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" Die Mitglieder der Bundesbehörden, die eidgenössischen Civil- und Militärbeamten .und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen.... "
Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den politischen ... - Page 442
de Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 459 pages
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...eidgenössischen Civilond Militärbeamten nnd die eidgenössischen Repräsentanten oder Commissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte,...Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amisdauer auf den Genuss der Pensionen and das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Mililärcapitulationen abgeschlossen werden. dürfen von au war ii neu Regierungen weder Pensionen oder Gehaltt, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie...oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten und...
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Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ...

1860 - 734 pages
...eidgenössischen Civil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien dürsen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte,...oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besitze von Penstonen, Titeln oder Orden, so haben sie sür ihre Amtsdauer aus den Genuß der Pensionen und das...
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Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ...

Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...eidgenössischen Zivil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarieu dürfen uon auswärtigen Regierungen weder Pensionen...Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Vesize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuß der Pensionen...
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Das Staatsarchiv, Volumes 22 à 23

1872 - 744 pages
...Pensionen oder Gehalt« noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. i| Sind sie bereits im Besitze vo Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genug der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. |j Untergeord rieten Beamten...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26 à 27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...weder Pensionen oder Gehaitc, noch Titel, feehenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Besize von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf Ji-n Gcnuss der Pensionen und das Tragen der Titel und Orden zu verzichten. Untergeordneten Beamten...
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Volume 1

Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...eidgenössischen Civilimd Militärbeantten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte,...bereits im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, *) Protokoll S. 134, 149, 163. so haben sie für ihre Amtsdaner auf den Genuss der Pensionen und das...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volumes 3 à 4

1881 - 638 pages
...Bestimmungen des Bundesmths. Art. 21. Die schweizerischen Konsularbeamten dürfen von auswärtigen Negierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie bereits im Sitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuß der Pensionen...
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Geschichte der schweizerischen Volksgesetzgebung: zugleich eine Geschichte ...

Curti - 1882 - 312 pages
...eidgenossischen Civil- und Militärbeamten und die eidgenössischen Repräsentanten oder Kommissarien dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte,...noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Sind sie im Besitze von Pensionen, Titeln oder Orden, so haben sie für ihre Amtsdauer auf den Genuß der Pensionen...
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Handbuch des schweizerischen Bundesstaatsrechtes, Volume 3

Johann Jakob Blumer - 1887 - 672 pages
...Vizekonsul ernannt werden. Der Antritt der Funktionen findet statt mit Erhalt des Exequatur. Sie dürfen von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen. Bei eingereichter Demission ist der Konsularbeamte gehalten, das Konsulat noch so lange zu verwalten...
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