Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Regent sein, denn dieser steht unter dem Gesetz und wird durch dasselbe folglich von einem anderen, dem Souverän, verpflichtet. Jener kann diesem auch seine Gewalt nehmen, ihn absetzen,... Geschichte der staatstheorien - Seite 282von Ludwig Gumplowicz - 1905 - 592 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| Immanuel Kant - 1786 - 914 Seiten
...(civitas) seine Untertanen zwar gleichsam als | Glieder einer Familie, doch zugleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbständigkeit behandelt,...neben oder über ihm abhängt. Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Regent sein, denn dieser steht unter dem Gesetz,... | |
| Immanuel Kant - 1797 - 286 Seiten
...einer Fainilie, 'doch zu, gleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbstständigkeit behandelt, jeder sich selbst besitzt, ^und nicht vom absoluten Willen eines Anderen neben oder übei! i-hm abhängt. ' Der Beherrscher des Volks , ( der Gesetzgeber ) kami nlso nicht zugleich der... | |
| 1798 - 554 Seiten
...selbst geben. »Der Beherrscher des Volks, (der Gesetzgeber,) kann also nicht zugleich der Regent seyn; denn dieser steht unter dem Gesetze, und wird durch dasselbe, folglich von einem Andern, dem Souverain, verpflichtet." Nämlich selbst die ausführende, physische Allgewalt des Regenten... | |
| immanuel kant - 1838 - 872 Seiten
...Glieder einer Familie, doch zugleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbstständigkeit behandelt, jeder sich selbst besitzt, und nicht vom...neben oder über ihm abhängt. Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Regent seyn, denn dieser steht unter dem Gesetz,... | |
| Immanuel Kant - 1838 - 520 Seiten
...Glieder einer Familie, doch zugleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbstständigkeit behandelt, Jeder sich selbst besitzt und nicht vom...absoluten Willen eines Anderen neben oder über ihm abhangt. Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Regent sein, denn... | |
| 1856 - 732 Seiten
...Staatsbürger behandelt. Der Beherrscher eines Volkes, der Gesetzgeber, kann also nicht zugleich Regent seyn, denn dieser steht unter dem Gesetze und wird durch dasselbe, folglich von einem Andern, dem Souverän, verpflichtet. Jener kann ihm auch seine Gewalt nehmen, ihn absetzen, oder seine... | |
| Immanuel Kant - 1838 - 988 Seiten
...Glieder einer Familie, doch zugleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbstständigkeit behandelt, Jeder sich selbst besitzt und nicht vom...absoluten Willen eines Anderen neben oder über ihm abhangt. Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Regent sein, denn... | |
| Carl Fortlage - 1852 - 520 Seiten
...jeder sich selbst besitzt, und nicht vom absoluten Willen eines Andern neben oder über ihm abhängt. Der Gesetzgeber kann also nicht zugleich der Regent sein, denn dieser steht unter dem Gesetz, und wird durch dasselbe, folglich von einem Anderen, dem Souverän, verpflichtet. Dieser kann... | |
| Immanuel Kant - 1868 - 694 Seiten
...Glieder einer Familie, doch zugleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbstständigkeit behandelt, jeder sich selbst besitzt und nicht vom...neben oder über ihm abhängt. Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Hegen t sein, denn dieser steht unter dem Gesetz,... | |
| Immanuel Kant - 1868 - 702 Seiten
...Glieder einer Familie, doch zugleich als Staatsbürger, di nach Gesetzen ihrer eigenen Selbstständigkeit behandelt, jeder sich selbst besitzt und nicht vom...neben oder über ihm abhängt. Der Beherrscher des Volks (der Gesetzgeber) kann also nicht zugleich der Regent sein, denn dieser steht unter dem Gesetz,... | |
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