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gegen eidliche Cautionsleistung, von der seines beharrlichen Ungehorsams wegen über ihn verhängten Excommunication zu befreien und dahin zu sehen, daß der Domherr R. und andere, die ihm (dem Erzbischofe) entgegengetreten, nicht belästigt würden.

Data Rome apud sanctum Petrum VIII. Kalendas Junii, pontificatus nostri anno octavo.

Gedruckt bei

Bréquigny Tabb. Chronol. II. Nr. 718. Vergl. Potthast
Regg. Pontt. I. p. 265 Nr. 2517.

212) 11. Juni 1203.

Hermann Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen bekundet, daß Dietrich Abt von Sichem (Sittichenbach) gegen Zahlung von dreihundert Mark an Gebhard von Querfurt und von sechsundzwanzig Mark an dessen Bruder Gerhard vier Hufen in Kuckenburg (cukeburc) mit Höfen und allem Zubehör, einem Weinberge, Wald, Obstgarten und Mühle in dem genannten Dorfe erstanden, daß Gebhard nebst seinem Sohne diese Besitzungen auf dem gemeinen Landdinge (generali placito) zu Obhausen (Vphusen) in seiner Gegenwart dem Kloster Sichem eigenthümlich übergeben habe und daß er, unter der Beistimmung des höchsten Gerichtsvorsizenden (iudiciali summo precone acclamante) Heinrich v. Obha usen und unter der Assistenz und dem Beirath der geseßlichen Schöffen (longiteris? legiferis? seu scabinis) Albrecht v. Osterhausen, Mangold v. Rode, Gero v. Wulffen und Goßwin v. Wange, Meinher dem Jüngern v. Werben (Wirbene) und Gebhard v. Querfurt die genannten Güter dem Kloster übereignet habe. Die Frage über die Person des zwar anwesenden, aber von seinen Landsleuten nicht als rechtmäßig anerkannten Schultheißen solle die Bestätigung des vorliegenden Kaufes nicht ungültig machen fönnen.

Zeugen: Ludolfus Magdeburgensis archiepiscopus, Albero, abbas de cella domine pauline, Heinricus abbas de Reinsdorf, Nicolaus prepositus de Horneburg, Comes Hermannus de Orlamunde, Comes Theodericus de Bercka, Comes Burchardus.de Mannesfelt, Comes Albertus de Lore, Vlricus Burggrauius de Witin, Albertus de Hakeborn, Theodericus de Treber, Vdenscalcus de Viscenburg, Heinricus camerarius de Numburg, Gerbertus aduocatus de Magdeburg, Wichmannus Marscalcus, Johannes Scultetus de Halle et frater eius Ludolfus, Ger

hardus pincerna, Euerhardus de Nebere, Daniel de helbere, Cuno de Sutterhussen, Theodericus weite, Heinricus de Sman, Lampertus de Querenfurd, Theodericus de Schidingen, Vlricus de Isleben.

Acta sunt hec in Vphusen anno ab incarnatione domini M° CC V, Indictione VIII, tertio Idus Junii.

Nach einer Copie des 16. Jahrh. im Cop. LXIV. f. 605 im K. StaatsArchiv zu Magdeburg.

213) (Vor Juli) 1205.

Ludolph, Erzbischof von Magdeburg und Salon Probst zu Jerichow sind Zeugen in der Bestätigungs- und Schenkungs-Urkunde des Markgrafen Otto II. von Brandenburg für das Kloster Lehnin über verschiedene Güter. Actum anno dominice incarnationis M° CC V°, indictione VIII. Gedruckt (nach einer Copie des 14. Jahrh.) in

v. Ledebur Allg. Archiv VII. p. 168.

Riedel C. D. Brand. A. X. p. 189, 409, 410.

214) (Vor Juli) 1205.

Vertrag Erzbischof Ludolphs von Magdeburg zwischen dem Kloster zu St. Mori in Halle und Johann, einem Bürger zu Halle, von wegen etlicher Hufen und eines Weinberges dahin, daß lezterer diese Güter behalten und dem Kloster davon jährlich 2 Mark reines Silber und ein Fuder Wein geben solle.

Aus dem Verzeichniß der Urkk. des Klosters St. Morig zu Halle bei v. Dreyhaupt Saalkreis I, p. 747 Nr. 4.

215) 13. August 1203.

Es wird bekundet, daß das Domcapitel zu Magdeburg dem Hospital, welches zuerst Mordele, dann Marienborn genannt ist, eine Hufe im Dorfe Tveleven für 5 Mark Silber verkauft habe, welche Summe von der Frau Adelheid von Magdeburg für das Hospital bezahlt sei.

Facta est autem emptio ista anno dominice incarnationis M° CC Vo, Indictione VII, Idus Augusti, presentibus venerabilibus dominis Heinrico, sancte Magdeburgensis ecclesie tunc decano, Alberto

Camerario, iherone vicedomino, sifrido preposito, Annone, Ottone, Waltero preposito, Theoderico, friderico, Chraftone, Conrado, lodewico, burchardo, godefrido.

Nach dem Original im Archive zu Marienborn im Cop. XLVII f. 7 im K. Staats- Archiv zu Magdeburg. Der ursprüngliche Name von Marienborn gehört der Wendischen Sprache an und kehrt auch im Saalkreise wieder. Die Zeugen sind sämmtlich Domherren von Magdeburg.

216) Sommer 1205

wurde Erzbischof Ludolph (von Magdeburg) im Kloster Berge krank und nach seinem Hofe in die Stadt geschafft. Er empfing vom Abte Reinbodo die letzte Delung und starb daselbst einige Tage später.

S. Gesta abb. Bergg. herausgegeben von Holstein in d. Magdeb. Geschichtsbl. V. S. 381.

217) Sommer 1205.

Im Jahre 1205 wurde Erzbischof Ludolph krank und ließ sich von Kloster Berge nach seinem Palast bringen. Er ließ sich von dem Abte Reimbot die Delung geben und lag krank von Jacobi ab bis zu U. L. Frauen Würzweihe. Die ganze Zeit über war er bettlägerig und belehrte die, welche um ihn waren. Er rieth an, daß man nach seinem Tode bei der neuen Wahl nicht in Zwiespalt gerathen solle. Zuleßt erhob er seine Hände und es erschien ein Licht, in diesem Lichte gab er seinen Geist auf und fuhr empor zu dem Vater des Lichtes, wie wir hoffen. Obgleich dieser Erzbischof von schlichter Geburt war, war er doch nicht der geringste an Werken unter den andern Bischöfen, da er viele Raubschlösser zerstörte. Auch kaufte er viel Land und Leute für sein Stift, nämlich Hundisburg, das Haus Schraplau und Bornstedt, unter Andern einen Theil von dem Erbe Johanns, Burggrafen von Giebichenstein, ferner auch Langenbogen nebst Zubehör. Für ihn wurde in der ersten Nacht im Dome ein Begängniß gehalten, in der zweiten auf der Burg und am 3. Tage ward er im Dome begraben vor dem S. Thomasaltare. Bei seiner Bestattung waren viele Fürsten gegenwärtig. Der Bischof von Halberstadt, Conrad, bestattete ihn. Erzbischof Ludolph hatte ein Collegiatstift zu S. Michael (vor der Sudenburg) gegründet, welches nachher in die Neustadt auf den Thie verlegt ward. Er gründete auch die Schilderer-Innung in der Altstadt Magdeburg.

Magdeb. Schöppenchronik herausgegeben von Janice. S. 128, 129.

218) 15. August 1205.

Ludolph Erzbischof von Magdeburg starb am Tage der Krautweihung (to wortmisse). Er hatte für das Erzstift Hundisburg (Hunoldes borch), Schraplau, Bornstedt und einen Theil der Erbschaft von Giebichenstein (ein deyls des arve van dem Gevekensteine) erworben, hatte 12 Jahre regiert und liegt begraben im Dom vor dem Altare des h. Thomas. Er hat auch die Innung der Schilderer gestiftet.

Bothonis Chronicon herausgeg. von Leibniz Ser. Brunswic. III. p. 356.

219) 15. August 1205.

Als Ludolph, Erzbischof von Magdeburg, gestorben war, konnten sich die Domherren über die Neuwahl nicht einigen. Deswegen beschloß man die Entscheidung den benachbarten Bischöfen und Prälaten anheim zu stellen. Der, welchen der Bischof von Halberstadt sammt einigen seiner Prälaten als Erzbischof von Magdeburg bestimmen würde, sollte als Gewählter gelten. Nachdem verschiedene genannt aber zurückgewiesen waren, verkündigten sie endlich Albrecht Grafen von Kevernburg, weil er frei von allem Vorwurf sei, als Erzbischof. Da er vom Könige Philipp gegen den Willen des Pabstes die Regalien empfing, so zog er sich durch verläumderische Zungen, wie man sagt den Haß des Pabstes zu. Darauf begab er sich nach Rom und erlangte hier nicht nur die Weihe zum Priester und Bischof, sondern auch das Pallium. Bei seiner Rückkehr aus Italien brannte am Charfreitage die Domkirche ab. Dennoch weihte er am Ostertage unter Assistenz anderer Bischöfe die Bischöfe von Naumburg und Brandenburg. Indessen hielt man Erzbischof Albrecht nicht ohne Schuld an jenem Unglück, weil er bei seiner Rückkehr aus Rom von den Juden herkömmlich empfangen ihr Buch geküßt hatte. Darum glaubten viele, daß er ihre Secte bestätigt habe und daß er ein Gegner des Evangeliums des Friedens gewesen sei (contrarius evangelio pacis extitisse creditur). Zu derselben Zeit trug es sich auch zu, daß die Christen in Halle bei einem Aufruhr die Wohnungen der Juden in Brand steckten und sie ganz aus der Stadt trieben. Der Zorn des Erzbischofs wurde erst gesühnt, als die Christen nach langem Streite 1000 Mark Silber gezahlt hatten.

Ann. Reinhardsbr. herausg. von Wegele p. 107 f. Hier steht freilich, daß Erzbischof Albrecht Romam veniens von den Juden empfangen sei und jene ominöfe Handlung begangen habe, indessen kann es kein Zweifel sein, daß er nicht in Rom, wo er als ungeweihter Erzbischof einzog, von dortigen Juden

empfangen sei, sondern vielmehr bei seinem Einzuge in Magdeburg von der hiesigen Judenschaft huldigungsweise. Daher dürfte Roma veniens zu emendiren sein.

220) 16. August 1205 ff.

Ludolph, Erzbischof von Magdeburg starb am 16. August (XVII. Kal. Sept.) im 13ten Regierungsjahre. Er war ein energischer (strenuus) Mann, der eifrig auf das Beste seiner Kirche bedacht war. Noch vor seinem Tode erhielt er wieder die Gunst des Pabstes, der die über ihn verhängte Excommunication wieder aufhob. Nach ihm wurde auf Anrathen (ex arbitrio) des Bischofs Conrad von Halberstadt der Magdeburger Domprobst Albrecht gewählt, der damals sich behufs seiner Studien in Cöln aufhielt (eo tempore Colonie in scholis constitutus).

Chron. Mont. Sereni herausg. von Eckstein p. 73.

221) 16. August (1205)

starb Ludolph, Erzbischof zu Magdeburg.

S. Necrolog. Magdeb. de 1325/53 in den Neuen Mittheill. X. 2 p. 267.

222) 17. Auguft ff. 1205.

Es starb Ludolph Erzbischof von Magdeburg. Zu seiner Leichenfeier ward Conrad Bischof von Halberstadt berufen, der ihn auch nach herkömmlicher Sitte zu Grabe bestattete. Da das Capitel sich über die Wahl eines Nachfolgers nicht einigen konnte, so ordnete man dem Bischofe Conrad' noch drei Personen zu, denen man die Vollmacht gab, einen neuen Erzbischof zu wählen. Diese entschieden sich für den Domprobst Albrecht.

Chron. Halberst. herausg. von Schat p. 78.

223) 20. August (1205)

starb Ludolph Erzbischof von Magdeburg.

S. Necrologium ecclesiae S. Mauricii in Hallis bei Würdtwein

Subsid. dipl. X. p. 410.

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