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und 2, ein sicherer und kräftiger Strom inducirt, so dass während der Schliefsung bei f sowohl nach einander, als wegen der Zahnung der langen Platten gg1 auch neben einander eine Menge Funken überspringen und das Gasgemisch im Arbeitscylinder F auf einer langen Strecke gleichzeitig sicher entzünden. Die Schliefsung kann auch in die secundäre Leitung zz1 eingeschaltet werden.

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Kl. 88. No. 31306. Vorrichtung zur selbstthätigen Regulirung der Luftmenge bei Wassersäulenmaschinen mit veränderlicher Füllung 1). Ph. Mayer, Wien. Ausser dem in die Druckleitung eingeschalteten gewöhnlichen Windkessel d ist an jedem Ende des Arbeitscylinders ein Hilfswindkessel a angebracht, welcher durch ein Ventil b mit der freien Luft, durch c mit dem Hauptwindkessel in Verbindung steht. Sinkt bei teilweiser Füllung in der Expansionsperiode die Luftspannung in a unter 1 Atm., so wird durch b neue Luft angesaugt; steigt in der Compressionsperiode die Spannung in a über diejenige in der Druckleitung, so wird der Luftüberschuss durch e in den Hauptwindkessel gedrückt.

1) Z. 1885 S. 447.

deutscher Ingenieure.

Kl. 47. No. 31384 (Zusatz zu 29 291, s. Z. 1885, S. 38). Neuerung an einem Heifs windschieber. F.Burgers, Bulmke bei Gelsenkirchen. Zur Erleichterung des Einbauens und Verminderung der Dichtungsflächen werden die federnden Dichtungsringe des Hauptpatentes durch feste, an die Schiebersitzbüchsen A angegossene Ringe D ersetzt, und das Gehäuse geteilt. Man legt nach Aufbringung der Asbestschicht F die Büchsen A mit den Ringen D in die Nuten b des Unterteiles, bringt den Oberteil auf und schraubt beide zusammen.

Kl. 47. No. 31296. Selbstthätig schliefsendes Reactionsventil. O.v. Fallot, Zabrze (O.-S.). Um zwei Räume, deren flüssiger Inhalt für gewöhnlich unter gleichem Drucke stehen soll, z. B. den Dampfkesselstutzen A und das Wasserstandsglas B, bei plötzlicher Druckverminderung in B (Bruch des Glases) durch die entstehende Strömung selbstthätig gegen einander abzuschliefsen, wird die Flüssigkeit durch die turbinenschaufelartig gekrümmte Höhlung einer Ventilklappe V geleitet, welche durch die Rückwirkung der Strömung auf ihren Sitz cd gedrückt wird. Nach Wiederherstellung der gleichen Spannungen in A und B wird v durch ihr Gewicht bezw. Gegengewicht G selbstthätig oder durch eine Kurbel von Hand wieder geöffnet.

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Litteratur.

Das Gesetz der proportionalen Widerstände und seine Anwendungen. Nebst Versuchen über das Verhalten verschiedener Materialien bei gleichen Formänderungen sowohl unter der Presse als dem Schlagwerke. Von Friedrich Kick. Mit 3 lithogr. Tafeln. Leipzig. Arthur Felix. 1885.

Die

Die vorliegende kleine Schrift behandelt ein vorläufig besonders für die mechanische Technologie aufserordentlich wichtiges Naturgesetz, und zwar aus einem Teile der praktischen Mechanik, dessen Pflege nur mit grofser Ausdauer und Sorgfalt durchführbar ist, aus der Mechanik der Formänderungen, einem Gebiete, dessen Lehrsätze in ihrer theoretischen und praktischen Begründung, wenn einmal gesichert, die einzige richtige Grundlage zur Beurteilung der zweckmäfsigsten Ausnutzung der Materialien bilden kann. theoretische Seite dieses Gebietes ist teilweise von bedeutenden Autoren bearbeitet, die praktische fast nur auf den theoretisch durchsichtigeren Teilen, meist Fälle einfacherer Natur, in denen die Navier'sche Hypothese über die Verteilung specifischer Spannungen auf die Querschnittsflächen gilt. In solchen Fällen müssen über die Körperformen gewisse Voraussetzungen gemacht werden. Der Gedanke, das Verhalten verschiedener Körper mit ganz beliebigen Formen, insbesondere solcher geometrisch - ähnlicher Gestalt, und zwar bei gleichartiger Beanspruchung, zu vergleichen, ist zwar nicht neu; denn es sind bereits von Lebrun, Vicat und Barba Lehrsätze über das Verhalten solcher Körper ausgesprochen worden; doch gebührt dem Verfasser des oben genannten Werkes entschieden das Verdienst, durch Aufstellung des Gesetzes der proportionalen Widerstände eine allgemeine Beziehung gefunden zu haben, von welcher die Gesetze der früheren Autoren in dieser Hinsicht nur besondere Fälle sind, und vor allen dieses Gesetz in seiner vielseitigsten Anwendbarkeit als praktisch höchst wertvoll nachgewiesen zu haben.

Der erste Abschnitt behandelt die Formulirung des Gesetzes, welche sich kurz mit folgenden Worten zusammenfassen lässt: Die Arbeitsgröfsen, welche zu übereinstimmender Formänderung zweier geometrisch-ähnlicher und materiell gleicher

Körper erfordert werden, verhalten sich wie die Volumina oder Gewichte dieser Körper. Der zweite Abschnitt enthält die Anwendungen, und zwar auf das Sprengen, auf die Beanspruchung der Körper in den verschiedenen einfachen Arten der Festigkeit, ferner auf das Zerschlagen, Zerstampfen, Zerdrücken, Zerpulvern, das Abtrennen von Spänen, das Lochen, Schmieden unter dem Dampfhammer, Walzen, Drahtziehen und mehr. In dem III. Abschnitte wird das Gesetz theoretisch begründet, im IV. die experimentelle Auffindung besprochen, und schliesslich werden im V. Abschnitte die zur Begründung des Gesetzes ausgeführten Experimente näher beschrieben. Es ist ganz unmöglich, mit wenigen Worten auf diesen Teil einzugehen. Der letzte Abschnitt bespricht das Verhalten verschiedener Materialien bei gleicher Einwirkung äusserer Kräfte auf congruente Probestücke und den Einfluss der Geschwindigkeit der Formänderung auf den Widerstand oder die Beziehung von Druck und Stofs; der Gegenstand dieses Abschnittes bedarf natürlich noch veilseitiger Versuche, und es eröffnen sich dem Studium und der Forschung an dieser. Stelle noch zahlreiche und interessante Aussichten. Das Werk darf ohne Zögern jedem, besonders aber dem ausübenden Techniker, zur Weiterbildung empfohlen werden.

Bei der Redaction eingegangene Bücher: Die Verwendung des Gases zum Kochen, Heizen und in der Industrie. Von J. G. Wobbe. München 1885. Das Friedrich Siemens'sche neue Heizverfahren mit freier Flammenentfaltung. Von Fritz W. Lürmann. Separatabdruck aus »Stahl und Eisen« 1885, Heft V. Düsseldorf, Aug. Bagel.

Die Steinbearbeitungsmaschinen mit Bezug auf deren Construction, Anwendung und Leistung. Von Th. Schwartze. Leipzig 1885, Quandt & Händel.

Naturwissenschaftlich-technische Umschau. Ill. pop. Halbmonatsschrift, herausgegeben von Th. Schwartze. Erster Jahrgang, I. Band. Jena 1885, Fr. Maucke's Verlag.

4. Juli 1885.

Stapelläufe und Probefahrten.

Vermischtes.

Am Dienstag den 23. d. lief von der Werft der Flensburger Schiffsbaugesellschaft der erste von den beiden Dampfern vom Stapel, welche von der Rhedereifirma Wm. O'Swald & Co. in Hamburg bei gesagter Werft in Bau gegeben worden.

Die beiden Schiffe sind für den Sultan von Sansibar bestimmt, in dessen Gebiet das Haus O'Swald seit vielen Jahren vertreten ist. Hr. Albrecht O'Swald war zugegen und taufte den Dampfer auf den Namen »Kilwa«. Die Hauptdimensionen desselben sind 140′ × 22′ × 13′ (42,7 m × 6,7 m × 4 m).

Die Compoundmaschine von 200 N wird dem Schiffe eine Geschwindigkeit von 8 Knoten verleihen.

Die beiden Schiffe werden infolge des Wunsches des Sultans für denselben wohnlich mit entsprechenden Kajütseinrichtungen in geschmackvoller Ausführung versehen. Die »Kilwa wird gegen Ende Juli seefähig sein und laut getroffener Anordnung von hier mit Ladung versehen nach Sansibar hinausgehen. Das Schwesterschiff erhält den Namen »Barawa« und gelangt etwa 4 Wochen später zur Ablieferung.

Die XV. Jahresversammlung des Deutschen Vereines von Gas- und Wasser-Fachmännern wird in den Tagen des 15. bis 18. Juli in Salzburg abgehalten werden. Das Programm umfasst folgende Verhandlungsgegenstände: Ueber Rohrlegungen für Gas und Wasser (Hr. A. Hegener-Köln). Prüfung von Gasleitungen auf Dichtigkeit. Ueber den Geruch des Leuchtgases (Hr. Dr. Bunte-München). Erfahrungen und Versuche mit trockenen Gasmessern (Hr. Reg.-Rat Dr. Löwenherz-Berlin). Webers Photometer (Hr. Haensch-Berlin). Bericht der Kerzencommission (Hr. A. Thomas-Zittau). Erfahrungen mit der Amylacetatlampe. Apparat zur Bestimmung des specifischen Gewichtes und Druckes von Gasen und Dämpfen (Hr. Lux-Ludwigshafen). Ventilation mit Gas beleuchteter Räume (Hr. Geh. Rat Oechelhäuser-Dessau). Antrag dazu: Erlass eines Preisausschreibens über die Mittel und Anordnungen, um 1) die übergrofse Erwärmung der Zimmer durch das Gaslicht zu verhindern, 2) die Abführung der Verbrennungsproducte zur Ventilation der Zimmer nutzbar zu machen. Das Wassergasglühlicht; mit Demonstrationen. Ueber graphische Durchmesserbestimmung von Wasserleitungen (Hr. A. Thiem-Berlin). Ueber den in Wasserleitungen mit Rücksicht auf Feuerlöschzwecke nötigen Druck (Hr. A. Thiem-Berlin und Hr. E. Grahn-Coblenz). Ueber mikroskopische Wasseruntersuchungen (Hr. Prof. Dr. Harz-München). Ueber Zulässigkeit galvanisch verzinkter Schmiedeisenröhren für Wasserleitungen (Br. J. Dauscher-Salzburg). Anschluss von Klosets an Hochdruckwasserleitungen (Hr. J. Dauscher-Salzburg). Zweck und Art der Errichtung von Versuchsanstalten für elektrische Beleuchtung (Hr. A. Fischer-Berlin). Ueber Koksverwertung und Kokszerkleinerung. Ueber Gaswasserverarbeitung (Hr. Dr. FeldmannBremen). Ueber die Entwertung der Ammoniaksalze. Bericht der Commission für Statistik der Betriebszahlen von Gaswerken (Hr. Schultze-Chemnitz). Ueber Intensivgasbrenner für private und öffentliche Beleuchtung (Hr. H. Schmitt-Mainz). der Commission für Verwendung des Gases zu Koch- und Heizzwecken.

Bericht

Mit der Versammlung wird eine Ausstellung fachlicher Gegenstände, namentlich von Entwürfen ausgeführter Anlagen, verbunden sein. Ausflüge sind in Aussicht genommen nach Fürstenbrunn, Hellbrunn, Aigen, Berchtesgaden und Königsee.

Anmeldungen zur Teilnahme sind an den Ortsausschuss z. H. des Hrn. Bürgermeister Biebl zu richten.

In Wilhelmshafen fand jüngst die Brennprobe der elektrischen Beleuchtungsanlage des Artillerieschulschiffes Mars statt, welche, von der Firma Siemens & Halske ausgeführt, in zwei Abteilungen zerfällt, die eine zur Beleuchtung des Oberdeckes, die andere für die Batterie und inneren Schiffsräume. Letztere erfolgt durch_3000 Glühlichtlampen von 25 N.-K. Leuchtkraft und einer Brenndauer von 800 Stunden, erstere durch zwei Bogenlichtlampen von je 1800 N.-K. Aufserdem befindet sich auf dem Oberdeck noch ein grofser Reflector für den Seegebrauch mit Fresnel'schem Scheinwerfer von 20 000 N.-K. Die für das Bogenlicht in Verwendung kommenden Dynamomaschinen sind Gleichstrommaschinen neuester Construction und werden durch zvei 12pferdige Dampfmaschinen betrieben; für die Glühlichtlampen sind Maschinen mit gemischter Wickelung verwandt, die ebenfalls durch Hanfseiltransmission mittels der Betriebsmaschinen mit 900 Umdr. in 1 Minute in Umlauf gesetzt werden. Ein General

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Dem Patentblatte vom 27. Mai d. J. entnehmen wir die folgende grundsätzlich wichtige Entscheidung, wonach die im Patentgesetze § 5 erwähnte Benutzung, um die dort bezeichnete Wirkung zu haben, eine auf eigene Zwecke und das eigene Interesse gerichtete gewesen sein muss.

Ein vom zweiten Strafsenate des Reichsgerichtes in der Revisionsinstanz gefälltes Erkenntnis vom 1. Mai d. J. enthält folgende Ausführungen:

>>Der Vorderrichter hat thatsächlich festgestellt, dass der Angeklagte zu B. im September und October 1884 wissentlich den Bestimmungen der §§ 4, 5 des Reichspatentgesetzes vom 25. Mai 1877 zuwider eine Erfindung in Benutzung genommen hat, indem er ohne Erlaubnis des Patentinhabers, Fabrikanten Sch. und G. zu B., den Gegenstand der Erfindung derselben, nämlich die flache Ueberdachung der Räume zwischen den Dochtröhren an Mitrailleusenbrennern Patent No. 10621 gewerbsmäfsig hergestellt und in Verkehr gebracht hat.

Diese Feststellung enthält die Erfordernisse des in § 34 des Patentgesetzes bezeichneten Vergehens, und ihre Begründung lässt einen Rechtsirrtum nicht ersehen; insbesondere ist ohne Rechtsirrtum angenommen, dass die Vorschrift § 5, Absatz 1, des Patentgesetzes, wonach die Wirkung des Patentes gegen denjenigen nicht eintritt, welcher bereits zur Zeit der Anmeldung des Patentinhabers im Auslande die Erfindung in Benutzung genommen oder die zur Benutzung erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte, auf den Angeklagten nicht zutrifft. Nach dem festgestellten Sachverhalt ist

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der Angeklagte in der Fabrik der Lampenfabrikanten Sch. und G., welchen das gedachte Patent No. 10621 unter dem 14. November 1879 von dem Kaiserlichen Patentamte zu Berlin erteilt worden, bis zum 6. September 1884 eine längere Reihe von Jahren hindurch und namentlich schon im Jahre 1878 als Werkführer in Diensten gewesen. Er ist dabei von den Inhabern jener Firma als Vertrauensmann für Vornahme beziehungsweise Erstrebung neuer Constructionen an Lampen und Brennern beschäftigt worden und in dieser Weise auch bei Herstellung der hier fraglichen, zur Patentirung gelangten Brennerconstruction mitthätig gewesen. Der Mitinhaber der Firma G. hatte eine festere Verbindung der Einzelröhren der bisherigen Mitrailleusenbrenner für praktischer gehalten, und hat auf seine Veranlassung der Angeklagte zunächst in der Werkstatt der Fabrik Versuche einer dahin gehenden Neuconstruction gemacht, sodann aber in seiner im Fabrikgrundstück ebenfalls belegenen Privatwohnung Ausprobungen mit den schliefslich construirten Brennern an Lampen vorgenommen.

neuen

Wenngleich der Vorderrichter als thatsächlich richtig unterstellt, dass der Angeklagte mehrfach den fraglichen Brenner schon vor der (am 14. November 1879 geschehenen) Patentanmeldung des jetzigen Patentinhabers in seiner Wohnung gebrannt, also benutzt hat, so findet er hierin doch nicht ein Inbenutzungnehmen der Erfindung seitens des Angeklagten im Sinne des § 5, Absatz 1, des Patentgesetzes; denn Angeklagter habe, wie er sehr häufig in seiner Stellung als Werkführer Lampenteile und dergleichen von den Chefs der Firma zum Ausprobiren in seine Wohnung erhalten, auch den Versuchen und Erprobungen der erstrebten verbesserten Construction der Brenner gerade auf Veranlassung des Fabrikherrn G., der den leitenden Gedanken ausgegeben und durch Angeklagten zur praktischen Ausführung habe bringen lassen, sich unterzogen und seine industrielle und mechanische Thätigkeit nur im Auftrage und im Namen seiner dermaligen Arbeitsgeber, von denen er Bezahlung erhalten, geleistet, insbesondere auch als bezahltes industrielles Organ der Fabrikherren Sch. und G. für diese und namens dieser die erwähnten Benutzungshandlungen vorgenommen.

Ist es aber nach dem Wortlaute und den Motiven des gedachten § 5, Absatz 1, Zweck dieser Vorschrift, den berechtigten Besitzstand desjenigen, welcher bereits zur Zeit der Anmeldung des Patentinhabers im Inlande die Erfindung in Benutzung genommen oder die zur Benutzung erforderlichen Veranstaltungen getroffen hatte, gegen die Wirkung des später verliehenen Patents zu sichern, so ist eine eigene und selbständige, für eigene Zwecke und im eigenen Interesse erfolgte Benutzung bezw. die Veranstaltung zu solcher Benutzung der Erfindung eine wesentliche Voraussetzung, und an dieser Voraussetzung fehlt es nach den vorstehenden, einen Besitzstand für den Angeklagten ausschliefsenden Thatsachen. Die Thätigkeit des Angeklagten bei der Benutzung des Brenners war eine den Fabrikherren und Patenterlangern gewidmete und ist von dem Angeklagten selbst so angesehen worden, wie daraus hervorgeht, dass, als der mit ihm in derselben Fabrik beschäftigte Metallarbeiter B. in der Privatwohnung des Angeklagten die neuen Brenner sah, schon ausdrücklich davon gesprochen wurde, dass von Sch. und G. das Patent auf die neue Construction nachgesucht werden solle. Auf die Vorschrift des § 5, Absatz 1, des Patentgesetzes vermag der Angeklagte sich daher nicht zu berufen. Im übrigen ist festgestellt, dass der Angeklagte nach seinem am 6. September 1884 geschehenen Ausscheiden aus der Fabrik von Sch. und G. sich als Brenner- und Lampenfabrikant selbständig etablirt und im September und October 1884 Brenner, wie sie der Firma Sch. und G. seit dem 14. November 1879 patentirt sind, und zwar etwa 300 Stück, gewerbsmäfsig hergestellt und 200 Stück davon verkauft und in Verkehr gebracht hat, dass er dabei das Patent der Firma Sch. und G. gekannt und sich bewusst gewesen ist, durch die ohne deren Erlaubnis von ihm vorgenommene Fabrikation das Patent derselben zu verletzen, dass er daher wissentlich gegen das Patentrecht verstofsen hat, indem insbesondere auch an der vollen Wirkung des Patentes gegen ihn selbst bei ihm kein Zweifel bestand.

Hiermit sind die Voraussetzungen des in § 34 des Patentgesetzes bezeichneten Vergehens gegeben.<<

Da die Anlage von Eiskellern eine verhältnismässig kostspielige ist und zugleich die Erfahrung lehrt, dass bei den Eiskellern und Eishäusern mit festen senkrechten Wänden ein rasch zunehmendes Abschmelzen deswegen eintritt, weil sich in denselben das Eis beim Niedersinken von den gut isolirten Wänden abzieht, sodass die umgebende Luft dann Gelegenheit hat, auf dasselbe einzuwirken, und zwar um so mehr, je häufiger die Abteilungen geöffnet werden, so erscheinen 2 Vorrichtungen zur Aufbewahrung von Eis beachtenswert, über welche das Wochenblatt für Baukunde in No. 46 d. J. berichtet.

Bei einer derselben, welche von Hrn. v. Grass in Klanin bei Gr. Starzin (Westpreufsen) herrührt und nicht zur Entnahme von Eis, sondern zur Kühlung der Vorräte im Sommer dienen soll, wird

Selbstverlag des Vereines.

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deutscher Ingenieure.

während des Winters ein etwa 3m hoher Eishaufen zusammengebracht und mit einer einfachen Bedeckung von Stroh, Asche, Torf usw. versehen. Der Kühlraum für die Vorräte befindet sich unter dem Eishaufen und besteht aus zwei neben einander liegenden gewölbten Kanälen, welche in den den Zugang zur Kühlvorrichtung bildenden Raum (Küche usw.) ausmünden. Das über den Kanälen liegende Eis hält den Kühlraum den ganzen Sommer über auf einer Temperatur von + 2 bis 3o R., welche ausreicht, um rohes Fleisch 4 bis 5 Wochen vorzüglich zu erhalten. Die Kanäle haben von der Küche nach dem Eishaufen etwas Gefäll; die aufzubewahrenden Gegenstände werden auf einen mittels Kette und Rollen zu bewegenden Wagen gebracht, der hinten eine aufrecht stehende Wand trägt, welche sich nachdem der Wagen in den Kühlraum hinabgelassen ist mittels einer Dichtung fest an die innere Oeffnung des Kanales anlegt und den Kühlraum gegen die äufsere Luft abschliefst. Eine Klappe schliefst gleichzeitig selbstthätig die Ausmündung des Kanales. Die zweite Construction, das Eishaus des Hrn. von Harnier in Echzell (Oberhessen), eignet sich dagegen mehr für Entnahme von Eis. Der Eisbehälter hat die Form einer Pyramide, und zwar steht die Eispyramide auf der Spitze, von wo aus zum Zweck der Schmelzwasserableitung ein 2cm starkes Bleirohr mit einer S-förmigen Krümmung an der Mündung, welche den Luftzutritt abschliefst, nach aufsen führt. Im übrigen ist die Pyramide von Holz construirt, von einem leichten Bretterhaus mit senkrechten Wänden umgeben und durch ein leichtes Pappdach gegen Schnee und Regen geschützt. Die schiefen Wände der Pyramide sind innen dachziegelförmig mit Zink bekleidet; die Zwischenräume zwischen denselben und der senkrechten äusseren Bretterwand sind mit Isolirmaterial dicht. ausgefüllt; das Ganze steht isolirt vom Erdboden auf einem leichten Balkenrost. Das Eis wird durch eine unter dem Dach befindliche Eingangsthür möglichst dicht in die Pyramide eingefüllt und sodann mit einer etwa 30cm starken Spreu- oder Häckselschicht bedeckt. Beim Entnehmen des Eisbedarfes wird die Spreudecke an einer Stelle beseitigt, das nötige Eis herausgenommen und die entblöfste Stelle der Eisoberfläche sofort wieder mit Spreu bedeckt.

Bei fortschreitender Verminderung des Eises werden die Isolirschichten, welche das Eis umgeben und bedecken, immer dicker, so dass das Schmelzen sich verlangsamen muss. Eine Einwirkung der Luft auf das Eis ist gänzlich ausgeschlossen. Das Isolirmaterial bleibt vollständig trocken, wodurch auch das Holzwerk wesentlich besser erhalten wird. Es ist daher nur eine verhältnismässig kleine Eismenge erforderlich, um sich den Bedarf für die Sommermonate zu sichern. Die Eispyramide des Hrn. von Harnier, welche schon seit 5 Jahren in Benutzung steht, fasst nur 5 zweispännige Wagen Eis, welches für einen starken Haushalt und für den aufserordentlichen Bedarf in Krankheitsfällen für die Umgegend genügt. Bei eintretendem Winter ist gewöhnlich noch 1/4 bis 1/5 desselben in einem dichten Eisblock übrig.

Im Anschluss an unsere Mitteilungen über die Bauschingerschen Versuche über das Verhalten eiserner und steinerner Säulen im Feuer (Z. 1885 S. 391) erscheint uns ein Aufsatz in No. 16 und 17 der Deutschen Töpfer- und Zieglerzeitung beachtenswert, in welchem Baumeister E. A. Hoffmann auf Grund seiner vieljährigen Erfahrungen und Untersuchungen die Richtigkeit der von Bauschinger gezogenen Schlussfolgerungen bestreitet und insbesondere der Verwendung massiv aus Ziegeln hergestellter Unterstützungen, Gewölbe usw. das Wort redet. Entgegen der Ansicht Bauschinger's hält er, wenn einmal Eisen angewendet werden soll, Schmiedeisen für besser als Gusseisen, und gegenüber der Empfehlung des Betons macht er auf die geringe Feuerbeständigkeit des Mörtels im allgemeinen sowie darauf aufmerksam, dass die Bindekraft des Cements ohne Wasser nicht möglich sei, mithin durch Wasserentziehung zerstört werden müsse.

Die elektrische Beleuchtung in der Invention Exhibition in London, von Siemens brothers in den Gartenräumen derselben eingerichtet, wird nach der Zeitschr. f. Elektrotechnik Heft 11 d. J. von 9020 Glühlampen bewirkt. Dieselben sind fast sämmtlich von 5 bis 10 N-K. Leuchtkraft und in Gruppen von je 8 parallel geschaltet. Den Strom, welcher in den Hauptleitungeu 250 V. hat, verteilen 6 Stromkreise, deren Regelung von einem Raume aus erfolgt; drei Compound - Dynamos B. 13 von Siemens liefern den Strom, welche normal 450 Amp. und 250 V. bei 300 Umdr. in 1 Minute geben. Diese Maschinen haben: 2,5m Höhe; 2,4m Länge; 1,2 Breite; 0,75m Dmr. und 1,00m Länge der Armatur. Die Dynamomaschinen sind mit den sie treibenden Matthews-Dreicylinder - Maschinen von 180 N direct gekuppelt. An Drahtleitungen sind verwendet: etwa 25km dicke Leitungsdrähte, 16 km Zuführungsdrähte und 4km Verbindungsdrähte.

Commissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N. A. W. Schade's Buchdruckerei (L. Schade) in Berlin 8.

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Vortrag des Hrn. Commerzienrat Dr. Delbrück: Ueber die Entwicklung der deutschen Cementindustrie und über die Methoden der Untersuchung des Cements unter Vorführung der dazu erforderlichen Apparate.

Vortrag des Hrn. Director Haack: Ueber die Entwicklung des Eisen- und Stahl-Schiffbaues in Deutschland im allgemeinen, sowie über den Schiffbau Stettin's im besonderen.

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a) betr. die Berechtigungen der Realgymnasien.

Der Hannoversche Bezirksverein als Referent beantragt die folgende Resolution:

>>Es ist entschieden zweckmässig, die Zulassung zu den technischen Hochschulen (Akademien des Forst- und Bergfaches einbegriffen) von der Ablegung einer Entlassungsprüfung an einem Realgymnasium abhängig zu machen.«

Der Niederrheinische Bezirksverein als Correferent beantragt die folgende Resolution:

>>Die Zulassung zu den technischen Hochschulen (Akademien des Forst- und Bergfaches einbegriffen) ist ausschliesslich

von der Ablegung der Entlassungsprüfung an einem Realgymnasium abhängig zu machen.<«<

b) betr. die Einführung eines metrischen Gewindesystems.

c) betr. die praktische Ausbildung von Maschinentechnikern. (s. Zeitschr. 1885 S. 297.)

Anträge des Frankfurter Bezirksvereines zur Förderung des deutschen Technikerstandes. (Auf Grund der Aeufserungen der Bezirksvereine hat der Frankfurter Bezirksverein seine in Z. 1884 S. 821 mitgeteilten Anträge einer nochmaligen Beratung unterzogen, und wird der endgiltige Wortlaut dieser Anträge demnächst mitgeteilt werden.)

Antrag des Hamburger Bezirksvereines, betreffend Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Dampfkesselflammrohren: »Der Verein deutscher Ingenieure wolle die Summe von 3000 M für die Anbahnung von Versuchen über die Widerstandsfähigkeit von Dampfkesselflammrohren gegen äusseren Druck beschliefsen.<<

Unterantrag: »Unter der Voraussetzung, dass auch der Verband der Dampfkesselüberwachungsvereine für den gleichen Zweck eine entsprechende Summe bewilligt, wolle der Verein deutscher Ingenieure beschliefsen, gemeinschaftlich mit dem Verbande der Dampfkesselüberwachungsvereine eine Commission einzusetzen, welcher die Vorbereitung dieser Versuche sowie eventuell deren Durchführung zu übertragen ist.<< Antrag des Hamburger_Bezirksvereines betr. die Umgestaltung der Zeitschrift und die Ermäfsigung des Mitgliedsbeitrages: >>Die Hauptversammlung des Vereines deutscher Ingenieure möge auf Grund des § 29 des Statuts beschliefsen:

Die Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure in ihrer bisherigen Form geht ein; an deren Stelle tritt ein einfaches Verbandsorgan, in welchem aufser den Berichten aus den Bezirksvereinsversammlungen alle Vereinsangelegenheiten sowie die für die Mitglieder des Vereines bestimmten Mitteilungen zum Abdrucke gebracht werden.

Der Mitgliedsbeitrag zum Hauptvereine wird dementsprechend so weit als zulässig herabgesetzt und die Statuten, wenn erforderlich, dem Antrag entsprechend geändert.«< Antrag des Hamburger Bezirksvereines, betreffend die Einsetzung von Kammern für industrielle und gewerbliche Streitigkeiten bei den Landgerichten:

»Der Verein Deutscher Ingenieure wolle beschliefsen: Es ist Aufgabe des Vereines Deutscher Ingenieure und somit aller Bezirksvereine desselben, gemeinschaftlich dahin zu wirken, dass fortan Industrie und Technik hinsichtlich der Gerichtsbarkeit und Rechtspflege nicht mehr gegen den Kaufmann zurückstehen, und ist deshalb mit allen zu Gebote stehenden Mitteln anzustreben, dass, ebenso wie in den Landgerichten Kammern für Handelssachen existiren, bei welchen der Gerichtshof gebildet wird durch einen rechtsgelehrten Präsidenten und zwei aus dem Kaufmannstande gewählte Handelsrichter, so auch in Industrie- und Gewerbesachen eine Kammer für industrielle und gewerbliche Streitigkeiten mit einem rechtsgelehrten Richter als Präsidenten und zwei technisch gebildeten Richtern als Beisitzern mit gleichen Befugnissen wie die kaufmännischen Handelsrichter baldmöglichst eingeführt werde.<< Antrag des Kölner Bezirksvereines, betreffend die Tagesordnung der Hauptversammlungen. (S. Zeitschr. 1884 S. 821). Antrag des Magdeburger Bezirksvereines, betreffend die Einrichtung technischer Schiedsgerichte durch die Bezirksvereine: »Der Verein deutscher Ingenieure wolle beschliefsen, dass jeder Bezirksverein technische Schiedsgerichte errichtet, an welche sich die Mitglieder des Vereines deutscher Ingenieure oder auch Aufsenstehende behufs Schlichtung technischer Streitigkeiten wenden können.<< Antrag des Magdeburger Bezirksvereines, betreffend die Aufnahme technischer Rechtsfragen in die Zeitschrift: »Der Hauptvorstand wolle die Redaction der Zeitschrift anweisen, das Gebiet der technischen Rechtsfragen dauernd zu bearbeiten.<< Allgemeine Vereinsangelegenheiten.

Mittwoch den 19. August.

Vortrag des Hrn. A. Martens: Ueber neuere Festigkeitsprüfungsmaschinen.

(Wegen eines zweiten Vortrages schweben Verhandlungen.)

Sonntag den 16. August, Vorm. 9 Uhr,

im Hôtel de Prusse in Stettin:

Sitzung des Gesammtvorstandes.

Tagesordnung: Die auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Angelegenheiten.

Die erforderlichen Drucksachen für diese Sitzung werden den Herren Vorstandsmitgliedern rechtzeitig zugestellt werden.

Zum Mitglieder-Verzeichnisse.

Das Mitglied unseres Vereines, Hr. Geh. Bergrat Dr. H. Wedding, Berlin, ist von dem American Institute of Mining Engineers in dessen diesjähriger Mai - Versammlung zum Ehrenmitgliede ernannt worden.

Aenderungen.

Aachener Bezirksverein.

Gustav Dolleschall, Ingenieur bei Petry-Dereux, Düren.
Berliner Bezirksverein.

C. Fründt, Ingenieur bei der Deutschen Edison-Gesellschaft, Berlin N., Schlegelstr. 26.

Hannoverscher Bezirksverein.

Chr. Erdbrink, Reg.-Maschinenbauführer, Osnabrück.

Hessischer Bezirksverein.

L. Fresenius, Werkstättenvorsteher, Leinhausen bei Hannover.
Kölner Bezirksverein.

Gustav Nimax, Director der Maschinenfabrik Stollwerk, Köln.
Magdeburger Bezirksverein.

C. Grosse, Director der Metallwerke vorm. J. Aders, Neustadt-
Magdeburg.

deutscher Ingenieure.

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Ueber die Constructions-Grundlagen der Pumpen- und Gebläse-Ventile.

Von A. Riedler, Professor an der königl. techn. Hochschule in Aachen.
(Vorgetragen im Aachener Bezirksvereine.)
(Schluss von S. 511.)

Selbstthätige Ventile mit gesteuerter Schlussbewegung.

(Zwangschluss.)

Nachdem im vorangegangenen die Eigentümlichkeiten der gegenwärtig herrschenden Ventilconstructionen, insbesondere diejenigen Mängel derselben in nähere Erwägung gezogen wurden, welche sich unvermeidlich aus den Constructionsgrundlagen ergeben, will ich nun nachzuweisen versuchen, dass ein grofser Teil dieser Mängel vermieden werden kann, wenn die Ventile nach anderen Grundlagen ausgeführt werden, durch welche auch allen Anforderungen mit viel einfacheren Mitteln entsprochen werden kann. Dies zu erreichen, scheint mir möglich durch eine neue Ventilart, durch die selbstthätigen Ventile mit gesteuerter Schlussbewegung (Zwangschluss). Ich halte diese Construction selbstverständlich nicht für eine endgiltige Lösung der Ventilfrage, will auch die Erörterungen über den Wert derselben nur als meine Anschauungen hinstellen, glaube aber doch die Ueberzeugung wachrufen zu können, dass die Grundlagen dieser neuen Ventilgattung richtige sind, und dass sie als ein erfolgreicher Schritt auf einer neuen Bahn zu betrachten sind, in deren weiterer Verfolgung im Laufe der Zeit auch weiterer Fortschritt und vielleicht auch eine endgiltige Lösung der Ventilfrage möglich sein wird. Die bisherigen Ausführungen dieser Ventile, insbesondere die am Amalienschachte in Kladno, setzen mich auch in den Stand, nachzuweisen, dass mit denselben thatsächlich im dauernden Betriebe hohen praktischen Anforderungen entsprochen wurde, so dass den Bedenken, welche jede neue Construction wachrufen muss, die bereits gemachten günstigen Erfahrungen gegenüber gestellt werden können.

Die Construction der Ventile mit Zwangschluss beruht auf folgenden Grundlagen. Wenn eine gewöhnliche Ventilplatte eine Durchflussöffnung von bestimmtem Durchmesser zu überdecken hat, so genügt bekanntlich zur Erzielung des vollen Durchgangsquerschnittes ein Ventilhub = 1/4 des Durchmessers. Wenn die Rechnung oder sonstige Verhältnisse bestimmte Saugbezw. Druckquerschnitte notwendig machen, so ist es für die Erzielung der richtigen Durchströmung bei voller Ventileröffnung durchaus nicht erforderlich, dem Ventile selbst gröfseren Durchmesser zu geben. Uebermäfsige Vermehrung der Durchströmungsöffnung wäre zwecklos.

Was wir z. B. bei Pumpen als Ziel anstreben sollen, kann doch nur dahin gerichtet sein, eine gewisse zulässige Wassergeschwindigkeit in allen Teilen der Pumpe gleichbleibend einzuhalten, so dass das Wasser vom Saugrohre bis zum Verlassen der Pumpe sich mit gleichmässiger Geschwindigkeit bewegt. Jede Geschwindigkeitsänderung würde

Verluste mit sich bringen. Der Fall ist undenkbar, und, wie schon früher gezeigt, weder theoretisch noch auf Grund praktischer Erfahrungen nachweisbar, dass eine bestimmte, für Saug- oder Druckleitung zulässige Wassergeschwindigkeit der Ventile halber unzulässig wäre; denn zu grofse Geschwindigkeit kann ja auch inbezug auf die Ventile nur den Einfluss haben, dass die hydraulischen Widerstände vergrössert werden. Erscheinen diese Widerstände unzulässig, dann sollen nicht die Ventile allein, sondern in erster Linie auch die Saug- und Druckrohrquerschnitte vergröfsert werden.

Die Grundlagen der in Frage stehenden gesteuerten Ventile sind die folgenden:

1) Die Ventile besitzen höchstens die Gröfse des Saug- oder Druckquerschnittes. Sollten besondere Gründe gröfsere Durchgangsgeschwindigkeit zulassen, so erhalten die gesteuerten Ventile entsprechend noch geringere als die angegebene Gröfse und ermöglichen daher unter allen Umständen die erreichbare geringste Ventilgröfse.

2) Es ist nur je ein einziges Ventil für Saug- und Druckwirkung erforderlich.

3) Die Ventile öffnen sich auf den vollen Hub, welcher den vollen Durchgangsquerschnitt ermöglicht. (Bei einfachen Ventilen auf 1/4 bezw. auf mehr als 1/4 ihres Durchmessers, mit Rücksicht auf die zu überwindenden Widerstände; bei etwaiger Verwendung mehrsitziger Ventile auf entsprechend geringeren Hub.) Dies bildet einen Hauptpunkt der neuen Ventilart. So grofser Ventilhub ist bei der Eröffnung jederzeit erreichbar; er ist notwendig, wenn mit der kleinsten Ventilgröfse der erforderliche Durchgangsquerschnitt erzielt werden soll.

4) Der grofse Ventilhub wird vor dem Hubwechsel durch eine Steuerung auf ein beliebiges Mafs verkleinert. Dies bildet den zweiten Hauptpunkt der Ventilconstruction. Der grofse freie Ventilhub macht den selbstthätigen Ventilschluss unmöglich, weil solcher nur durch das Ventilgewicht oder besondere Belastungen hervorgerufen werden kann, was unbedingt einen sehr kleinen zurückzulegenden Weg, also sehr kleinen Ventilhub, voraussetzt. Bei den gesteuerten Ventilen ist hingegen der Hub grofs, muss also vor dem Hubwechsel verkleinert werden, und zwar durch eine auf das Ventil wirkende besondere Kraft, am sichersten durch eine Kraft von aufsen, durch die gezwungene Bewegung einer Steuerung.

Der kleine Ventilhub, welcher bei den gegenwärtig herrschenden Ventilarten eine so grofse Rolle spielt, ist thatsächlich während des ganzen Pumpenhubes nicht notwendig, sondern nur im letzten Augenblicke desselben, um den sicheren Schluss zu ermöglichen. Wenn es also gelingt,

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