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Datum Laterani V. Nonas Octobris, pontificatus nostri anno tertio

decimo.

Gedruckt in

Lünig Teutsches Reichs-Archiv XX. S. 250, 251.

Baluzii Epp. Innocentii III. II. p. 477. Vergl. Böhmer Regg. Imp. de 1198-1254 p. 320 und Potthast Regg. Pontt. I. p. 353 Nr. 4096.

372) 21. December 1210.

Albrecht der Zweite, Erzbischof von Magdeburg bekundet, seinen Freunden, den Brüdern von Marienborn, 31⁄2 Hufen im Dorfe Baddenstedt geschenkt zu haben in der Meinung, daß ihm das Recht dazu zugestanden habe. Doch habe einige Zeit nachher ein gewisser Hermann von Helmstedt Rechte darauf geltend gemacht und die genannten Conventualen angefochten und beschwert. Allein er habe ihn und mit Erfolg von seinem Beginnen abzustehen ermahnt, so daß Hermann sich mit seinem (des Erzbischofs) Freunde und ehrwürdigen Bruder, dem Abte Heribert von Helmstedt eingestellt und allen seinen Rechten an erwähnte Hufen in Gegenwart des Edeln Mannes Hermann v. Harbke (Hartbeke), Johanns, Probsts zu Helmstedt, des Pfarrers Arnold und des Priesters Marquard, später aber noch vor ihm, dem Erzbischof selbst, entsagt habe, worauf dann die Uebereignung der obigen Güter erfolgt sei. Schließlich bestätigt er die Schenkung in Gottes und der Apostel Petrus und Paulus Namen. Zeugen: dilectus frater noster Willebrandus Biueracensis prepositus, Wichmannus S. Marie prepositus, Heinricus de ier(ichowe?) et Martinus Cappellani nostri.

Actum Magdeburch in monte Anno domini M. CCo. Xo. XII Kalendas ianuarii, Pontificatus nostri anno quinto.

Nach einer Copie im Cop. XLVII. f. 10 im K. Staats-Archiv zu Magdeburg.

Gedruckt in

v. Ledebur Allgem. Archiv VII p. 360 (unvollständig).

373) 1210.

Albrechts Erzbischofs von Magdeburg Vertrag über ein Haus und

Hof bei St. Georgen zu Glaucha.

Regest bei v. Dreyhaupt Saalkreis I. S. 706, Nr. 20.

374) 1210.

Conrad, Probst zu Halle, bezeugt, daß Anno Domherr in Magdeburg die Einkünfte eines von ihm in Schade leben auf seine Kosten eingerichteten Salzkoths an sein Kloster (Neuwerk), dergestalt übereignet habe, daß dieselben in drei Theile getheilt würden, wovon er (Anno) zwei für sich behalten, der dritte aber an das Kloster kommen, und daß nach seinem Tode dasselbe zwei Theile, den dritten aber Albrecht, Canonicus in Boßleben erhalten solle; sterbe dieser, so sollen die Einkünfte ganz auf das Kloster übergehen. Ferner solle auf Anordnung Anno's das Fest des Bischofs Anno begangen werden. Dafür habe er den Conventualen ein Pfund aus dem ihm zufallenden Theile angewiesen. Endlich sollen drei Memorien für seine Angehörigen, nämlich seinen Vater, seine Brüder, seine Mutter und seine Schwestern alljährlich gehalten werden, dafür aber den Conventualen nach seinem Tode an den betreffenden Tagen je ein Pfund aus den Einkünften des Salzfothes gezahlt werden.

Zeugen: Rothwinus prior, Luderus, Sifridus et Pepo parrochiani, Guncelinus Kamerarius, Alexander Cellerarius, Rodolffus Custos et reliqui sacerdotes Johannes, Eghardus, Hermannus, Gotscalcus. Conradus, Otto, Ericus, Hinricus, Alexander. Bertrammus, cum ceteris confratribus Ludewico, Wighmanno, Bodone, Allexandro subdiaconibus supra memorate rei annuentibus et consentientibus.

Anno dominice incarnationis M. CC. X., Indictione vero tertia

decima.

Nach einer Copie im K. Staats-Archiv zu Magdeburg in Cop. LX. f. 98b.
Gedruckt bei

v. Ludewig Rell. Mss. V. p. 240 f.

375) 1210.

Adolph Graf zu Schauenburg und seine Gemahlin Adelheid schenken der heil. Jungfrau Maria, dem heil. Bruno und der Kirche im Schloß Querfurt (Querenuord) eine Hufe in Schakensleben (Scakensleue) nebst einer Hofstelle und einem Bauer Rudolph zur Feier von zwei wöchentlichen Seelmessen.

Zeugen: Geue hardus de Querenu ord, Magdeburgensis burgrauius, lampertus de Winningstede, Otto de wederde, Basilius et Johannes, eiusdem loci sacerdotes.

Actum est hoc anno dominice incarnationis Mo. CCo. Xo.

Nach einer Copie im K. Staats-Archiv zu Magdeburg in Cop. IV. f. 109.
Gedruckt in

Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte 2c. IV. S. 87.

376) 1210.

Der Conventual des Peter-Klosters auf dem Lauterberg, Dietrich und seine Genossen hörten nicht auf, gegen den Probst Johannes auf alle mögliche Weise zu intriguiren und ihn mit Schmähungen zu überhäufen. Auf seiner Seite standen meist die älteren Conventualen, während die jüngeren Anhänger des Probstes waren. Als der Probst einst einem seiner Anhänger, der bis dahin ein musterhaftes Leben geführt hatte, eine Bitte abschlug, wußte Dietrich diesen auf seine Seite zu ziehen und als auch noch ein anderer jüngerer Mönch seine Partei ergriffen hatte, wurde er so voll Selbstvertrauen, daß er oft zum Markgrafen Dietrich von Meißen ging, auf den nach dem Tode Konrads die Vogtei übergegangen war, und sich über den Probst beschwerte; er, der Markgraf, möchte sich doch noch rechtzeitig des Klosters annehmen, sonst würde es durch die Nachlässigkeit des Probstes ganz und gar zu Grunde gehen. Um nun vom Probste wegen dieser Reisen zum Markgrafen nicht belästigt zu werden, zeigte er ihm einen Brief des Markgrafen mit deffen Siegel vor, dessen Inhalt dahin lautete, daß der Markgraf wünsche, Dietrich und seine Anhänger möchten sich ungehindert zu ihm in Klosterangelegenheiten begeben. Es ist ungewiß, ob dieser Brief ächt war. Dietrich sezte seine Anschuldigungen gegen den Probst mit einer solchen Hartnäckigkeit fort, daß der Fürst sich endlich genöthigt sah, die Sache persönlich zu untersuchen Am Geburtstage der Apostel Peter und Paul kam er denn auch wirklich in Begleitung von 130 Rittern und zwar so gegen den Probst eingenommen, daß Niemand dessen Abseßung bezweifelte. In seiner Begleitung befanden sich auch die Bischöfe Dietrich von Merseburg und Philipp von Razeburg. Auch die Gemahlin des Markgrafen, die dem Probste feindlich gesinnt war, war zugegen. Bischof Philipp ließ sich von den Anhängern des Probstes die ganze Angelegenheit erschöpfend vortragen und sezte dann dem Markgrafen auseinander, daß der ganze Widerstand gegen den Probst nicht aus religiösem Eifer, sondern aus Bosheit entspringe und brachte ihn dadurch von seinem Unwillen größtentheils zurück. Am folgenden Tage versammelten sich der Probst und die Conventualen sammt den Bischöfen und drei Edeln Gunzelin von Krosigk, Conrad von Sane (Zane? Spurne?) und Burchard von Mansfeld im Capitelhause. Als man sich gesezt hatte, traten die Ankläger hervor und verlangten vom Markgrafen zum Schiedsrichter den

Merseburger Domherrn Eckehard, der ein Verwandter Dietrichs war. Der Markgraf ging aber darauf nicht ein; sie möchten vielmehr einen von den Conventualen wählen oder für sich selbst sprechen. Ein anderer Vorschlag von Seiten jenes zu Dietrich übergetretenen ältern Conventualen, der Markgraf möchte nach Kirchenrecht über den Probst Gericht halten, wurde ebenfalls abgelehnt. Nun brachten die Conventualen eine Schrift vor, die vielerlei Anklagen gegen den Probst enthielt, die zum Theil ganz grundlos waren und nur die Bosheit der Ankläger bekundeten; andere waren zwar begründeter, konnten aber den Probst nicht belasten. Als der Markgraf wieder zurückgereist war, beschuldigte im Capitel der Probst, weil er wohl einsah, daß seine Nachsicht die Unverschämtheit der Gegenpartei nur noch steigere, seine Gegner alles dessen, was sie gegen ihn und das Kloster sich hatten zu Schulden kommen lassen. Diese aber appellirten an den anwesenden Markgrafen und verließen unter Drohungen das Capitel. Der Probst suchte sie anfänglich durch gütliche Mittel zum Gehorsam zu bringen, ebenso auch Bischof Philipp, der nach der Abreise des Markgrafen noch zurückgeblieben war, aber umsonst. Jeht sprach der Probst auf Anrathen des Bischofs den Bann über die Widerspänstigen aus und verbot auch, ihnen Lebensmittel zu verabfolgen. Darauf verließen sie das Kloster. Inzwischen wollte der Probst zwei Conventuale durch den Erzbischof Albrecht von Magdeburg zu Priestern weihen lassen; aber kaum hatte Dietrich dies erfahren, als er mit zweien seiner Anhänger den Erzbischof bat, jenen nicht die Ordination zu ertheilen, da das gegen seinen Willen wäre. Auch der Domde chant Albrecht legte für diese ein Wort ein, da er die seinem Sohne Walther angethane Schmach an dem Probste rächen wollte. Aber das Gutachten des Capitels ging doch dahin, daß der Erzbischof die beiden Conventuale ordiniren möchte, weil, wenn er es nicht thue, jene nach ihrem Privilegium das Recht hätten, sich von irgend einem Bischof ordiniren zu lassen und dadurch würde er der Erzbischof ein Recht in jenem Kloster einbüßen, und so geschah es denn auch. Als Dietrich sah, daß alle seine Bemühungen vergeblich waren, legte er sich aufs Bitten. Zuerst verlangte er und sein Anhang, daß sie ohne Strafe wieder aufgenommen würden und daß ihm das Amt eines Vorstehers des Armenhospitals wieder eingeräumt werde. Als man aber darauf nicht einging, waren sie zufrieden, daß Dietrichs Anhänger unter Entbindung von Kirchenstrafen wieder aufgenommen würden, Dietrich selbst aber weiter keine Strafe zu erleiden hätte, als barfuß und in schwarzem Gewande um Verzeihung zu bitten. Auf Fürbitten, namentlich des Bischofs Dietrich von Merseburg, wurde er in das Amt eines Aufsehers des Armenhospitals wieder eingeseht. Allein als der Probst auch jezt noch nicht Ruhe hatte, gab er ihm die Pfarre in Eilenburg (Hileburc) und der Conventual, der sie bisher verwaltet, erhielt das Amt Dietrichs.

Das Peterskloster empfing für die Gräfin Hedwig von Brena nach deren Tode 15 Mark.

Chron. mont. Sereni herausgegeben von Eckstein p. 83 ff.

377) 1210.

König Otto hielt Hof zu Braunschweig mit allen Fürsten und sang Erzbischof Albrecht die Messe. Bei der Messe that er den Markgrafen Dietrich von Meißen in den Bann und wies ihn vor allen Fürsten und vor dem Könige aus der Kirche. -Im August zog König Otto nach Rom und Erzbischof Albrecht mit ihm. Otto wurde hier zum Kaiser geweiht. Der Erzbischof hatte eine zahlreiche Ritterschaft bei sich und that viel zu des Kaisers Ehren. Bei der Rückfahrt bei Aquapendente entstand ein Streit zwischen dem Kaiser und dem Erzbischofe, so daß derselbe sich vom Kaiser verabschiedete und ihn nicht mehr wieder sah. Der Erzbischof kam in die Stadt Agaunum (S. Maurice im Canton Wallis), woselbst der heilige Mauritius gemartert worden war; er erwarb daselbst den Arm des heiligen Vitalis und ließ denselben mit Golde verzieren, desgleichen erwarb er auch das Haupt des heiligen Mauritius und einen Finger der heiligen Katharina. Hierauf zog er in das Land des Grafen von Savoyen. Als er dort wegen des Zolls beschwert wurde, ergriff einer seiner Ritter den Zöllner bei den Haaren und nahm ihn gefangen mit sich. Das Geschrei darüber drang in die Stadt und das Volk und wohl 50 Gewappnete aus einer Burg verfolgten sie. Da stritten die Ritter des Erzbischofs männlich, Hans v. Jerichow, Johann v. Tarthun und Gumprecht v. Loburg (Lintborch); letterer stieß einen Edelmann vom Pferde und führte ihn mit sich. Der Erzbischof entsandte Boten an den Bischof von Lausanne, der ihm auch zu Hülfe eilte, und so kam er auch von dannen. Nachher führte der Herzog von Zähringen den Erzbischof durch sein Land bis nach Basel, von wo er am S. Nicolaiabende (5. December) hier wieder in Magdeburg ankam.

Magdeburger Schöppenchronik herausg. von Janicke. S. 134. f. und Bothonis Chron. bei Leibniz S. R. Brunsv. III. p. 317.

378) S. D. 1210.

Einen Leibeignen (proprius servus) Burchards Burggrafen von Magdeburg (Madborg) betrifft eine Urkunde der Grafen Heinrich von Regenstein, Siegfried von Blankenburg und Conrads in Betreff der von jenem Leibeignen gegen den Abt des Klosters Walkenried, der unter andern auch vor dem Burg

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