Bewilligung, nämlich .... c) die Stadt Frankfurt für die Abtretung ihres Antheils an den Dörfern Soden und Sulzbach : alle innerhalb ihres Umkreises gelegenen Stifter, Abteyen und Klöster, mit allen ihren innerhalb und ausserhalb des... archiv fur katholisches kirchenrecht - Page 172de dr. Friedrich H vering - 1866Affichage du livre entier - À propos de ce livre
| 1813 - 654 pages
...Austrägalinstanz mächtig durch den §. 56. des Deputationshauptschlusses unterstutzt, worin verfügt wird, dass die namentlich und förmlich zur Entschädigung angewiesenen...Abteyen und Klöster, so wie die der Disposition der Landesherren überlasseuen an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Capitalien und Einkünften,... | |
| Johann Friedrich von Schulte - 1861 - 580 pages
...unten theils wirklich bemerkten, theils noch unverzüglich zu treffenden näheren Bestimmungen. §. 36. Die namentlich und förmlich zur Entschädigung angewiesenen...Abteyen und Klöster, so wie die der Disposition der Landesherren fiberlassenen , gehen überhaupt an ihre neuen Besitzer mit allen Gütern, Rechten, Kapitalien... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 pages
...Holstein - Oldenburg eingeschlossen liegen, wird man sich gütlich vereinigen. c) Die Stadt Frankfurt für die Abtretung ihres Antheils an den Dörfern...alle innerhalb ihres Umkreises gelegenen Stifter, Abteien und Klöster, mit allen ihren innerhalb und ausserhalb des Stadtbezirks befindlichen Zugehöruugen,... | |
| 1866 - 488 pages
...Reichsstädte) als Entschädigung, Vergütung und Bewilligung, nämlich .... c) die Stadt Frankfurt für die Abtretung ihres Antheils an den Dörfern...namentlich und förmlich zur Entschädigung angewiesenen Stilter, Abteyen und Klöster, so wie die der Disposition der Landesherrn überlassenen , gehen überhaupt... | |
| Adam Christian Gaspari - 1803 - 370 pages
...von HolsteinOldenburg eingeschlossen liegen, wird man sich gütlich vereinigen. Die Stadt Frankfurt für die Abtretung ihres Antheils an den Dörfern...alle innerhalb ihres Umkreises gelegenen Stifter, AVvteyen und Klöster, mit allen ihren innerhalb und aufserhalb des Stadtsbezirks beßndlichen Zugehörungen,... | |
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