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Inhalt.

Vorwort.

1. Die Propaganda, ihre Provinzen und ihre Behörden. 1. Die Propaganda. Verfassung, Stiftung, Zweck der Congregation. 2. Die katholische Kirche und die Nicht-Katholiken. Dogmatischer Grundgedanke der Missionsthätigkeit. Verhalten gegen die Keßerei. Inquisition. Staatshülfe. Verweigerung derselben. Missionen gegen die Häreste. Festhaltung des Rechtsanspruchs. Jurisdiction der katholischen Kirche auch über die Protestanten. Benedict XIV., Pius VI. u. Pius VII. hierüber. Gleichstellung der Missionen im Gebiete des Protestantismus mit denen gegen das Heidenthum und den Muhamedanismus.

3. Das katholische Missionswesen vor Stiftung der Propa= ganda. Mendicanten-Orden. Custodien. Ordensbisthümer. Jesuiten. Ihre Provincia Anglicana. Facultäten der Jesuiten. Missionen der ålteren Orden auf protestantischem Gebiet. Collegia nationalia. Ihre Verfassung ist Ordensartig, der Alumnen-Eid ein Profeß. Berichte der Alumnen. Die Verfassung des Collegium Germanicum ist das Muster für alle übrigen gewesen. Mannigfaltigkeit des damaligen Missionswesens. Beispiel der Centralisation im Jesuiten-Orden. Eintreten der Propaganda als Centralbehörde für die Missionen, welche übrigens in ihrer bisherigen Individualität zunächst fortbestehen.

4. Das Gebiet der Propaganda. Princip seiner Abgränzung. Es hat politische Gränzen. Uebersicht dieses Gebietes: 1) Indisch-Chinesische Missionen, 2) Missionen in America, 3) in Africa, 4) im Gebiet der griechischen Kirche und des Muhamedanismus, 5) des Protestantismus. Unflare Gränzen in Deutschland und in der Schweiz. Die Toleranz der meisten katholischen Staaten der Gegenwart hat das Gebiet der Propaganda nicht verändert.

Competenz der Propaganda auf diesem Gebiete. Allgemein und ausschließlich. Provinzen der Propaganda und des heiligen Stuhls. Geschäftsgang der Propaganda. Vermuthung über den Grund der Ausschließlichkeit ihrer Competenz. Eigenthümliches Recht der Propaganda.

5. Behörden-Organismus im Gebiete der Propaganda. Unterschied, ob die Mission Reste älterer katholischer Kirchenkörper vorfindet, oder aus dem Frischen zu arbeiten hat. Normaler Entwickelungsgang im legtern Falle. Mission. Apostolische Präfectur. Ihre Entwickelung zum Apostolischen Vicariat. Apostolische Vicare, entweder wenn der ordentliche Bischofsfit impedirt, oder wenn ein solcher noch gar nicht vorhanden ist. Verschiedene in den Quellen angegebene Gründe. Gränzen der Vicariate politisch. Errichtung des Vicariats. Ob der Vicar Bischof oder Priester sein müsse. Seine Befugnisse, wiefern er die Gewalt eines Ordinarius u. daneben noch besondere Facultäten hat. Die zehn Formeln solcher Facultäten. Unterschied des Vicars von einem ordentlichen Bischofe. Anstellung des Apostolischen Vicars. Seine Erhebung zum Bischof in partibus. Verwaltung Ap. Vicariate durch Mönchs-Orden. Abseßung des Ap. Vicars. Aufhebung des Ap. Vicariats.

Dessen naturgemäße Entwickelung in ein Bisthum. Beispiel der Entwickelung solcher Bisthümer in den Vereinigten Staaten von Nordamerica, in Canada, in Australien. Lauter Missionsbisthümer. Unterschied der von der Propaganda gegründeten oder auf sie vererbten Missionsbisthümer.

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Erzbischöfe, Ap. Visitatoren

Sonstige Beamte der Propaganda,
und Delegaten. Commissarien und Procuratoren.

Ueberwiegende Bedeutung der Zweckmäßigkeit im Gebiete der Propaganda. Gesammt-Character daher.

II. Die Propaganda in Irland, England und Schottland, und die Bedeutung des Breve vom 29. September 1850.

1. Einleitung.

2. Die katholische Kirche in Irland. Quellen: die Protocolle der Parlaments - Commiffionen von 1824 und 1825. Geschichtliches. Erhaltung der alten Bisthümer. Streit irischer Gewährsmänner darüber, ob Irland zum Missionsgebiet gehöre. Heutige kirchliche Eintheilung: Provinzen, Diöcesen, Parochieen. Dom-Capitel. Collations - Recht des Bischofs. Unterschied von parish priests (incumbents) und curates (assistant priests, coadjutors). Aehnliche Unterscheidungen in Frankreich, Belgien, Nordamerica. Eigenthümliche Stellung der Diöcefangeistlichkeit in Nordamerica überhaupt: missionarii, congregationes, pastores etc. Versuche, eine ähnliche Missionsstellung des Clerus im katholischen Theile von Bern und Aargau einzuführen.

Irische Bischofswahl. Nominations-Rechte der Tudors und Stuarts. Veto-Verhandlungen der englischen Regierung seit 1806. Quarantotti's u. Littas Rescripte in Irland selbst zurückgewiesen. Verschiedene Formen der Bischofswahlen seit 1788. Allmälige Ausbildung der fg. Domestic nomination. Rescript der Propaganda über deren förmliche Einführung (1829), — wahrt den Rechtspunct im Sinne der Curie, fügt sich aber factisch der irischen Sitte einer Wahl durch die Pfarrer. Parallele: die Bischofswahlen in den Diöcesen der Vereinigten Staaten von Nordamerica; Propaganden-Decret darüber v. 1834. Die historisch-politischen Blätter

halten eine solche Wahlform in Oestreich unmöglich. Consecration der irischen Bischöfe und ihr Obedienz-Eid: Rescript der Propaganda darüber von 1791.

Episcopalistische Ideen in Irland (1825) über das Verhältniß der irischen Kirche zum Pabste; in Beispielen. Züge aus dem innern Leben der irischen Kirche: rules and regulations der Diöcesen, Rechte des Bischofs, des Erzbischofs. Conferenzen des Diöcefan-Clerus. Bildungs-Anstalten für den irischen Clerus. Einkommen der kathol. Geistlichkeit in Irland. Die irischen Bischöfe wollen die Stolgebühren nicht aufheben.

3. Die katholische Kirche in England und Schottland. Historischer Theil des Breve: Anfänge der heutigen Mission in England. Collegien. P. Clemens VIII. ernennt einen Archipresbyter. Streit. Paul V. ernennt einen Bischof. Gregor XV. bestätigt ihn. Schottland. Erster Saß aus dem Breve. Streitigkeiten, von denen es schweigt. Erklärung Urbans VIII. Dennoch dauern die englischen Capitel-Einrichtungen fort. Visitation. Resultat. Nuntius zu Brüssel. Zeitweise Uebertragung aller englischen Geschäfte an die Inquisition. Schottland 1677. Katholischer Aufschwung unter Jacob II. Innocenz XI. benußt ihn. Gründung eines Ap. Vicariats 1685. England in vier Ap. Vicariate getheilt 1688. Schottland in zwei Vicariate zerfallend. Fernere Darstellung des Breve. Benedicts XIV. Regeln für die Missionen von England 1753. Anlaß. Ausführliche Darstellung der damaligen Verfassung aus dieser Constitution. Ercurs über die facultates formulae secundae, welche die englischen Ap. Vicare haben. Vergleichung derselben mit der formula tertia, die den deutschen Bischöfen gegeben wird. Die form. secunda hat auch der Ap. Vicar des Nordens. Sowie,,die Bischöfe und Ap. Vicare in Asien, Africa und America." Verbesserung der Lage der englischen Katholiken 1778. Die Verfassung ihrer Kirche wird dadurch nicht verändert. Ebensowenig durch die Emancipations-Acte von 1829. Erst Gregor XVI. macht darin einen Fortschritt durch Creirung von vier neuen Ap. Vicariaten (1840). Das Breve hierüber. Gregors eigene Characterisirung dieses Schrittes. Die acht Districte. Die drei Schottischen. Statistisches. Innere Verfasfung der Ap. Vicariate. Heutige Missionen der Orden und der NationalCollegien in England. Schlußresultat.

Zweiter Theil des Breve. Disposition über die Errichtung der zwölf neuen Bisthümer. Uebersehung mit Anmerkungen. Vergleichung mit Nordamerica. Motive in der Wahl der Bischofssize: Gewerbspläge, Klöster, zwei alte Bisthümer. Weßhalb man nicht die in der Hochkirche noch gebräuchlichen Namen gewählt habe. Westminster. Menevium und Newport. Statistische Motive.

Dritter Theil des Breve. Die rechtliche Stellung der Bischöfe betreffend. Ueberseßung. Allgemeine Rechts-Anschauung in Pius IX. Verordnung. Was bleiben soll. Was das Breve verändern wolle: nicht die Facultäten form. secundae, wohl aber den Rechtsgrund der bischöflichen Amtsgewalt. Practische Folge dieser Veränderung. Stellung der neuen englischen Bischöfe nach oben: Ernennung, Wahl, Obedienz-Eid; — und nach unten:

Verbleiben der bis jeßt bestandenen Einrichtung der Sprengel. Fortdauer der Missionen und unveränderte Geltung der Regeln Benedicts XIV. Eigentliche Bedeutung der derogatorischen Formel des Breve. Eine unrichtige Ansicht über die Bedeutung des vorliegenden Entwickelungs-Proceffes zurückgewiesen. Schlußresultat.

Bedeutung des päbstlichen Breve in Beziehung auf das Verhältniß der Kirche zum Staat. Anerkennung u. Nicht-Anerkennung des protestantischen Impediments für die bischöflichen Size. Gründe für die Curie, dem Willen Englands gegenwärtig Troß zu bieten. Parallelen aus Deutschland. Der Apostolische Vicariat des Nordens und die evangelisch gewordenen Diöcesantheile in Süddeutschland zu Bisthümern wieder entwickelt in Hanover und der Oberrheinischen Kirchenprovinz. Die Suspension der katholischen Diöcesangewalt (I. P. O. a. 5. §. 48.) von diesen Regierun gen freiwillig aufgegeben. Aehnliches Verfahren Hollands. Anders Preußen. Es widersteht dem Verlangen der Curie und hält die Normen des Westphälischen Friedens für seine altprotestantischen Lande aufrecht. Die Curie giebt nach. Vergleichung der Formen dieser deutschen BisthumsEntwickelungen mit der in England. Warum Rom sich jezt minder nachgiebig gegenEngland benimmt, als 1820 gegen Preußen. Inconsequenz oder Lücke des englischen Rechts. Völkerrechtliche Lösung der Differenz. Englische Gegenmaaßregeln sind wohlberechtigt, und keine Gewissensbedrückung. Aussichten und Hoffnungen. Wichtigkeit der englischen Entscheidung auch für den Continent. Nochmalige Parallele aus Holland. Das Bisthum Hamburg. Schluß.

Anhang: Drei Urkunden.

I. Das Breve vom 29. Sept. 1850.

II. Die Facultates formulae secundae.

III. Rescript der Propaganda über den Obedienz-Eid der irischen Bischöfe (1791.)

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