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" Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu. Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande, einzugehen. "
Die Schweiz: praktisches Handbuch für Reisende - Page 22
de Theodor Stromer - 1891 - 283 pages
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Diplomatisches handbuch: Sammlung der wichtigsten europaeischen ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1855 - 922 pages
...betreffenden Cantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären...und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Cantonen die Befugniss, Verträge über Gegenstände der Staatswirthschaft,...
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Volume 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 pages
...betreffenden Cantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären...Staatsverträge, namentlich Zoll - und Handelsverträge mit dem Ausiande einzugehen. Art. 9. Ausnahmsweise bleibt den Cantonen die Befugniss, Verträge über Gegenstände...
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Sammlung der in Kraft bestehenden Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen und ...

1860 - 734 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Vundesbehürden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsveitrüge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslände...
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Das nordamerikanische Bundesstaatsrecht verglichen mit den ..., Partie 1

Johann Jakob Rüttimann - 1867 - 490 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsverträge , namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande...
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Protokoll über die Verhandlungen der im Juli 1870: mit Vorberathung der ...

Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Vundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande,...
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Das Staatsarchiv: Sammlung der officiellen Actenstücke zur ..., Volumes 26 à 27

Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären...und Handelsverträge, mit dem Auslande einzugehen. Art, 9. Ausnahmsweise bleibt den Kantonen die Befugniss, Verträge über Gegenstände der Staatswirthschaft,...
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Geschichte des schweizerischen bundesrechtes von den erien ewigen bünden bis ...

Johann Caspar Bluntschli - 1875 - 584 pages
...die VMU»BIII Einheit der Schweiz vorzugsweise im Verhältnisse zum Auslande gewahrt wird. Das Recht, »Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen, Bündnisse...und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen«, wird ausschliesslich dem Bunde zugetheilt und den Cantonen entzogen (Art. 8). Nur ausnahmsweise bleibt...
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Schweizerische Rechtsfreund: Sammlung aller Seit der ..., Volume 1

1876 - 278 pages
...betreffenden Kantone berechtigt, zur Vollziehung die Mitwirkung der Bundesbehörden anzusprechen. Art. 8. Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Staatsvertrage, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Auslande einzugehen....
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Handbuch des schweizerischen bundesstaatsrechtes, Volume 1

Johann Jakob Blumer - 1877 - 620 pages
...Zwecke des Bundes ist : die Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen (Art. 2); ihm allein steht das Recht zu, Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen (Art. 8); der amtliche Verkehr zwischen Kautonen und auswärtigen Staatsregierungeu muss durch Vermittlung...
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Handbuch des schweizerischen Bundesstaatsrechtes, Volume 3

Johann Jakob Blumer - 1887 - 672 pages
...ausschliesslich dem Bunde zu. Art. 8 der Bundesverfassung erklärt : »Dem Bunde allein steht das Recht zu, Krieg und Frieden zu schliessen, Bündnisse und Staatsverträge, namentlich Zoll- und Handelsverträge mit dem Ausland einzugehen.« Dass durch die Worte »namentlich Zoll- und Handelsverträge« keineswegs eine...
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