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5. September 1885.

Man solle nicht dahin wirken, den Stimmvertretungsparagraphen zum kräftigen Ausdruck zu bringen. Die grofse Mehrzahl der Abstimmungen in unseren Versammlungen sei einfach nach der Zahl der Anwesenden erfolgt, und es liege ja auch ein grofser Wert darin, dass derjenige, der an den Verhandlungen teilgenommen habe und unter dem Eindruck der gehörten Reden stehe, seine Meinung zum Ausdruck bringe, und nicht derjenige, der zu Hause geblieben sei und keine Ahnung von den Verhandlungen habe. Wenn die Stimmvertretung zur Regel werde, so setze man eine Gefahr an die Stelle der anderen. Der Paragraph sei lediglich aus der Befürchtung entstanden, dass der Bezirksverein, an dessen Sitz die Versammlung stattfinde, durch die grofse Mehrzahl seiner anwesenden Mitglieder einen Einfluss auf die Abstimmungen ausüben könne. Solche Miss verhältnisse seien aber nicht zu vermeiden, auch wenn die Stimmvertretung zur Regel werde. So könnten im Augenblick die wenigen Vertreter der süddeutschen Bezirksvereine doch nur eine ganz geringe Zahl von Vollmachtstimmen ausüben, während es den Berliner Mitgliedern bei der Nähe Stettins leicht sei, mit einer erdrückenden Stimmenzahl zu erscheinen. Man solle von dem Rechte des § 34, wie es auch in den letzten Jahren der Fall gewesen sei, nur in Notfällen Gebrauch machen und vielmehr dahin wirken, dass unsere Abstimmungen ein lebendiger Ausdruck der unter der Einwirkung der Verhandlung stehenden anwesenden Mitglieder des Vereines seien.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Geschäftsordnung nicht bestehe, und dass deshalb der jeweilige Vorsitzende diese Geschäfte so handhabe, wie es durch seine Vorgänger eingeführter Brauch sei. Man habe es stets abgewartet, ob zur einzelnen Abstimmung Vollmachten angemeldet würden, und erst dann zu deren allgemeiner Vorlegung aufgefordert. Die Einführung der Vollmachten bei allen Abstimmungen würde geradezu ein schlimmer Uebelstand sein durch die aufserordentliche Erschwerung der Geschäftsführung.

Hr. Richard erwähnt die besonderen Fälle der letzten Jahre, in welchen fast einstimmig vom Gesammtvorstande empfohlene und von der grofsen Mehrzahl der auf der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder unterstützte Beschlüsse durch plötzliches Auftreten zahlreicher, von verhältnismäfsig wenigen Mitgliedern ausgeübter Vertretungsstimmen fast zu Falle gebracht worden seien.

Der Vorsitzende bemerkt, dass ja in Zukunft bei der Berufung der Hauptversammlung auf diesen Paragraphen aufmerksam gemacht werden könne, und verlässt, da ein Antrag nicht vorliegt, diesen Gegenstand.

Im Auftrage des engeren Vorstandes berichtet der Generalsecretär über die Frage der Erwerbung von Corporationsrechten. Diese Mafsregel sei in vieler Hinsicht wünschenswert. Eine äufsere Veranlassung dazu sei dadurch geboten worden, dass die Reichspostverwaltung Bedenken geäussert habe, ihm andere als auf seinen Namen lautende, für den Verein, die Redaction usw. bestimmte Postsachen auszuhändigen. Auch die notarielle Beglaubigung des jeweiligen Vorstandes sei nicht als ausreichend erachtet worden, diese Bedenken zu beseitigen. Die Sache biete insofern Schwierigkeiten, als wahrscheinlich eine Aenderung des Statuts damit unvermeidlich verknüpft sein werde. Zunächst müsse der Vorstand, um irgend welche vorbereitende Schritte in dieser Richtung thun zu können, dazu ermächtigt sein, und diese Ermächtigung ihm zu geben, beantrage derselbe.

Der Vorsitzende hebt hervor, dass für manche Schritte und Ereignisse, welche die Zukunft leicht bringen könne, wie: Grundstückerwerbung, Annahme von Schenkungen usw., der Besitz von Corporationsrechten höchst erwünscht sei. Es werde, ehe man weitere Schritte thue, erforderlich sein, darüber zu verhandeln, welche Bestimmungen des gegenwärtigen Statuts geändert werden müssten, welche Folgen inbezug auf Besteuerung damit verknüpft sein würden usw.; zu alledem sei die vorläufige Ermächtigung des Vorstandes erforderlich.

Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, dieselbe bei der Hauptversammlung zu beantragen.

Es folgt der Bericht über ein Anschreiben des Hrn. W. K. Müller in Herborn, welcher eine technische Lehranstalt ins Leben gerufen hat und die Unterstützung

dieses Unternehmens seitens des Vereines beantragt; der engere Vorstand empfiehlt, diesem Antrage, der aufserhalb des Rahmens der Vereinsgeschäfte liege, keine Folge zu geben, womit sich die Versammlung einverstanden erklärt.

Hr. Peters berichtet ferner über ein Anschreiben des Centralverbandes der preufsischen Dampfkesselüberwachungsvereine, in welchem das Ersuchen an den Verein deutscher Ingenieure gestellt wird, 5 Mitglieder zu einer gemeinsamen Commission beider Vereine zur Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen über die Revision der Dampfkessel, insbesondere über die Fristen für diese Revisionen, zu wählen. Der engere Vorstand sei dafür, diesem Antrage Folge zu geben. Es handele sich um eine Angelegenheit von der gröfsten Wichtigkeit für die industrielle Praxis, und es sei daher erwünscht, dass sich auch der Verein deutscher Ingenieure, der von jeher die Dampfkesselrevisionsvereine auf das lebhafteste unterstützt habe, an diesen Arbeiten beteilige, umsomehr, als vielleicht die Vertreter der Revisionsvereine zu einer grösseren Verschärfung der Revisionsfristen geneigt sein möchten, als aus den Kreisen der Industrie für erforderlich erachtet werde. Wenn es sich auch vorläufig um eine specifisch preufsische Angelegenheit handle, so werde doch sicherlich das Resultat der Beratungen nicht ohne Wirkung auf die übrigen Staaten bleiben können, so dass nach Ansicht des engeren Vorstandes der Verein deutscher Ingenieure wohl das Recht und die Aufgabe habe, als deutscher Verein mit in die Beratung einzutreten.

Der engere Vorstand empfehle daher, dass seitens jedes Bezirksvereines geeignete Sachverständige über diese Frage bezeichnet und der engere Vorstand ermächtigt werde, aus den bezeichneten Sachverständigen die gewünschten 5 Personen auszuwählen. Er werde dann in der Lage sein, nachdem ihm die vom Centralverband ernannten Sachverständigen bekannt geworden seien, dafür zu sorgen, dass möglichst Vertreter aus verschiedenen Industriegebieten in der Commission vorhanden seien.

Hr. Minssen bittet als Mitglied des Centralverbandes der preussischen Dampfkesselüberwachungsvereine, dessen Bemühungen zu unterstützen, welche darauf gerichtet seien, die freiwillig ausgeübte Revisionsthätigkeit und diejenige der Staatsbeamten gleichmässig zu gestalten. Die Industriellen seien gewiss zunächst berufen, darüber mitzureden, ob eine schärfere Beaufsichtigung ihnen Nachteil bringen würde oder nicht.

Hr. Dietze, seitens des Centralverbandes mit der Zusammenberufung der Commission betraut, bittet im Interesse einer schnellen Inangriffnahme der Arbeiten, dass der Verein deutscher Ingenieure möglichst bald seine Commissionsmitglieder bezeichne, zu welchem Zwecke Hr. Pütsch vorschlägt, die Commission sogleich zu wählen.

Auf die Frage des Hrn. Schilling, welchen Weg die Arbeit der Commission gehen werde, ob dieselbe, wie es ihm geboten erscheine, erst den Bezirksvereinen zur Beratung und der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden solle, erklärt Hr. Dietze, dass nach seiner Ansicht die Arbeit sofort aus der Commission an den Minister gehen solle.

Diese Auffassung findet Widerspruch von mehreren Seiten; Hr. Lange empfiehlt jedoch, unter keinen Umständen auf die Mitwirkung in der Commission zu verzichten, damit, selbst wenn die Arbeit der Commission ohne weiteres an die Regierung gelange, der Verein gegen eine übermässige Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften wirken könne.

Hr. Peters hält aufgrund seiner Beteiligung an den betr. Verhandlungen des Centralverbandes die Angelegenheit keinesweges für so dringlich, dass nicht, wie üblich und durchaus erwünscht, die Arbeit der Commission den Bezirksvereinen und der Hauptversammlung vorgelegt werden könnte; insbesondere die Vertreter der Staatsregierung haben sich in diesem Sinne ausgesprochen und auf die ausgiebige Mitwirkung des Vereines deutscher Ingenieure Wert gelegt.

Hr. Minssen teilt diese Auffassung nicht ganz und warnt vor Verschleppung, damit nicht etwa der Centralverband in die Lage komme, sein Votum allein abgeben zu müssen.

Da solcher Möglichkeit gegenüber einige Abgeordnete dafür sind, auf eine gemeinsame Arbeit lieber ganz zu verzichten, andere dagegen befürchten, dass dann über den

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Verein deutscher Ingenieure hinweg Beschlüsse gefasst werden möchten, hebt der Vorsitzende hervor, dass, nachdem der Vertreter der Regierung seine Freude darüber ausgesprochen habe, dass auch der Verein deutscher Ingenieure sich an diesen Verhandlungen beteiligen wolle, es für den Verein jetzt geboten sei, mitzuarbeiten, aber seiner Hauptversammlung die Genehmigung vorzubehalten.

Die Versammlung erklärt sich hierauf fast einstimmig dafür, dass seitens des Vereines 5 Mitglieder in die gemeinsam mit dem Centralverbande der preufsischen Dampfkesselüberwachungsvereine zu bildende Commission entsandt werden.

Inbetreff der Wahl der Commissionsmitglieder wird beschlossen, die Bezirksvereine aufzufordern, bis zum 15. October je einen Sachverständigen zu bezeichnen, und dem engeren Vorstande die Auswahl der 5 Mitglieder aus den vorgeschlagenen Personen zu überlassen.

(Pause).

Es folgt die Verlesung der Antwort, welche der Reichskanzler auf die Eingabe des Vereines erteilt hat, betr. den Eintritt Deutschlands in die Union zum Schutze des gewerblichen Eigentumes1), sowie die gutachtliche Aeufserung, welche die Patentcommission hierüber auf Verlangen des engeren Vorstandes abgegeben hat; letztere lautet:

»In Erwägung, dass die Antwort des Reichskanzlers die auf eine internationale Verständigung über den Schutz der Erfindungen, Muster und Marken gerichteten Bestrebungen des Vereines zwar begünstigt, jedoch gegen den Eintritt in die Union zum Schutze des gewerblichen Eigentumes Bedenken geltend macht, welche die für den deutschen Gewerbfleifs damit möglicherweise verbundenen Nachteile zur Zeit gröfser erscheinen lassen, als die erstrebten Vorteile, verzichtet der Verein, unter dankbarer Anerkennung der seinem Antrage zuteil gewordenen Beachtung, vorläufig auf weitere Schritte in dieser Sache.<<

Nachdem die Anträge des Vereines zur Abänderung des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 den Bezirksvereinen in zahlreichen Exemplaren zugegangen sind und noch einiger Vorrat vorhanden ist, wird von weiterer Drucklegung und Veröffentlichung derselben in der Zeitschrift Abstand genommen, da die Arbeit den Charakter einer fertig abgeschlossenen nicht trage.

Zu der in seinem Jahresberichte (Z. 1885 S. 605) gemachten Mitteilung, dass an den vom Verbande deutscher Architektenund Ingenieurvereine aufgestellten Normen für Eisenconstructionen zu Brücken- und Hochbauten die weitere Mitwirkung des Vereines deutscher Ingenieuré nicht in Aussicht zu nehmen sei, bemerkt der Generalsekretär, dass diese Mitwirkung laut Beschluss der in den letzten Tagen stattgehabten Delegirtenversammlung jenes Verbandes dennoch erbeten werden solle.

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Es wird beschlossen, gebotenenfalls der Aufforderung Folge zu leisten und wiederum den Westfälischen Bezirksverein mit der Ausführung zu betrauen.

Es folgt der Bericht über die Frage der Berechtigungen der Realgymnasien, welchen namens der Commission des Hannoverschen Bezirksvereines Hr. Bube erstattet. Die beiden vorliegenden Anträge des Hannoverschen und des Niederrheinischen Bezirksvereines (s. Z. 1885 S. 605) seien das Resultat einer eingehenden Erörterung, welche in den Vereinen über die Berechtigungsfrage stattgefunden habe. Beide Anträge haben, wenn auch im Wortlaut etwas verschieden, denselben Zweck: Stärkung und Förderung der Realgymnasien, und wenn man alle angeführten Gründe und Erwägungen zusammenfasse, so könne man als Summe derselben wohl den Satz aufstellen, dass das Realgymnasium unbestritten die beste Vorbildung für alle technischen Fächer gewähre. Diese Thatsache sei auch von denjenigen Bezirksvereinen nicht bestritten, welche den beiden Anträgen nicht zustimmen. Nur zwei Vereine haben sich über die Anstalt, welche die beste Vorberatung gebe, nicht einigen können; dass das Realgymnasium eine. gute Vorbereitung gebe, haben auch sie anerkannt, und unter derselben Anerkennung haben noch zwei andere Vereine Wünsche inbezug auf ganz neue Einrichtungen ausgesprochen, auf die

1) Z. 1885 S. SS5.

nachher zurückzukommen sei. Wenn man diesen Satz annehmen könne, dass das Realgymnasium die beste Vorbildung für den technischen Beruf gebe, so folge daraus, dass der Verein deutscher Ingenieure als Hauptvertreter der gesammten deutschen Technik für die Realgymnasien eintreten und sie nach Kräften fördern müsse. Es sei auch wohl anzunehmen, dass so weit Einigkeit herrsche, und dass vielleicht eine Zwietracht sich erst herausstelle, wenn es sich um das >> Wie<< handele. Die Antwort auf diese Frage sei durch bestimmte Verhältnisse gegeben. Die Frequenz der Gymnasien und Realgymnasien zeige, dass die ersteren bei weitem vorgezogen werden, und es sei klar, dass dieser Vorzug überwiegend in den Berechtigungen zu suchen sei. Selbst diejenigen, welche das Gymnasium über das Realgymnasium stellen, werden zugeben, dass ein bedeutender Rückgang in dessen Schülerzahl eintreten würde, sobald man dem Gymnasium die Berechtigungen nähme, und dass das Realgymnasium, wenn man ihm die Berechtigungen zuweise, ebenso den Vorrang gewinnen würde, wie jetzt das Gymnasium. Davon könne ja aber selbstverständlich keine Rede sein. Der Antrag des Hannöverschen Bezirksvereines gehe auch nicht im entferntesten darauf aus, das Gymnasium zu schädigen; aber er verlange, bei voller Anerkennung der Vorzüge des Gymnasiums, dass auch die Vorzüge des Realgymnasiums voll und ganz anerkannt werden. Sobald das geschehe, sei unter Berücksichtigung der thatsächlichen Verhältnisse die Antwort auf die Frage, wie die Realgymnasien zu fördern seien, gegeben; man komme bei der Gleichwertigkeit beider Anstalten zu dem Schlusse, dass das Realgymnasium auch bezüglich der Berechtigungen dem Gymnasium vollständig gleich zu stellen sei. Wenn die Commission in ihren Anträgen hinter dieser Forderung zurückgeblieben sei, so sei dies aus folgenden Erwägungen geschehen: Einmal habe die Commission geglaubt, sich auf das beschränken zu müssen, was im specifisch technischen Interesse gefordert werden könne, und dann sei sie auch der Ueberzeugung, dass es nur der in ihrem Antrage geforderten sehr mäfsigen Hilfe bedürfe, um das Realgymnasium auf einen Standpunkt zu bringen, von dem aus es sich aus sich selbst heraus eine Stellung erringen könne. Dem Antrage des Niederrheinischen Bezirksvereines habe sich der Hannoversche Bezirksverein nicht angeschlossen, weil er in seinem Antrage den Vorzug erblicke, dass er bei der jetzigen Sachlage die geringeren Nachteile mit sich bringen würde. Von den 7 vorliegenden Anträgen anderer Bezirksvereine stehe dem des Hannöverschen Bezirksvereines am nächsten der Braunschweigische, dem sich noch mehrere andere angeschlossen haben, und der bezüglich der Berechtigungen bedingungslose Gleichstellung der Gymnasien und Realgymnasien fordere. Daneben werde gewünscht, dass das humanistische und das Realgymnasium einen einheitlichen Lehrplan bis zu einer höheren Stufe als jetzt erhalten möchten. Die Unterklassen derselben ebenso wie die Mittelschulen sollten so eingerichtet werden, dass der Lehrplan bis zur Erwerbung des einjährigen Dienstrechtes der gleiche sei, und dass dann eine Trennung nach den verschiedenen Fächern des Hochschulstudiums eintrete. Diese Wünsche seien ja von fast allen geteilt, aber ob und wann sie zu verwirklichen sein möchten, lasse sich noch nicht absehen, und deshalb dürfte es vielleicht bedenklich sein, wenn man schon jetzt, nachdem in den letzten Jahren eine so schöne Entwickelung unserer Realanstalten stattgefunden habe, mit neuen Mafsregeln vorgehen wolle. Aber selbst wenn die Versammlung für ein solches Vorgehen stimmen sollte, würde die Berechtigungsfrage um so dringender in den Vordergrund treten, da nur auf solche Weise der Kampf zwischen den humanistischen und Realgymnasien beseitigt werden würde. Der Hannoversche Bezirksverein als Antragsteller habe mit solchen Zukunftsplänen nicht rechnen können, und wenn nach den bis jetzt empfangenen Eindrücken für seine Anträge ein günstiges Schicksal nicht erwartet werden könne, so sei doch zu hoffen, dass in den Beschlüssen des Vereines den Realgymnasien die ihnen nötige kräftige Hilfe zuteil werde.

Hr. Grashof berichtet über die Stellung des engeren Vorstandes zu dieser Frage; derselbe sei zu der Ansicht gekommen, dass der Verein sich vor allen Dingen davor hüten solle, sich in den heftig entbrannten Streit hineinziehen zu

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lassen, der zwischen den Schulmännern beider Klassen von Anstalten herrsche. Ueberhaupt scheine ihm die Frage, wie sie bisher behandelt worden, von einigen unserer Bezirksvereine allzu eng gefasst zu sein. Der Gesammtverein habe durchaus Veranlassung, sich für diese Angelegenheit in hohem Masse zu interessiren; aber wenn der Verein deutscher Ingenieure sich einmal in diese Angelegenheiten einlasse, dann solle er nach Ansicht des engeren Vorstandes von einem weiteren, umfassenderen Gesichtspunkt aus, sowohl vom Standpunkte der Technik, als vom allgemeinen Standpunkte des Staatsbürges aus, die ganze Schulfrage, sowohl die Organisation der technischen als der für dieselben vorbereitenden Schulen, in Erwägung ziehen. Er solle daher auch nicht blos die gegenwärtigen Verhältnisse ins Auge fassen, sondern auch das, was für eine nähere oder fernere Zukunft wünschenswert erscheine. So sei es z. B., um nur einen Punkt zu erwähnen, in hohem Grade wünschenswert, dass nach und nach für alle höheren Berufszweige möglichst eine einheitliche vorbereitende Schule ins Leben gerufen werde, und dass, wenn solches auch in absehbarer Zukunft in vollem Masse nicht möglich sei, doch wenigstens der Zeitpunkt viel weiter hinausgerückt werde, in welchem sich die Eltern eines jungen Menschen darüber entscheiden müssen, ob er sich diesem oder jenem Berufe widmen solle.

Um also die Schulfrage von weiteren, umfassenderen Gesichtspunkten zu betrachten, gehe der Vorschlag des engeren Vorstandes dahin, gegenwärtig und für die bevorstehende Hauptversammlung auf eine Beschlussfassung über die vorliegende Frage zu verzichten, dagegen eine Commission zu bilden, welche den Auftrag erhalten solle, diese ganze Schulfrage einer möglichst eingehenden Prüfung zu unterwerfen und dem Hauptvereine Vorschläge zu weiterer Behandlung zu machen. Die Bildung dieser Commission sei zweckmässigerweise einem Bezirksverein, etwa dem Hannoverschen, zu übertragen, jedoch mit dem Rechte der Zuwahl auch solcher besonders geeigneter Personen, welche ausserhalb des Vereines stehen.

Hr. Bube ist der Ansicht, dass die von Hrn. Grashof gewünschte, von ihm schon erwähnte Organisation der Schulen mit der gegenwärtigen Berechtigungsfrage eigentlich nichts zu thun habe, dass im Gegenteil es die Sache nur fördern könne, wenn man jetzt in der Berechtigung für die Realgymnasien etwas erreiche, vielleicht noch mehr als der Hannoversche Bezirksverein beantrage. Jedenfalls dürfe der Verein sich dadurch nicht beeinflussen lassen, dass aufserhalb derselben jemand glauben könne, dass wir mit den Realschulmännern zusammen vorgehen. Das dürfte seiner Ansicht nach kein Hindernis sein, falls es unserem Vereine genehm sei, dieselben Ziele wie jene zu verfolgen. Man solle die Sache doch nicht so kurzer Hand erledigen. Aus den ihm (dem Redner) gewordenen Mitteilungen habe er die Ueberzeugung geschöpft, dass sich z. B. für den braunschweigischen Antrag, der ja viel weiter gehe als der Hannoversche Bezirksverein zu beantragen gewagt habe, eine ganze Reihe von Vereinen erklärt haben; und wenn der Verein diese Resolution des Braunschweigischen Bezirksvereines zustande brächte, so sei das jedenfalls erwünschter, als wenn jetzt eine Commission beauftragt würde, nach einem Jahre neue Vorschläge zu machen.

Hr. Thelen schliefst sich diesen Ausführungen an; er empfiehlt, die Kölner oder die derselben verwandte Braunschweiger Resolution zu genehmigen und, wenn man es für zweckmässig halte, die Commission aufserdem zu wählen.

Hr. Pützer bestreitet, dass der Verein in der Lage sei, ein Urteil darüber zu fällen, ob die Realgymnasien oder die Gymnasien für alle Berufsstände die gleiche Berechtigung haben sollen. Seine Mitglieder können sich nicht auf den Standpunkt des Mediciners, nicht auf den des Juristen stellen, können diese Frage nur vom Standpunkte des Ingenieurs, des Technikers beurteilen. Es sei zwar eine alte Regel, dass wenn man etwas erreichen wolle, man mehr fordern solle, als man zu bekommen hoffen dürfe; indes wenn man Anträge stelle, die über das hinausgehen, was man selbst zu beurteilen vermöge, so laufe man die Gefahr, gar nichts zu erreichen. Was nun aber den Antrag betreffe, dass man das Studium der technischen Wissenschaften vom Abiturienten

examen am Realgymnasium abhängig machen solle, so würde das den technischen Stand im höchsten Grade schädigen. Man müsse doch auch mit der Verteilung der Schulen im Lande rechnen und wenn man sich diese Verteilung der Schulen im preussischen Staate nach den amtlichen Veröffentlichungen ansehe, so werde man sofort zugeben, dass es ein Unding sei, zu verlangen, dass jeder, der die technische Hochschule besuchen wolle, das Realgymnasium absolvirt haben solle; denn es seien, wie die vom preussischen Cultusministerium herausgegebene Karte zeige, in vielen Provinzen nur 1 oder 2 Realgymnasien. Die Realschulen seien bekanntlich in industriellen Gegenden zuerst ins Leben gerufen, sie fehlen fast vollständig in den Provinzen, wo die Industrie schwächer vertreten sei. Mit einem derartigen Beschlusse würde man jemanden, der in den Ostprovinzen und in manchen Gegenden Schlesiens das Bestreben habe, sich für unseren Beruf vorzubereiten, zwingen, weit weg von seinem Wohnorte seine Vorstudien zu machen. Darauf könne sich der Staat nicht einlassen, denn das wäre eine Schädigung der Industrie. Schon diese beiden Punkte seien hinreichende Veranlassung, sehr vorsichtig zu sein und nicht Dinge zu fordern, die sich als unausführbar erweisen dürften.

Hr. Richard schliefst sich diesen Ausführungen an und weist darauf hin, dass die bisherigen Erfahrungen der technischen Hochschulen nicht ungünstig für die von Gymnasien vorgebildeten Studirenden ausgefallen sein; es sei ein Nachteil, dass die technische Hochschule den Abiturienten der Realgymnasien Dinge lehren müsse, welche jene bereits zu wissen glaubten. Der Karlsruher Bezirksverein unterstütze die auf gleichmässige Gestaltung des Unterrichtes bis zu einer möglichst weit vorgerückten Stufe gerichteten Bestrebungen.

Hr. Bube betont, dass die Resolution des Hannoverschen Bezirksvereines einen gröfseren Spielraum, z. B. dem Abiturienten des Gymnasiums eine Nachprüfung für den Eintritt in die technische Hochschule, gestatte; eine Gleichstellung von Gymnasium und Realgymnasium für den Besuch der technischen Hochschule sei von zweifelhaftem Werte; denn die Abiturienten des letzteren müssten um derjenigen des ersteren willen an ihrer Studienzeit Einbufse erleiden.

Der mittelrheinische Bezirksverein steht, wie Hr. Herzog ausführt, auf dem Standpunkte des Braunschweiger und des Kölner Bezirksvereines; er könne nicht einsehen, welchen Nutzen es bringen solle, dem Gymnasium die Entlassung zur technischen Hochschule zu entziehen. Man bereite dadurch allen den Vätern die gröfsten Schwierigkeiten, denen wegen ihres Wohnortes, die Wahl der Schule für ihre Kinder nicht freistehe, und das sei die grofse Mehrzahl. Den Vorschlag einer Nachprüfung müsse er entschieden bekämpfen; ein Abiturientenexamen sei wahrlich genug. Dem Einwande, dass die Techniker nicht berufen seien, über die humanistische Vorbildung der Juristen, Theologen usw. mitzusprechen, sei zu entgegnen, dass bisher die humanistisch Vorgebildeten, insbesondere der leitenden Behörden, sich nicht für ungeeignet gehalten hätten, über die Vorbildung der Techniker zu entscheiden.

Hr. Minssen legt eine Lanze ein zugunsten der Oberrealschule, welche gleichberechtigt mit Gymnasium und Realgymnasium zu stellen sei und trotz ihrer Jugend und trotz vielfacher Anfeindung ihre Lebensfähigkeit, z. B. in Breslau, bewähre.

Hr. Post befürwortet den Antrag des engeren Vorstandes und Hr. Lange macht geltend, dass er den Resolutionen deswegen nicht zustimmen könne, weil das Realgymnasium in seiner jetzigen Gestaltung keineswegs befriedige; der Unterschied zwischen Gymnasium und Realgymnasium bestehe fast nur darin, dass auf der einen Anstalt die griechische und auf der anderen die englische Sprache gelehrt werde. Der Zeichenunterricht auf den Realgymnasien sei für diejenigen, welche Techniker werden wollen, durchaus unzureichend. Er sei daher nicht in der Lage, ohne weiteres zu sagen, dass das Realgymnasium die beste Vorschule für den Techniker sei, und möchte sich fast auf den Standpunkt des Hrn. Minssen stellen und die heutige Oberrealschule als geeignete Vorschule für den technischen Stand empfehlen. Aber alle diese Verhältnisse seien noch nicht genügend geklärt, und unterstütze er ebenfalls den Vorschlag des

engeren Vorstandes.

Das gleiche thun die Hrn. Richard, Holberg, Pütsch und Hammer.

Der Antrag des engeren Vorstandes wird hierauf einstimmig angenommen, und der Berliner Bezirksverein mit der Bildung der Commission betraut.

Die Arbeit der Commission soll an den Hauptvorstand abgeliefert, von diesem den Bezirksvereinen übermittelt, und, falls erforderlich, durch eine auf Kosten des Hauptvereines zu berufende Delegirtenversammlung zur Vorlage vor die Hauptversammlung beraten werden.

Die Vorlage des Karlsruher Bezirksvereines betr. die Einführung eines metrischen Gewindesystemes bleibt, da Aeufserungen hierzu noch nicht eingegangen sind, den Bezirksvereinen zu Beratung überwiesen.

Inbetreff der praktischen Ausbildung von Maschinentechnikern schlägt der engere Vorstand vor, die vom Hannoverschen Bezirksverein ausgearbeiteten Vorschläge anzunehmen.1)

Hr. Weismüller erklärt sich namens des Frankfurter Bezirksvereines damit einverstanden; nur sei die Bestimmung über ein zu zahlendes Honorar besser fortzulassen.

Dagegen macht Hr. Herzog geltend, dass es den betreffenden Fabrikbesitzern freistehen müsse, ein Honorar zu verlangen oder nicht. Im Mittelrheinischen Bezirksverein sei man sogar eher der Ansicht, dass es unter allen Umständen, als dass es unter keinen Umständen verlangt werden solle, und zwar deshalb, weil einem bestimmten Arbeiter oder Meister eine bestimmte Arbeit daraus erwachse. Der Fabrikbesitzer brauche ja das Geld nicht für sich in Anspruch zu nehmen, er könne z. B. den betreffenden Arbeiter damit entschädigen. Ausserdem werde durch die Zustimmung eines bestimmten Honorars auch auf beide Teile ein gewisser Druck ausgeübt, dass dafür etwas geleistet werde.

Hr. Weismüller ist der Ansicht, dass den gegenseitigen Rechten und Pflichten durch einen Vertrag, wie in seiner Gegend üblich, genügend Ausdruck verliehen werden könne. Er hebt hervor, dass, wenn keine Zahlung stattfinde, der Fabrikant auch nicht verpflichtet sei, die jungen Leute in die Unfall- und Krankenversicherung aufzunehmen, eine Auffassung, welcher Hr. Bube widerspricht; derselbe betont aufserdem, dass der Volontär während seiner praktischen Thätigkeit der Fabrik sozusagen nichts leiste, während der Lehrling in den späteren Jahren seiner Lehrzeit dem Arbeitgeber nutzbringend werde, so dass ein Honorar für ersteren gerechtfertigt sei. Hr. Menzel schlägt vor, solches im einzelnen Falle der freien Vereinbarung zu überlassen.

Der Hannoversche Entwurf wird hierauf unverändert angenommen.

Ueber die Anträge des Frankfurter Bezirksvereines zur Förderung des deutschen Technikerstandes erstattet Hr. Weismüller Bericht. Dieser Antrag habe bereits früher den Hauptverein beschäftigt. Er sei wieder an den Frankfurter Bezirksverein zurückgekommen, und, nachdem derselbe von den Rückäusserungen der Bezirksvereine Kenntnis genommen, habe er die nunmehr vorliegende Fassung 2) beantragt. Der Bezirksverein gehe von der Ansicht aus, dass es dringend wünschenswert sei, den vielen jungen Leuten, welche jährlich die Hochschule verlassen, zunächst möglichst im Inlande eine Beschäftigung zu sichern, oder aber, soweit das nicht möglich, Schritte zu thun, um ihnen im Auslande Unterkunft zu verschaffen. Was zunächst das Inland betreffe, so sei es wohl ziemlich allgemein bekannt, dass in einer Reihe von Industrien noch sehr wenig Techniker verwandt würden, bedeutende Werksanlagen der Textilbranche, der Nahrungsmitteldarstellung usw. beschäftigten bei Dutzenden von kaufmännischen Beamten nicht einen einzigen technischen Beamten. Die Technik werde in manchen solchen Anlagen, die Millionen an Wert darstellen, nur durch einen Monteur oder Schlosser als Maschinenmeister vertreten. Es sei nötig, auf diesen Missstand bei jeder sich bietenden Gelegenheit aufmerksam zu machen. Ferner entspreche es durchaus nicht der Würde des deutschen Technikerstandes, dass in den Verwaltungscollegien keine Techniker als stimmberechtigte Mit

1) Z. 1885 S. 297.

2) Z. 1885 S. 565.

deutscher Ingenieure.

glieder sitzen. Es gebe fast keine Stadt, in der ein Techniker besoldeter Stadtrat sei; selbst in Städten, die bedeutende Summen in grofsen technischen Einrichtungen angelegt haben, werde bei Besetzung einer besoldeten Stadtratstelle kein Techniker, sondern ein Jurist genommen. Aehnlich seien die Verhältnisse bei grofsen Anlagen der Militärverwaltung, wo auch vielfach dem Techniker nicht die gebührende leitende Stellung eingeräumt werde. Der Hauptgedanke des Antrages liege im Absatz 1; alle anderen Punkte seien eigentlich nur Ausführungsbestimmungen dazu, und bitte er, den Antrag im ganzen, vorbehaltlich einzelner Aenderungen, anzunehmen.

Hr. Pützer ist mit den Ansichten des Vorredners einverstanden, hält es aber nicht für zweckmässig, diese Wünsche und Beschwerden in förmlichen Beschlüssen öffentlich auszusprechen, denn man habe keine wirksamen Mittel, solche Beschlüsse durchzuführen. Deshalb sei der Aachener Bezirksverein der Ansicht, dass man unter Anerkennung der Bestrebungen des Frankfurter Bezirksvereines über diesen Gegenstand zur Tagesordnung übergehen, sich aber bereit erklären solle, in dem Sinne desselben zu wirken.

Diese Ansicht unterstützt Hr. Hammer; er verlangt, dass die Hebung des Technikerstandes von innen heraus, von den Technikern selbst, bewirkt werde. Der Beschwerde, dass grofse technische Anlagen ohne einen wissenschaftlich gebildeten Ingenieur geleitet würden, müsse er entgegenhalten, dass auch grofse Maschinenfabriken bedeutende Montagen nur von praktisch gebildeten Leuten ausführen lassen, wo doch gewiss ein Ingenieur am Platze sei. Was im allgemeinen die Stellung des Ingenieurs anbetreffe, so solle man nicht vergessen, dass derselbe im grofsen und ganzen das jüngste Kind im Kreise der wissenschaftlich Gebildeten sei, und dass ihm die volle Gleichberechtigung erst allmählich zuteil werden könne.

Hr. Weismüller warnt davor, als jüngstes Kind allzu bescheiden zu sein; man solle fest und entschieden die Eigenschaften, die man sich zutraue, auch im Interesse der gesammten Entwickelung unseres deutschen Vaterlandes zur Geltung bringen. Eine reichlichere Verwendung wissenschaftlich gebildeter Ingenieure werde ganz unzweifelhaft dem Betriebe der Fabriken zum Vorteile gereichen, Ersparnisse und Verbesserungen herbeiführen, und deswegen solle der Verein diese Bestrebungen unterstützen, solle öffentlich in Wort und Schrift die beteiligten Industrien, die sich bisher viel zu wenig der Techniker bedienen, auf die Nachteile dieses Verfahrens aufmerksam machen. Was die Verwendung der Techniker im Auslande anbelange, so könne man ja sagen: »>Bleibe im Lande und nähre dich redlich.« Es seien indes überschüssige Kräfte vorhanden, die man nach dem Auslande gehen lassen müsse. Ein grofser Teil komme aber auch wieder zurück und bringe uns seine Erfahrungen mit oder trete vom Ausland aus in Beziehungen zum Mutterlande, und das könne uns nur zum Vorteile gereichen.

Hr. Bube: Der Hannoversche Bezirksverein stehe dem Antrage Frankfurt sehr sympathisch gegenüber, finde aber, dass derselbe zu sehr in Einzelheiten der Ausführung eingehe, und dass sich nicht übersehen lasse, wie weit man allen Anforderungen gerecht werden könne. Er beantrage, dass sich der Verein für den Antrag 1 erkläre und hinzusetze, dass der engere Vorstand beauftragt werde, geeignete Mafsregeln zur Ausführung in Erwägung zu nehmen.

Der Generalsecretär erklärt, gleichfalls den Zielen der Frankfurter Anträge beizustimmen, hält jedoch die Möglichkeit der Ausführung für zu wenig erwogen; aus seiner amtlichen Erfahrung wisse er, dass mehrere der geäusserten Wünsche und angeregten Bestrebungen nicht wohl erfüllbar seien, so die Stellenvermittelung, die Gewinnung von Correspondenzen der Mitglieder im Auslande, deren Zuverlässigkeit man nicht prüfen könne, usw.

Der Antrag, den Gesandtschaften technische Berichterstatter beizuordnen, sei an betreffender Stelle eingereicht, aber mit der Begründung abgelehnt worden, dass dazu kein Bedürfnis vorliege. Wenn man dagegen einwende, dass doch den Gesandtschaften in London, Paris und New-York Leute des Baufaches beigegeben seien, so müsse man einen erheblichen Unterschied hierbei anerkennen. Die grofsen Bauwerke seien offen für jedermann sichtbar, und es werden, da sie meist

XXIX. No.

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von Behörden ausgeführt würden, der Hergabe von Zeichnungen und Beschreibungen nicht leicht Schwierigkeiten bereitet. Anders stehe es mit der Maschinen- und mit der chemischen Industrie. Wie viele fremde Fabriken würden wohl dem deutschen Ingenieur den Einblick gestatten, und wenn er auch der Gesandtschaft beigeordnet und bestens empfohlen wäre?

Hr. Bock ist der Ansicht, dass der Ingenieur Specialist werden müsse, um aus der Enge der nächsten Umgebung hinaus in weiten Kreisen lohnende Beschäftigung zu finden.

Dem Antrage des engeren Vorstandes entsprechend wird hierauf nur No. 1 der Frankfurter Anträge angenommen.

Zu dem Antrage des Hamburger Bezirksvereines, betreffend Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Dampfkesselflammrohren, nimmt Hr. Flohr das Wort. Er hält es für nötig, dass praktische Versuche durchgeführt werden, um die theoretischen Angaben in der Praxis zu prüfen. Der Antrag habe bei Grofsindustriellen in Deutschland ganz bedeutenden Anklang gefunden; so habe die Firma Friedrich Krupp in Essen einen Beitrag dazu in Aussicht gestellt, die Münchener Eisenbahndirection habe verschiedene Locomotiven zur Verfügung gestellt, an denen die Versuche vorgenommen werden sollten usw.; er bitte daher, den Antrag anzunehmen.

Hr. Beck macht darauf aufmerksam, dass seitens der Marine gegenwärtig auf der kaiserlichen Werft in Danzig derartige Versuche in umfassendster Weise ausgeführt werden. Ob dieselben später veröffentlicht werden sollen, wisse er nicht; er schlage aber vor, dass vom Verein aus eine bezügliche Anfrage an die Admiralität gerichtet werde. Erst wenn diese Anfrage verneint werden sollte, was nicht anzunehmen sei, solle der Verein dem Hamburger Antrage näher treten, welcher bedeutende Arbeit und auch bedeutende Geldmittel erfordere.

Hr. Lange hält die geforderten 3000 M gegenüber der beabsichtigten Arbeit für einen Tropfen auf den heifsen Stein; er ist der Ansicht, dass die Versuche der Marineverwaltung gewiss würden veröffentlicht werden, eine Ansicht, welche die Herren Flohr und Haase nicht teilen.

Hr. Grashof erklärt namens des engeren Vorstandes, dass es sich nach dessen Ansicht empfehlen würde, vorläufig eine Commission ohne Bewilligung von Mitteln zu bilden, aber mit dem Auftrag, ein genaueres Programm über die Ausführung solcher Versuche und über die Kosten derselben vorzulegen. Für den Fall, dass die Admiralität eine verneinende Antwort geben sollte, schlage der engere Vorstand vor, den Hamburger Bezirksverein zu beauftragen, eine Commission mit der Ausarbeitung der Vorschläge und der Kostenanschläge zu betrauen.

Hierauf wird beschlossen, entsprechend dem Antrage Beck bei der kaiserl. Admiralität anzufragen; der Antrag des Hamburger Bezirksvereines wird abgelehnt und derjenige des engeren Vorstandes angenommen.

Zur Begründung des Antrages des Hamburger Bezirksvereines betreffend die Umgestaltung der Zeitschrift und die Ermäfsigung des Mitgliedsbeitrages führt Hr. Haase aus, dass er zwar den Antrag nicht vollständig verteidigen, jedoch darauf aufmerksam machen wolle, dass der Antrag thatsächlich im Interesse des Vereines abgefasst sei. Die Frage der Gestaltung der Vereinsschrift und ihrer Kosten sei seit Jahren _rege im Vereine. Im Hamburger Bezirksvereine sei die Bewegung gegen die jetzige Gestalt der Zeitschrift örtlichen Umständen zuzuschreiben, insofern dieselbe geraume Zeit hindurch Aufsätze gebracht habe, welche den Interessen der Hamburger Mitglieder fern liegen. Er erkenne an, dass viele Vereinsmitglieder für die jetzige Zeitschrift eintreten könnten, insbesondere solche, welche gegen Honorar für dieselbe schreiben; aber es sei doch zu beachten, dass der Hamburger Antrag thatsächlich einen finanziellen Gewinn für den Verein zur Folge habe, und in der letzten Abrechnung stehe die Vereinszeitschrift mit einer Ausgabe von 96872 M einschl. der Versendung. Darin seien nach Ansicht des Hamburger Bezirksvereines verschiedene Posten zu ersparen, worunter er (Redner) besonders die Summe für die Honorare mit 12830 M rechne. Wenn man, wie es dem Hamburger

Antrag entspreche, lediglich die Verhandlungen der Bezirksvereine in der Zeitschrift bringe, so biete gerade diese neue Gestalt die Sicherheit, dass die Zeitschrift alle Zweige der Industrie umfasse. Die Honorare für sämmtliche Aufsätze, die sich heute im redactionellen Teile der Zeitschrift finden, würden erspart, und zwar dadurch, dass diejenigen Herren, welche ein sehr schätzbares Material haben, es aber heute aus Sucht nach schnödem Mammon zu Artikeln in der Zeitschrift verwenden, es später, da sie es doch von sich geben müssen, im Vereine vortragen würden. Die Berichte von den Bezirksvereinen würden dann wieder in unserer Zeitschrift erscheinen und auf diese Weise unserem Vereine zugute kommen.

Hr. Zeman erinnert an den Zustand der Zeitschrift, der vor 5 Jahren bestanden habe, und nach dem sich wohl heute niemand zurücksehne. Wenn die Hamburger sich über ihren Interessen fernliegende Aufsätze beschwerten, so hätten sie ja ihrerseits der Zeitschrift etwas über Schiffsbaukunst und Schiffsmaschinen mitteilen können. Der Hamburger Vorschlag werde sicherlich nicht dazu beitragen, die Mitglieder des Vereines deutscher Ingenieure enger miteinander zu verknüpfen. Vielleicht würde scheinbar die Thätigkeit in den einzelnen Bezirksvereinen dadurch etwas befruchtet werden, aber sicher nicht in so zahlreichen Fällen, wie der Vorredner meine. Dadurch, dass ein Vortrag allenfalls im Protokoll zur Veröffentlichung gelange, werde dem betreffenden Vortragenden nicht in allen Fällen der nötige Lohn gesichert sein, ganz abgesehen davon, dass es sich garnicht um einen wirklichen Lohn, sondern nur um eine billige Vergütung der Auslagen handele. Er bittet den Antragsteller, in Rücksicht auf die Stimmung in der Versammlung, den Antrag zurückzuziehen, da dieser Antrag weder in seiner Fassung noch in seiner Begründung die Zustimmung der Versammlung finden könne.

Hr. Lange findet den Antrag so launig begründet, dass man ihn unmöglich für ernstgemeint halten könne, und so bitte auch er um Zurücknahme desselben. Es sei kaum nötig, daran zu erinnern, wie gediegene Aufsätze nach Einführung der Honorare in der Zeitschrift erschienen seien. Die Zeitschrift gefalle jetzt ungemein und insbesondere von Seiten des Magdeburger Bezirksvereines könne er der Anerkennung Ausdruck geben, mit der die Zeitschrift jetzt überall gern gehalten und gern gelesen werde. Es sei doch gar nicht denkbar, dass der Verein ein solches Organ entbehren könne. Wenn der Hamburger Bezirksverein in der Zeitschrift nicht das gefunden habe, was gerade ihn und seine Mitglieder in der Technik besonders interessire, so möchte derselbe selbst dafür sorgen, dass derartige Aufsätze hineinkommen. Das Honorar dafür oder die Anerkennung werde jedenfalls auch nicht ausbleiben.

Hr. Herzog erklärt, dass er das Wort nicht verlangt haben würde, wenn er nicht ganz besonders vom mittelrheinischen Bezirksvereine dazu beauftragt worden sei. Weil vielleicht aus dem Antrage und insbesondere aus der Begründung des Hamburger Bezirksvereines eine Bemängelung der Thätigkeit des Generalsecretärs herausgelesen werden könnte, so sei er ausdrücklich beauftragt, zu erklären, dass der mittelrheinische Bezirksverein die Thätigkeit des Generalsecretärs begrüsse und ihm den Dank dafür ausspreche.

Hr. Herzog sowohl wie Hr. Thelen empfehlen, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen.

Auf die Anfrage des Vorsitzenden, ob die Vertreter des Hamburger Bezirksvereines geneigt seien, den Antrag zurückzuziehen, erklären dieselben, dass sie dazu nicht ermächtigt seien.

Der Antrag des Hamburger Bezirksvereines auf Aenderung der Zeitschrift und Ermäfsigung der Beiträge wird hierauf mit allen gegen eine Stimme abgelehnt.

Der Antrag des Hamburger Bezirksvereines, betreffend die Einsetzung von Kammern für industrielle und gewerbliche Streitigkeiten bei den Landgerichten, wird in der Beratung verbunden mit dem Antrage des Magdeburger Bezirksvereines, betreffend die Einrichtung technischer Schiedsgerichte durch die Bezirksvereine.

Der engere Vorstand empfiehlt durch den Vorsitzenden, eine Commission zu wählen, welche das Thatsächliche der

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