| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...betreffenden Cantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären...und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Cantonen die Befugniss, Verträge über Gegenstände der Staatswirthschaft,... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...betreffenden Cantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären...Staatsverträge, namentlich Zoll - und Handelsverträge mit dem Ausiande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Cantonen die Befugniss, Verträge über Gegenstände... | |
| 1860 - 734 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Vundesbehürden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsveitrüge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslände... | |
| Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsverträge , namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Vundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande,... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären...und Handelsverträge, mit dem Auslande einzugehen. Art, 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugniss, Verträge über Gegenstände der Staatswirthschaft,... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1875 - 584 pages
...die VMU»BIII Einheit der Schweiz vorzugsweise im Verhältnisse zum Auslande gewahrt wird. Das Recht, »Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse...und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen«, wird ausschliesslich dem Bunde zugetheilt und den Cantonen entzogen (Art. 8). Nur ausnahmsweise bleibt... | |
| 1876 - 278 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsvertrage, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen.... | |
| Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Zwecke des Bundes ist : die Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen (Art. 2); ihm allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen (Art. 8); der amtliche Verkehr zwischen Kautonen und auswärtigen Staatsregierungeu muss durch Vermittlung... | |
| Johann Jakob Blumer - 1887 - 672 pages
...ausschliesslich dem Bunde zu. Art. 8 der Bundesverfassung erklärt : »Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg und Frieden zu schliessen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Ausland einzugehen.« Dass durch die Worte »namentlich Zoll- und Handelsverträge« keineswegs eine... | |
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