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" Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus. welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. "
Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ... - Page 2
1860 - 611 pages
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Geschichte des schweizerichen Bundesrechtes von den ersten ewigen ..., Volume 2

Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesversassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5....
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Cantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, nnd üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unlerlhanenverhältnisse , keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5....
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Geschichte der schweizerischen Eidsgenossenschaft, Volume 4

Vögelin - 1859 - 458 pages
...Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche...Bundesgewalt übertragen sind. Art, 4. Alle Schweizer find vor dem Gesehe gleich. Es gibt in dei Schweiz keine Unttlthanenvelhältnisse, keine Vorrechte...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...ist, und üben als solche alle Recht« aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Art. >i Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältuisse , keine Vorrechte des Orts , der Geburt der Familien oder Personen. Art. 5....
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Gesetzbuch für den Kanton Appenzell der äussern Rhoden: 1.-4 ..., Volumes 3 à 4

Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bunocsgewalt übertragen sind. Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untcrthanenverhältnissc, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5....
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Handbuch der praktischen Politik, Volume 2

Escher - 1864 - 716 pages
...die Kantone sind souverän, so weit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist und üben als solche alle Rechte auS, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind : — so daß also die Präsumtion nicht für sondern gegen die Competenz der Bundesbehörde gilt,...
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht

Hermann Johann Friedrich von Schulze - 1865 - 388 pages
...»Die Kantone sind souverän , soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind«. 3) GF Schumann, griechische Alterthümer, B. II. S. 106, über den und zahlreichen Bundesorganisationen...
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Neuestes Reisehandbuch für die Schweiz

Hermann Alexander von Berlepsch - 1866 - 648 pages
...Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. — (Art. 4.) Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanen, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, Familie oder Personen. — (Art. 6.) Der Bund gewährleistet...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Partie 1

Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetat nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche...vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen. Art. 5....
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Partie 1

Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränetät nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Art. 5, Der Bund gewährleistet den Kantonen ihr Gebiet, ihre Souveränität inner den Schranken des Art....
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