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durch die besondere Lage des Spieles, im Stande ist, feinen Gegner matt zu machen.

Doppel- Bauet wird jener genannt, der durch das Nehmen eines feindlichen Steines auf eine Linie gekommen ist, auf welcher sich vor oder hinter ihm schon einer befindet.

Berbundener Bauer ist jener, der von eis nem andern untersüßt oder gedeckt ist, oder es im ers forderlichen Fall noch werden kann.

Gelöster oder einzelner Bauer hingegen ist einer, welcher so allein stehet, daß er nicht mehr durch einen andern unterstüßt werden kann.

Freybauer heißt derjenige, welcher in seinem Gange zum ersten Felde des Gegners bey keinem feind lichen Bauer mehr vorbey zu gehen hat.

II. Anweisung zum Gebrauche der Tabellen und Erklärung der darin vorkommenden Zeichen.

Um die auf den Tabellen ausgearbeiteten Musterspiele nebst ihren vielen Veränderungen zur Selbstbelehrung durchspielen zu können, laffe man sich ein Schachbret verfertigen, welches nach dem diesem Buche beyges fügten Muster bezeichnet seyn muß.

Man lege nähmlich ein Schachbret, wie schon frü her bemerkt, so vor sich hin, daß man ein weißes Eckfeld zur rechten habe, und bezeichne von der lins Een zur rechten Hand die 8 Felder der ersten Reihe mit den Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, H. Auf die linke Seite des Schachbretes schreibe man von unten hinauf die Zahlen 1 bis 8. Nun drehe man das

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Schachbret herum, und schreibe dieselben Buchstaben unter die ersten 8 Felder, aber von der rechten zur linken Hand, und ebenfalls dieselben Zahlen auf die linke Seite, aber von oben her ab. Durch diese Bes zeichnung ist man im Stande, mit wenigen Zeichen jeden Zug deutlich und bestimmt auszudrücken, denn der Buchstabe zeiget allezeit die Linie, und die Ziffer das zu bestimmende Feld dieser Linie an.

Die Bezeichnung des ersten Zuges im ersten Mus fterspiele E 2, E 4 bedeutet daher, daß der Stein, welcher auf dem zweyten Felde der E Linie steht, welches hier ein Bauer ist, auf das vierte Feld dieser Linie gehen solle. Eben so bedeutet die Bezeichnung des zweyten Zuges des Schwarzen im ersten Musterspiele. F 8, C5, daß der auf dem achten Felde der F Linie befindliche Stein, hier ein Laufer, auf das fünfte Feld der C Linie gehen folle. Durch geringe Übung und Aufmerksamkeit wird der Anfänger in kurzem dahin gelangen, einen jeden vorgeschriebenen Zug leicht und sicher zu finden. Jeder Kreis in den Tabellen enthält einen Zug des Weißen, und den Gegenzug des Schwarzen. Die durch die Kreis se über die ganze Tafel laufenden Querlinien sind auf der linken Seite der Tabelle numerirt, und zeigen die Anzahl der Züge an. Die über dieser Linie in dem Kreise stehende Bezeichnung bestimmt den Zug der weißen, die darunter stehende den der schwarzen Steine. Die mannigfaltigen, auf verschiedenen Zügen zu machenden Vere änderungen, sind durch punctirte Linien an den Hauptzug angehängt, und oben mit römischen Ziffern bezeich net, um sowohl in den Anmerkungen zu den Muster. spielen als in der Angabe der verschiedenen Stellungen darauf hinweisen zu können. Die wenigsten Spiele mit

ihren Veränderungen sind bis auf das Schachmatt aus, geführt, sondern mehrentheils nur so weit, als es nö thig war, um durch die erreichte vortheilhaftere Stel. lung oder durch den Gewinnst einer Figur die guten oder bösen Folgen der vorhergegangenen Züge recht bes merkbar zu machen.

Die an den Kreisen in einer Einklammerung ste henden Ziffern, weisen auf die Anmerkungen zu den Tabellen bin.

Außer dem kommen noch folgende Zeichen darin vor, als:

1) Ein einfaches Kreuß. Dieß bedeutet, daß durch diesen Zug dem Gegner Schach gebothen werde.

2) Ein doppeltes Kreuß, welches Schachmatt anzeigt.

5) Eine kleine Null bedeutet, daß auf diesen Zug dem Gegner ein Stein genommen werden müs se, und

4) Zwey kleine, durch einen Strich mit einander verbundene Nullen sind das Zeichen des Rochirens, bey welchen, in zweifelhaften Fällen, sich auch noch ein r oder 1 befindet, um das Rochat auf der rechten oder linken Seite damit zu bestimmen.

III. Gefeße, welche bey dem Schachspiele zu beobachten sind.

I.

Das Schachbret muß so gestellt werden, daß ein jeder Spieler ein weißes Eckfeld zur rechten Hand hat. Im Falle das Bret unrecht gesezt worden wäre, kann

derjenige, welcher diesen Fehler vor seinem vierten Zur ge bemerkt, verlangen, daß das Spiel neu angefangen werde. Haben aber beyde schon den vierten Zug gemacht, ohne darauf Acht zu haben, so bleibe das Spiel im Gange, oder kann nur mit beyderseitiger Einwilligung neu angefangen werden.

IL.

Sind die Steine beym Auffeßen unrecht gestellt worden, so ist gleichfalls das erste Geseß in Anwendung zu bringen.

III.

Fehlet einem von beyden Spielern ein Stein, und er bemerkt dieß erst nach beyderseitigem vierten Zuge, so muß die Parthie ohne Ersehung des fehlenden Steis nes fortgespielt werden.

IV.

Wird in einer Parthie mit Vorgebung eines teis nes vergessen, diesen Stein aus dem Spiele zu nebs men, so muß die Parthie so ausgespielt werden. Sollte jedoch derjenige, welcher durch dieses Versehen um den zugestandenen Vortheil des vorgegebenen Steines gebracht wurde, die Parthie verlieren, so gilt dieß nur für Remis.

ས.

Bey der ersten Parthie wird durch das Loos ber stimmt, wer den Anzug haben soll; nachher wechseln die Spieler mit einander ab. Gibt aber einer den andern einen Stein vor, so hat der Vorgebende allezeit den Anzug.

VI.

Es ist nicht erlaubt, auf den ersten Sug zwen Steis ne auf einmahl zu ziehen, so wenig es gestattet wer

den kann, beym Rochiren auch noch einen Bauer zu ziehen.

VII.

Wer einen Stein berührt, muß ihn ziehen (Pièce touchée pièce jouée), und hat man die Hand von dem Steine weggezogen, so darf man den Zug nicht mehr ändern.

VIII.

Wer einen feindlichen Stein berührt, kann von dem Gegner gezwungen werden, denselben zu nehmen, im Fall dieses der Stellung der Steine nach möglich ist. IX.

Wer mit einem Steine einen falschen, demselben feinem Gange nach nicht zukommenden Zug macht, inuß diesen auf Verlangen des Gegners, mit Verlust des Zuges, wieder zurückseßen. Jedoch steht es dem Gegner auch frey, einen solchen Zug als richtig gelten zu lassen.

X.

Man ist nur verbunden, dem Könige allein Schachy u sagen, nicht, wie einige verlangen, auch der Dame, oder gar den Thürmen.

XI.

Würde ein Spieler durch ein vom Gegner durch den Zuruf gebothenes, aber durch seinen Zug nicht wirklich gegebenes Schach verleitet, seinen König oder einen andern Stein zu berühren, so ist das Gesetz Nr. VII. in diesem Falle nicht in Ausübung zu bringen, wofern der Fehler noch vor dem Nachzuge des Gegners bemerkt wird.

Läßt ein Spieler aus Unachtsamkeit seinen König

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