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XXIX

August 1885

e) die Zeitschrift an Umfang und an Mehrkosten zunehmen müsste,

f) der wissenschaftliche Teil der Zeitschrift nur etwa 50 pCt. des Gesammtinhaltes beträgt und der übrige Teil insbesondere durch die Aufnahme der Patentberichte, Literatur und Zuschriften im wesentlichen voll beansprucht wird,

folgenden Antrag zu stellen:

»Der Character der Zeitschrift deutscher Ingenieure als wissenschaftliches Blatt ist beizubehalten. Der wissenschaftliche Teil der Zeitschrift darf auf Kosten anderer Mitteilungen eine Kürzung nicht mehr erfahren. Demzufolge ist von einer dauernden Bearbeitung technischer Rechtsfragen sowie der davon oft nicht trennbaren wirtschaftlichen Fragen Abstand zu nehmen. Dagegen ist der Hauptvorstand des Vereines deutscher Ingenieure zu ersuchen, die Redaction der Zeitschrift anzuweisen, allen in das gewerbliche Leben einschneidenden Rechtsstreitfragen, wie solche sich aus den Wirkungen der Patent-, Unfallund Krankenkassen-Gesetzgebung, sowie aus Concessionen, Betriebscontrollen und anderem mehr ergeben, durch kurze Referate über Ursache, Wirkung und Entscheidung insoweit Aufnahme zu gewähren, als dieselben von einem grofsen Allgemeininteresse sind, jedoch jeder Polemik darüber sich zu enthalten.<<

Zu dem Berichte bemerkt Hr. Messerschmidt noch, dass es zweckmässig erscheine, die persönlichen Zuschriften an die Redaction in der Zeitschrift nicht mehr zum Abdrucke zu bringen, und stellt einen darauf bezüglichen Antrag.

Hr. Brauns glaubt, dass der Antrag über den Gegenstand der Tagesordnung hinausreiche, und bittet, denselben zurückzuziehen.

Seitens der Versammlung wird anerkannt, dass mit den Zuschriften an die Redaction vielfach Missbrauch zur Reclame getrieben sei, und dass gröfsere Einschränkung dieser Art von Zuschriften bezw. Verweisung derselben in den Inseratenteil geboten erscheine, hält aber die Erledigung dieser Frage für Sache der Redaction event. des Hauptvorstandes, falls der Redaction, was befürchtet wird, Unannehmlichkeiten aus der Zurückweisung solcher Zuschriften erwachsen sollten.

Hr. Messerschmidt zieht seinen Antrag zurück, und wird hierauf die Resolution desselben, wie vorstehend angegeben, ange

nommen.

Zu dem Antrage des Magdeburger Bezirksvereines, betr. die Einsetzung technischer Schiedsgerichte durch die Bezirksvereine, äufsert sich namens der Commission der Bericht des Hrn. Ottermann wie folgt:

1. Der Grundgedanke, durch schiedsrichterliches Verfahren Rechtsstreite zu vermeiden, wird als richtig anerkannt.

2. Technische Schiedsgerichte kann der Vorstand des Bezirksvereines zwar nicht ernennen, wohl aber kann er aus dem Kreise seiner Mitglieder für die verschiedenen Zweige der Technik Sachverständige auswählen, welche gebotenenfalls als Schiedsrichter zu fungiren geeignet sind.

3. Das Wesen eines schiedsrichterlichen Verfahrens bedingt, dass jede der Parteien nur solchen Schiedsrichter gutheifsen wird, zu dessen sachverständigem Urteil und dessen Objectivität sie volles Vertrauen hat. Es kann also niemandem ein Schiedsrichter aufgezwungen, ein solcher muss von jeder Partei frei gewählt werden. Derartige Schiedsgerichte entscheiden nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit der Wirkung eines rechtskräftigen Urteiles — cfr. C. P. §§ 851 bis 872.

4. Es empfiehlt sich, dass die Bezirksvereine die Namen der von ihnen gewählten, zu Schiedrichtern geeigneten Sachverständigen der verschiedenen Zweige durch die Zeitungen oder in anderer Weise dem Publicum bezeichnen, damit letzteres in Streitfällen erforderlichenfalls seine Schiedrichter aus denselben wählen kann. Auch den Präsidenten der Gerichte müssten die Namen der Sachverständigen mitgeteilt werden, damit die Gerichte aus denselben Gutachter auswählen können.

5. Es ist zu erstreben, namentlich in industriellen Gegenden, die Handelsrichter zum Teil aus Industriellen zu wählen. Darauf wird namentlich dann hinzuwirken sein, wenn bei der Reorganisation der Handelskammern die Ein

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Gleichfalls als Berichterstatter zu diesem sowie zum Antrage des Hamburger Bezirksvereines, betr. die Einsetzung von Industrie- und Gewerbekammern, verliest Hr. Brügmann folgendes:

Der Antrag des Magdeburger Bezirksvereines bezweckt Abhilfe der Uebelstände, die sich daraus ergeben, dass die Richter den Ausführungen der Parteien bezw. deren Gutachter bei Streitigkeiten technischer Natur nicht in dem Mafse folgen können, wie es zur Gewinnung eines objectiven Urteils zuweilen wünschenswert sein würde.

Es ist das vom Richterstand auch nicht zu verlangen, da zur Beurteilung technischer Rechtsfragen nicht nur eine umfassende technische Allgemeinbildung theoretischer Natur, sondern auch nicht unbedeutende praktische Kenntnisse des Zweiges der Technik, in welche der betreffende Fall einschlägt, erforderlich sind.

Nach dem Gesetze sind die Gutachter berufen, dem Richter zur Gewinnung eines objectiven Urteils behilflich zu sein, und würde das auch zu ermöglichen sein, wenn ein technisches Gutachten sich stets auf theoretischen Grundlagen aufbauen liefse. Da dies aber nur in Ausnahmefällen möglich ist und der Wert eines Gutachtens fast immer unmittelbar von den praktischen Erfahrungen des betreffenden Gutachters abhängig ist, deren Wert ohne Fachkenntnisse sich nicht feststellen lässt, so ist ersichtlich, dass bei Aburteilung technischer Streitigkeiten für die Richter grofse Schwierigkeiten vorliegen, da sich ohne Fachkenntnisse kaum ein Urteil über die Zuständigkeit der Gutachter für den betreffenden Streitfall gewinnen lässt. Nur Streitfälle vermögensrechtlicher Natur werden durch die Schiedsgerichte erledigt. Patentstreitigkeiten, Rechtsfälle, die aus dem Verhältnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, Eigentumsbeschädigungen durch technische Betriebe usw. werden stets den ordentlichen Gerichten zufallen.

Der Magdedurger Verein wünscht nun, derartige Rechtsfälle möglichst durch Schiedsgerichte entschieden zu sehen, und will, dass vom Haupt- bezw. von dem Bezirksvereine Schiedsgerichte eingesetzt werden.

Wie Hr. Ottermann auseinandergesetzt hat, werden die Schiedsrichter naturgemäfs aus den Beamtenkreisen der Parteien von diesen entnommen werden. Keinenfalls erscheint es richtig, zu Schiedsrichtern geeignete Personen ohne Kenntnisse des betreffenden Rechtsfalles von vornherein vom Verein aus zu bezeichnen, da in jedem Falle die Schiedsrichter

1) nach der technischen Natur des Falles selbst,
2) nach ihren Beziehungen zu den Parteien

zu wählen sind bezw. von diesen anerkannt werden müssen. Ausserdem werden die Schiedsgerichte immer nur in erster Instanz entscheiden können, der Schwerpunkt ihrer Thätigkeit wird daher im Anbahnen von Vergleichen zu suchen sein.

Gestützt auf obige Auseinandersetzung möge der Westfälische Bezirksverein zum Antrage des Magdeburger Bezirksvereines erklären:

>> dass die Einrichtung von Schiedsgerichten seitens des Vereines nicht zweckmäfsig erscheint.<< Zum Antrage des Hamburger Bezirksvereines ist folgendes anzuführen:

Es muss zunächst festgehalten werden, dass auch die den Handelsgerichten gleichartig gedachten Gewerbegerichte nur in erster Instanz entscheiden können. Ferner würden diese Gerichte hauptsächlich Streitigkeiten vermögensrechtlicher Natur zu erledigen haben. Hierzu würden die Handelsgerichte ausreichend sein, wenn einzelne Laienrichter aus den technischen Kreisen entnommen würden, und kann es nicht zweifelhaft sein, dass dies schon bei den heutigen Einrichtungen möglich ist, da in den Handelskammern der Industriegegenden die Industriellen genügend vertreten sind.

Bei etwa stattfindender Einrichtung der Gewerbekammern würde es natürlich wünschenswert sein, diesen Kammern das Vorschlagsrecht für einen Teil der Handelsrichter zuzuweisen.«

!

In der darauf folgenden Verhandlung wünscht Hr. Pelzer, dass der Verein für Einrichtung der Gewerbegerichte bezw. der Gewerbekammern eintreten möge.

Hr. Peters ist der Ansicht, dass bei Rechtsstreitigkeiten die vermögensrechtliche Seite den Ausschlag gebe, und dieses sei nichts eigentlich technisches. Für die Handelsgerichte seien durch die ziemlich beständigen Usancen im Verkehr sowie durch das Handelsgesetz Unterlagen geschaffen, welche für Gewerbegerichte fehlten. Patentstreitigkeiten kämen vor den dazu berufenen Gerichtshof.

Hr. Brügmann macht darauf aufmerksam, dass die Einrichtung von Gewerbekammern noch erst getroffen werden solle. Dem Handwerke würde in diesen Kammern jedenfalls eine starke Vertretung zugestanden werden, und ehe die Zusammensetzung der Gewerbekammern bekannt sei, könne kaum vom Verein für Schaffung von Gewerbegerichten eingetreten werden. Derselbe ist überhaupt der Ansicht, dass innerhalb der vorhandenen Einrichtungen und Gesetze eine bessere Vertretung der Interessen der Technik möglich wäre, wenn die Techniker dieselben besser aus

nutzten.

Die von Hrn. Brügmann vorgeschlagenen Erklärungen werden hierauf angenommen.

Zur Frage der Berechtigung der Realgymnasien erstattet Hr. Brügmann folgenden Bericht:

»M. H.! Ein oft erwähnter Ausspruch eines alten Collegen besagt, dass es dreierlei Sorten Menschen giebt: 1) solche, welche es wissen,

2) solche, welche es können,

3) solche, welche es wissen und können.

Sie werden mir zugeben, dass für unseren Stand die letzte Sorte die beste ist.

Jahrhunderte sind verflossen, ehe es in den Wissenschaften, die unserem Fache zugrunde liegen, in den Naturwissenschaften und der Mathematik, Leute gab, die »es wussten<; seit einem halben Jahrhundert erst haben wir Leute, die, den heutigen Begriffen entsprechend, »es können«, und die Zukunft wird denen gehören, die »es wissen und können«.

Es sind ungemein grofse Anforderungen, welche die heutige Zeit an unser Fach stellt. Es genügt nicht mehr, aus

deutscher Ingenieure.

schliesslich Techniker zu sein; tüchtige Kenntnisse des Handels, des Verwaltungswesens, der Gesetzgebung usw. sind unerlässlich. Nur auf breiter Grundlage lässt sich dies ermöglichen, und diese ist nur auf einer sogenannten höheren Schule zu erlangen.

Wir Techniker sollen aber nicht nur »es wissen«, wir sollen auch »es können«.

Bei den raschen Fortschritten der Technik wachsen auch hier die Ansprüche fortwährend. Dem gegenüber scheint es angezeigt, den Bildungsgang junger Techniker so einzurichten, dass dieselben ohne zu viel »verlorene Steigung« zu ihrer Ausbildung gelangen. Es wird demnach unter den höheren Schulen die zu wählen sein, welche bei tüchtiger allgemeiner Ausbildung möglichst auf die spätere Fachbildung Rücksicht nimmt, und da geben die Studien der Mathematik, der Naturwissenschaften, der neueren Sprachen und das Zeichnen für uns den Ausschlag für das Realgymnasium.

Einen Beweis für die Richtigkeit dieses Schlusses lieferte in der Realschulmännerversammlung zu Hannover Hr. Professor H. Fischer, indem er mitteilte, dass nach einer von ihm aufgestellten Statistik die Resultate der Staatsprüfungen von 1867 bis 1876 ergeben hätten, dass Gymnasialschulabiturienten 42 pCt. normale Leistungen, 35 pCt. unternormale, die Realschulabiturienten dagegen 56 pCt. normale and 18 pCt. unternormale Leistungen gehabt hätten.<«<

Hierauf werden die Verhandlungen des Braunschweiger Bezirksvereines und nach kurzer Verhandlung der von diesem beschlossene Ausspruch angenommen; derselbe lautet:

»Das Realgymnasium gewährt eine ungleich bessere Vorbereitung für das Studium der technischen Wissenschaften als das Gymnasium; es ist daher die Fortentwickelung der Technik mit dem Gedeihen des Realgymnasiums innig verknüpft.

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wird die Verpackung mittels der mit Rechtsgewinde versehenen Stopfbüchsenschraube g in Ringnuten der Spindel und des Gehäuses eingepresst. Die Kapselmutter i mit Linksgewinde dient zur Verhinderung des Lösens von g bei Drehung des Hahnes.

Kl. 13. No. 31795. Selbstregelnder Dampfentwickler. L. Lorenz, Berlin. Zur Erwärmung und Verdampfung des Wassers dient ein von heifsem Wasser oder Dampf durchströmtes Schraubenrohr od. dergl., welches im Dampfkessel so untergebracht ist, dass seine aufsen vom Wasser berührte Heizfläche beim Steigen und Fallen des Wasserstandes im Kessel zu- bezw. abnimmt. Letzterer ist durch ein Rohr mit einem höher gelegenen offenen Behälter oder einem Windkessel so verbunden, dass bei zunehmender Dampfspannung ein Teil des Kesselwassers in jenen gedrückt und dadurch der

Durch die Zurücksetzung des Realgymnasiums gegen das Gymnasium bezüglich der Berechtigungen wird jenes aber geschädigt und gehemmt; wir befürworten daher eine bedingungslose Gleichstellung beider Anstalten in jeder Beziehung.<«<

Wasserspiegel gesenkt, also die Heizfläche verkleinert wird, während bei abnehmender Spannung das entgegengesetzte stattfindet.

Kl. 13. No. 31779. Kleindampfkessel. W. Bracklow, Horst (Holstein). Der Kessel besteht aus zwei abgestumpften, in einander gesteckten und oben mittels Flanschen mit einander verschraubten Blechkegeln, welche in einen gemauerten Mantel m eingehängt sind. Das Rauchabzugsrohr ist so tief in den inneren Kegel hineingesenkt, dass die Heizgase auch den letzteren bestreichen

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müssen.

Kl. 35. No. 31787. Neuerungen an Laufkranen für Schlachthallen. F. E. E. Moritz, Leipzig und K. R. Liebig, Reudnitz bei Leipzig. Unter einem Längsgeleise bb Fig. 1, sind viele bei ƒ unterbrochene Quergeleise a angeordnet.

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15. August 1885.

seitwärts gefahren werden, wodurch jede Umhängung der Last vermieden wird.

Kl. 42. No. 31558. Laufgewicht mit beweglicher Schneide. H. Redecker & Nauss, Bielefeld. Das in der Patentschrift in drei verschiedenen Ausführungsformen dargestellte Laufgewicht soll der Abnutzung der Kerben des

Wagebalkens entgegenwirken. Die Schneide s ist im Laufgewichtskörper beweglich gelagert und durch ein Gelenk mit einem umlegbaren Handhebel derart verbunden, dass bei einem behufs Verschiebens des Laufgewichtes ausgeübten Druck auf den Hebel die Schneide aus den Kerben herausgehoben wird. Hierbei stützt sich der Handhebel, der bei nachlassendem Drucke durch eine Schraubenfeder wieder in seine Anfangsstellung zurückgebracht wird, gegen die eine oder andere Schulter h oder h1.

Kl. 42. No. 31880. Kippkasten an automatischen Getreidewagen. M. F. Koch, New-York. Um die Stösse aufzuheben und den Druck auf die Auslöse- usw.-Vorrichtungen zu verringern, ist die Scheidewand des Kippkastens derart ausgebaucht bezw. in den zwei durch die Mitte gelegten Schnittebenen derart geknickt, dass der Schwerpunkt jeder gefüllten Kammer möglichst in die Nähe der Aufhängepunkte verlegt wird.

Kl. 42. No. 31889. Drehbarer Rechenschieber. A. Beyerlen, Stuttgart. Die Teilungen sind auf den Umfangsflächen zweier kreiscylindrischer Räder a und b angeordnet, welche mittels der Handscheibchen a1 und b1 gedreht werden können. Durch die um die Achse c und die beiden LagerDeckelschrauben gewickelten Schraubenfedern kann die Gröfse der Reibungswiderstände so bestimmt werden, dass beim Drehen an b1 nur b, beim Drehen an a1 beide Räder a und

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b sich drehen. Zum Ablesen dient ein über beide Räder sich erstreckender linealartiger Zeiger z. An den sich zugekehrten Rändern der Cylinderflächen sind logarithmische, an den äusseren Rändern, von der gleichen Nulllinie ausgehend, arithmetische Teilungen angebracht, welche sämmtlich in gleichem Sinn aufgetragen sind und je den Radumfang zur Einheit haben. Die verschiedenen ausführbaren Rechenvorrichtungen lassen sich hieraus leicht ableiten.

Kl. 49. No. 31609. Fräsmaschine. A. Freudenberg, Schweidnitz i/Schl. Bei dieser zum gleichzeitigen und genau parallelen Abfräsen der beiden Endflanschen eines Rohres und zum Ausbohren von Cylindern bestimmten Maschine können die beiden Spindelstöcke n durch zwei getrennte Schraubenspindeln x auf dem Maschinenbett verschoben werden. Das Werkstück wird in die beiden genau centrirenden und auf dem Bett ebenfalls verschiebaren Einklemmvorrichtungen p eingespannt. Die mit den Fräsköpfen ƒ ausgerüsteten Hohlspindeln a

werden durch Stirnrädergetriebe s q von der seitlichen Welle o aus mittels der Stufenscheibe c angetrieben und dienen zur Aufnahme der Bohrstange, wenn Cylinder zu bearbeiten sind. Im letzteren Falle wird die mit der Bohrspindel fest verbundene Hohlspindel a nebst ihrer Docke durch den Klinkmechanismus u gegen das Werkstück vorgeschoben, indem die sonst mittels des Handrades z drehbare Mutter der festliegenden Schraubenspindel x festgehalten und letztere durch u bewegt wird.

Kl. 46. No. 31651. Neuerung an Wärmemotoren. J. Hargreaves, Widnes (England). Um bei offenen Heifsluftmaschinen, bei denen zur Kühlung der Luftverdichtungspumpe und zur Erhöhung der Spannung Wasser eingespritzt wird, das im Ueberschuss eingespritzte Wasser durch die Wärme der Abluft zu verdunsten, wird das bei e von der Pumpe kommende Luft- und Wassergemisch durch einen Zickzackkanal g und beil zur Maschine geführt, während die bei m von der Maschine kommende Abluft den Kanal h in entgegengesetzter Richtung durchströmt. Erhöhungen k halten tropfbar flüssiges Wasser bis zum Verdunsten fest.

Kl. 49. No. 31809. Bohrvorrichtung. H. Wiedmann, Nürnberg-Dutzendteich. Der Schneidestahl b ist genau passend durch ein in der Bohrstange a angebrachtes Loch hindurchgeführt und kann sich in letzterem verschieben. Um die Stange a fasst eine gusseiserne Hülse c, durch deren Längsschlitze das Messer b hindurchgeht und welche mittels der Querkeile ƒ und der schrägen Flächen d an c das Messer b während des Arbeitens führt, indem sie sich mit der Stange a gemeinschaftlich nicht verschieben darf, sondern nur an der Drehung der letzteren mit Teil nimmt. Je nach der Form der Flächen d kann das Werkzeug zum Ausbohren konischer und anders geformter Löcher benutzt werden.

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Kl. 50. No. 31805. Walzenstuhl für das Vormahlen von Cement u. dergl. Ch. Morel, Grenoble (Frankreich). Die Mühle besitzt einen senkrechten Mühlstein A, der mit etwa 6m Umfangsgeschwindigkeit umläuft. Die zu zerkleinernden Stoffe werden in den vor der Riffelwalze 6 befindlichen Rumpf ƒ geschüttet, an welchen sich zwei bogenförmige Seitenteile g anschliefsen, die den Stein A umgeben und eine Rinne bilden, in der sich die Stoffe fortschieben. In dieser Rinne befinden sich aufser der Walze b noch die Walzen cclc2, von denen jede folgende etwas näher als die vorhergehende an den Stein

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gestellt ist. Material, welches nach dem Durchgange noch nicht genügend zerkleinert ist, wird noch einmal durch den Rumpf i aufgegeben.

Kl. 50. No. 31806. Federnde und Ketten-Aufhängung der Läuferblöcke an Block- oder Glasur-Mahlgängen. W. Boulton, Burslem (England). Die Erfindung bezieht sich auf einen Mahlgang zum Pulverisiren von harten Gegenständen wie z. B. Kiesel, Stein, Knochen, Glasur usw. den bisher zu diesem Zwecke gebrauchten Mahlgängen leiden die Steine der Pfanne sehr, weil sie das ganze Gewicht der Läufersteine zu tragen haben. Bei dem vorliegenden Mahl

Bei

gang ist der Druck der Läufer auf den Bodenstein dadurch vermindert, dass die Aufhängung federnd gemacht ist, und zwar durch Spiralfedern s und durch Schrauben ƒ zu regelnden Andruck. Um ferner eine mehr ungehinderte Bewegung der Läufersteine beim Heben und Senken zu ermöglichen, berühren

deutscher Ingenieure.

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wodurch diese Fäden während des Spinnens von einem Ueberspringen auf die Nachbarspindeln abgehalten werden sollen. Kl. 86. No. 31571. Schusswächtergabel für mechanische Webstühle. G. Günther, Albungen. Die Zinken b der Schusswächtergabel sind auf der Hülse d zwischen Kautschukringen c oder anderen federnden Zwischenlagen beweglich, so dass sie bei vorkommendem Anstofsen der Schützen nachgeben und dann wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückkehren. Dadurch soll ein Verbiegen

oder Abbrechen der Zinken bei einem Antreffen der Schützen usw. gegen dieselben verhindert werden.

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Litteratur.

Anleitung zur statischen Berechnung von Eisenconstructionen. Von H. Schlösser. Berlin. Jul. Springer. 1885.

Die Anleitung, welche der Leser dieses Werkes erhält, ist eine vielseitige, denn es werden mit zahlreichen unmittelbar in der Praxis anwendbaren Beispielen fast alle die Fälle behandelt, in welchen der Consolträger, der einfache Träger und sogar der continuirliche Träger über 2 Oeffnungen im Hochbau vorkommen kann. Nebensächlich sei darauf aufmerksam gemacht, dass S. 42 eine irrtümliche Ansicht über das Wesen des continuirlichen Trägers ausgesprochen ist. Trotz der Brauchbarkeit des Werkes mit seinen Tabellen und sehr

Sehr geehrte Redaction!

ausführlich behandelten Beispielen möchte doch erwähnt werden, dass der Titel nicht ganz passend gewählt ist; seinem Inhalte nach giebt es: »Anleitung zur statischen Berechnung der einfacheren Eisenconstructionen des Hochbaues.<< Es würde die leichte Anwendbarkeit des Werkchens noch bedeutend erhöht haben, wenn der Verfasser nicht in strenger Durchführung die Aufstellung der einfachen Formeln vermieden hätte, deren Verständnis heute selbst den Baugewerkschülern keine Schwierigkeit mehr bereiten dürfte. Das Buch wird aber trotzdem jedem Architekten eine willkommene Stütze sein und kann zur Anschaffung warm empfohlen werden.

Zuschriften an die Redaction.

Auf Seite 621 der No. 32 Ihrer geschätzten Zeitschrift hat sich ein Druckfehler eingeschlichen, indem die Namensunterschrift zu meinen Bemerkungen betr. den Custodis'schen Vortrag über Schornsteine aus gelochten Formsteinen A. Hänel heifsen sollte, statt Dr. v. Hänel. Habe ich doch garnicht die Ehre Doctor zu

Stapelläufe und Probefahrten.

sein und pflege mich des Wörtchens »von« welches mir nur als Inhaber des Württembergischen Kronenordens amtlich zukommt, bei meiner Unterschrift nicht zu bedienen. Ich bitte, vorstehende Erklärung gefälligst in Ihre nächste Nummer aufnehmen zu wollen. Hochachtungsvoll Stuttgart, den 9. August 1885. A. Hänel.

Vermischtes.

Auf der Werft der Flensburger Schiffsbau-Gesellschaft lief am 5. d. M. der Dampfer »Barawa« glücklich von Stapel, und gleich darauf wurde die Probefahrt mit dem Dampfer »Kilwa« abgehalten.

Beide Schiffe, deren Abmessungen wir kürzlich bei Gelegenheit des Stapellaufes der »Kilwa« 1) mitteilten, sind in jeder Beziehung Schwesterschiffe und von der Hamburger Rhederei - Firma Wm. OSwald & Co. in Auftrag gegeben, deren Mitinhaber Hr. A. Oswald beim Stapellaufe die Taufe vollzog.

Bei der Probefahrt war die »Kilwa« mit Kohlen vollbeladen und erzielte eine Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 9 Knoten in 1 Stunde.

Die Schiffe sind durch Kauf in den Besitz des Sultans Said Bargasch von Zanzibar übergegangen und ist für denselben und dessen Hofstaat ein kleiner Salon und verschiedene Nebenräume mit allen Bequemlichkeiten versehen, höchst elegant und behaglich, nach

1) Z. 1885 S. 519.

Selbstverlag des Vereines.

orientalischem Styl ausgestattet, in der Poop eingerichtet. Die » Kilwa« nimmt zur Zeit noch ihre Provisionen ein, um dann direct nach ihrem Bestimmungsorte Zanzibar abzudampfen. Die »Barawa« wird voraussichtlich binnen Monatsfrist fertiggestellt werden, um der >>Kilwa<< nachzufolgen.

Aus Veranlassung der im August und September d. J. in Berlin zusammentretenden internationalen Telegraphenconferenz und zu Ehren der Delegirten derselben hat der elektrotechnische Verein beschlossen, eine Festsitzung verbunden mit einer Ausstellung wissenschaftlicher Apparate auf elektrischem Gebiete zu veranstalten, welche, für die Dauer eines Tages bemessen, voraussichtlich am 1. September d. J. stattfinden wird.

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Commissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N.

A. W. Schade's Buchdruckerei (L. Schade) in Berlin 8.

Band XXIX.

Sonnabend, den 22. August 1885.

Angelegenheiten des Vereines.

Zum Mitglieder-Verzeichnisse.

Aenderungen.

Berliner Bezirksverein.

Dr. E. Herrmann, Ingenieur, Görlitz, Obermarkt 3.

Breslauer Bezirksverein.

R. Adomeit, Ingenieur u. Lehrer a. d. kgl. Oberrealschule, Breslau. Hamburger Bezirksverein.

P. Henry Empson, Ingenieur und Brandmeister der Feuerwache II, Hamburg, Sandthorquai 25.

Oberschlesischer Bezirksverein.

Paul Meufs, Bergassessor bei der königl. Berginspection, Zabrze. Sächsischer Bezirksverein.

Ernst Schön, i/F. C. G. Schön, Sielce bei Sosnovice, Russ. Polen. Keinem Bezirksverein angehörend.

Heinr. Bracker, Ingenieur bei Felten & Guilleaume, Köln a/Rh.
H. E. Freund, Ingenieur, Altona.

Julius Haarer, Ingenieur bei Gebr. Howaldt, Kiel.
Fritz v. Hertling, Ingenieur, Berlin W., Steinmetzstr. 17.
J. Hofmann, Reg.-Baumeister, Berlin S.W., Gneisenaustr. 16.

No. 34.

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XXVI. Hauptversammlung in Stettin.

Es wird denjenigen unserer Mitglieder, welche an der vom 16. bis 19. August zu Stettin abgehaltenen Hauptversammlung des Vereines teilzunehmen verhindert waren, wie in früheren Jahren willkommen sein, schon heute einen kleinen vorläufigen Bericht zu erhalten, der sich freilich auf die beiden ersten Tage der Versammlung beschränken muss, da die vorliegende Nummer der Vereinszeitschrift schon Mittwoch den 19. August zum Druck gelangt.

Am Sonntag den 16. August fand von abends 7 Uhr an ein zwangloses Zusammensein der Vereinsgenossen im Verbindungssaale des Concert- und Vereinshauses statt, bei welcher Gelegenheit Hr. Holberg als Vorsitzender des Pommerschen Bezirksvereines die erschienenen Gäste herzlich willkommen hiefs. Dankend erwiderte der Vereinsvorsitzende Hr. E. Becker, indem er zugleich daran erinnerte, dass der Verein deutscher Ingenieure schon einmal die Gastfreundschaft Stettins kennen und schätzen gelernt habe, als hier vor 16 Jahren die X. Hauptversammlung getagt. Er widmete sein Glas der Stadt Stettin und dem Wohlergehen des Pommerschen Bezirksvereines.

Die erste Gesammtsitzung wurde am 17. August morgens 91/4 Uhr im grofsen Saale des Concert- und Vereinshauses eröffnet. Die Spitzen der Behörden wohnten dieser Sitzung mit bei und zwar als Vertreter der Staatsregierung der Herr Oberpräsident der Provinz Pommern, Graf v. Behr-Negendank, als Vertreter der Stadt Stettin Hr. Oberbürgermeister Haken und als Vertreter der Kaufmannschaft der Obervorsteher derselben Hr. Commerzienrat Haker. Nachdem der Vereinsvorsitzende die 26. Hauptversammlung des Vereines für eröffnet erklärt hat, begrüfst Graf v. Behr-Negen dank dieselbe im Namen der Staatsregierung und der Provinz Pommern. Letztere sei keine industriereiche zu nennen, aber dennoch habe sie namentlich in Stettin hervorragende Stätten der Arbeit. Würden doch in einem Werke derselben jene stattlichen Dampfer erbaut, welche die ostasiatischen und australischen Küsten mit dem deutschen Vaterlande zu verbinden bestimmt seien. Pommern heifse die deutschen Ingenieure herzlich willkommen und hege den Wunsch, dass die Verhandlungen der 26. Hauptversammlung wesentlich mit dazu beitragen möchten, ein befruchtender Quell auch für die Pommersche Industrie zu werden. Seien Sie, so schliefst der Redner, noch einmal herzlich willkommen im Namen aller treuen Pommern und nehmen Sie freundliche Eindrücke aus dieser Stadt und Provinz mit nach Hause. (Lebhaftes Bravo!) Hr. Oberbürgermeister Haken begrüfst die Versammlung im Namen der Stadt, welche grofse Werke der Kunst und Natur nicht zu bieten habe, wohl aber eine freundliche Gastlichkeit und interessante Stätten der Arbeit. Die Ingenieure möchten die letzteren besuchen und dann vor allem auch die Herzen durch die Sonne des Frohsinns im kalten

Norden erwärmen lassen. (Allseitiger Beifall!) Hr. Commerzienrat Haker ruft der Versammlung ein Willkommen im Namen der Stettiner Kaufmannschaft zu, die wohl die Industrie zu würdigen verstehe. Seien doch Industrie und Handel Geschwister; der Handel der Pfadfinder für die Industrie, die Industrie die Förderin des Handels. Stettin sei eine rechte Stätte der Arbeit, und wenn Arbeit adle, dann sei Stettin eine rechte Adelsstadt. Seien Sie in dieser Adelsstadt herzlich willkommen! (Bravo!) Der Vorsitzende dankt in längerer Rede, hebt die fürsorgliche Thätigkeit der Staatsregierung für die Industrie auf dem Gebiete der modernen Gesetzgebung hervor und weist vor allem darauf hin, wie es ihr zu danken, dass die technischen Hochschulen den alten Facultäten gleichgestellt worden seien und dass technisches Wissen und Können nun auch im Lande nicht niedriger geschätzt werde als ein Doktorhut. Redner warnt aber vor allem, die technischen Hochschulen nur als Vorbereitungsanstalten für das Staatsexamen anzusehen, das Brot und Pensionsberechtigung gewähre; er weist darauf hin, wie notwendig das ideale Streben auf den Gebieten des realen Wissens bleibe und wie wichtiges zu leisten für das Wohl der Menschheit stets die Hauptaufgabe des deutschen Ingenieurs bleiben müsse. (Langanhaltender Beifall.) Der Staatsregierung, der Stadt Stettin und ihren Vertretern spricht er den herzlichsten Dank im Namen des Vereines aus. Die von dem Vertreter der Kaufmannschaft dargelegte Wichtigkeit des Zusammengehens von Handel und Industrie werde auch von den deutschen Ingenieuren vollauf gewürdigt und er wünsche, dass dieses Bündnis von Tag zu Tag ein festeres werden möge. (Beifall.) Nachdem darauf seitens des Hrn. Th. Peters der Geschäftsbericht erstattet war, sprach Hr. Dr. Delbrück »über die deutsche Cementindustrie« und Hr. Schiffbaudirector Haack >> über die Entwicklung des deutschen Eisen- und Stahlschiffbaues.<<

Das Festmahl verlief in glänzender Weise. Der Abend brachte eine Festvorstellung von Millöcker's »Feldprediger< im Bellevue-Theater.

Die II. Gesammtsitzung am 18. August sprach die Entlastung für die Rechnung von 1884 aus, genehmigte die Rechnungsvorlage für 1886, wählte Hrn. Gaertner-Magdeburg zum ersten, Hrn. Prof. Bach-Stuttgart zum zweiten Vorsitzenden und Coblenz als Ort der 27. Hauptversammlung; dieselbe soll der Zeit nach so gelegt werden, dass sie nicht mit dem 1886 zu Düsseldorf abzuhaltenden III. Bergmannstage zusammenfällt. Dann trat man'in die Beratung der Anträge der Bezirksvereine ein, bezüglich deren Erledigung wir auf den später folgenden Bericht verweisen. Die II. Sitzung wird 1112 Uhr geschlossen; am Nachmittage beginnen die technischen Ausflüge.

um

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