Lehrbuch des bayerischen Verfassungsrechts

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Bayerischer Schulbuch-Verlag, 1949 - 212 pages

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Section 2
7
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Abgeordneten Abschnitt Abstimmung Angelegenheiten Antrag Arbeitnehmer ausdrücklich Ausschuß Ausschüsse außerhalb Bamberger Verfassung bayerische Verfassungsgerichtshof bayerischen Staates bayerischen Verfassung Bayern Beamten Behörden Bekenntnisschule Beratung Berichterstatter Dr beschlossen Beschluß Beschlüsse des Landtags Beschwerde besonders Bestimmung Bewohner Bayerns darf demokratischen deutschen eigenen Wirkungskreis einzelnen entscheidet Entscheidung erforderlich erklärt erlassen Fall fassung Freiheit gemäß Gemeinden und Gemeindeverbände Gemeindeverbände Genehmigung Gerichte Gesch.O Geschäftsbereich Gesetzgebung gewählt Grund Grundrechte Grundsatz GVBl Hoegner insbesonders Interpellation Land Landtag Art lichen Mehrheit Militärregierung Minister Ministerpräsidenten Mitglieder der Staatsregierung muß Nationalsozialismus Nawiasky neuen bayerischen Verfassung oberste öffentlichen Rechts Parteien Personen politischen Präsident Regierung Religionsgemeinschaften Restsitze Richter Rothenbücher Satz Schutz Selbstverwaltung Senat Senatsges Sitzung soll staatlichen Staatsangehörigkeit Staatsbürger Staatsminister Staatsministerium Staatsorgan Staatssekretäre Staatsverwaltung steht Stenogr Tagung Verbot Vereinigungsfreiheit Verfassunggebenden Landesversammlung Verfassungsausschuß Verfassungsgerichtshof verfassungsmäßigen Verfassungsrecht verfassungswidrig verpflichtet Vertreter Verwaltung Verwaltungsgerichte Verwaltungsgerichtsbarkeit Volk Volksbegehren Volksentscheid Volksvertretung Vorschriften Wahl Wählergruppen Weimarer Verfassung weltanschaulichen Gemeinschaften Wirtschaft zulässig Zuständigkeit Zustimmung des Landtags

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