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326) 1208.

Als nach dem Tode des Königs Philipp König Otto die günstige Gelegenheit wahrnehmend einige seiner Gegner mit Krieg zu überziehen gedachte, traten ihn der Erzbischof von Magdeburg und Herzog Bernhard an mit den Worten: Wir rathen' nicht zu, gegen irgend Jemanden einen übereilten Angriff zu thun, damit keine Erhebung gegen Euch entstehe und wollen wir lieber mit Zustimmung der Fürsten einen Hoftag halten, um die Königswahl zu berathen. Wenn dann Gott an Eurer Person Gefallen hat, stimmen wir bei, wenn nicht, werden wir dem auch folgen. Als dies gefiel, wurde der berühmte Hoftag in Halberstadt angesagt, wohin der größte Theil der Prälaten und Sächsischen und Thüringischen Fürsten zusammen kam. Alle daselbst anwesenden Fürsten wählten einstimmig und eines Sinnes, gleichsam wie durch göttliche Eingebung, Otto zum Römischen Könige, indem der Erzbischof von Magdeburg, welcher die erste Stimme zu haben schien, den Anfang machte, welchem Herzog Bernhard, der Markgraf von Meißen und Landgraf von Thüringen nebst den übrigen Fürsten, denen die Königswahl zuzustehen schien, nachfolgten.

Arnoldi chron. Slav. in M. G. XXI. p. 245.

327) 1208

starb Hugo, in Magdeburg wohnhaft, der dem Kloster Berge reiche Geschenke gemacht hatte und wurde neben der Sacristei an der Ruhestätte der Klosterbrüder beerdigt.

S. Gesta abb. Bergg. herausgeg. von Holstein in den Magdeb. Geschichtsbl. V. S. 384.

328) S. d. (1208).

In einem Schreiben des Königs Otto (IV.) an den Pabst Innocenz, worin er sich ihm aufs Aeußerste verpflichtet erklärt und nun, nach dem Ableben seines Vetters (Philipp), um seine Förderung und Hülfe bittet, meldet er ihm auch, daß der Erzbischof von Magdeburg, dann die Bischöfe von Halberstadt und Minden seine Helfer geworden seien.

Gedruckt in

Mon. Germ. IV. p. 215.

329) S. d. (1208.)

Der Römische König (tto) bekundet mit Albrecht Erzbischof zu Magdeburg folgenden Vertrag geschlossen zu haben. Er wolle dem Erzstift Magdeburg (Magedeburgensi) Haldensleben mit allem seinem Zubehör und allem Eigenthum (proprietatem), das sein Vater in der Mark Brandenburg und in dem Landstrich, der Wische heiße, besessen habe, übergeben. Ferner wolle er nebst seinen Brüdern allen Rechten am Schlosse Somerschenburg nebst Zubehör und auch allen Lehnen entsagen, die sein Vater vom Erzstift Magdeburg zu Lehn getragen. Sodann wolle er ihm ein Privilegium geben, niemals auf die Kirchengüter wider Willen des Erzbischofs eine Steuer aufzulegen oder darin Ablager zu nehmen (uel sumemus hospitium) auch keine Münze oder Zollstätte in den erzstiftischen Städten anzulegen, desgleichen weder in dem Sprengel des Erzbischofs noch seiner Suffragane den Nachlaß des verstorbenen Erzbischofs oder Bischofs an sich zu nehmen (reliquias accipiemus archiepiscopi uel episcopi decedentis). Das Schloß Lewenberg solle keinem anderen verliehen werden, als dem Erzbischofe und seinem Stifte; sollte ihrerseits ein Schloß auf dem Berge Merenret mit Bewilligung des Grafen Siegfried v. Blankenburg und Grafen Heinrich v. Regenstein gebaut werden, so wolle er beim Vau helfen; sei dies aber den Grafen nicht genehm, so solle doch seinerseits der Ausführung kein Hinderniß entgegenstehen. Seine und seiner Brüder Einwilligung solle auch erfolgen, wenn der Erzbischof Jemand von den zu den Haldenslebischen Gütern gehörigen Ministerialen dazu bewege, ihm als Kirchen-Ministerial zu dienen und dann solle er einem solchen auch seine Güter nach Dienstmanns-Recht verleihen, den andern Leuten aber, die zu jenen Gütern gehören, sollen ihre Güter nach dem Recht der erzstiftischen Vasallen verliehen werden. Der Schenkung Kaiser Heinrichs über die Güter in Lutter solle der Erzbischof nicht entsagen. Nirgends auf dem Gebiet des Erzstifts wolle er (der König) von Neuem einen Zoll oder eine Münze errichten. Zum Wiederaufbau der Magdeburgischen Domkirche solle Unterstügung erfolgen. Ferner wolle er dem Erzbischofe 3000 Mark zahlen, (die ersten Tausend am Weihnachts heil. Abend, die zweiten zum nächsten S. Walpurgistage, die dritten zu Margarethen) und in den Erzbischöflichen Hof auf nächste Pfingsten 500 Mark, Die Brüder des Erzbischofs, Graf Heinrich und Graf Günther sollen von ihm die Stadt Salfeld erhalten, sie aber gegen Zahlung von 1000 Mark wieder abtreten und dann mit dem Erzbischofe in des Königs Dienst verbleiben. Wenn er (der König) nach Meinung des Erzbischofs in solchem Einvernehmen mit den Fürsten stehe, daß er dem Grafen Adolph helfen könne, so solle dieser, wenn es nicht gütlich ginge, mit Waffengewalt zur

Wiedererlangung seiner Kinder und seines Landes unterstüßt und nie etwas Nachtheiliges gegen ihn unternommen werden. Gelinge es nicht, dem Burchard in Brießna beim Herzoge zu helfen, so wolle er ihm mit dem Hofe in Glowerp und zwei Dörfern in Gnaden gerecht werden, wie er dies schon vom Kaiser Heinrich erwartet habe. Wenn er den Kindern des Herrn Richard v. Zerbst (Ricardi de Cherewist) beim Herzoge nicht helfen könne, solle ihnen mit dem dritten Theile der Stadt Zerbst Gerechtigkeit werden, wie ihr Vater es vom Kaiser Heinrich erwartet habe. Erich v. Wanzleben (de wentseleue) solle im Besitz der Güter von Dscleben (Oscleue) bleiben bis auf weiteres Vernehmen mit dem Erzbischofe. Außerdem solle dieser den Vorrang vor andern Fürsten im Königlichen Rathe haben und der mächtigen Beihülfe wider alle Widersacher seiner Kirche versichert sein. Dagegen solle der Erzbischof den Eid der Treue leisten und ihm wie seinem Könige dienen.

Nach dem Original, von dem das angehängt gewesene Siegel ausgerissen, im K. Staats-Archiv zu Magdeburg.

Gedruckt bei

Scheid Origg. Guelph. III. p. 787.

Riedel C. D. Brand. A. XVII. p. 436–438.

v. Ledebur Allg. Archiv XVI. S. 169. Vergl. Böhmer Regg. Imp. de 1198-1254 S. 29. Vergl. d. Urkk. vom 19. Mai 1209.

330) 1208-1218.

Der 17. (16) Abt des Klosters Berge, Heinrich, der 2. dieses Namens, bewies eine große Mildthätigkeit gegen die Armen. Er seßte fest, daß am 23. Juni, der Vigilie S. Johannis des Täufers, 10 Schillinge (solidi) an 60 Arme, nämlich 40 Schüler und 20 Laien im Kloster vertheilt würden. Frömmigkeit trieb ihn dazu das Kreuz zu nehmen und nach dem gelobten Lande zu ziehen. Auf der Rückreise besuchte er das Benedictinerkloster zu Monte Cassino, blieb hier einige Tage, wurde aber vom Fieber ergriffen und starb an den Folgen desselben und an Altersschwäche. Sein Begräbniß erfolgte daselbst am 19. März 1218.

S. Gesta abb. Bergg. herausgeg. von Holstein in den Magdeb. Geschichtsbl. V. S. 382.

331) 16. Januar (1209).

Pabst Innocenz III. ersucht den Erzbischof von Magdeburg, zu Demjenigen mitzuwirken, was ihm seine Legaten Hugolin Bischof von Ostia und der Cardinal-Priester Leo von S. Croce eröffnen würden.

Datum Laterani XVII. Kalendas Februarii, Pontificatus nostri anno XI.

Gedruckt in

Baluzii Epp. Innocentii III. I, p. 762. Vergl. Böhmer Regg.
Imperii de 1198-1254 p. 318 und Potthaft Regg. Pontt. I
S. 312 Nr. 3614.

332) (Januar 1209.)

Pabst Innocenz III. sandte den Bischof Ugolin von Ostia und den Cardinal Leo vom Titel des h. Kreuzes nach Deutschland, welche zwischen den Königen Philipp und Otto Frieden stiften sollten. Dieselben kamen auch hier nach Magdeburg. Unter ihrem Beistande legte Erzbischof Albrecht den Grund zu der neuen Domkirche.

Magdeb. Schöppenchronik herausgeg. von Janicke S. 132.

333) 24. Februar (1209).

Gebhard Burggraf von Magdeburg ist als Zeuge gegenwärtig in Rotenburg, als König Otto IV. dem Kloster Ebrach die Pfarrei in Schwabach bestätigt.

Gleich nach Erwähnung der Zeugen folgt nur: Datum in Roten burch VI. Kal. Marcii.

Gedruckt in

Mon. Boica XXIXa p. 551-553 (nach dem Original).

Falkenstein Chron. Schwabac. p. 18.

Falkenstein Antt. Nordg. Urkk. p. 44 Nr. 26.

Schüt corp. hist. Brand. syll. dipl. p, 55 Nr. 23.

Privilegia Eberacensia II, p. 5. Vergl. Böhmer Regg. imp.

de 1198-1254 Nr. 56.

334) 24. März (1209).

Johann, König von England, schrieb an die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Magdeburg und Trier, sowie andere geistliche und weltliche Fürsten, daß er den Brief, den einige von ihnen geschrieben hätten, durch den Bruder des Königs Otto, den Herzog von Sachsen, erhalten habe und daß er über die ihm gemachten Rathschläge sich mit seinen Getreuen besprochen habe. Seine (in dem Briefe namhaft gemachten) Gesandten würden ihnen die in jener Besprechung gefaßten Beschlüsse mittheilen.

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Albrecht Erzbischof und Gebhard Burggraf zu Magdeburg find Zeugen, als der Römische König Otto, der Stadt Stade ihre Rechte bestätigt.

Acta sunt hec anno dominice incarnationis millesimo CC VIIII., indictione XII., regnante domino Ottone quarto Romanorum rege glorioso, anno regni vndecimo. Datum apud Aldinburc VI. nonas Maii. Gedruckt bei

Riedel C. D. Brand. B. I. p. 4.

Scheid Origg. Guelph. III. p. 786, 787.
Pratje Altes und Neues Bremen VI. p. 101.

336) 10. Mai (1209).

Pabst Innocenz III. trägt dem Erzbischof von Magdeburg, dem Bischof von Halberstadt und dem Vißthum zu Halberstadt auf, den Streit der Aebtissin von Gandersheim mit dem Grafen H. v. Regenstein über die Vogtei von Derneburg (Deherneburc) gerichtlich beizulegen.

Datum Laterani VI. Idus Maii, Pontificatus nostri anno vndecimo.
Original mit anhängender Bulle im K. Staats-Archiv zu Magdeburg.

337) 17. Mai 1209.

König Otto feierte das Pfingstfest in Braunschweig. Hierbei wollte er seine näheren Freunde anwesend sehen, nämlich den Erzbischof von Magdeburg, den Erwählten von Halberstadt, die Bischöfe von Hildesheim, Merseburg und Havelberg, so wie die Aebte von Corvey und Wörth. Außerdem waren noch während der ganzen Festzeit der Herzog Bernhard, der Landgraf von Thüringen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf Dietrich von Meißen, der Markgraf Conrad von Landsberg, Herzog Wilhelm von Lüneburg, König Otto's Bruder, und der Markgraf von Brandenburg zugegen. Am heiligen Festtage wollte der Erzbischof von Magdeburg beim Beginn der Messe nicht dulden, daß der

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