Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche, herausg. von A.G. Rudelbach und H.E.F. Guerike, Band 12

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Andreas Gottlob Rudelbach
1851
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 124 - Und wer verläßt Häuser oder Brüder oder Schwestern oder Vater oder Mutter oder Weib oder Kinder oder Äcker um meines Namens willen, der wird's hundertfältig nehmen und das ewige Leben ererben.
Seite 488 - Ehestand ein weltlich Geschäft ist, gebührt uns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darin zu ordnen oder regieren, sondern lassen einer jeglichen Stadt und Land hierin ihren Brauch und Gewohnheit, wie sie gehen.
Seite 500 - Israel machen will nach dieser Zeit, spricht der Herr: Ich will mein Gesetz in ihr Herz geben und in ihren Sinn schreiben...
Seite 464 - Denn wiewohl man niemand zwingen kann, noch soll zum Glauben, so soll man doch den Haufen dahin halten und treiben, daß sie wissen, was recht und unrecht ist bei denen, bei welchen sie wohnen, sich nähren und leben wollen.
Seite 514 - Auge, darum bin ich nicht des Leibes Glied; sollte es um deswillen nicht des Leibes Glied sein?
Seite 499 - Und ich will fröhlich sein über Jerusalem und mich freuen über mein Volk, und soll nicht mehr darinnen gehört werden die Stimme des Weinens, 20 noch die Stimme des Klagen«.
Seite 512 - Er antwortete aber und sagte zu einem unter ihnen : Mein Freund, ich thue dir nicht Unrecht. Bist du nicht mit mir eins worden um einen Groschen?
Seite 70 - Siehe da, die Hütte Gottes bei den Menschen! Und er wird bei ihnen wohnen, und sie werden sein Volk sein, und er selbst, Gott mit ihnen, wird ihr Gott sein...
Seite 499 - Denn siehe, ich will einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen; daß man der vorigen nicht mehr gedenken wird noch zu Herzen nehmen.
Seite 469 - Porro secundum evangelium, seu, ut loquuntur, de iure divino, nulla iurisdictio competit episcopis ut episcopis, hoc est, his *), quibus est commissum ministerium verbi et sacramentorum, nisi remitiere peccata, item, cognoscere doctrinam, et doctrinam ab evangelio dissentientem reiicere, et impios, quorum nota est impietas, excludere a communione ecclesiae, sine vi humana, sed verbo.

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