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zwischen den Dampfräumen unverschliefsbar hergestellt wurde, erhielt das das zwischen den Wasserräumen eingeschaltete Rohr ein Ventil, durch welches der Wasserzutritt aus dem Oberkessel in den Unterkessel jederzeit geregelt werden konnte (Fig. 8 und 9).

Hierbei zeigte sich nur noch der eine Uebelstand, dass sich der meiste Kesselstein im Oberkessel absetzte, welcher denselben (als Röhrenkessel) am wenigsten vertragen konnte. Dies war Ursache genug, schliesslich die Wasserverbindung ganz aufzugeben, jeden Kessel für sich zu speisen und nur die Dampfverbindung beizubehalten (Fig. 10).

Jetzt entstanden aber Bedenken, ob ein derartig combinirtes Kesselsystem als ein einzelner Kessel oder als zwei Kessel aufzufassen sei, und wurde dieserhalb die Entscheidung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe angerufen, welche folgendermalsen lautet:

Berlin, den 30. Januar 1885. In der gefälligen Eingabe vom 13. December v. J. hat der Centralverband unter Vorlegung eines bezüglichen Antrages des Märkischen Vereines zur Prüfung und Ueberwachung von Dampfkesseln zu Frankfurt a/O. darauf hingewiesen, dass der Anlegung von combinirten Dampfkesselsystemen, welche zwei übereinander angeordneten cylindrischen Behältern mit gemeinschaftlicher Feuerung bestehen, in dem Concessionsverfahren Schwierigkeiten bereitet würden.

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Der Centralverband hat deshalb gebeten, solche Kesselconstructionen allgemein als zulässig anzuerkennen und hierfür Erleichterungen inbezug auf die Anbringung der vorgeschriebenen Ausrüstungs-Vorrichtungen eintreten

lassen.

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Nach der vorgelegten Zeichnung handelt es sich in dem zur Sprache gebrachten Falle um zwei selbstständige Dampfkessel mit gesonderten Wasserständen, deren Dampfräume miteinander verbunden sind, und bei welchen der obere Kessel mittels eiserner Stützen von dem unteren Kessel getragen wird. Jeder derselben ist daher

als ein Dampferzeuger im Sinne des § 24 der Gewerbeordnung anzusehen, für welchen der zuständigen Behörde bei Gesuchen um Genehmigung die erforderlichen technischen Unterlagen einzureichen sind.

Hinsichtlich des gestellten Antrages erwidere ich dem Centralverbande ergebenst, dass die in Rede stehende Kesselcombination und Kesselbauart an sich zu sicherheitspolizeilichen Bedenken keinen Anlass bietet und mir bei deren Anwendung auch die Gewährung von Ausnahmen bezüglich der Anbringung der in den §§ 8, 9 und 13 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 29. Mai 1871 bezeichneten Armaturen aufgrund des § 17 a. a. O. zulässig erscheint. Insbesondere wird dies der Fall sein, wenn die Dampfräume beider Kessel nicht von einander abgesperrt werden können. Dagegen halte ich die Anbringung der in den §§ 3-7 a. a. O. aufgeführten Ausrüstungen an jedem Behälter jenes Systemes unter allen Umständen für erforderlich.

Gesuche um Entbindung von der Beachtung der erwähnten Vorschriften sind in den einzelnen Fällen durch Vermittelung der für die Concessionserteilung zuständigen Behörde an mich zu richten. Sämmtlichen königl. Provinzialverwaltungsbehörden habe ich von diesem Erlasse zur weiteren Veranlassung Kenntnis gegeben. Für den Minister für Handel und Gewerbe. gez.: v. Boetticher.

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Berlin, den 30. Januar 1885. Um den in neuerer Zeit mehrfach hervorgetretenen Missbräuchen beim Verkauf und bei der Wiederanlegung von alten Dampfkesseln entgegenzuwirken, erscheint es zweckmäfsig, bei Neuconcessionirung aller bereits anderweit in Betrieb gewesener, sogenannter alter Kessel thunlichst vollständigen Nachweis über folgende Punkte zu verlangen: über den Erbauer des Kessels, über die früheren Betriebsstätten desselben, ferner über die Zeit, während welcher der Kessel überhaupt schon betrieben worden, sowie über die Gründe, welche s. Z. zur Ausrangirung desselben geführt haben.

Es wird jedoch eine solche Auskunft in der Regel noch nicht als ausreichend zu erachten, vielmehr fortan darauf zu halten sein, dass aufserdem bei der wiederholten Constructionsprüfung des Kessels (No. 6 der allgemeinen Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 4. September 1869) eine innere Untersuchung mit genauer Ermittelung der Beschaffenheit des verwendeten Materiales und der in den einzelnen Kesselteilen vorhandenen Blechstärken (durch Anbohren oder dergl.) vorgenommen werde. Erst aufgrund dieser Ermittelung ist die höchste Dampfspannung festzusetzen und nach Mafsgabe der §§ 11 und 12 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 29. Mai 1871 die vorgeschriebene Wasserdruckprobe mit besonderer Sorgfalt auszuführen.

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14. November 1885.

Bei denjenigen alt angekauften Dampfkesseln, deren frühere Dampfspannung und Herkunft überhaupt nicht nachgewiesen werden kann, darf die Wiederconcessionirung nur ausnahmsweise auf Grund einer nach obiger Anleitung besonders sorgfältig ausgeführten Untersuchung der gesammten Beschaffenheit des Kessels und überdies nur dann erfolgen, wenn der Antragsteller selbst die Aufstellung und Benutzung des Kessels beabsichtigt und die Erlaubnis hierzu unter Einreichung der erforderlichen Vorlagen bei der zuständigen Behörde nachsucht.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, dem entsprechend die nötigen Weisungen gefälligst zu erteilen.

Für den Minister für Handel und Gewerbe
gez.: v. Boetticher.

An den Königl. Polizei-Präsidenten usw. in Berlin.

Trotz aller Warnungen giebt es und wird es ja immer Liebhaber für alte Kessel und Maschinen geben; je weiter beim Händler das Gewissen, desto höher steigt natürlich der Druck, für welchen solche alten wurmstichigen Burschen verkauft werden, die ihre Schuldigkeit bei dem früheren Herrn längst erfüllt haben und sich nun wohl oder übel den neuen Anforderungen anbequemen sollen. Lange dauert indessen die Freude an dem so billig erworbenen Gut in der Regel nicht; sein sparsamer Besitzer kann oft froh sein, wenn der Kessel in aller Stille ein baldiges Ende nimmt, ohne in letzter Verzweiflung, wie einst Simson bei den Philistern, das ganze Haus zu zerstören.<<

In der Verhandlung wird bemerkt, dass die Elsass-Lothringische Unfallgenossenschaft, in Würdigung der erheblichen Verschiedenheit der Explosionsgefahr bei den einzelnen Kesselsystemen, drei Gefahrenklassen für Dampfkessel gebildet habe.

Hr. Peters vermisst für die combinirten Dampfkessel eine Vorschrift für die Weite des Verbindungsrohres zwischen beiden Kesseln.

Württembergischer Bezirksverein.

Versammlung am 2. October 1884. Vorsitzender: Hr. Zeman. Schriftführer: Hr. R. Lange. Anwesend 22 Mitglieder und 1 Gast.

Der Vorsitzende heifst aus Anlass der Wiedereröffnung der Sitzungen die Anwesenden herzlich willkommen und berichtet über die Thätigkeit im Sommer. Hr. Bach bringt die Ergebnisse der Hauptversammlung in Mannheim zur Kenntnis. Zur Beratung der Patentvorlage wird ein Ausschuss gewählt, bestehend aus den Herren Ammermüller, Cox, Diefenbach, Marx, Weitmann und Zeman. Hieran schliefsen sich Mitteilungen des Hrn. Bach über die Materialprüfungsconferenz in München.

Versammlung am 16. October 1884. glieder und 3 Gäste.

Anwesend 21 Mit

Hr. Joh. Frank spricht unter Vorlage zahlreicher Proben: Ueber das Material Holz, dessen Wachstum und Behandlung.

Nach einleitenden Bemerkungen über den Wert des Holzes als ein für Bau- und Constructionszwecke, im Maschinenbau insbesondere für Gussmodelle u. dergl., unentbehrliches Material berührt der Vortragende zunächst in gedrängter Uebersicht die allgemeinen Eigenschaften und den Bau des Holzes und erwähnt, wie diese mit den Wachstumsverhältnissen auch bei ein und derselben Holzart sehr grofse Verschiedenheit bieten, daher es denn auch erforderlich sei, schon bei der Wahl des Holzes auf diese Bedingungen, als Standort, Klima und etwaige besondere Pflege im Walde, Rücksicht zu nehmen. Grosse Schädigungen erleiden unsere Baumculturen durch Blitzschlag, Windbruch, Schneefall, insbesondere aber durch die lebendigen Feinde des Waldes. Als solche werden für Württemberg 43 verschiedene Insekten, darunter als schädlichste der grofse achtzähnige Fichtenborkenkäfer und der grofse Kiefernmarkkäfer, aufgezählt und die durch dieselben verursachten Schädigungen des Holzes näher beleuchtet. Was die Behandlung des Holzes vor der Bearbeitung betreffe, so erstrecke sich dieselbe auf das Fällen, das Trennen mittels Sägen und das Trocknen. Mit Rücksicht auf die gröfsere Beständigkeit des Holzes habe das Fällen der Stämme unbedingt in den Wintermonaten zu erfolgen, nachdem die Saftstockung eingetreten sei, weil sonst die Hölzer dem sog. Ersticken verfallen, indem sich der Holzsaft bei warmen Wetter rasch zersetzt und dadurch das Aussehen des Holzes wesentlich beeinträchtigt, die Holzsubstanz auch zu weiterer Zersetzung geneigter gemacht werde. Solches Holz müsse daher ganz besonders rasch zerschnitten und demselben die gärungsfähigen Saftbestandteile durch schnelles Trocknen entzogen werden. Hierauf geht der Vortragende auf das Trennen des Holzes ein, was, wie bekannt, heute fast ausschliesslich auf Sägemaschinen geschieht, deren verschiedene Ausführungen inbezug auf ihre besondere Vor

teile und Anwendbarkeit kurz besprochen werden. Das Trocknen des Holzes erfolge überhaupt entweder an der Luft, was sehr lange Zeit erfordere, oder auch durch Einlegen in Wasser, am schnellsten aber durch Dämpfen mit nachfolgendem Trocknen bei erhöhter Temperatur; letzteres Verfahren erfordere indessen bei Hartholz immer noch 1 Jahr Zeit, wobei freilich eine wesentliche Festigkeitssteigerung erzielt werde, was Oberforstrat Nördlinger seiner Zeit durch Versuche nachgewiesen habe, sowie auch derart künstlich gedörrtes Holz weniger >>arbeite«, d. h. in geringerem Mafse schwinde und quelle, als natürlich getrocknetes. Was die Entziehung der Holzsäfte durch Wasser anbelange, so sei dies ein alter Brauch, aber nur bei Eichenholz mit Vorteil anzuwenden. Zur Verarbeitung des Holzes übergehend, betont der Vortragende vor allem die Schwierigkeit der Auswahl der für einen bestimmten Zweck geeignetsten Holzsorte, indem es hierbei nicht nur auf die Art des Holzes, sondern auch wesentlich darauf ankomme, aus welchem Teile des Stammes dasselbe entnommen sei.

Holzmuster sowie Tafelzeichnungen und Arbeitsproben dienen zur näheren Begründung des Gesagten, sowie zur Veranschaulichung der hauptsächlichsten Fehler, welche durch ungeschickte Anordnung und Auswahl des Holzes entstehen, und der einfachen Mittel, dieselben zu vermeiden und die Beständigkeit des Holzes zu erhöhen, so u. a. durch Anstreichen, Tränken und Imprägniren desselben. Das Imprägniren sei überall da zu empfehlen, wo Holz den Einflüssen der Witterung ausgesetzt werde, und könne die Dauer desselben bedeutend erhöhen.

Der Vortragende knüpft hieran Mitteilungen über die von ihm vielfach gemachten Erfahrungen und schliefst mit der Erklärung, dass, so unersetzlich auch das Holz in so unzähligen Fällen sei, dasselbe doch selbst bei bester Behandlung und Bearbeitung ein immerhin wenig beständiges und zuverlässiges Material bleibe, woran auch Kunst und Wissenschaft kaum viel ändern dürften. Sache des Holz verwendenden Ingenieurs sei es, die Wirkung der Mängel des Holzes so zu beschränken, dass ein Schaden daraus nicht erwachse, und dazu sei ihm eben volle Kenntnis der Eigenschaften des Holzes unerlässlich.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelt sich eine sehr anregende Besprechung, an welcher sich aufser dem Vortragenden selbst noch die Herren Rheinhard, Hänel und Ammermüller beteiligen.

Hr. R. Lange macht unter Hinweis auf eine Veröffentlichung über einen englischen Schornstein aus Cementbeton (Z. 1884 S. 1004) auf einen schon im Jahre 1876 von der Cementfabrik Blaubeuren auf deren Werken erbauten Kamin aus Beton aufmerksam; letzterer besitze eine Höhe von 36m bei einer lichten Weite von 1,4m und einer Wandstärke, welche von 0,9 bis zu 0,3m abnehme. Dieser Schornstein wurde ohne Zuhilfenahme eines Gerüstes gebaut, indem derselbe stückweise in Schichten von je 1m Höhe mit Hilfe von 2 Formen aufgestampft wurde, wobei die jeweilig untere Form auch die Bühne für die Arbeiter trug. Dieser Schornstein habe sich bis heute sehr gut bewährt.

Schliefslich kommt der ausgestellte Handbohrapparat von P. Hüll (D. R.-P. No. 25782) zur Erklärung; derselbe ist in der Z. 1884 S. 330 beschrieben und abgebildet.

Versammlung am 31. October 1884. glieder und 4 Gäste.

Anwesend 36 Mit

Hr. A. Beyerlen (als Gast) hält einen Vortrag:
Ueber das Schreiben mittels Maschinen,

mit Vorführung mehrerer Schreibmaschinen verschiedener Construction (vgl. auch Z. 1885 S. 308). Der Redner weist darauf hin, dass das Schreiben mit Hilfe eines anderen Werkzeuges als der Feder oder eines Farbstiftes keineswegs eine Erfindung der neuesten Zeit sei; müssten doch alle Drucktelegraphen mehr oder weniger als solche betrachtet werden, und was sei die Buchdruckerei anderes, als die Herstellung der Schrift auf maschinellem Wege? Hier *handle es sich aber um Werkzeuge zum Schreiben, welche Feder und Tinte, Copirpresse und Hektograph o. dgl. ersetzen und die von jedem beliebigen Menschen, sofern er nur zu buchstabiren verstehe, gehandhabt werden können, so zwar, dass er jeden Schreiber an Gewandtheit, jeden Kalligraphen zugleich an Sauberkeit und Gleichmässigkeit der Schrift übertreffe. Und diese Werkzeuge seien nicht etwa eine geistreiche Spielerei, sondern sie seien, mit der Sorgfalt und Solidität der amerikanischen Maschinenfabrikation ausgestattet, in tausenden von Exemplaren über Nordamerika verbreitet und fangen an, in allen civilisirten Ländern eingeführt zu werden. Solche Schreibmaschinen seien nichts vollkommen neues; denn am 7. Januar 1714 habe ein gewisser Henry Mill in England ein Patent auf eine derartige Maschine erhalten; doch scheine dieselbe nicht praktisch gewesen zu sein. Von Schreibmaschinen habe man von da ab lange Zeit nichts mehr gehört. Im Jahre 1867 haben 3 Erfinder in Milwaukee im Staate Wisconsin einen Entwurf ausgearbeitet, aus welchem der heutige sogenannte >>Standard Typewriter« hervorgegangen sei. 6 Jahre lang haben die Versuche gedauert, bis endlich infolge des energischen Handelns

eines 4. Teilnehmers, James Densmore aus Midville, Pa., eine Maschine entstanden sei, welche die nötige Vollkommenheit zu haben schien. In der Firma Remington & Sohn in Ilion im Staate NewYork sei bald ein sehr tüchtiges Haus für die Sache gefunden worden, welches die Maschine noch wesentlich verbesserte, so dass der hiernach benannte »Remington'sche Typewriter« unter allen ähnlichen Apparaten heutzutage den ersten Rang einnehme. In den letzten Jahren habe sich in Amerika die Zahl der Schulen, in welchen Stenographie und Maschinenschreiben gelehrt werde, stark vermehrt. Die Vorteile der Maschine bestehen im wesentlichen in folgendem: Der Schreibende hat eine kleine Klaviatur vor sich mit 38 Knopftasten, auf welchen die Buchstaben des Alphabetes, die Zahlen und die Interpunktionszeichen deutlich und leicht übersehbar angebracht sind. Will er nun irgend ein Zeichen zu Papier bringen, so hat er nur mit einem der Finger der rechten oder linken Hand auf die betreffende Taste zu drücken und der Buchstabe steht in deutlicher Typenschrift am richtigen Platze auf dem Papiere. Durch abwechselndes Spielen mit mehreren Fingern beider Ĥände lasse sich rasch und zusammenhängend schreiben; schon nach achttägiger Uebung sei eine solche Fertigkeit zu erlangen, dass man mit annähernd der doppelten gewöhnlichen Geschwindigkeit schreiben könne. Eine Zahl weiterer sinnreicher Einrichtungen gestatten, alle etwa beim Schreiben notwendig werdenden Handgriffe für Correcturen, Einschaltungen, Linienabstände usw. mit derselben Leichtigkeit auszuführen. Die von der Maschine erzeugte Schrift lasse sich wie jede andere mit Copirtinte geschriebene mittels der gewöhnlichen Copirpresse abklatschen; die Maschine selbst aber, ohne Zuhilfenahme eines anderen Apparates, ermögliche die Vervielfältigung eines Schriftstückes bis zu 30 Abzügen. Durch Einschaltung eines geeigneten Farbstoffes erhalte man eine Schrift, welche sich mit dem Hektographen vervielfältigen, oder eine Schrift, die sich auf lithographischem Wege in tausenden von Abzügen wiedergeben lasse. Endlich habe man stets eine gleichmäfsige, deutliche, zu keinen Missverständnissen Anlass gebende Typenschrift, welche immer ein schönes linienmälsiges, sauberes Aussehen besitze.

Die Remington'sche Schreibmaschine (Preis 450 M, allerdings bei vorzüglicher Ausführung) wird nun in allen Einzelheiten erklärt, Proben in gewöhnlichem und im Schnellschreiben vom Vortragenden sowie von verschiedenen Mitgliedern ausgeführt, endlich aber auch auf andere Schreibeinrichtungen, z. B. von Hägele-Ritter in Esslingen, Hansen (dem Erfinder des »Hammonia« - Schreibapparates, Preis 50 M) eingegangen. Von Hrn. Zeman wird noch bemerkt, dass eine solche Schreibmaschine, angeblich von dem Amerikaner Sholes erfunden und von der Remington'schen Fabrik ausgeführt, in einer vereinigten Sitzung des technischen Vereines und des Bayerischen Bezirksvereines in Augsburg am 11. Februar 1878 vorgezeigt worden sei. Eine Darstellung derselben sei in Dingler's polyt. Journ. 1878 Bd. 227 S. 511 gegeben, und ferner, von Remington eingesendet, eine Beschreibung mit Zeichnung im Bulletin de la Société d'Encouragement, 1878 Bd. 5 S. 97. Bei aller Anerkennung der Remington'schen Verdienste um die Verbesserung der Construction und um die Ausbreitung der Schreibmaschine, müsse doch hiernach für Sholes eine gewisse Anerkennung inbezug auf die Ausbildung des Grundgedankens der vorliegenden Maschine gewahrt bleiben, welche in der jetzt beliebten Bezeichnung »RemingtonTypewriter<< ganz verdeckt erscheine.

Versammlung vom 6. November 1884. 17 Mitglieder und 4 Gäste.

Anwesend

Hr. Zeman bringt den Hansen'schen Schreibapparat (D. R. P. 21364, 23653 und 27095) in der Ausführung von Guhl und Harbeck in Hamburg zur Besprechung. Das Wesen des Schreibens sei hier, wo die abzudruckenden Typen auf der Kante einer langen, von Hand hin- und herzuziehenden und schliesslich niederzudrückenden Metallschiene angebracht sind, weit umständlicher als bei Sholes-Remington; dem ganzen Apparate Hansen's könne jedoch, zumal angesichts des niederen Preises, Anerkennung nicht versagt werden.

Eine ausführliche Behandlung wird dem Berichte des Patentausschusses, in dessen Namen Hr. Ammermüller das Wort führt, zu teil. (Der genehmigte Bericht wurde an den Vorstand eingesendet.) Ausgestellt ist Martignoni's Schraubennuten-Fräsapparat für Drehbänke. (D. R. P. 20007).

Generalversammlung am 23. November 1884. Anwesend 64 Mitglieder und 8 Gäste.

Aus dem vom Vorsitzenden erstatteten Bericht ist hervorzuheben, dass im vergangenen Vereinsjahre 13 Sitzungen und 4 Ausflüge, durchschnittlich von 30 Mitgliedern und 3 Gästen besucht, stattgefunden haben und die Mitgliederzahl auf 214 gestiegen ist. Das Hauptinteresse des Tages bildet der Vortrag des Hrn. C. Bach über die kgl. Materialprüfungsanstalt im Polytechnikum, zu deren Errichtung der Bezirksverein bekanntlich (vergl. W. 1882 S. 468) die Anregung gegeben hat. Eine Reihe technischer Neuheiten ist zur Ausstellung gebracht.

deutscher Ingenieure.

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Anwesend 31 Mit

Versammlung vom 8. Januar 1885. glieder und 3 Gäste. Hr. Regierungs-Baumeister Klett als Gast hält einen Vortrag: Ueber Torf-Gewinnung und Verwertung mit besonderer Berücksichtigung der neueren maschinellen Vorrichtungen.

Hr. Klett bespricht zunächst die Arbeiten zur Ausbeutung der Moore, insbesondere die beim Bourtanger Moor angewendeten Verfahren und Maschinen zur Torfgewinnung, unter kritischen Vergleichen, wobei eine Anzahl Muster getrockneten Torfes_und verschiedene Zeichnungen vorgeführt werden. Die grofsen Fortschritte in der Ausbeutung der Moore und die weitverbreitete Benutzung der Torfprodukte: als Streu für Stallungen und als Desinfectionsmittel in Closets u. dergl., werden in eingehender Weise besprochen.

Anschliefsend an die Ausführungen des Vortragenden berührt Hr. A. Stotz seine bis 1835 zurückreichenden Erfahrungen über Torfgewinnung in Württemberg und Bayern, Hr. Frank frägt nach Preis und Nutzeffect des Torfes als Brennstoff, Hr. Zeman nach etwaiger Verwertung des Torfes zur Herstellung von Papier bezw. Pappe. In Beantwortung dieser Anfragen teilt Hr. Klett noch mit, dass der Wert des Presstorfes jenem der Braunkohle gleich komme, und dass in Oldenburg, Kärnthen und Steiermark Presstorf zum Betrieb in Eisenhütten verwendet werde; endlich, dass Torf in der Papierfabrikation angewendet sei, wie ein Stück vorliegender Torfpappe beweise.

Versammlung am 5. Februar 1885. Anwesend 25 Mitglieder und 1 Gast.

Hr. R. Wagner macht Mitteilung über »das kleinste Taschennivellirinstrument mit im Fernrohr sichtbarer Libelle<< (welches Instrument im deutschen Reiche unter No. 17209 patentirt und bereits in der Wochenschrift 1883 S. 119 beschrieben und abgebildet ist) unter Vorlage verschiedener Ausführungen. Hr. Teichmann bespricht für den verhinderten Hrn. C. Schmid einen vorliegenden

Brenner für Erdölfeuerungen.

Nach Mitteilungen des Hrn. Rossmäfsler in Baku, welchen das Vereinsmitglied Hr. A. Ziemann auf seinen Reisen getroffen hat, ist auf Dampfbooten, welche das Kaspische Meer befahren, zum Zwecke der Verbrennung von Petroleumrückständen unter den Dampfkesseln ein Dampfstrahlapparatim Gebrauche, welcher nach beistehender Figur folgende Einrichtung besitzt: Ein schmiedeisernes Rohr R ist durch eine Scheidewand a der Länge nach in 2 Kammern, eine Dampf

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kammer und eine Oelkammer, geteilt. Die Zuleitung von Dampf bezw. Oel in die Kammern erfolgt durch zwei seitliche Rohrstutzen d, welche mit eingeschnittenem Gewinde zum Anschrauben der Zuleitungsröhren versehen sind. Abgeschlossen sind die beiden Kammern an ihren Enden einerseits durch eine gemeinschaftliche Querwand b, andererseits durch eine der Mitte nach geschlitzte Platte c, deren Schlitz durch die oben erwähnte Scheidewand a in 2 Spalten für den Austritt des Dampfes und des Oeles geteilt ist. Die Weite der Spalten ist von Hand regelbar mittels zweier Schieber s, welche durch mit Gewinde und Muttern m versehene Zugstangen z bewegt werden können.

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