| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...stehende Truppen zu halten. Ohne Bewilligung der Bundesbehörde darf kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein Landestheil mehr als 300 Mann stehende...sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen vorsallen, sich jeder Selbsthülfe, sowie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmäßigen... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...mehr als 300 Mann stehende Truppen halten, die Landjägercorps nicht Inbegriffen. Art. 14. Die Cantone sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen...Selbsthülfe, sowie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmässigen Entscheidung zu unterziehen. Art. 15. Wenn einem Cantone vom Auslande plötzlich Gefahr... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...der Nundesbehörde darf kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein Landestheil mehr als dreihundert Mann stehende Truppen halten, die Landjägerkorps nicht inbegriffen. Art. 14. Die Kantone find verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen vorfallen, sich jeder Selbsthülfe, sowie jeder... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...mehr als 300 Mann stehende Truppen halten, die Landjägercorps nicht Inbegriffen. Art. 14. Die Cantone sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen...Selbsthülfe, sowie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmässigen Entscheidung zu unterziehen. Art. 15. Wenn einem Cantone vom Ausiande plötzlich Gefahr... | |
| Johann Jacob Treichler - 1856 - 422 pages
...eingegangene Beschwerde die erforderlichen Verfügungen." — Und Art. 14 der Bundesverfassung setzt fest: „Die Kantone sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen vorfallen, sich jeder Selbsthülfe, so wie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundcsmäßigen Entscheidung zu unterziehen." V.... | |
| 1860 - 734 pages
...Bewilligung der Bundesbehörde dars kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein Landestheil mehr als 30N Mann stehende Truppen halten, die Landjägerkorps...sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen vorsallen, sich jeder Selbsthülse, sowie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmäßigen... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...halten. Ohne Bewilligung der Bundcsbehördc darf kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein ^andestheil mehr als 300 Mann stehende Truppen halten, die Landjägerkorps...wenn Streitigkeiten unter ihnen vorfallen, sich jeder Selbsthilfe, sowie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmäßigen Entscheidung zu unterziehen.... | |
| Keller - 1870 - 518 pages
...deren Vollzug nöthigenfalls die Mitwirkung der Vundesbehörden anzusprechen (Alt/7 d VVerf.). 5». Die Kantone sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten...enthalten und sich der bundesmäßigen Entscheidung zu unter» ziehen (Art. 14). «:. Wenn einem Kantone vom Auslande plötzlich Gefahr droht, so ist die... | |
| 1874 - 810 pages
...stehende Truppen zu halten. Ohne Bewilligung der Bundesbehörde darf kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein Landestheil mehr als 300 Mann stehende...Landjägerkorps nicht inbegriffen. • Art. 14. Die Kautone sind verpflichtet, wenn Streitigkeiten unter ihnen vorfallen, Revidirte Bundesverfassung. Art.... | |
| 1876 - 278 pages
...stehende Truppen zu halten. Ohne Bewilligung der Bundesbehörde darf kein Kanton oder in getheilten Kantonen kein Landestheil mehr als 300 Mann stehende...wenn Streitigkeiten unter ihnen vorfallen, sich jeder Selbsthilfe, sowie jeder Bewaffnung zu enthalten und sich der bundesmäßigeu Entscheidung zu unterziehen.... | |
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