| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...seine Kanzlei. Art. 10l. Das Bundesgericht urtheilt als Zivilgericht: 1) über Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind: «. zwischen Kantonen...über Streitigkeiten zwischen dem Bund einerseits und KorporationeU oder Privaten anderseits, wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind und der... | |
| Johann Jacob Treichler - 1856 - 422 pages
...Bunde, auf Weisung des Bundesrathes oder der Bundesversammlung; 2. Streitigkeiten zwischen dem Bunde einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits,...oder Privaten Kläger sind und der Streitgegenstand einen Werth von wenigstens 3000 yrt. hat. (Art. 47 des Gesetzes über die Organlsation der Bundesrechtspflege... | |
| 1860 - 734 pages
...über Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind : !,, zwischen Kantonen unter sich; t>, zwischen dem Bund und einem Kanton; 2) über Streitigkeiten...anderseits, wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger find und der Streitgegenstand von einem beträchtlichen durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...über Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur find: a) zwischen Kantonen unter sich; d) zwischen dem Bund und einem Kanton; 2) über Streitigkeiten...einem beträchtlichen durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Werthe ist; 3) über Streitigkeiten in Bezug auf Heimathlosigkeit; Jn den unter Nr. 1,... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...über Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind: ») zwischen Kantonen unter sich; d) zwischen dem Bund und einem Kanton; 2) über Streitigkeiten...Streitgegenstand von einem beträchtlichen durch die Vundesgesetzgebung zu bestimmenden Werthe ist; 3) über Streitigkeiten in Bezug auf Heimatlosigkeit;... | |
| Keller - 1870 - 518 pages
...Als Civilgericht kommt das eidgenöss. Bundesgericht nur in Betracht: t. bei Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind, ». zwischen Kantonen...unter sich, b. zwischen dem Bund und einem Kanton, o. zwischen ausländischen Klägern und dem Bunde auf Weisung des Bundesrathes oder der Bundesversammlung;... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...angenommen und lautet : „Das Nundesgericht urtheilt als Zivilgericht: 1. Ueber Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind : ». zwischen...unter sich : b. zwischen dem Bund und einem Kanton. 2. Ueber Streitigkeiten zwischen dem Bund einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...• urtheilt als Zivilgericht: 1) über Streitigkeiten, welche nicht staatsrechtlicher Natur sind: a. zwischen Kantonen unter sich; b. zwischen dem Bund...dem Bund einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind und der Streitgegenstand von einem... | |
| 1874 - 810 pages
...2) über Streitigkeiten zwischen dem Bund einerseits und Korporationen oder Privaten andererseits, wenn diese Korporationen oder Privaten Kläger sind...Streitgegenstand von einem beträchtlichen, durch die Bundesgesezgebung , zu bestimmenden Werthe ist; 3) über Streitigkeiten in Bezug auf Heimatlosigkeit.... | |
| R. Wiesmann - 1903 - 62 pages
...Streitigkeiten: Bundesverfassung 1848. b) zwischen dem Bund und einem Kanton. 2. über Streitigkeiten /wischendem Bund einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits,...einem beträchtlichen, durch die Bundesgesetzgebung zu bestimmenden Werte ist. 3. über Streitigkeiten in Bezug auf Heimatlosigkeit. In den unter Nr. l, Litt.... | |
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