| Karl Baedeker (Firm) - 1853 - 480 pages
...Departementen (Militär, Inneres, Finanzen, Handel usw) unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein BundesgericM aufgestellt. 95. Es besteht ans elf Mitgliedern. 101. Es urtheilt i1s Civilgericht 1.... | |
| Vögelin - 1859 - 458 pages
...Organisation der Bundeskanzlei bleibt der Vundesgesetzgebung vorbehalten. IV. Bundesgericht. Nit. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt, — Für Beurtheilung von Straffällen werden Schwurgerichte (^ur?) gebildet.... | |
| Karl Baedeker, Karl Baedeker (Firm) - 1856 - 548 pages
...Departementen (Militär, Inneres, Finanzen, Handel usw) unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt. 95. Es besteht aus elf Mitgliedern. 101. Es urtheilt als Civilgericht 1.... | |
| Karl Baedeker (Firm) - 1859 - 542 pages
...Departementen (Militär, Inneres, Finanzen, Handel usw) unter die einzelnen Mitglieder vertheilt. 94. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt. 95. Es besteht aus eilf Mitgliedern. 101. Es urtheüt als Civilgericht 1)... | |
| Appenzell Ausser-Rhoden (Switzerland) - 1881 - 588 pages
...bleibt der Bundcsgesetzgebung vorbehalten. IV. Organisation und Befugnisse des Nundesgerichts. Art. 106. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ei» Bundesgericht aufgestellt. Für Beurtheiluug von Ttraffallen (Art. 112) werden Schwurgerichte... | |
| Hermann Alexander von Berlepsch - 1866 - 648 pages
...Handels- und Zollwesens, der Justiz und Pofizei , und in das Departement des Innern. — (Art. 94.) Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, ist ein Bundesgericht aufgestellt. Es besteht aus 11 auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Als Civilgericht... | |
| Walther Munzinger - 1866 - 536 pages
...zuzuweisen, und sich dabei auf den Art. 94 derselben beruft, nach welchem das Bundesgericht aufgestellt ist zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt," so ist er unserer Ansicht nach im Irrthum. Denn es sind nun die Art. 101, 104, 105 und 106 der BV,... | |
| Switzerland. Bundesversammlung. Nationalrat - 1871 - 606 pages
...bleibt der Bundesgesezgebung vorbehalten. IV. Organisation nno Aefugnisse des Mnoesgerichts. Art. 103. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufge» stellt. Für Beurtheilung von Straffällen (Art. 109) werden Schwurgerichte (Jury)... | |
| Hermann Alexander Berlepsch - 1873 - 622 pages
...Handels- und Zollweseus, der Justiz und Polizei, und in das Departement des Innern. — (Art. 94.) Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, ist ein Sundesgericht aufgestellt. Es bestellt aus 11 auf 3 Jahre gewählten Mitgliedern. Als Civilgericht... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1874 - 820 pages
...Bandeskanzlei. Art 105. Gleich alt Art. 93. IV. Organisation und Befngrnisse des Bnndesgerichts. Art 106. Zur Ausübung der Rechtspflege, soweit dieselbe in den Bereich des Bundes fällt, wird ein Bundesgericht aufgestellt Jezige Bundesverfassung. Revidirte Bundesverfassung. Nr - 51 " 7 Für Beurtheilung... | |
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