. >i Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältuisse , keine Vorrechte des Orts , der Geburt der Familien oder Personen. Art. 5.... | |
| 1860 - 734 pages
...Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschrankt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältniffe, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, derFamilien oder Personen. Art. 5.... | |
| Escher - 1864 - 716 pages
...entsprechend, wenn sie än, 3 ausspricht : die Kantone sind souverän, so weit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und...auS, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind : — so daß also die Präsumtion nicht für sondern gegen die Competenz der Bundesbehörde gilt,... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt.^ Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bunocsgewalt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze - 1865 - 388 pages
...Einzelstaaten in ihrer Sphäre vollkommen an. »Die Kantone sind souverän , soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind«. 3) GF Schumann, griechische Alterthümer, B. II. S. 106, über den und zahlreichen Bundesorganisationen... | |
| Hermann Alexander von Berlepsch - 1866 - 648 pages
...Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. — (Art. 4.) Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanen, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, Familie oder Personen. — (Art. 6.) Der Bund gewährleistet... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 pages
...Bundesverfassungen enthaltene Satz: »die Einzelstaaten sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind« wurde als ein selbstverständlicher nicht ausdrücklich in den Entwurf aufgenommen, aber in der That... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 pages
...Bundesverfassungei. enthaltene Satz: »die Einzelstaaten sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist,...aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind« wurde als ein selbstverständlicher nicli' ausdrücklich in den Entwurf aufgenommen, aber in der That... | |
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