| Karl Baedeker (Firm) - 1853 - 480 pages
...nach Departementen (Militär, Inneres, Finanzen, Handel usw) unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein BundesgericM aufgestellt. 95. Es besteht ans elf Mitgliedern. 101. Es urtheilt i1s Civilgericht 1.... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...Bundesgeselzgebung vorbehalten. IV. Bundcsgericht. Art. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, so weit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt. Für Beurtheilnng von Straffällen werden Schwurgerichte (Jury) gebildet. Art 95. Das Bundesgericht besteht... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...Bundesgesetzgebung vorbehalten. IV. Bnndesgeriekt. Art. 94. Zur Ausübung der Bechtspflege, so weit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein...Beurtheilung von Straffällen werden Schwurgerichte (Jury) gebildet. Art. 95. Das Bundesgericht besteht aus eilf Mitgliedern nebst Ersatzmännern, deren... | |
| Karl Baedeker, Karl Baedeker (Firm) - 1856 - 548 pages
...nach Departementen (Militär, Inneres, Finanzen, Handel usw) unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe...Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt. 95. Es besteht aus elf Mitgliedern. 101. Es urtheilt als Civilgericht 1. über Streitigkeiten, welche... | |
| Karl Baedeker (Firm) - 1859 - 542 pages
...nach Departementen (Militär, Inneres, Finanzen, Handel usw) unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe...Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt. 95. Es besteht aus eilf Mitgliedern. 101. Es urtheüt als Civilgericht 1) über Streitigkeiten, welche... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...bleibt der Bundcsgesetzgebung vorbehalten. IV. Organisation und Befugnisse des Nundesgerichts. Art. 106. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ei» Bundesgericht aufgestellt. Für Beurtheiluug von Ttraffallen (Art. 112) werden Schwurgerichte... | |
| Hermann Alexander von Berlepsch - 1866 - 648 pages
...des Handels- und Zollwesens, der Justiz und Pofizei , und in das Departement des Innern. — (Art. 94.) Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, ist ein Bundesgericht aufgestellt. Es besteht aus 11 auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Als Civilgericht... | |
| Walther Munzinger - 1866 - 536 pages
...zuzuweisen, und sich dabei auf den Art. 94 derselben beruft, nach welchem das Bundesgericht aufgestellt ist zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt," so ist er unserer Ansicht nach im Irrthum. Denn es sind nun die Art. 101, 104, 105 und 106 der BV,... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...vorbehalten. IV. Bundesgericht. Art, 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Vereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt....Das Bundesgericht besteht aus eilf Mitgliedern nebst Ersatzmännern, deren Anzahl durch die Vundesgesetzgebung bestimmt wird. Art. 96. Die Mitglieder des... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 486 pages
...vorbehalten. IV. Bundesgericht. Art. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Vereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt....Beurtheilung von Straffällen werden Schwurgerichte (>Iur^) gebildet. Art. 95. Das Bundesgericht besteht aus eilf Mitgliedern nebst Ersatzmännern, deren... | |
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