Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

schen Alpen, deren höchsten Punct der Snowdon bildet, lag Mathrafal oder Powis, welcher lettere Name in dem eine Shire bildenden Hauptbestandtheile desselben erhalten ist. In Demetia bemerken wir verschiedene Staaten, unter denen der südlichste am nördlichen Ufer des Severn lag, Gwent (Monmouth und Glamorgan) oft unabhängig erscheint. In oder neben diesem Reiche lag ein kleines Königreich Gleguising. Der festeste Bestandtheil Demetias war Dyfed, das jezige Pembrokeshire. Långs des irländischen Canals erstreckt sich Ceretician (Cardigan). Auch erscheinen die in den heutigen Grafschaften leicht erkennbaren Lånder Caermardsyn, Morga= noc, Brecheinoc unter besonderen Herrschern.

Die Hauptstämme dieser Briten, oder, wie sie selbst fich nannten, Cymru, unterschieden sich durch verschiedene Dialekte ihrer gemeinschaftlichen Muttersprache, unter denen die von Gwynedd, oder der venedotische, der von Demetia und der von Glamorgan sich auszeichnen. Die cymrische Sprache wurde durch ausgezeichnete Dichter ausgebildet, Aneurin und Taliesin im sechsten, Lywarch Hen, Merdhin u. a. in den nächstfolgenden Jahrhunderten, deren Werke ziemlich unverfälscht auf unsere Zeiten gelangt scheinen und deren Werth für die Geschichte Britanniens bei näherer Untersuchung sie schon unschatbar darstellen würde, wenn sie auch nicht mit den in der verwandten gallischen Sprache gedichteten Gesängen Offians als die einzigen bedeutenden Zeugnisse für die Ausbildung einer celtischen Sprache der Nachwelt überliefert wären 1).

Sitte und Rechtszustand der Cambrier waren in allen diesen Reichen im Wesentlichen dieselben. Ein wichtiges Denkmal derselben, wenngleich aus einer Zeit wo die Waliser den Angelsachsen fich långst untergeordnet und viele Einrichtungen und Ansichten derselben angenommen hatten, besigen wir in den Gesezen des Howel Dha, eines Königes von Demetia in der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts, welche auch in den übrigen walisischen Staaten mit einigen örtlichen Abweichungen als gültig anerkannt waren.

1). S. Turner vindication of the genuineness of the ancient british poems, hinter dem legten Bande der dritten und spåtern Aubgaben feiner history of the Anglosaxons.

Die Zersplitterung von Cambrien in viele kleine Reiche ist nicht, wie man oft gemeint hat, die Folge einer vom Könige Rotri Mawr (Roderich dem Großen) vorgenommene Theilung zwischen seinen Söhnen, durch welche, wenn sie überhaupt gegründet sein sollte, nur über die Herrschaft der viele Jahrhunderte früher einzeln genannten Staaten verfügt wurde. Von Dyfed vernehmen wir in den ersten Jahrhunderten nach der Ankunft der Angelsachsen sehr wenig, mehr von Gwynedd, welches in beständigem Kampfe mit Northumbrien und Mercien war. Auch Gwent, als die Vormauer von Demetia, tritt häufiger auf. Im Ganzen vermissen wir nicht so sehr eine Masse von Nachrichten über die Waliser als vielmehr Ge nauigkeit und Bestimmtheit derselben. Während die Waliser gar keine oder unzuverlässige Zeitbestimmungen zu den seltsam geordneten und poetisch eingekleideten Geschichtserzählungen geben, wird in den angelsächsischen Nachrichten von den verschie denen Staaten und deren Regenten selten anders als unter der allgemeinen Bezeichnung der Briten und ihrer Könige gespro chen; eine Zusammenstellung der beiderseitigen Nachrichten ist auch häufig unthunlich, da eine jede dieser Nationen gewöhn lich nur von ihren Siegen, selten von ihrem Verluste zu berichten pflegt.

Ein noch dichteres Dunkel als über Wales ruht über den nördlich von demselben gelegenen britischen Ländern, welche unter dem Namen Cumbrien begriffen werden. Dieses Land, zuweilen unter einem Oberhaupte, Pendragon, auch Tyern (tyrannus) genannt (welche sich gleich andern britischen Fürsten als die Nachfolger nicht nur, sondern auch als die Enkel des römischen Constantinus oder Marimus betrachteten), vereinigt, bestand aus drei Hauptbestandtheilen. Das südliche oder eigentliche Cumberland umfasste ausser der heutigen Grafschaft dieses Namens noch Lancaster und Westmoreland, welches Leztere auch als ein kleines Königreich Westmere erscheint. Es erstreckte sich mit in das nachherige Northumbrien hinein, und da auch das Reich Elmete zu demselben gehört zu haben scheint, so muß die Stadt Leeds an der Grenze desselben gelegen haben. Das altrömische Lugubalia oder Carlerl war die größte Stadt desselben, in welcher Arthur, Rhyddrich Hael oder der Freige

bige und andere in der Dichtkunst verherrlichte Fürsten ihre 561. Tafelrunde oder ihren Hof hielten. Die beiden nördlichsten Reiche der Altbriten, Reged und Strathcluyd, gehören der Geschichte von Schottland an; doch können sie, da auch Engs land sich bis Edinburg erstreckte, nicht ungenannt bleiben. Reged, ein District im südlichen Schottland in oder bei Unnandale, ist uns am bemerkenswerthesten durch den Schutz, welchen der Fürst desselben, der auch von Llywarch Hen; der selbst ein Fürst von Argoed in Cumberland war, besungene Urien dem Sánger Taliesin angedeihen ließ. Långer hat sich der Name des Reiches Strathclund erhalten, welches Clydesdale oder Dunbarton (Dunbriton), wo die Hauptstadt Alcluid gelegen war, Renfrew, Dunfries, vielleicht auch Peebles, Sels kirk, Lanark im Osten umschloß. Die Regenten von Strathcluyd, wenngleich mit Angelsachsen wie mit Picten und Scoten stets kämpfend, erstreckten ihre Macht über ganz Cumbers land, aus welchem sie erst in der ersten Hälfte des zehnten Jahrhunderts zurückgedrängt wurden, da denn Cumberland unter angelsächsischer Hoheit ein dem schottischen Erbprinzen ers theiltes Lehn wurde.

Über die ersten Einrichtungen welche die deutschen Anführer in den eroberten Landen trafen, wie die Dienst- und ZinsVerhältnisse zu den Eingebornen festgesetzt wurden, wie die Deutschen selbst sich allmålig zu größeren Königreichen vereinigs ten, wie weit die Überreste römischer Cultur, wo sie nicht augenscheinlichen und sofortigen Nugen gewährten, geehrt wurden, über Alles dieses haben wir wenig mehr als Vermuthungen, wenngleich das Resultat, die Saronisirung Britanniens durch Hengists und Horsas Landung, uns so deutlich vor Augen liegt, wie uns die Romanisirung von Mittel- und Süd-America durch Columbus und Pizarro. Kaum sind andere schriftliche Nachrichten über die Zeit jener Reiche bis zu ihrer allmåligen Bekehrung zum Christenthume vorhanden, auffer der Reihefolge ihrer Könige, welche in einer vereinzelten Überliefe= rung nur ein sehr geringfügiger Bestandtheil der Nationalge= schichte sind, es möge nun „Amurath auf Annurath" oder selbst,Henry auf Henry" folgen.

Während angelsächsische Quellen fehlen, die der Briten

entweder gleichfalls, oder doch diese ganz andere kritische Sichtungen bestehen müssen, als ihnen bisher geworden, um auf dieselben füßen zu können, so sind die ältesten angelsächsischen Geseze zu neu und zu sehr auf den germanischen Straf- und Sühn-Tarif beschränkt, um ihnen ein Bild vom Zustand des Landes gleich nach der sächsischen Eroberung zu entnehmen. Ihr Stillschweigen über Manches lässt uns, wenn wir sie mit den Gesehen anderer germanischen Eroberer vergleichen, viel leicht mehr errathen, als ihre kargen Worte andeuten.

Die öffentlichen Anstalten waren durch den Abzug der Römer und das Eindringen der Feinde in die größte Unordnung gekommen. Das ehemalige römische Staats- und PrivatEigenthum war, angekauft oder usurpirt, ein neuer, unbefestige ter Besitz in den Händen eines Volkes, welches zu herrschen Långst vergessen hatte. Die damals vorhandenen Einwohner der Insel waren, wie besonders die Sprache beweiset, kaum romanisirt zu nennen, eher mochten britisirte Nachkommen ehemaliger Römer unter ihnen verweilt haben. Bei diesem aufge lösten Zustande des Landes musste es den Eroberern leichter sein als ihren Kampfbrüdern in den besser organisirten Staas ten sich in den Besit des erfoderlichen Eigenthumes zu sehen, ohne das Recht des Stärkeren auf eine zu drückende Weise empfinden zu lassen; das ehemalige römische Eigenthum, dessen im Süden und an den Küsten vorzüglich viel gewesen sein muß, konnte der geringen Anzahl der Fremden genügen. Daß Irgend eine Quote, sei es des Landeigenthumes oder der Einkünfte oder Früchte, den Eroberern regelmäßig abgetheilt wurde, wie dergleichen in andern germanischen Staaten geschah, ist durchaus nicht wahrscheinlich, da wir auch bei den späteren Eroberungen der Angelsachsen im Gebiet der Briten keine dahin zielenden Nachrichten besißen. Die nicht raschen Fortschritte der in vielen Theilen Britanniens von vereinzelten, von einander unabhängigen Schaaren verschiedener Stämme unternommenen Besitznahme lässt dieselbe weniger als eine eigentliche Eroberung, sondern als eine unaufhörliche Usurpation britischen Gebietes betrachten. Der Umstand, daß die Angelsachsen auf Schiffen nach dem zu besehenden Lande gehen mussten, brachte es mit sich, daß sie auch weniger Frauen und Kinder mit sich

führten; und wenn schon Vortigern das Connubium der Schwester des Hengist nicht bezweifelte, so werden die Krieger des Leztern, obwohl vielleicht mit Ausnahme der wenigen adligen Geschlechter, die Ehe mit den Britinnen nicht ver= schmäht haben. Wenn dadurch die Eingebornen mit den Fremden schnell verschmolzen, so konnten diese, bei den fast ausschliessenden Vorzügen der Speerseite im Erbrechte, solche Heis rathen ihrer politischen Unabhängigkeit nicht gefährlich finden. Viele Briten flohen vor den heidnischen Germanen; doch die Leichtigkeit der Flucht schwächte die Kraft des Widerstandes und erleichterte das Vordringen der Gegner. Diejenigen Briten welche, nicht kriegsgefangen, friedlich blieben, scheinen die Rechte welche sie besaßen behalten zu haben, da wir keinen bedeutenden Unterschied des Wehrgeldes, der Zeugnißfähig, keit und anderer Rechte der Briten von denen der Sachsen finden 1).

Die wichtigste Beziehung, schon früh bemerkbar, welche alle Bewohner Britanniens mit einem gemeinsamen Bande umschlingen sollte, ist die Würde des Bretwalda, welche einer der mächtigsten angelsächsischen Fürsten für die Zeit seines Lebens führte. Das Bestreben, die Fortdauer römischer Verfassungen zu entdecken, hat auch in jener Würde eine Nachahmung des weströmischen Kaisers wiederfinden wollen, welche von Sachsen und Briten zugleich anerkannt sei 2). Die Anerkennung der Briten, welche noch unter eigenthümlichem Oberbefehle vereinigt waren, darf indessen wohl ganz und gar geleugnet, der Nachahmungseifer der fächsischen Krieger, welcher einen ihrer Genossen, der sich das Ansehn des gefürchtetsten und verhasstesten Feindes håtte anmaßen wollen, darf stark bezwei= felt werden. Die Ansprüche des mächtigsten angelsächsischen Königs erstreckten sich kaum über die germanischen Provinzen der südlichen Hälfte Britanniens; auf andere Theile des römisches Reiches sind sie nie ausgedehnt. Die Nachahmung der Rohen wie der Schwachen beginnt mit dem Schmucke gehaltlosen Scheines, der Anmaßung des unwesentlichen Namens;

1) Leg. Inae 23. 24. 32.

2) Palgrave I. 563.

« ZurückWeiter »