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von Ober-Canada (1841) zum Bisthum Toronto geworden war1) Dadurch ist die Erzdiöces Quebec bedeutend verkleinert und es sind eine Anzahl immediater Bisthümer entstanden, denen man vielleicht später einen Mittelpunct zu geben denkt.

Als ein drittes Beispiel solcher Bisthumsformationen auf dem Missionsgebiet mag endlich die von Australien noch angeführt werden. Nachdem die englische Regierung hier lange Zeit katholische Priester überhaupt nicht zugelassen, und nur vorübergehend von 1805 bis 1808 zweien den Aufenthalt gestattet hatte, begannen erst seit 1820 diese Missionen mit Freiheit und Eifer betrieben zu werden; zugleich mit denen der Südsee-Inseln. Gre= gor XVI. stiftete alsdann hier drei Apostolische Vicariate 2): 1833 den von Ost-Polynesien, 1834 den von Neuholland und 1836 den von West-Polynesien; die sich in den ganzen Bezirk theilten. Als jedoch die englischen Colonien in Australien den raschen Aufschwung zu nehmen anfingen, welchen wir jezt erleben, so wurde aus dem Apostolischen Vicariate Neuholland das Erzbisthum Sidney mit zwei Suffraganeaten Hobbarttown auf Van-Diemensland und Adelaide in Südaustralien construirt (1842); während der Rest als Apostolischer Vicariat Central-Polynesien neu eingerichtet wurde.3)

Alle diese Bisthümer nun, — seien sie aus Apostolischen Vicariaten hervorgegangen, was ihre regelmäßige Entwickelung ist, oder mögen sie, was wir bei einigen Nordamericanischen wahrgenommen, sogleich aus den ersten Missionen, aus Apostolischen . Präfecturen geworden sein, wie sie unter Vermittelung der Propaganda allein, ohne jede Zuziehung des Consistoriums, und durch einfache Breven gestiftet sind: so sind sie auch unter der Leitung eben dieser Congregation als Missionsbisthümer verblieben, und machen, wie wir oben gesehen haben, Theile ihres Gebie

tes aus.

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Auf diesem Gebiete also giebt es zweierlei Bisthümer, jene alten, der Propaganda überkommenen, und diese neuen von ihr gestifteten. Die Apostolischen Präfecturen aber und Vicariate, welche noch daneben vorhanden sind, streben fortwährend, sich gleichfalls zu Bisthümern zu gestalten. Sie müssen ihrer Natur

1) Notiz. Stat. p. 224.

2) Bull. Prop. 5. 97. 109. 139.
3) Notiz. Statistica p. 265 sq.

nach in einer ununterbrochenen, nur etwa durch ungünstige Umstände aufgehaltenen, oder durch günstige beschleunigten Bewegung gedacht werden.

Da die ganze bisherige Betrachtung nur zu dem Zwecke angestellt worden ist, einen einzelnen solchen Entwickelungsfortschritt gewiffer Apostolischer Vicariate zu Bisthümern in dem Zusammenhange und also der Bedeutung erkennen zu können, den er im kirchenrechtlichen Sinne hat: so darf sie die innere Verfassung der einzelnen genannten Kreise — wo sich Coadjutoren, General-Vicare, Capitular-Vicare, Pro-Vicare und unter ihnen sodann verschiedene Arten, die einzelnen Gemeinden und ihre Geistlichen zu größern Verwaltungskreisen zusammenzufassen, vorfinden hier nicht genauer erörtern und sich nur noch ein Wort über die höhern Be= amten gestatten, deren sich die Congregation zur Vermittelung ihres Verhältnisses zu ihren Bischöfen, Apostolischen Vicaren und Präfecten bedient.

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Die regelmäßige Gestaltung der kirchlichen Hierarchie über den Bischöfen ist, daß mehrere Bisthümer zu einer Provinz vereinigt find, an deren Spize, mit gewissen Aufsichtsrechten und einer Jurisdiction über die Bischöfe und ihre Gerichte, ein Erzbischof steht. Hingegen sind gewisse ehemalige Zwischenbehörden zwischen Erzbischöfen und Pabst nur noch dem Namen und allenfalls dem Range nach vorhanden.

Dieselbe Verfassungsform findet sich auch auf dem Gebiete der Propaganda, wo Erzbischöfe unter den Resten von älteren normal ausgebildeten Kirchenkörpern auf die Congregation vererbt sind, wie in Irland und der Levante; oder wo die Mission Raum gehabt hat, sich vollständig zu entwickeln, wie in America und Australien; oder wo sie eine kirchliche Gemeinschaft, welche Erzbischöfe bereits hatte, bloß recipirt und mit ihrem Geiste durchdrungen hat, wie in den National-Patriarchaten des Orien= tes. Hier ist der Patriarch Erzbischof, und wenn einige der ihm untergeordneten Bischöfe den Titel Archi-Episcopus haben, so hat dies nichts mehr zu bedeuten, als wenn ihr Erzbischof Patriarch heißt. - Im Allgemeinen stehen diese Erzbischöfe ganz ebenso, wie die des gemeinen Kirchenrechtes in den altkatholischen Ländern. Wo aber dergleichen Erzbischöfe sich nicht finden: wie wird

da das Bedürfniß einer ähnlichen Zwischenbehörde zwischen der Congregation und ihren Bischöfen oder Vicaren befriedigt? Denn der eremten sind hier zu viele, als daß man ihnen allen und in allen Angelegenheiten ganz dasselbe unmittelbare Verhältniß zur Curie einräumen könnte, welches die wenigen eremten Bischöfe in den altkatholischen Ländern Europa's haben.

Hier helfen zuerst die päbstlichen Nuntien aus, besonders wo sie stehend sind oder waren. Sie sind mit der Propaganda, seit diese besteht, immer in besonderer Verbindung gewesen. Nächst ihnen aber bedient sich die Congregation eigner Ap. Delegaten, bald unter diesem allgemeinen Namen, bald unter dem der Ap. Visitatoren. Leztere sendet sie in mehr oder minder regelmäßigen Zwischenräumen zu Visitationen größerer Kreise von Ap. Vicariaten, Bisthümern 2c. aus und läßt dann durch sie auch die unterdeß aufgelaufenen Judicial- und Verwaltungssachen abmachen, bei denen persönliche Gegenwart des Richters nöthig scheint. Immer werden diese Delegaten zu einzelnen Geschäften, oder einem bestimmten Compler solcher Geschäfte committirt, erhalten nach dem jedesmaligen Bedürfniß ihre Vollmachten zugetheilt und es giebt ihrer daher beinahe so viele Arten, als Species.

Wenn ich nun schließlich noch hinzufüge, daß von den Mönchsorden, die noch heute der Propaganda die meisten Missionare liefern, ein jeder für seinen Verkehr mit der Congregation stehende Beamte (Commissarien, Procuratoren, General-Procurator) hat; so hoffe ich von dem Behörden-Organismus der Missionen einen für den vorliegenden Zweck ausreichenden Abriß gegeben zu haben.

Der Gesammtcharacter dieser ganzen Seite des katholischen Kirchenlebens war Bewegung, Vorwärtsstreben, Gefaßtsein darauf, daß man ohne verwirrt zu werden, auch einmal zurückgedrängt werden könne, dann aber immer neues Hinarbeiten auf den großen Zweck, die Zeit herbeizuführen, da nur noch Eine Heerde sein wird und Ein Hirt. Diesem Zweck ordnet sich unter, was irgend sich ihm unterzuordnen vermag. Werden doch selbst die Rechtsstreitigkeiten, die zur Cognition der Propaganda gelangen, nicht nach dem Rechte entschieden, sondern nach der Zweckmäßigkeit; 1)

1) Monaldinus bei Amort. a. a. D.: (Causae contentiosae)

und konnten einst, hingerissen von demselben officiellen Character ihrer Bestrebungen, ihn aber übertreibend und zur Carricatur steigernd, die Jesuiten-Missionare in China es wagen, jener ihrer obersten Centralbehörde den Vorschlag zu machen, ob sie nicht bei ihren christlichen Lehrvorträgen die Lehre, daß Christus gekreuzigt worden (praedicare Christum crucifixum) ganz auslassen dürften. 1) Die Congregation schlug das ab und wird so weit niemals gehen. Aber was irgend an Elasticität in dem scheinbar so festen und unveränderlichen Systeme des Katholicismus verborgen ist, das benußt sie allerdings; und zwar wieder nicht ohne eine gewisse systematische Ordnung ihrer Licenzen.

Indem wir uns jezt von diesen allgemeinern Betrachtungen zur speciellen Erörterung der englischen Zustände wenden, wird sich mehr als eine thatsächliche Bestätigung dieser Grundsäße zeigen.

causa proponitur, et resolvitur non ad tramites juris, sed juxta prudentiam.

1) Quaesita Missionariorum Chinae seu Sinarum S. Congregationi de Propag. F. exhibita cum responsis ad ea decreto S. Congregationis approbatis; v. 1645. Bull. Propag. 1. p. 123. Die angeführte Stelle ist No. 17. Die Fragen sind übrigens nicht unmittelbar, føndern in der Formulirung mitgetheilt, die sie von der Behörde selbst erhalten haben.

II.

Die Propaganda in Irland, England und Schottland

und

die Bedeutung des Breve vom 29. Sept. 1850.

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