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12. September 1885.

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Kl. 5. No. 31768. Bohrer zum Untersuchen der Bohrlochswände. Gebr. Becker, Darmstadt. Der Bohrer wird mit zusammengeklappten Messern m in das Bohrloch eingeführt. Man öffnet dann die Messer durch Drehen der Kurbel h und dreht den Bohrer im Bohrloch um. Das von den Wänden abgeschabte Gebirge fällt dabei in die Hülse s und kann zu Tage gehoben werden.

Kl. 13. No. 31784. Eiförmige Feuerbüchse. A. Schuchart, Wetter a/Ruhr. Um bei verhältnismäfsig engen Flammröhren einen genügend weiten Feuerraum herzustellen, soll eine Feuerbüchse von abgestumpfteiförmiger Gestalt benutzt werden, welche zur Versteifung mit Längs- oder Querwulsten versehen sein kann.

Kl. 35. No. 32104.

No. 32104. Fangvorrichtung für Fahrstühle mit Gegengewicht. K. Rössler, Alt Gersdorf, Sachsen. Die Vorrichtung wirkt sowohl beim Reifsen des Gegengewichtgurtes B oder eines der Fördergurte CC, wie auch bei ungleicher Spannung von C und C1, also bei Ueberlastung eines die ser Gurte. Reifst B oder wird der Fahrstuhl überlastet, so drehen sich die unrunden Scheiben cc1 gegen die Richtung der Pfeile; wenn C reisst oder geringere Spannung als C1 erhält, so dreht sich c gegen, c1 mit der Pfeilrichtung; reissen

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Fig. 1. n

Fig. 2.

Kl. 42. No. 31893. Elektrischer Umdrehungszähler. Dr. Th. Horn, Leipzig. Zwischen den Polen des Magnetes NS läuft eine Kupferkapsel h um, welche der zu messenden Geschwindigkeit porportional bewegt ist. Innerhalb dieser Kapsel sitzt auf einem in die Kapsel hineinragenden festen Stift der drehbare aus weichem Eisen hergestellte Anker a, der durch den Einfluss des Magneten NS selbst magnetisch wird und in die Verbindungslinie der Pole N und S sich einzustellen sucht. Durch die bei der Umdrehung der Kapsel entstehenden Inductionsströme, welche sich in der Ebene der Fig. 2 bewegen, wird jedoch der Anker, je nach der Gröfse der Geschwindigkeit, mehr oder weniger aus dieser Lage abgeDie Ablenkung soll bei der dargestellten Form des Ankers innerhalb genügender Grenzen proportional der Ge

lenkt.

S

H

schwindigkeit sein und wird in üblicher Weise mittels Segmentes und Triebrades auf einen Zeiger übertragen.

Jac.

Kl. 38. No. 32099. Holz-Nuthobelmaschine. d Voérn, Stockholm. Die Maschine hobelt Nuten, deren abgerundete Enden nicht bis an die Kanten der Werkstücke reichen. Wird mittels einer in ƒ angreifenden, durch Fusstritt oder sonst bewegten Zugstange der Schlitten e zwischen den Führungswangen c nach rechts gezogen, so stellen zwei Messer m die unterschnittenen Seitenkanten der Nute her, und der Schneidestahl 7 hebt die durchschnittenen Fasern aus dem Werkstücke, welches auf einem mittels Schraube aufwärts zu bewegenden Tische befestigt ist. Sobald die an e drehbaren Daumen a den halbkreisförmigen Querstift w treffen, wird das

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Stofseisen u mit halbkreisförmiger Schneide zur Herstellung des abgerundeten Endes der Nute abwärts gedrückt, gleich darauf durch die Federv wieder emporgeschnellt und sammt dem Schieber t (s. Querschnitt rechts), welcher bis dahin durch die (nun durch die schräge Fläche s ausgehobene) Blattfeder b festgehalten wurde, nach rechts mitgenommen. Am Ende des Rechtshubes werden die Messer m durch die aufwärts gekrümmte Nuter mittels der Rollen q des Stiftes p (s. Querschnitt links) ausgehoben, so dass das Ausheben der Fasern vollenden kann. Auf dem durch die Feder h bewirkten leeren Rückgange schnappt b wieder ein.

Kl. 46. No. 31903. Neuerung an Federkraftmotoren. A. Marquès, Paris. Das Vorgelege zum Aufziehen der Federkraftmaschine hat ein Schwungrad t mit zwei Kränzen, zwischen denen Gewichte u auf Stiften mit Federn bei Vergröfserung der Geschwindigkeit nach aufsen geschleudert werden nnd durch Vergrösserung des Trägheitsmomentes einen Teil der lebendigen Kraft in sich aufnehmen, welcher bei Verlangsamung wieder abgegeben wird und so die Bewegung gleichmässiger gestaltet.

Kl. 49. No. 31984 (Zusatz zu No. 15024). Fallhammer. W. Bremker, Schönenberge bei Halver. Um den durch das Hauptpatent geschützten Fallhammer mit Fufsbetrieb für Kraftbetrieb geeigneter zu machen, ist an demselben eine neue selbstthätige Ausrückvorrichtung angebracht, welche in folgender Weise wirkt: Wird durch den Handhebel und Zugstange p die Reibungskupplung h der Riemendann trommel g geschlossen, steigt der Hammerbär, bis derselbe an den Steuerhebel m anstofsend die Kupplung h wieder löst, so dass der Hammer bis auf die Fangriegel a und a1 herab fallen kann. Die durch die Feder f und die Hebelanordnung bed nebst der Nase am Riegel a stets in ihrer Sperrlage gehaltenen Riegel müssen durch Druck auf

den Hebel b zurückgedrückt werden, wenn der Hammer einen vollen Schlag ausführen soll. Kleinere Schläge werden durch Lösen und Schliefsen der Kupplung h mittels des Handhebels

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erreicht.

Kl. 42. No. 31929. Befestigung von Schneiden und Pfannen bei Wagen. J. Rademacher, Berlin. Die fer

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deutscher Ingenieure.

Die Pendelarme a wirken mit Schneiden b gegen den festen Querarm c, und die Belastungsarmer mit ihren Schneiden wirken mittels der durch Lappen ƒg geführten Zugstangen de gegen die parallelen Scheiden j des mit der Hülse h verschraubten Ringes k. Die Gegenwirkung wird mittels zweier durch Verschraubungen pq stellbaren Federn o und des Ringes / ausgeübt, dessen Schneiden m rechtwinklig zu j stehen und gleiche Anspannung beider Federn o bedingen. Die Regulatorachse i kann beliebige Richtung haben.

Kl. 81. No. 32111. Transportvorrichtung. H. Th. G. Schmidt, Giefsen. Vier starke hölzerne Schienen sind nach Art einer Nürnberger Schere übereinander gelegt und durch Bolzen drehbar mit einander verbunden. Die vier freien Enden, welche mit Schutzkappen und mit Laufrollen versehen sind, nehmen die Füsse der zu transportirenden Gegenstände, Möbel u. dergl. auf. In den Schienen angeordnete Schlitze mit Klemmschrauben dienen zum beliebigen Einstellen der Schienen je nach der Länge und Breite der Möbel.

Kl. 86. No. 31986. Messer zur Herstellung gemusterter Plüsche. M. Bose, Berlin. Zur Herstellung der gemusterten Plüsche, bei welchen die das Muster bildenden Plüschnoppen nicht durchschnitten werden sollen, wird ein Schneidmesser d benutzt, welches beim Vorwärtsschieben über das Noppengewebe behufs teilweisen Aufschneidens der Plüschnoppen eine auf

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und niedergehende Bewegung von den Vertiefungen und Erhöhungen einer durch das Vorwärtsschieben des Messers in Umdrehung versetzten Walzer empfängt, in deren Oberfläche das betreffende

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Muster eingravirt ist. Die gravirte Walze wird nun für das Schneiden der Plüschnoppen derart in Benutzung genommen, dass bei den auf einander folgenden Schnitten verschiedene Ebenen der Walze, welche in bestimmten Abständen auf einander folgen, behufs Bethätigung des Messers zur Wirkung gelangen. Die Walzer ist zur richtigen Wiedergabe des Musters bei jedem neuen Schnitt auf eine bestimmte Anfangsstellung einzustellen.

Litteratur.

v. Ott. Das graphische Rechnen und die graphische Statik. 2. Teil. II. Abt. (Schluss). Prag, Calve 1).

Die vorliegende Abteilung bringt die vierte Auflage des bekannten und geschätzten Werkes zum Abschlusse. Zunächst giebt Ott die Elemente der Festigkeitslehre (Normal-Elasticität und -Festigkeit, Schub-Elasticität und -Festigkeit, Biegungs-Elasticität und -Festigkeit, Knickfestigkeit), und zwar finden wir vorerst die ältere Methode kurz erläutert und hierauf die Lehre begründet auf die Ergebnisse der neueren Forschungen über Elasticität und Festigkeit der Materialien (Wöhler usw.). Die Kenntnis dieser neueren Art der Berechnung ist für das Bauwesen durchaus notwendig, da es sich meist um Ermittlung von Festigkeitsdimensionen (im Gegensatze zu empirischen Dimensionen, die dem Maschinenbau besonders eigen sind) handelt und die Grenzen, zwischen denen die Beanspruchungen schwanken, ziemlich sicher angebbar sind. Der zweite Abschnitt handelt von den continuirlichen Trägern mit gegebener und mit veränderlicher Belastung, der dritte vom continuirlichen Gelenkträger, der vierte vom Bogenfachwerke mit 3 Gelenken, der fünfte von den Kuppel- und Zeltdächern. Der sechste Abschnitt bringt die Bestimmung des Erddruckes; der Verfasser geht nach der älteren Anschauungsweise vor und giebt dann zuletzt eine neuere Theorie (Weyrauch) für »jenen Fall, wo die obere Begrenzung der Erdmasse eine Ebene und die gedrückte Wandfläche nach hinten abfallend oder vertical ist«. Angesichts der grofsen Mannichfaltigkeit, die bezüglich der Anschauungen über den Erddruck herrscht, kann man dem Verfasser für die einfache Darstellung nur Dank wissen. In den beiden letzten

1) Z. 1884 S. 167.

Selbstverlag des Vereines.

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Bei der Redaction eingegangene Bücher: Lehrbuch der praktischen Geometrie von Dr. Ch. Aug. Vogler. Erster Teil. Vorstudien und Feldmessen. Braunschweig 1885. Vieweg & Sohn.

Bemerkungen über den gegenwärtigen Stand der elektrischen Beleuchtung von Director Schilling. (Im Auftrage des Aufsichtsrates der Gasbeleuchtungs-Gesellschaft für die Generalversammlung der Actionäre am 26. September 1885 in Druck gelegt.) München 1885.

Die chemische Technologie der Mörtelmaterialien. Von Dr. G. Feichtinger. Mit zahlreichen Holzstichen. Zweite Lieferung (Schluss). Braunschweig 1885. Vieweg & Sohn.

Der Ausbau der Eisenbahnbrücke über die Save bei Brod 1882 bis 1884. Im Auftrage des k. k. ReichsKriegs-Ministeriums beschrieben von Moritz Beck. (SeparatAbdruck aus den »Mitteilungen über Gegenstände des Artillerie- und Genie-Wesens«.) Wien 1885. R. v. Waldheim. Katalog der Bibliothek der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin. Berlin 1885.

Commissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N.

A. W. Schade's Buchdruckerei (L. Schade) in Berlin 8.

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XXVI. Hauptversammlung des Vereines deutscher Ingenieure am 17., 18. und 19. August 1885 in Stettin.

(Schluss von S. 721.)

Zweite Gesammtsitzung am Dienstag den 18. August.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und bittet unter Hinweis auf die reiche Tagesordnung um möglichst sparsamen Gebrauch der Zeit; der Gesammtvorstand babe die Tagesordnung am Sonntag durchberaten und trete vor die Hauptversammlung mit bündigen Beschlüssen zu jedem einzelnen Gegenstande, um deren Genehmigung er bitte. Vor Eintritt in die Tagesordnung sei noch zu berichten, dass der zweite Vorsitzende Hr. Brauns durch Geschäfte verhindert sei, an der Sitzung teilzunehmen.

Zur Rechnungsablage für das Jahr 1884 teilt der Generalsekretär die in Z. 1885 S. 606 veröffentlichten Zahlen mit; auf Antrag des Vorstandes wird nach dem Berichte der Rechnungsrevisoren die Rechnung genehmigt.

Desgleichen wird die Rechnungsvorlage für das Jahr 1886 (s. Z. 1885 S. 608)

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als I. Vorsitzenden Hrn. Gärtner-Magdeburg, » II. » Professor Bach-Stuttgart, nachdem der für letzteres Amt gleichfalls vorgeschlagene Hr. Senator Bube-Hannover zugunsten des Hrn. Bach abgelehnt habe. Er sei aufgrund vorhergegangener Rücksprache ermächtigt, zu erklären, dass Hr. Gärtner, der z. Z. auf einer Reise nach New-York begriffen sei, die Wahl annehmen werde, und auch von Hrn. Bach hoffe man gleiches.

Mit der Einsammlung der Stimmzettel und der Feststellung der Wahlergebnisse beauftragt der Vorsitzende die Herren Sack und Fehlert bezw. Dreyer und Lange.

Zur Wahl des Ortes der nächsten Hauptversammlung erklärt der Vorsitzende, dass der Vorstand empfehle, die Einladung des Mittelrheinischen Bezirksvereines nach Coblenz dankend anzunehmen, und beschliefst die Versammlung demgemäfs nach einigen Worten des Vertreters des Mittelrheinischen- Bezirksvereines Hrn. Herzog.

Ueber den Antrag des Vorstandes zu § 30 des Statuts berichtet Hr. Peters, indem er die Gründe auseinandersetzt, welche es erforderlich machen, abweichend von den Bestimmungen des Statuts, die Beiträge schon im November des Vorjahres zu erheben.

Eine Aenderung des Statuts herbeizuführen, beabsichtige der Vorstand nicht; er empfehle, so lange in der Art der Versendung der Zeitschrift die Veranlassung zu früherer Einziehung der Beiträge vorhanden sei, die Mafsregel als eine vorübergehende zu beschliefsen, und zwar in folgender Fassung:

»Der Generalsekretär wird bis auf weiteres ermächtigt, abweichend von § 30 des Statuts die Beiträge für das kommende Jahr bereits vom 20. November

des betreffenden Vorjahres ab durch Postauftrag von denjenigen zu erheben, welche sie bis dahin noch nicht gezahlt haben.<<

Der Antrag wird angenommen.

Der nächste Punkt der Tagesordnung: »Bericht des Vorstandes über § 34 des Statuts« wird übergangen, da ein Antrag nicht vorliegt, und der Vorstand aufgrund der Aeufserungen der Bezirksvereine beschlossen hat, der Sache keine Folge zu geben.

Der Vorsitzende verkündet darauf die Ergebnisse der Wahl des engeren Vorstandes, wonach zum I. Vorsitzenden Hr. Gärtner, zum II. Vorsitzenden Hr. Bach gewählt ist.

Ueber die Frage der Erwerbung von Corporationsrechten für den Verein berichtet der Generalsekretär; er führt aus, welche Gründe den Vorstand veranlassten, dieser Frage näher zu treten. Die Angelegenheit selbst könne erst nach ausführlicher Vorberatung durch die Bezirksvereine erledigt werden, da hierzu Aenderungen des Statuts erforderlich seien; doch bedürfe der Vorstand, um überhaupt vorbereitende Schritte in dieser Sache zu thun, der Ermächtigung durch die Hauptversammlung.

Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, dass der engere Vorstand die erforderlichen Schritte zur Erwerbung der Corporationsrechte thue.

Es folgt die Beratung über den Antrag des Centralverbandes der preufsischen Dampfkesselüberwachungsvereine auf Bildung einer gemeinsamen Commission beider Vereine zur Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen über die Revision der Dampfkessel. Das betr. Schreiben lautet:

Züllchow, den 30. Juni 1885. An den Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure, Berlin.

In der 2. Vorstandsversammlung des Centralverbandes der preufsischen Dampfkesselüberwachungsvereine zu Berlin am 29. Mai d. J. ist die Frage der Abänderung der Revisionsfristen der Dampfkessel einer eingehenden Erörterung unterzogen und dem ausdrücklich ausgesprochenen Wunsche des Hrn. Ministerialcommissärs Staatssekretär Dr. v. Moeller gemäfs beschlossen worden, diesen Gegenstand einer gemischten Commission, bestehend aus Mitgliedern des Vereines deutscher Ingenieure und des Centralverbandes der preufsischen Dampfkesselüberwachungsvereine, zu unterbreiten. Unser Verband hat beschlossen, 3 Techniker und 2 Vorstandsmitglieder in diese Commission zu berufen, und richtet der unterzeichnete Ausschuss an geehrten Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure den Antrag, ebenfalls 5 Mitglieder für die Commission zu bestimmen. Die Beratungen derselben würden sich zu erstrecken haben:

1) auf die Art der Ausführung der Revisionen an Kesseln verschiedener Systeme;

2) auf die Festsetzung von Minimalfristen für äussere und innere Revisionen, sowie für Druckproben. Wir sehen Ihrer gefälligen Benachrichtigung entgegen über die Namen der Mitglieder, welche von Ihrem Verein in die Commission gewählt sind, für den Fall, dass Sie unserem Antrag überhaupt Folge gegeben haben.

Der Ausschuss des Centralverbandes der preussischen Dampfkesselüberwachungsvereine

Dr. Delbrück, Präsident.

Der Gesammtvorstand empfiehlt, es möge dem Antrage Folge gegeben und zu dem Zwecke die Bezirksvereine aufgefordert werden, bis zum 15. October je ein für diese Frage geeignetes Mitglied zu bezeichnen, damit der engere Vorstand die 5 Commissionsmitglieder aus den vorgeschlagenen auswähle. Dieser Antrag wird genehmigt.

Gemäls dem Beschlusse der XXV. Hauptversammlung hatte der Vorstand in einer Eingabe an den Reichskanzler den Eintritt Deutschlands in die Union zum Schutze des gewerblichen Eigentumes befürwortet; die darauf erfolgte Antwort des Reichskanzlers vom 17. Februar 1885 wird verlesen und auf Antrag des Vorstandes folgender Beschluss gefasst:

>>In Erwägung, dass die Antwort des Reichskanzlers die auf eine internationale Verständigung über den Schutz der Erfindungen, Muster und Marken gerichteten Bestrebungen des Vereines zwar begünstigt, jedoch gegen den Eintritt in die Union zum Schutze des gewerblichen Eigentumes Bedenken geltend macht, welche die für den deutschen Gewerbefleifs damit möglicherweise verbundenen Nachteile zur Zeit gröfser erscheinen lassen als die erstrebten Vorteile, verzichtet der Verein unter dankbarer Anerkennung der seinem Antrage zu Teil gewordenen Beachtung vorläufig auf weitere Schritte in dieser Sache.<<

Zu den vom Verbande deutscher Architekten- und Ingenieurvereine aufgestellten und vom Vereine deutscher Ingenieure gutachtlich bearbeiteten Normen für die Lieferung von Eisenconstructionen für Brücken- und Hochbau berichtet der Generalsekretär, dass die Delegirtenversammlung jenes Verbandes beschlossen habe, für die erneute Bearbeitung dieser Normen auch die Mitwirkung unseres Vereines wieder zu erbitten, und dass der Vorstand beschlossen habe, gebotenenfalls dieser Aufforderung zu entsprechen.

Es folgen die Berichte der Commissionen; über die Berechtigungen der Realgymnasien nimmt als Vertreter des Niederrheinischen Bezirksvereines Hr. Dietze das Wort.

Der Niederrheinische Bezirksverein, welcher mit dem Hannoverschen Bezirksverein gemeinschaftlich die Frage über die Berechtigung der Realgymnasien bearbeitet und nur in der Betonung der Ausschliesslichkeit seinem Antrag eine etwas andere Fassung gegeben habe, sei in der Versammlung des Gesammtvorstandes mit jenem übereingekommen, wenn keine Aussicht auf Annahme ihrer Anträge vorhanden sein sollte, dann sich dem Braunschweigischen Antrag anzuschliefsen, welcher mehr Zustimmung in den Bezirksvereinen zu finden scheine. Derselbe strebe Gleichberechtigung der Gymnasien und Realgymnasien an, so dass also, ebenso, wie der Gymnasiast nach Absolvirung des Abiturientenexamens ohne weiteres die technische Hochschule besuchen könne, der Realgymnasiast auf der Universität zugelassen werden solle. Ob der Staat darauf eingehen werde, sei fraglich. Bis jetzt haben die Realgymnasien einen schweren Standpunkt. Sie müssen Lehrkräfte für die oberen Klassen der Secunda und Prima beschaffen, ohne eine annähernd entsprechende Schülerzahl zu erhalten. Die Schüler, welche sich nicht dem höheren technischen Studium widmen, verlassen meistens nach Erlangung des Zeugnisses der Reife für Obersecunda, welches ihnen die Berechtigung zum einjährigen Militärdienste gewähre, die Anstalt, und die Väter der Söhne, die möglicherweise die Ingenieur- und Baumeisterlaufbahn ergreifen wollen, wählen das Gymnasium, weil da nach Absolvirung der Anstalt die Wahl zwischen Universität und Polytechnikum noch frei stehe, während eine Absolvirung des Realgymnasiums dieses nicht

gestatte. Die Professoren der Universität begründen ihre Abneigung gegen das Realgymnasium durch die gewiss zu billigende Behauptung, dass sie ihre Vorlesungen nur an eine bestimmte Vorbildung knüpfen können, dass aber die Gleichberechtigung der Anstalten ihnen zwei verschiedene Klassen von Zuhörern zuweisen würde. Dieser Uebelstand, den die Universitäten von sich abzuwenden suchen, bestehe thatsächlich auf der technischen Hochschule und erfordere Abhilfe. Das Realgymnasium gewähre nicht nur weitergehende mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse, sondern, was mehr sei, gröfsere Klarheit und Sicherheit auf diesen Gebieten und gröfsere Leichtigkeit, sich in dem Unbekannten zurecht zu finden. Der Niederrheinische Bezirksverein glaube um so mehr, seiner ersten Resolution das Wort reden zu sollen, als auf die Behörden diejenige Resolution den meisten Eindruck machen würde, welche sich strenge innerhalb der Erfahrungen und Competenzen der Vereinsmitglieder halte. Der Vorschlag des Gesammtvorstandes, die Frage vor der endgiltigen Entscheidung nochmals einer gründlichen Durchberatung zu unterziehen, sei zu empfehlen und demgemäss über die Anträge des Niederrheinischen und Hannoverschen Bezirksvereines vorläufig eine Beschlussfassung nicht erforderlich.

Hr. Grashof berichtet namens des Vorstandes wie folgt: Der Vorstand sei aufgrund einer ziemlich eingehenden Beratung, wenigstens so eingehend, wie es die zur Verfügung stehende Zeit gestattet habe, zu der Ansicht gekommen, dass die vorliegende Frage wenigstens innerhalb unseres Vereines noch nicht so gründlich durchgesprochen und erwogen worden sei, dass es zweckmässig, ja, dass es möglich sein würde, mit Aussicht auf einen allseitig befriedigenden Erfolg schon in der gegenwärtigen Hauptversammlung einen endgiltigen Beschluss zu fassen. Er sei vor allen Dingen der Meinung gewesen, dass der Verein sich davor hüten müsse, sich in einen Streit, in einen Kampf der Meinungen hineinziehen zu lassen, wie er ja hauptsächlich zwischen uns ferner stehenden Kreisen, zwischen den Kreisen der betreffenden Schulmänner, entbrannt sei. Er sei ferner der Meinung, dass die vorliegende Frage auch für uns, sowohl von dem Standpunkte des Vereines und der Industrie, als auch von unserem Standpunkt als Staatsbürger, als Familienväter, ein sehr grofses dringendes Interesse habe; aber, wenn das der Fall sei, dann könne es sich für den Verein nicht nur um die Frage: Realgymnasium oder humanistisches Gymnasium? dann müsse es sich um die gesammte Schulfrage, um die gesammte Organisation der Fachschulen für den technischen Beruf und der betreffenden Vorbereitungsschulen handeln, und sei der Vorstand der Meinung, dass es sich deshalb empfehlen würde, die Frage allerdings einer gründlichen Untersuchung zu unterwerfen, aber in dem üblichen Instanzengang, wenn auch dadurch noch etwas Zeit verstreichen sollte. Der Antrag, zu welchem der Gesammtvorstand gelangt sei, habe folgenden Wortlaut:

>>Der Gesammtvorstand empfiehlt, die eingehende Beratung über die Sache selbst sowie die Beschlussfassung über die beantragten Resolutionen zu vertagen. Er empfiehlt, den Berliner Bezirksverein um die Bildung einer Commission mit dem Rechte der Zuwahl auch aufserhalb des Vereines stehender Personen zu ersuchen, welche den Auftrag erhält, die Organisation der technischen Hoch- und Fachschulen und der für dieselben vorbereitenden Schulen zu prüfen und seine Anträge dem engeren Vorstande zu unterbreiten. Sollte letzterer eine Delegirtenversammlung zur weiteren Beratung für erforderlich erachten, so soll dieselbe auf Kosten des Hauptvereines stattfinden.<<

Es sei als selbstverständlich zu erachten, dass die Arbeit, welche die betreffende Commission ausgearbeitet haben würde, demnächst den sämmtlichen Bezirksvereinen zur Besprechung und Prüfung vorgelegt werde, dass dann aufgrund dieser Arbeit selbst und der eingehenden Meinungsäufserungen und Wünsche der Bezirksvereine der engere Vorstand zu erwägen haben werde, ob es genügend sein werde, das Ergebnis dieser Untersuchung zunächst dem Gesammtvorstand und demnächst der Hauptversammlung vorzulegen, oder ob es sich empfehlen werde, ausnahmsweise eine besondere Delegirtenversammlung von besonderen Sachverständigen zur schliesslichen Erledigung der Angelegenheit zu berufen. Dass der Gesammtvorstand

XXIX

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September 1885

gewünscht habe, der Berliner Bezirksverein möchte sich der Aufgabe unterziehen, zunächst eine solche engere Commission zur Besprechung der Frage einzusetzen, sei hauptsächlich durch die Erwägung bedingt, dass der Berliner Bezirksverein nahezu die gröfste Zahl von Mitgliedern habe, und dass er sich in der Reichshauptstadt befinde, wo er einerseits vielfache Rücksprache mit den betreffenden Behörden nehmen könne, andrerseits alle diejenigen Schulen zur Stelle habe, um die es sich hier handele.

Die Versammlung tritt diesem Vorschlage bei, und erklärt der Vertreter des Berliner Bezirksvereins, Hr. Pütsch, dass derselbe gewiss gern bereit sein werde, den schwierigen und ebrenvollen Auftrag zu übernehmen.

Für die Einführung eines metrischen Gewindesystems liegt eine Ausarbeitung des Karlsruher Bezirksvereins vor; es wird beschlossen, dieselbe den Bezirksvereinen zur Beratung zu überweisen.

Die Vorschläge, welche die Commission des Hannoverschen Bezirksvereins für die praktische Ausbildung von Maschinentechnikern ausgearbeitet hat (s. Z. 1885, S. 297), werden genehmigt.

Ueber die Anträge des Frankfurter Bezirksvereines zur Förderung des deutschen Technikerstandes1) berichtet Hr. Weismüller. Der erste Anstofs zu diesen Anträgen sei durch einen Vortrag gegeben worden, den Hr. Professor Lincke vor etwa drei Jahren im Frankfurter Bezirksvereine über die Verwendung jüngerer Techniker im In- und Auslande gehalten, und welcher zunächst zur Bildung einer Commission geführt habe. Die Commission habe durch Ausarbeitung einer Denkschrift zunächst für den Bezirksverein ihre gesammelten Ansichten geklärt und niedergelegt; vor allen Dingen habe in der Commission die Ueberzeugung Ausdruck gefunden, dass, wie in anderen wissenschaftlichen Fächern, so auch im Stande der Techniker ein bedeutender Ueberschuss an jungen Kräften vorhanden sei, und dass eigentlich nach zwei Richtungen hin bei dieser Frage gerechnet werden müsse, einerseits nach derjenigen einer Verminderung des Andranges zu den technischen Hochschulen, andererseits nach derjenigen einer Erweiterung des Bethätigungsgebietes für wissenschaftlich gebildete Techniker.

Wie bei anderen Fächern in ähnlicher Lage, so sei auch hier nicht anzunehmen, dass in ersterer Richtung eine Warnung oder eine Erschwerung des Studienganges Wandel schaffen werde; eine praktische Bethätigung des Vereines hierbei scheine nicht zweckmäfsig; deshalb habe sich die Commission bezw. der Bezirksverein nur mit der Frage befasst: Wie ist das Bethätigungsgebiet für die Techniker zu erweitern? Dazu sei vorgeschlagen worden, in ähnlicher Weise, wie an einigen technischen Hochschulen bestehend, Stellenvermittelungsbureaux seitens des Vereines einzurichten, engere Fühlung mit den Mitgliedern im Auslande zu suchen, Listen über die von Technikern zu besetzenden Stellen zu führen usw. Dem Bedenken, dass solche Aufgaben dem Vereine seines technisch-wissenschaftlichen Charakters wegen fern lägen, sei zu entgegnen, dass auch bei anderen Fragen: Patentgesetz, Submissionswesen, Schulbildung usw., der Verein diese Grenzen nicht so streng innegehalten habe. Deshalb habe der Frankfurter Bezirksverein, auf eine wohlwollende Aufnahme seiner Anregungen rechnend, seine Vorschläge den Bezirksvereinen unterbreitet, dieselben aufgrund der Aeufserungen derselben nochmals umgestaltet und der Hauptversammlung zur Annahme empfohlen. Der Grundgedanke der Anträge sei in No. 1 derselben niedergelegt, die folgenden seien als Vorschläge zu betrachten.

Vorsitzender: Der Gesammtvorstand habe das Wohlwollen der älteren gegen die jüngeren Fachgenossen, welches dem Antrage des Frankfurter Bezirksvereines zugrunde liege, vollauf gewürdigt und sich dem Punkt 1 der Anträge, der das Wesen derselben enthalte, angeschlossen; er empfehle, den Antrag 1 anzunehmen und über die übrigen Anträge, unter voller Anerkennung ihrer Ziele, als mit den dem Verein zu Gebote stehenden Mitteln und Kräften nicht wohl durchführbar, zur Tagesordnung überzugehen.

1) Z. 1885, S. 565.

Die Versammlung beschliefst dem Vorschlage des Gesammtvorstandes gemäfs.

Hr. Weismüller: »Namens des Frankfurter Bezirksvereines danke ich von Herzen auch für diese Abschlagszahlung. Sie giebt uns den Mut und sie ermöglicht uns, den bei uns warm gepflegten Gedanken auch weiter zu verfolgen und Ihnen vielleicht späterhin mit annehmbareren Detailvorschlägen entgegenzukommen. Zunächst aber sind wir froh und glücklich, dass Punkt 1 angenommen und damit im Princip unser Bestreben anerkannt worden ist. << (Lebhafter Beifall!) Den Antrag des Hamburger Bezirksvereines: »Der Verein deutscher Ingenieure wolle die Summe von 3000 M für die Anbahnung von Versuchen über die Widerstandsfähigkeit von Dampfkesselflammrohren gegen äusseren Druck beschliessen,« nebst Unterantrag:

>>Unter der Voraussetzung, dass auch der Verband der Dampfkesselüberwachungsvereine für den gleichen. Zweck eine entsprechende Summe bewilligt, wolle der Verein deutscher Ingenieure beschliefsen, gemeinschaftlich mit dem Verbande der Dampfkesselüberwachungsvereine eine Commission einzusetzen, welcher die Vorbereitung dieser Versuche sowie eventuell deren Durchführung zu übertragen ist, «

begründet Hr. Haase; er macht insbesondere geltend, dass ein thatkräftiges Vorgehen des Vereins deutscher Ingenieure in dieser wichtigen Frage sicherlich auch andere beteiligte Kreise dafür gewinnen werde. Dass die Resultate der von der kaiserlichen Marine unternommenen Versuche veröffentlicht und dadurch zum Allgemeingut gemacht werden würden, glaube er nicht.

Namens des Vorstandes teilt Hr. Peters mit, das sich derselbe der Wichtigkeit der vorgelegten Fragen durchaus nicht verschlossen, die Anregung des Hamburger Bezirksvereines vielmehr willkommen geheifsen habe; derselbe sei jedoch nach den Aeusserungen der Bezirksvereine der Meinung, dass die Frage der Durchführbarkeit und insbesondere der Kosten solcher Versuche noch viel zu wenig geklärt sei, um bereits einen eine Geldbewilligung des Vereines in sich schliefsenden Antrag zu genehmigen. Es sei notwendig, die Grundlagen solcher Versuche sorgfältig zu klären, und deshalb empfehle der Vorstand folgenden Beschluss:

»Der Hamburger Bezirksverein wird ersucht, eine Commission zu bilden zu dem Zwecke, ein Programm für die Vornahme der beabsichtigten Versuche und einen Kostenanschlag derselben auszuarbeiten.« Dieser Antrag wird angenommen.

Zu dem darauf folgenden Antrage des Hamburger Bezirksvereines, betreffend die Umgestaltung der Zeitschrift und Ermässigung der Beiträge, teilt der Vorsitzende mit, dass der Vertreter des Hamburger Bezirksvereines ihn ersucht habe, diesen Antrag von der gegenwärtigen Tagesordnung abzusetzen. (Bravo!)

Er freue sich, dass solches im Sinne der ganzen Versammlung sei, und hoffe, dass der Hamburger Bezirksverein diese Frage, falls er es für erforderlich halte, unter Zuziehung des Herrn Generalsekretärs und möglichst in Uebereinstimmung mit ihm bis zur nächsten Versammlung lösen möge.

Es folgt die Beratung über den Antrag des Hamburger Bezirksvereines, betreffend die Einsetzung von Kammern für industrielle und gewerbliche Streitigkeiten bei den Landgerichten:

»>>Der Verein deutscher Ingenieure wolle beschliessen: Es ist Aufgabe des Vereines deutscher Ingenieure und somit aller Bezirksvereine desselben, gemeinschaftlich dahin zu wirken, dass fortan Industrie und Technik hinsichtlich der Gerichtsbarkeit und Rechtspflege nicht mehr gegen den Kaufmann zurückstehen, und ist deshalb mit allen zu Gebote stehenden Mitteln anzustreben, dass, ebenso wie in den Landgerichten Kammern für Handelssachen existiren, bei welchen der Gerichtshof

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