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398) 1211.

Wilhelm (Herzog) von Lüneburg übereignet zu seinem Seelenheil auf Bitten des Magisters Heinrich vom Kloster U. L. Frauen in Magdeburg dem genannten Kloster drei Hofstellen mit 2 Hufen in Tundersleben, welche sein Dienstmann Lutward (Lutwardus) von ihm zu Lehen trage und bis zu seinem Tode sammt seiner Gemahlin inne haben solle, mit der Bedingung, daß seine (des Herzogs) Vorfahren und Brüder in die Gebete der Conventualen eingeschlossen werden und daß für ihn, seine Gemahlin und seinen Sohn nach ihrem Tode ein solches Seelengedächtniß stattfinde, wie es für die einzelnen Conventualen gehalten werde.

3eugen: Ministeriales nostri Wernerus dapifer, Aluericus de dunste de, Olricus vultur, Antonius, Fredericus de Edentorp. Wernerus de Merwede, Lutwardus de Tundersleue, Geuehardus, Rodericus, et frater eius henricus, Henricus de Hedesacker et frater ipsius Geringus, Paridammus et frater eius fridericus, Ludolphus, Hermannus.

Acta sunt hec anno dominice Incarnationis M. CC. XI., Indictione XIIII., Presidente Romane ecclesie Papa Innocentio, Regnante Serenissimo Romanorum Imperatore Semper Augusto Ottone.

Nach einer Copie im Königl. Staats-Archiv zu Magdeburg im Cop. XXXVI. Nr. 22.

Gedruckt bei

Leuckfeld Antiqq. Praem. II. p. 35, 36.
Scheid Origg. Guelf. III. p. 860, 861.

399) 1211.

Friedrich Graf v. Brena (Brenen) übereignet dem Kloster St. Petri auf dem Lauterberge 2 Hufen im Dorfe Wehnewig und 1 Hufe im Dorfe Welestorf 6 Wispel Weizen zinsend und für 75 Mark von ihm erworben gegen ein Kaufgeld von nur 60 Mark, indem er dem Kloster 15 Mark zum Seelenheil seiner Mutter und zur Vergebung seiner Sünden erläßt.

Zeugen: Robertus et Albertus sacerdotes et canonici de sereno Monte, Albertus conversus, Reinardus et Ericus sacerdotes, Gerardus capellanus comitis Friderici, Fridehelmus de Wolfheim, Heinricus de Beierstorp, Rodolfus de Nienburch, Johannes Hane ke, Ericus de Pritin, Heinricus de Goudenberch.

Heinricus de Otliveest (orf?), Martinus de Hanecrade, Tidericus Dochter et Hermannus frater eius, Hartmannus de Rodhe, Guncelinus, Sunterus, (? Gunterus) et alii quam plures.

Acta sunt hec Zurbeke incarnati verbi anno Mo, CCo. XI., indictione, XIIII., Regnante glorioso imperatore Ottone semper augusto, imperii eius anno III. feliciter amen.

Gedruckt bei

Köhler, das Kloster St. Petri auf dem Lauterberge p. 60 (nach dem Original).

400) 1211.

Vertrag zwischen Albrecht, Priester zu St. Georgen bei Halle, und Bruno, Bürger zu Halle wegen eines Gartens zu Glaucha. Regest bei v. Dreyhaupt Saalkreis I. S. 707, Nr. 24.

401) 1211.

Konrad, Probst des Stifts zu Halle, nahm das Kreuz und starb unterwegs im Hafen von Ancona, wo auch Albrecht, Domdechant von Magdeburg und viele seiner Wallfahrtsgenossen umkamen. Ihm folgt in der Probstei Poppo, Canonicus an demselben Stifte, nachdem auch Gottfried, Probst von Rezowe, Stiftsherr auf dem Lauterberge, auf die Wahl verzichtet und sich in das Cistercienser-Kloster Lehnin zurückgezogen hatte, wo er zwar nicht als Mönch (non quidem in habitu), aber doch in einer für ihn besonders bestimmten Zelle lebte und hier auch starb. Statt seiner wurde der oben genannte Poppo gewählt, der auf die Nachricht von dem Tode des Probstes Konrad in der Erwartung, sein Nachfolger zu werden, zurückgekehrt war. Sobald dies geschehen, sezte er es durch, daß für das Kloster, das er eben verlassen hatte, einer seiner Conventualen, den er gern entfernt sehen wollte, Erich mit Namen, zum Probste gewählt wurde.

Es starb Friedrich, Abt von Nienburg; ihm folgte Gernot. Dieser war im Kloster Eilwersdorf auferzogen und kam von da nach Nienburg, wo er die Knaben eine Zeit lang unterrichtete. Dann wurde er vom Abt Friedrich zum Capellan angenommen, erhielt von ihm die Präpositur und wurde in der Abtswürde sein Nachfolger.

In Folge der gehabten großen Gemüthsaufregung wurde Probst Johannes im Lauterbergkloster krank. Dietrich (sein Widersacher) ließ sich von seinem Zustande täglich durch Boten Nachricht geben und als er hörte, daß er auf dem Todtenbette liege, kam er selbst und suchte mit allen Kräften seinen Anhang

zu vermehren und sein langersehntes Ziel zu erreichen. Als den Probst zwar das Fieber verlassen hatte, ihm aber die Nase zum Theil abgefault war, sagten seine Gegner, sie wollten keinen Probst ohne Nase. Zum Glück starb er drei Tage nachher, an einem Mittwoch zur Vesperzeit am Tage der Märtyrerinnen Perpetua und Felicitas. Er verwaltete sein Amt 3 Jahr, 11 Monat und 4 Tage und wurde durch Poppo, den Probst in Halle, zur Rechten des Probstes Walther bestattet.

Zu seinen Lebzeiten forderte Friedrich Graf von Brena aus Groll, den er der Kirche in Naundorf (Niendorp) wegen hegte, gewisse Güter in Löbersdorf (Lubacisdorp) und benachbarten Ortschaften, die das Kloster auf dem Lauterberge lange besessen hatte, zurück, indem er behauptete, sie seien sein Eigenthum und ohne seine Einwilligung verkauft. Dafür gab ihm der Probst 50 Mark und kaufte von ihm noch 3 Hufen für 70 Mark. Auch entrichtete er einen großen Theil des Geldes, das der Probst Rudolf für Naundorf zahlen mußte, und troß aller dieser Ausgaben hatte das Kloster Ueberfluß an Allem.

Nach dem Begräbnisse des Probstes Johannes, das am Freitage in der Woche Lätare stattfand, versammelte sich der Convent im Capitelshause. Der Prior ermahnte die Conventualen, die Wahl bis nach der Osterwoche aufzuschieben, damit während der heiligen Zeit keine Zwistigkeiten deshalb vorfielen, aber damit war der Anhang Dietrichs nicht zufrieden, sondern bestand darauf, daß die Wahl sofort vorgenommen werde. Der Prior und 12 andere (es waren das dieselben, die dem Probste Johannes bis zu seinem Tode angehangen hatten), wählten einen aus dem Convent, Namens Wichnand, alle andern, mehr als 20 an der Zahl, jedoch Dietrich. Es waren verschiedene Beweggründe, welche sie zu dieser Wahl bestimmten, theils Hoffnung auf Vortheile, theils das Verlangen nach einer höheren Stellung oder nach einer spätern Gelegenheit sich zu rächen. Die andere Partei schickte am Mittwoch nach Palmarum zum Markgrafen Dietrich und ließ ihn bitten, sich ihrer und des Klosters anzunehmen, er würde wohl selbst wissen, daß jener Mann nicht zur Verwaltung des Klosters tauglich sei, und dem pflichtete der Markgraf auch bei. Da aber nun Dietrich fürchtete, seine Beförderung werde beim Markgrafen auf Widerstand stoßen, bat er am Charfreitag den Prior, mit der Versicherung, daß ihn dieser lange Zwist sehr betrübe und er seine Beendigung herbeiwünsche, er möchte an ein Schreiben an den Bischof Dietrich von Merseburg, den er zur Beilegung des Streites einladen wolle, das Klostersiegel hängen. Der Prior faßte seine Worte so auf, als ob er auf seine Wahl verzichten und sich dem Ausspruche des Bischofs unterwerfen wolle und hängte das Siegel an, allein durch dieses Schreiben lud vielmehr Dietrich, ohne daß die andere Partei es wußte, den

Bischof von Seiten des Capitels zum 2. Tage in der Osterwoche ein. Als um diese Zeit Erzbischof Albrecht wider Willen des Kaisers zum Legaten des päbstlichen Stuhles eingesetzt war, wandten sich zwei von Dietrichs Wählern an ihn mit der Bitte, ihn im Besize der Probstei zu bestätigen. Der Erzbischof aber erwiderte, er wisse sehr wohl, was für Rechte er an ihrem Kloster habe, obgleich sie das selbst nicht wissen wollten, weshalb er sich in keiner Weise das Recht des Pabstes anmaßen wolle.

Chron. Mont. Sereni herausg. von Eckstein p. 91 ff.

402) (1211).

Der König von Böhmen, die Erzbischöfe von Mainz und Magdeburg, der Landgraf von Thüringen und der Markgraf von Meißen beriethen sich über die Gewaltthätigkeiten, welche König Otto sich hatte zu Schulden kommen lassen.

Chron. Sampetrin. Erford. bei Menden S. R. Germ. III. p. 238.

403) S. D. (1211 ?)

Gerhard v. Morsleben giebt dem Kloster Marienborn zur Versorgung seiner im Kloster befindlichen Töchter mit Kleidungsstücken eine von ihm mit seinem Gelde befreite Hufe, die jährlich 1 Viertel Weizen, 3 Viertel Roggen und 2 Schillinge zinst, dergestalt, daß nach dem Tode der einen das Kloster die Hälfte der Hufe erhalten solle und die andere Hälfte, wenn die Zweite gestorben sei.

Zeugen: Johannes de ingers leue, Liudolfus de morsleue et ceteri nostri conuentus sacerdotes.

Nach dem Original mit dem Kloster-Convents-Siegel im Archiv zu Marienborn im Cop. XLVII. f. 53 v. im K. Staats-Archiv zu Magdeburg. Auf dem Original steht in dorso 1211, gegen welche Zeitbestimmung kaum Bedenken obwalten.

404) S. d. (um 1211).

Albrecht) Erzbischof von Magdeburg benachrichtigt die Eingesessenen der Lausig (terra Lusiz), daß Markgraf C. von Landsberg, der, weil er die Zehnten daselbst zurückbehalten, von dem Bischofe T. von Meißen excommunicirt worden, nun von dem Bischofe von Bamberg absolvirt sei, nachdem er wegen der völligen Entrichtung der Zehnten die nöthigen Bürgen gestellt habe. Da diese Zehnten dem Hochstift Meißen zustehen, so befehle er, daß sie dessen Bischofe

entrichtet werden, um so mehr, da das Hochstift schon lange Zeit wider alles Recht um jene Zehnten betrogen sei.

Gedruckt bei

Gersdorf Cod. Dipl. Sax. Reg. I. 1, p. 76 (nach dem Orig.)

405) S. D. (1211-1236.)

Otto Graf v. Grieben verkauft von seinem Eigen der Kirche der heil. Jungfrau Maria zu Helmstedt 81⁄2 Hufen und 2 Wälder (nemora) in Morsleben, 11⁄2 Hufen in Ingersleben und 1, Hufen in Wedringen unter Zustimmung seiner Schwester Beata, Gräfin v. Velseke und Lukardis, Burggräfin v. Giebichenstein.

Zeugen: Fridericus haluerstadensis ecclesie episcopus, Wernherus de anvorte, Gevehardus de Alvensleve, Alvericus de Tonstete, Fridericus de morsleve, Teodricus de bu(r) nestete, Fridericus de mellingen, Hugoldus de griben, Lambertus de Helperde.

Gedruckt bei

Riedel C. D. Brand. A. VI. p. 450 (nach dem Orig.) Bischof
Friedrich von Halberstadt regierte von 1211-1236.

406) 28. November (1211–1241)

starb der Subdiacon Wichmann (im Kloster Neuwerk bei Halle). S. Necrolog. monast. Novi Operis Hallensis herausg. von Bodemann in den Magdeb. Geschichtsblättern II. p. 176. Er findet sich in einer Urkunde v. J. 1210 s. v. Ludewig Rell. Mss. V. p. 241.

407) 16. Februar 1212.

Pabst Innocenz III. weist alle Erzbischöfe und Bischöfe in Sachsen an, die im Stift Quedlinburg vorzunehmenden Weihungen, die von einem beliebigen Bischofe vollzogen werden dürfen, auf Ersuchen des Stifts unweigerlich auszuführen.

Datum Laterani XV. Kalendas Martii, pontificatus nostri anno XIIII.
Gedruckt bei

v. Erath C. D. Quedlinb. p. 130.

Lünig Teutsches Reichsarchiv XVIII. p. 205.

Kettner Antiqq. Quedl. p. 226. Vergl. Potthast Regg. Pontt.

I. p. 378 u. 4383 und das Regest vom 22. Januar 1213.

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