| 1857 - 730 pages
...eines grossen Theiles derselben, aufKosten der Eidgenossenschaft ü ffenlliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem...das Recht der Expropriation geltend zu machen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung vorbehalten." Die Bundesversammlung... | |
| 1857 - 810 pages
...der Eidgenossenschaft ö ffentliche Werke zuerrichten oderdieErric h tungderselbenzuunterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropr ia tion geltend zumachen. Die näheren Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1852 - 472 pages
...eines großen Theiles derselben auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Eruropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem...geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bnndesgeselzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...eines grossen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem...geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgeselzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher... | |
| 1860 - 734 pages
...Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem Zwecke ist er auch besugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Expropriation...geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann dieErrichtung össentlicher... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...eines großen Theiles derselben, auf Kosten der Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichte» oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem...geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung vorbehalten. Tic Bundesversammlung kann die (Errichtung öffentlicher... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...großen Theiles derselben, auf Kosten der Eid« geuossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstützen. Zu diesem...auch befugt, gegen volle Entschädigung das Recht der Erpropriation geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesetzgebung... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...Eidgenossenschaft öffentliche Werte zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterftüzen. Zu diesem Zwele ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das...Recht der Expropriation geltend zu machen. Die nähern Nestimmungen hierüber bleiben der Hundesgesezgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Eidgenossenschaft öffentliche Werke zu errichten oder die Errichtung derselben zu unterstiizen. Zu diesem Zweke ist er auch befugt, gegen volle Entschädigung das...geltend zu machen. Die nähern Bestimmungen hierüber bleiben der Bundesgesezgebung vorbehalten. Die Bundesversammlung kann die Errichtung öffentlicher... | |
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