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ihrer Erledigung besonderer Untersuchungen. Der Hauptzweck der Sorby'schen Arbeit ist, zu zeigen, dass die verschiedenen Sorten von Eisen und Stahl meistens aus einer Mischung von 2, 3, 4 und zuweilen 5 verschiedenen Stoffmassen bestehen, welche durch das Mikroskop mit Sicherheit unterschieden werden können.

Eisen und Stahl sind daher nach Sorby's Ansicht nicht zu vergleichen mit einem Minerale von gleichmässigem Bruche, sondern vielmehr mit einem zusammengesetzten Gesteine, wie etwa Porphyr. Die mikroskopische Untersuchung von zweckmässig vorgerichteten Flächen ist demnach sehr wohl geeignet, über die Ursachen der verschiedenen Eigenschaften Aufklärung zu geben, und es bleibt auf diesem Felde noch vieles zu lernen. In dem vorliegenden konnte wenig mehr gethan als angegeben werden, wie derartige Untersuchungen auszuführen sind, und einige der meist hervortretenden Gefüge zu beschreiben.

Die benutzten Probestücke wurden vor etwa 20 Jahren zugerichtet, die hauptsächlichsten Schlüsse, welche die Untersuchungen damals ergaben, wurden beschrieben, und die mikroskopischen Photographien, welche von den zugerichteten Flächen entnommen waren, wurden auf der Versammlung der >> British Association« im Jahre 1864 in Bath ausgestellt.

Der Berichterstatter hat zu bemerken, dass weder durch diesen Vertrag noch durch den des Hrn. Wedding1) eine eingehende Besprechung auf der Versammlung erzielt wurde; in beiden Fällen wurde über das System der Kristallisation von Eisen und Stahl, wie solche unter gewissen Umständen der Erstarrung vor sich geht, mutmasslich gesprochen und in ersterem der Mangel eines Vergleiches mit den Analysen der beschriebenen Proben betont. Es geht hieraus hervor, dass man der Mikroskopie noch keinen grofsen praktischen Wert für die Bestimmung der Qualität von Eisen und Stahl beilegt, und ist dieses erklärlich, so lange man sich darauf beschränkt, die Ergebnisse der Untersuchungen in selbständiger Form zusammenzustellen oder auf Grund derselben allein Erklärungen für die Eigenschaften der verschiedenen Sorten zu suchen, wie solches Sorby gethan hat. In Wedding's Vortrag ist bereits das Bestreben hervorgehoben, den Zusammenhang der durch das Mikroskop erkennbaren Erscheinungen mit der chemischen Zusammensetzung nachzuweisen, und wird ohne Zweifel die weitere Entwickelung der Mikroskopie auch zu einem Vergleich ihrer Ergebnisse mit denjenigen der übrigen in Gebrauch befindlichen Untersuchungsmethoden, namentlich der Festigkeitsproben, führen.

Die letzteren haben bis jetzt für die Praxis am meisten Geltung erlangt; sie geben jedenfalls sichrere Anhaltspunkte zur Beurteilung der Eigenschaften des Materiales als die Analyse; indessen treten doch noch mancherlei Erscheinungen, namentlich bei dem durch das Flussverfahren erzeugten Eisen und Stahl, auf, welche ihre Erklärung weder durch die Festigkeitsproben, noch durch die Analyse, noch durch einen Vergleich beider finden, und würde es jedenfalls ein hohes Verdienst für die Mikroskopie sein, wenn es gelingen würde, dieselbe mit Sicherheit als das verbindende Glied hinzustellen.

Es ist bekannt, dass oft verschiedene Sorten von Eisen und Stahl trotz gleicher chemischer Zusammensetzung ein ganz abweichendes Verhalten in den Festigkeitseigenschaften zeigen; wir erklären dies durch die Verschiedenheit der Herstellungsweisen, ohne dass indessen bis jetzt der sichere Nachweis für das Vorhandensein der verschiedenen physikalischen Eigenschaften geführt wäre, deren Einfluss die Abweichungen · zuzuschreiben wären.

Betrachten wir z. B. die zwei hauptsächlichsten Verfahren zur Herstellung von schmiedbarem Eisen und Stahl, das Schweifs- und das Flussverfahren. Zu ersterem gehören die Frischverfahren, z. B. das Puddeln, denn das im Puddelofen infolge der mehr oder weniger vorgeschrittenen Reinigung von Kohlenstoff usw. entstehende Schmiedeisen kann der vorhandenen zu niedrigen Temperatur wegen nicht schmelzen; die Vereinigung der einzelnen Teilchen zu gröfseren Massen geschieht also durch Schweifsen.

Zum zweiten gehören die Schmelzverfahren, die entweder durch Mischen von Frischproducten im Tiegel und auf dem

1) Z. 1885 S. 572.

.

deutscher Ingenieure.

Herde oder durch Umwandlung von Roheisen zu Flusseisen in der Birne ausgeführt werden.

Es ist in allen Fällen eine mehr oder weniger vollkommene Durchführung der einzelnen Verfahren denkbar, wobei die Zeitdauer und die Temperatur die Hauptrolle spielen, und wodurch das Vorhandensein von Bestandteilen von verschiedener, durch den Grad der Reinigung bedingter chemischer Zusammensetzung in einem und demselben Stücke erklärbar wird. Das Verhältnis dieser verschiedenen Körper zu einander giebt jedenfalls einen Mafsstab für den Grad der Vollkommenheit der Ausführung des Verfahrens, ohne dass hierdurch ausgesprochen wäre, dass dadurch auch unmittelbar Schlüsse auf die gute Beschaffenheit gezogen werden könnten. Bekanntlich besitzt z. B. das Schweifseisen verschiedene Eigenschaften, welche dem Flusseisen zu erteilen bis jetzt entweder garnicht oder nur in geringem Masse gelungen ist und den Ersatz des ersteren durch das letztere zu verschiedenen Zwecken ganz verhindert, trotzdem bezüglich der Erzielung von Gleichförmigkeit im Gefüge das Flussverfahren dem Schweifsverfahren überlegen ist.

Nehmen wir z. B. die Zähigkeit, so muss dieselbe allen durch Fluss entstandenen Körpern abgesprochen werden, wenn sie so verstanden wird, dass ein in dem Querschnitte eines Stückes entstandener teilweiser Riss oder Sprung nicht jedenfalls die weitere Trennung der benachbarten Teile bei fernerer Anstrengung bedingt. Besteht dagegen ein Körper aus verschiedenen unabhängig neben einander angeordneten Teilen, wie das Schweißseisen, so kann ein Teil eines Querschnittes sich trennen, während der übrige für fernere Inanspruchnahme seine volle Festigkeit behält. Hierauf beruht die gröfsere Zuverlässigkeit des Schweifseisens gegenüber dem Flusseisen in allen Fällen, wo die Haltbarkeit von einzelnen Querschnitten abhängig ist, z. B. bei Ketten; wo dagegen eine gröfsere Zahl kleiner Querschnitte in Betracht kommt, z. B. bei Drahtseilen, ist das Flussmaterial seiner gröfseren absoluten Festigkeit wegen bevorzugt.

Im Zusammenhange hiermit lässt sich die Bildung der »Sehne« anführen, weil das dieselbe besitzende Schweisseisen das höchste Mass von Zähigkeit hat. Es ist bis jetzt nicht gelungen, dieses Gebilde in derselben vollkommenen Weise auch im Flusseisen zu erzeugen, und wenn es richtig wäre, dass hierzu eine Umhüllung der einzelnen Fäden mit Schlacke unbedingt erforderlich ist, so müsste überhaupt darauf verzichtet werden, dies jemals zu erreichen, denn eine gleichförmige Vermischung zweier im specifischen Gewichte so verschiedener Körper ist im wirklich flüssigen Zustande nicht möglich, wenigstens nicht auf die Dauer, wenn denselben Zeit und Gelegenheit zur Trennung geboten wird. Das Vorhandensein von Schlacke im Innern des erstarrten Materiales liefert nur den Beweis der Gegenwart von Körpern während des Ueberganges vom flüssigen zum festen Zustande, welche das Ausscheiden verhindert haben; diese haben sich dann aber nicht in flüssigem, sondern in breiartigem Zustande befunden, wie selbiger im Puddelofen vorhanden ist, und je grösser die Verschiedenheit der einzelnen Körper im Flüssigkeitsgrade war, desto gröfser der Gehalt an Schlacke. Dieser kann daher wohl einen Mafsstab für die Gleichförmigkeit des Erzeugnisses geben, ohne dass ein zwingender Grund vorläge, demselben einen unmittelbaren Einfluss auf die Bildung des Gefüges zuzuschreiben, während dieses von denjenigen Körpern gilt, welche geeignet waren, die Schlacke zurückzuhalten.

Diese Betrachtungen führen uns zu einer anderen Eigenschaft, in welcher das Schweifseisen dem Flusseisen überlegen ist, nämlich derjenigen der Schweifsbarkeit. Wenn die Umhüllung der Körner oder Sehnen desselben mit Schlacke einen so unmittelbaren Einfluss auf dieselbe hätte, wie Wedding annimmt. SO müsste bei Schweifseisen der Unterschied in der Festigkeit quer und parallel zur Streckrichtung viel gröfser sein, als thatsächlich der Fall ist, weil der fremde Körper, die Schlacke, das Bindeglied bildet, und Flusseisen müsste eben ganz unschweifsbar sein, was doch auch nicht zutrifft. Es erscheint doch wahrscheinlicher, dass metallische Körper den Kitt bilden, und dass das Schweifsen um so leichter ist, je mehr solche vorhanden sind.

Die Gegenwart der Schlacke beweist, wie gesagt, noch nicht die Notwendigkeit derselben zur Herbeiführung oben

15. August 1885.

genannter Eigenschaften, und wenn z. B. in den Besprechungen über die sogenannte Kleinbessemerei 1), welche in letzterer Zeit sehr lebhaft geführt werden, behauptet wird, man erziele die Mischung von Schlacke und Eisen durch das directe Ausgiefsen über dem Schnabel der Birne in die Coquille, so kann dies doch nur auf einer Täuschung beruhen, denn dabei kann die innige Vermengung offenbar nicht entstehen. Enthält das Material Schlacke, so ist dies vielmehr nur ein Beweis, dass das Verfahren bezüglich der Unvollkommenheit in Frischung und Schmelzung sich dem Puddeln nähert, und darin liegt eine gewisse Aussicht auf Erfolg, die übrigens, nebenbei bemerkt, der Grofsbessemerei auch nicht unbedingt abgeschnitten ist.

Zieht man zu diesem Verhalten die chemische Zusammensetzung in Betracht, so ergiebt sich aus obiger Auffassung auch dafür eine Erklärung, dass der Einfluss der fremden Körper auf die Eigenschaften von Eisen und Stahl um so gröfser ist, je mehr das Erzeugungsverfahren zur Erzielung von Gleichförmigkeit im Gefüge geeignet ist. Bekanntlich verträgt z. B. Schweifseisen und Stahl eine gröfsere Menge von Kohlenstoff als Flusseisen und Stahl zur Erreichung gleicher Härte, und erheblich mehr Phosphor, bevor ersteres die Sprödigkeit erlangt, die bei letzterem schon infolge sehr geringen Gehaltes eintritt.

In gleicher Weise sind auch bei den verschiedenen Sorten von Flusseisen Abstufungen vorhanden; so würde z. B. Tiegelstahl mit 0,1 pCt. P wegen der Sprödigkeit unbrauchbar sein, während Herdstahl dabei noch zu manchen Zwecken verwendbar ist und Bessemerstahl unter Umständen noch mehr verträgt. Wenn nun nach den Berichten von Hunt (Vortrag vor dem Institute of Mining Engineers, New-York, Febr. 1885) das durch das Kleinbessemerverfahren nach Clapp und Griffiths dargestellte Flusseisen selbst bei 0,5 pCt. P noch vorzügliche Eigenschaften bezüglich der Festigkeit und Dehnbarkeit besitzt, so ist dies jedenfalls leichter erklärbar durch die Theorie der unvollkommenen Reinigung und Gleichförmigkeit als durch die der Schlackenumhüllung.

Schliefslich sei hier noch auf eine physikalische Eigenschaft aufmerksam gemacht, von der noch nicht nachgewiesen ist, dass eine Annäherung an das Schweifseisen beim Flusseisen erreicht worden ist, auch nicht bei den Erzeugnissen der Kleinbessemerei; das ist die vielfach beobachtete Spannung im Material, welche den plötzlichen Bruch ganzer Stücke nach stattgehabter Verarbeitung im warmen Zustande und nach erfolgter Abkühlung herbeiführt oder bei verhältnismässig geringer äufserer Veranlassung begünstigt. Das Schweifseisen besitzt diese nachteilige Eigenschaft nicht oder nur in höchst geringem Mafse, weil bei ungleichen Streckungen, wie solche das Schmieden und Walzen verursacht, Spannungen unter den nebeneinanderliegenden Teilen nicht dauernd entstehen können, indem diese infolge der unvollkommenen Verbindung durch die vorhandenen Kittmassen sich selbständig verändern, während die Flusseisenteile bei möglichst unmittelbarer Verbindung eine um so gröfsere Abhängigkeit von einander besitzen, je weniger Kittmasse vorhanden ist.

So lange, wie gesagt, nicht auch diese Eigenschaft des Schweifseisens im Flusseisen erzielt ist, kann eine vollkommene Verdrängung des ersteren durch das letztere nicht erreicht werden, sondern sein Vorzug für verschiedene Verwendungszwecke, z. B. zu Ketten, Brückenbaumaterial, Dampfkesseln u. a. bleibt bestehen. R. M. Daelen.

Präcisions-Ziegelschneidetisch.

(D. R.-P. No. 33011.)

Von C. Schlickeysen in Berlin.

Das Abschneiden der Ziegel an Ziegelpressen geschieht auf verschiedene Weisen, von denen zwei eine grössere Verbreitung gefunden haben; die einfachere, aber auch unvollkommnere, besteht darin, ein etwa 1m langes Stück vom ununterbrochen vorgehenden Strange der Ziegelmasse zu trennen, rasch vorzuschieben und dann mittels eines Drahtgitters in eine entsprechende Zahl einzelner Ziegel quer zu durch

1) Z. 1885 S. 585.

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Auf dem feststehenden Untersatz A mit kleiner Rollbahn A1, unmittelbar vor der Pressform, steht ein Wagen C mit Schneidebügel D und Klappe J; B ist der Thonstrang, B1 sind die abgeschnittenen Ziegel. Die Schneideverrichtung beginnt damit, dass der Arbeiter den Wagen, woran der Schneidebügel sitzt, mit einiger Kraftanstrengung gegen den Tisch A1 drückt, während der darüber vorgehende Strang B ihn durch seine Reibung an den Rollen, worauf er vorläuft, mitnehmen möchte. Ist nun das vordere Ende desselben bis zu der dann aufrecht stehenden Klappe J gelangt, so lässt er den Wagen frei, so dass dieser mit jenem zusammen vorgeht, und während dessen werden durch Niederschlagen des Bügels D 2 oder 3 Ziegel vom vorderen Ende rechtwinklig abgeschnitten. Wenn das geschehen ist, so zieht der Arbeiter den Wagen mit den abgeschnittenen Ziegeln rascher vor, als der Strang läuft, um mit der Hand zwischengreifen und die abgeschnittenen Ziegel abheben zu können; die Klappe am Kopfende ist inzwischen, um auch die vordere Ziegelfläche frei zum Abheben zu machen, durch die Bewegung des Wagens oder Bügels selbstthätig umgelegt worden, in welchem Zustande die Abbildung das Gerät zeigt; sie klappt während des nach dem Abheben der Zügel erfolgenden Wiederhochhebens des Bügels oder Zurückdrückens des Wagens auch selbstthätig wieder hoch.

Diese Einrichtung ist nun seit über 20 Jahren ohne wesentliche Verbesserungen in jährlich steigender Zahl über die Erde verbreitet worden; sie ermöglicht für Massenerzeugung eine allenfalls noch gut durchführbare Leistungsfähigkeit von 900 Schnitt in 1 Stunde, also je einen Schnitt (von meistens 2, mitunter auch 3 Ziegeln) in 4 Sekunden; die Anforderungen, die hierbei an den Arbeiter am Schneidewagen gestellt werden, sind also folgende:

1) Zurückhalten des Wagens am festen Tisch während
des Vorgehens des Stranges über denselben vor dem
Schnitt;

2) Loslassen des Wagens, sobald der Strang gegen die
Klappe an dessen vorderem Ende stöfst; alsdann
3) Abschneiden der Ziegel durch Niederlegen des
Schneidebügels D; darauf

4) das Vorziehen des Wagens, rascher, als der Strang darauf vorläuft; das dann folgende Abheben der Ziegel verrichtet ein anderer Arbeiter; und endlich 5) das Zurückstofsen des Wagens unter dem in entgegengesetzter Richtung auf ihm vorgehenden Strange. Die beschwerlichsten dieser die Kraft des Arbeiters nicht unerheblich in Anspruch nehmenden Hantirungen sind das Festhalten, Vorziehen und Zurückstofsen des Wagens, welche Kraftäufserungen gleichzeitig ein gut Teil der zur

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deutscher Ingenieure.

Schonung der Unterfläche des Stranges und gleichzeitigen Kraftersparnis die Rollen des Wagens vor den Schneidedrähten während des Vor- und Rückgehens desselben diese für jene und den Strang zwecklose hin- und hergehende Bewegung nicht mit den anderen, die abgeschnittenen Ziegel tragenden Rollen mitzumachen brauchen, was beides durch den nachfolgend beschriebenen Apparat erreicht wird.

Fig. 2 zeigt denselben in dem Augenblick, wenn der Strang die Klappe J erreicht hat und die Schnittbewegung beginnen soll, Fig. 3 und 4 nach vollendetem Schnitt und Vorziehen, wenn die Ziegel eben abgehoben werden sollen.

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A ist der feststehende Untersatz, A1 die daran befestigte, unmittelbar vor der Pressform liegende kleine Rollbahn, B der Ziegelstrang, B1 die abgeschnittenen Ziegel, C der Wagen mit dem Schneidebügel D, den Schneidedrähten D1, D2, D3 und dem Arm E; dieser Wagen ruht auf den Rädern C1, deren Achsen in den Wangen von A lagern. F ist ein Rahmen mit einer Rollbahn, auf den Rädern F2 ruhend, die in den Wangen des Wagens Cihr Achsenlager haben; er ist durch eine Kette oder einen Stift F mit der festen Rollbahn A1 so verbunden, dass er die Bewegung des Wagens C, der ihn trägt, nur so weit mitmachen kann, als F1 es zulässt. G ist eine schräge Rutsche am festen Tisch, H eine sich daran schliefsende kleine Nase. J ist eine Klappe, die ihren Drehpunkt in Ji am Wagen C und ihre Führung in dem Gleitschlitz K an A mittels der Stütze J2 hat.

2

Wenn nun der Schneidebügel D vor dem Schnitt aufgeklappt ist, wie in Fig. 2 und punktirt in Fig. 4 zu sehen ist, so dass der Arm E desselben also gegen den untersten Teil der schrägen Rutsche G lehnt und letztere dadurch dem Bügel D seinen Stützpunkt giebt, so wird der Wagen C durch auch zugleich gehindert, mit dem Strange vorzugehen, bis letzterer gegen letzterer gegen die Klappe J stöfst und durch den so vermehrten Druck der Bügel D sich zu neigen beginnt. Nun schlägt der Arbeiter denselben nieder, und entfernt dadurch den Arm E von der Rutsche G, so dass der Wagen seine freie Beweglichkeit erlangt und mit dem Strange vorgeht. Ist der Schnitt vollzogen, so ist der Rahmen F mit seiner Rollbahn am Ende seiner Bewegung angelangt, indem der Knopf am Stift F ihn nicht weiter vorlässt. Dann zieht er den Wagen C weiter vor, wodurch die Klappe J voreilend sich umlegt, so dass die Ziegel abgenommen werden können. Da hierdurch zugleich der Arm E an das oberste Ende der Schräge G angelangt ist und daran lehnt, so kann der Wagen nicht weiter vorgehen und der Bügel D nur hochgehoben werden, wenn der Arm E, an der Schräge G herabgleitend, den Wagen dadurch zugleich in die Ursprungsstellung zurückschiebt. Den letzten kleinen Teil dieser Rückwärtsbewegung macht der Rahmen Fauch wieder mit.

Hat man 1/4, 24 und 3/4 hohle Verblender oder dünne Platten abzuschneiden, bei denen man jede Möglichkeit eines Stauchens des Stranges durch Anstofs an die Klappe J ver

meiden will, so kann man diese entfernen, muss dann aber einen dritten Draht Dз an ihrer Stelle in den Bügel D einziehen. Ist alsdann der Strang bis zu diesem Drahte vorgegangen, so schlägt man den Bügel D nieder, und schon, indem diese Bewegung des Bügels nur beginnt, stöfst der Arm E gegen die ein wenig überhängende Nase H und erleidet dadurch einen kleinen Stofs nach vorn zur sofortigen Ueberwindung des Beharrungsvermögens des Wagens und Mitgehens desselben mit dem Strange vermöge der Reibung dieses an den Rollen von C und F, bevor noch die Drähte zum Einschnitt kommen. Alles übrige vollzieht sich ohne Klappe J ganz ebenso wie mit derselben, und lernt ein einigermassen aufmerksamer Arbeiter in einigen Stunden bei der geringen Kraftäufserung, welche der Tisch erfordert, so damit hantiren, dass der Draht D3 stets die vordere Schnittfläche des Stranges nur streift, ohne etwas davon abzuschneiden, so dass die Handhabung des Apparates ohne Klappe sich mindestens als ebenso bequem herausstellt wie mit derselben.

Die Arbeitsleistung des Mannes am Schneidetisch alter Art ist den Tag über durch die raschen und vielen Wiederholungen keine geringe und lässt sich leicht feststellen, wenn man, wie in Fig. 1 punktirt angedeutet ist, den Vor- und Rückschub sowie das Zurückhalten des Wagens am festen Tisch durch je eine dünne Schnur mit Gewicht bewirkt, die über eine Rolle am festen Tisch gleitet, und in gleicher Weise auch die Kraft zum Hochheben des Bügels misst.

Bei einem solchen Abschneidewagen alter Art von etwa 60 kg Gewicht und 250mm Länge der Rollbahn zwischen festem Rolltisch A1 und erstem Schneidedraht D1, womit sich derselbe dauerhaft und zweckentsprechend herstellen lässt, ergeben sich dann folgende Kraftmessungen:

1) Zurückdrücken des Wagens nach Abnahme der Ziegel bis zum festen Gestelle 7,0kg auf 0,130m zu heben

2) Festhalten desselben in dieser Stellung bis der Strang an die Klappe stösst: 3,5kg auf 0,05m 3) Vorschub des Wagens nach dem Schnitt zum Abheben der Ziegel 6,5kg auf 0,130m

0,910 mkg

0,175 » 0,845 »

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4) Hochheben des Bügels zum Schnitt, 6,5kg auf 0,48m

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15. August 1885.

Diese Arbeit, in 1 Stunde 900, in 1 Tag 9000 mal, macht in 1 Tag 45450mkg rund 2900 Centner 1 Fufs hoch zu heben. Wenn nun aber, wie meistens ganz unnützer Weise, oft sogar, nur um mehr Gewicht zu erzielen, der Wagen nebst dem Bügel doppelt so schwer gemacht wird, so verdoppeln sich obige Positionen und aus 2900 Ctnr. werden 5800 Ctnr., und wenn, wie gleichfalls oft geschieht, die Rollbahn zwischen feststehendem Tisch und Schneidedrähten auch noch doppelt so lang wird, so verdoppeln die Positionen 1, 2, 3 sich abermals und aus den 5800 Ctnr. werden 7450 Ctnr., die der Arbeiter in 1 Tag 1 Fufs hoch zu heben hat, wovon ihm durch bessere Construction des Tisches 4550 Ctnr. zugunsten saubrerer Schnitte und seiner Arbeitskraft erspart werden könnten, bezw. würde man eine entsprechend schwächere und billigere Arbeitskraft an dieser Stelle haben können. Bei dem oben beschriebenen neuen Tische stellt sich der Kraftbedarf geringer, weil:

1) das Zurückhalten des Tisches C selbstthätig geschieht, 2) die kleine Rollbahn F auf dem Schneidewagen C das Vorziehen und Zurückstofsen des letzteren sehr erleichtert und das Zurückstofsen aufserdem selbstthätig durch Hochheben des Schneidebügels D geschieht,

3) der Schneidebügel D ganz aus Stahl und Schmiedeeisen besteht, wie ja auch die ganze Einrichtung des neuen Wagens überhaupt, und abgesehen von den Neuerungen desselben, auf Gewichtsverminderung führt.

Der Kraftbedarf derselben 4 Leistungen am neuen Tische stellt sich hiernach wie folgt:

1) Aufheben des Bügels und dadurch zugleich

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1,950 × 9000 = 17550kg auf 1m zu heben = rd. 1120 Ctnr. 1 Fufs zu heben gegen 2900 Ctnr. eines ungefähr gleich grassen und starken Tisches alter Construction, bezw. 7450 Ctnr. eines Tisches alter Art und der üblichen schwerfälligen, Gewicht erstrebenden Ausführung.

Die neue Construction ermöglicht sonach mehr und saubrere Schnitte sowie Anstellung einer schwächeren Kraft.

Die oben angeführten Zahlen können je nach der Detailausführung der Tische und Beschaffenheit der Thone mancherlei Aenderungen erleiden, so z. B. können die Posten 1 und 3 am alten Tische sich abermals bedeutend erhöhen, und aus 7450 Fusscentner leicht deren 10000 werden, wenn, wie oft genug geschieht, die Räder des Wagens C nicht als halbrund ausgedrehte Rillen auf einer Kante, sondern flach abgedreht auf einer, natürlich stets mit Thon beschmierten, Fläche laufen und ihre Seitenführung durch Reibung an einer senkrechten Wand erhalten.

Man kommt oft genug auf Ziegeleien, wo der oder die Arbeiter am Schneidetische sich abquälen mit dem Hochheben des schweren Schneidebügels bezw. Hin- und Herfahren des Wagens, so dass durch diese schwere Arbeit die quantitative Leistungsfähigkeit der ganzen Presse wesentlich vermindert wird, oder wo von den saubersten Ziegelsträngen nur mit Mühe wenige saubere Verblender abgeschnitten werden können, weil durch die Schwerfälligkeit des Wagens ein beständiges Stauchen des Stranges oder Aufrollen der unteren Kanten desselben bewirkt wird, und es ist Hauptzweck obiger Berechnung: die Gesichtspunkte klar zu legen, welche beim Construiren und Kaufen von Ziegelschneidetischen zu beachten sind.

Schiffswesen.

Eine neue Erfindung an Rettungsbooten.

Seit Juni ds. Jahres weilt ein Amerikaner, Hr. Norton, früher Capitain in der Kriegsmarine der Vereinigten Staaten, in Hamburg, der eine Erfindung an Schiffs- und Rettungs

booten gemacht hat, die recht geeignet erscheint, in erheblichem Masse auf dem Gebiete des Rettungswesens auf See Anwendung zu finden.

Hr. Norton wandte sich mit der ihm patentirten Erfindung in Hamburg an die Reiherstieg - Schiffswerfte und Maschinenfabrik - A.-G., die bereits ein Boot nach diesem neuen System ausführte. Genannte Werft hat den Bau dieser Boote für Deutschland ausschliefslich, für England, Frankreich, Russland, Schweden und Norwegen vorläufig über

nommen.

Die Vorteile der neuen Erfindung sind folgende:

1) Das Boot ist mit Wasserballastabteilungen versehen, die sich beim Zuwasserlassen des Bootes selbst füllen, beim Herausnehmen sich selbst wieder entleeren.

2) Wenn das Boot beim Absetzen in's Wasser oder durch irgend einen Umstand beschädigt oder durchlöchert werden sollte, so wird es deshalb noch nicht unbrauchbar, weil die Beschädigung einer Abteilung oder eines in dem Boote befindlichen Luftbehälters seine Sicherheit für die Rettung von Menschenleben nicht beeinträchtigt.

3) Es giebt diese neue Erfindung dem Boote eine grössere Stabilität und Seetüchtigkeit unter Segel auf hoher See. 4) Jedes Rettungsboot kann mit dieser Erfindung eingerichtet werden.

Um den praktischen Wert dieser Erfindung zu zeigen, stellte die obige Werft dem Erfinder ein Francis-Patentboot zur Verfügung. Dasselbe war 7,73m lang, 1,83m breit und 1,09m tief. Mit diesem Boote wurden folgende Versuche angestellt:

Ein so nahe wie möglich der Bordwand des Bootes oben auf der Höhe der Sitzplanken aufgelegtes Gewicht von 660kg brachte das Boot zum vollständigen Kentern.

Nachdem diese Belastung entfernt war, wurde die neue Construction angebracht und im Boden des Bootes möglichst gleichmässig verteilt ein Ballast von 3750kg gelegt, als dem Gewichte von 50 Personen entsprechend, der gröfsten Anzahl, welche das Boot überhaupt fassen kann.

Nun wurden ebenfalls 660kg Belastung in der oben angeführten Weise aufgelegt, wobei das Boot noch eine bedeutende Stabilität und grofse Kraft, sich wieder aufzurichten, zeigte.

Hierauf wurden sämmtliche Gewichte entfernt und das Boot vermittels eines Kranes aus dem Wasser gehoben und wieder niedergelassen, um festzustellen, in welcher Zeit die Entleerung und Füllung der Wasserballastbehälter stattfände, wobei sich herausstellte, dass etwa 10 Sekunden für jeden dieser Vorgänge genügten.

Zur Beschreibung der eigentlichen Erfindung übergehend, sind zunächst die erwähnten Wasserballastkasten von Wichtigkeit. In jedem dieser Behälter befindet sich ein eiförmiges Loch von 455mm Länge und 100mm Breite, wodurch sich der aus 10 Abteilungen bestehende und eigenartig construirte Wasserballasttank in dem angegebenen Zeitraume von 10 Sekunden füllt, während ein Teil der in diesen Behältern befindlichen Luft durch ein Röhrensystem entweicht. Sobald das Boot wieder aus dem Wasser entfernt wird, entleeren sich die 10 Abteilungen in der bereits angegebenen Weise, indem durch ein Ventil die Luft wieder eintritt. Der ganze Luftinhalt kann beim Füllen der Abteilungen infolge der eigentümlichen Querschnittsform nicht ganz aus diesen entweichen; es bleiben in jedem Behälter etwa 0,036cbm zurück, welche Luftmenge bei einer gröfseren Belastung des Bootes oder auch bei hoher See zusammengepresst wird und dann elastisch wie ein Puffer wirkt. Hierdurch erhält das Boot eine erhöhte Seetüchtigkeit und wird befähigt, ein bedeutend gröfseres Areal an Segeln führen zu können, wodurch natürlich erheblich an Schnelligkeit gewonnen wird. Es dürfte dieser Umstand deshalb als ein besonders günstiger für Rettungsboote sowohl als für Fahrzeuge im allgemeinen bezeichnet werden.

Um die Sicherheit für die Rettung von Menschenleben bei einer etwaigen Beschädigung des Bootes aufrecht zu erhalten, besitzt das Boot im Inneren eine wasserdichte Beplankung. Zwischen dieser und der Aufsenhaut liegen unten angebracht auf jeder Seite 5 der erwähnten Wasserballastbehälter und oberhalb derselben auf jeder Seite 7 Luftkasten,

welche ebenso, wie die ersten, durch eine Korkschicht von der Aussenhaut getrennt sind. Sollten also wirklich ein oder zwei dieser Luft- oder Wasserkasten beschädigt werden, so wäre das Boot deshalb noch immer nicht gefährdet.

Behufs Feststellung der erhöhten Sicherheit und Seetüchtigkeit des Bootes ging Hr. Norton am 5. Juli persönlich mit dem ihm zur Verfügung gestellten Francis-Patentboot nach Cuxhaven. Die Versuche mussten aber wegen der stetig herrschenden Windstille bis zum Montag den 13. Juli verschoben werden. Als dann an diesem Tage eine frische Brise wehte und die Fahrten auf der Nordsee unternommen wurden, bestätigten sich die an die neue Erfindung geknüpften Hoffnungen in vollem Mafse. Es ist nach dem Urteile von Fachleuten zweifellos, dass wir es hier mit einer wirklich viel versprechenden Erfindung zu thun haben.

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Im Anschluss an unseren Bericht in Z. 1884 S. 928 veröffentlichen wir in folgendem einen Erlass des preufsischen Ministers der öffentlichen Arbeiten

über die Submissionsbedingungen für die öffentliche Vergebung von Arbeiten und Lieferungen, welchen derselbe am 17. Juli an die königl. Eisenbahndirectionen, Regierungspräsidenten, Regierungen, Oberbergämter usw. gerichtet hat, und der die früheren Erlasse, im besonderen die vom 24. Juni und 5. August 1880, aufhebt. Wir geben zugleich unserer Befriedigung Ausdruck, dass damit in dieser für das gewerbliche Leben so wichtigen Angelegenheit wiederum ein bedeutsamer Schritt im Sinne der Anregungen und Bestrebungen unseres Vereines geschehen ist. Der neue Erlass lautet:

I. Arten der Vergebung.

Leistungen und Lieferungen sind in der Regel öffentlich auszuschreiben..

Mit Ausschluss der Oeffentlichkeit zu engerer Bewerbung können ausgeschrieben werden:

1. Leistungen und Lieferungen, welche nur ein beschränkter Kreis von Unternehmern in geeigneter Weise ausführt;

2. Leistungen und Lieferungen, bezüglich deren in einer abgehaltenen öffentlichen Ausschreibung ein geeignetes Ergebnis nicht erzielt worden ist.

Unter Ausschluss jeder Ausschreibung kann die Vergebung erfolgen:

1. bei Gegenständen, deren überschläglicher Wert den Betrag von 1000 M nicht übersteigt;

2. bei Dringlichkeit des Bedarfes;

3. bei Leistungen und Lieferungen, deren Ausführung besondere Kunstfertigkeit erfordert;

4. bei Nachbestellung von Materialien zur Ergänzung des für einen bestimmten Zweck ausgeschriebenen Gesammtbedarfes, sofern kein höherer Preis vereinbart wird, als für die Hauptlieferung.

II. Verfahren bei Ausschreibungen.

1. Gegenstand der Ausschreibung.

Der Gegenstand der Ausschreibung ist in allen wesentlichen Beziehungen bestimmt zu bezeichnen.

Ueber alle für die Preisberechnung erheblichen Nebenumstände sind vollständige, eine zutreffende Beurteilung der Bedeutung derselben ermöglichende Angaben zu machen.

Für Bauarbeiten sind zur Verabfolgung an die Bewerber bestimmte Verdingungsanschläge aufzustellen, in welchen sämmtliche Hauptleistungen sowie die erheblicheren Nebenleistungen in besonderen Positionen aufzuführen sind.

Dieselben dürfen von der Behörde ermittelte Preisansätze nicht enthalten.

Die Zeitperioden für Lieferungen zur Deckung eines fortlaufenden Bedarfes sind nach den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles zu bemessen.

Umfangreichere Ausschreibungen sind derart zu zerlegen, dass auch kleineren Gewerbetreibenden und Handwerkern die Beteiligung an der Bewerbung ermöglicht wird. Bei gröfseren Hochbauten hat daher die Vergebung nach den einzelnen Titeln des Anschlages den verschiedenen Gewerbs- und Handwerkszweigen entsprechend zu erfolgen. Besonders umfangreiche Anschlagstitel sind in mehrere Loose zu teilen.

Bezüglich der Beschaffenheit zu liefernder Waaren und der Abmessung zu liefernder Gegenstände sind ungewöhnliche, im Handel nicht übliche Anforderungen nur insoweit zu stellen, als dies unbedingt notwendig ist.

deutscher Ingenieure.

Ist bei Lieferungen von Fabrikaten der Kenntnis der Bezugsquelle (der Fabrik) eine besondere Bedeutung für die Beurteilung der Güte beizumessen, so ist von dem Bewerber die Namhaftmachung des Fabrikanten, von welchem die Waren bezogen werden sollen, zu verlangen.

Für die Ausführung der Arbeiten oder Lieferungen sind ausreichend bemessene Fristen zu bewilligen.

Muss bei dringendem Bedarfe die Frist für eine Lieferung ausnahmsweise kurz gestellt werden, so ist die besondere Beschleunigung nur für die zunächst erforderliche Menge vorzuschreiben.

2. Bekanntmachung der Ausschreibung.

Bei der Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen durch die Zeitungen sind die bezüglich der Benutzung amtlicher Blätter ergangenen Vorschriften zu beachten.

Die Bekanntmachungen müssen in gedrängter Form diejenigen Angaben vollständig enthalten, welche für die Entschliefsung der Interessenten, ob sie einer Beteiligung an der Bewerbung näher treten wollen, von Wichtigkeit sind. Insbesondere sind darin aufzuführen:

Gegenstand und Umfang der Leistung oder Lieferung nach den wesentlichsten Beziehungen, wobei die Teilung des Gegenstandes nach Handwerkszweigen, Loosen usw. hervorzuheben ist;

der Termin zur Eröffnung der Angebote;
die für den Zuschlag vorbehaltene Frist;

der Preis der Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen usw. und die Gelegenheit für die Einsichtnahme und den Bezug derselben.

Die Insertionskosten werden von der ausschreibenden Behörde getragen.

3. Bestimmung des Eröffnungstermins.

Um den Bewerbern die notwendige Zeit zur sachgemäfsen Vorbereitung der Angebote zu gewähren, ist vorbehaltlich einer durch besondere Umstände gebotenen gröfseren Beschleunigung → der Termin zur Eröffnung bei kleineren Arbeiten und leicht zu beschaffenden Lieferungen unter Bestimmung einer Frist von 14 Tagen, bei gröfseren Arbeiten mit einer solchen von 4 Wochen anzuberaumen.

4. Zuschlagsfrist.

Die Zuschlagsfristen sind in allen Fällen, insbesondere aber bei Lieferungen solcher Materialien, deren Preise häufigen Schwankungen unterliegen, möglichst kurz zu bemessen.

Dieselben dürfen den Zeitraum von 14 Tagen bezw., wenn die Genehmigung höherer Instanzen einzuholen ist, von 4 Wochen in der Regel nicht überschreiten.

5. Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen.

Den öffentlichen Ausschreibungen sind die in der Anlage zusammengestellten, von Zeit zu Zeit öffentlich bekannt zu machenden Bedingungen zu Grunde zu legen.

In den Ausschreibungen selbst ist demnächst nur auf diese Bekanntmachungen zu verweisen.

Auf das Verfahren bei engeren Ausschreibungen finden diese Bedingungen mit der Mafsgabe entsprechende Anwendung, dass für die Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen usw. (§ 2), welche den zur Bewerbung aufgeforderten Unternehmern zugestellt werden, eine Erstattung von Kosten nicht beansprucht wird.

6. Termin zur Eröffnung der Angebote. Der Abschnitt 6 ist folgendermafsen zu fassen:

Zu dem Termine zur Eröffnung der Angebote haben nur die Bewerber und deren Bevollmächtigte, nicht aber unbeteiligte Personen Zutritt.

Die eingegangenen Angebote werden im Termin eröffnet und mit Ausschluss der darin enthaltenen Angaben über Bezugsquellen verlesen.

Ueber den Gang der Verhandlungen wird ein Protokoll aufgenommen, in welchem die Angebote nach dem Namen der Bewerber und dem Datum aufzuführen sind. Die Angebotschreiben selbst werden dem Protokolle beigefügt und von dem den Termin leitenden Beamten mit einem entsprechenden Vermerke versehen.

Das Protokoll wird verlesen und von den erschienenen Bewerbern und Bevollmächtigten mit vollzogen. Eine Veröffentlichung der Angebote sowie des Terminprotokolls ist nicht statthaft. Sofern die Feststellung des annehmbarsten Gebotes (vergl. unter 7) besondere Ermittelungen nicht erfordert und der den Termin abhaltende Beamte zur selbständigen Entscheidung über den Zuschlag zuständig ist, kann die Erteilung des Zuschlages im Termin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll erfolgen.

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