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mit schwimmenden Abfuhrröhren den eigentlichen Kanalgraben aus. Einer der Bagger war bisher im Chagreflusse thätig und fuhr zur Unterstützung arbeitend von der Mündung bis nach Gatun hinauf.

Auf den Bauplätzen 6 und 7 bei Gatun heben mehrere 60pferdige Bagger den Graben aus, durch welchen die Hochwasser des linken Chagrearmes abgeführt werden sollen, während ein einzelner Bagger den Hauptkanal aushebt und in der Achse desselben gegen Panama hin aufsteigt.

Auf Bauplatz 8 wird mit dem Abhube der Erdhügel längs derselben Achse vorgegangen. Zur Zeit bereitet man mit Hilfe von Decauville'schen Transportwagen die Erdfläche für den Angriff der Ausheber (Excavatoren) vor und hofft, diese überaus starken Maschinen in kurzem in Betrieb setzen zu können. Hier sind zwei Feldlager aufgeschlagen, eines auf der rechten, eines auf der linken Seite des Chagreflusses; die Bauplätze No. 9, 10 und 11 sind in voller Thätigkeit.

Das flache und weiche Erdreich des Bauplatzes No. 12 erleichtert die Arbeit der Ausheber sehr; die Einrichtungen zum Transportiren der letzteren sind fertig und befahrbar. Auf dem 13. Bauplatze kreuzen sich Kanal und Eisenbahn zum erstenmale; die letztere soll auf einer mächtigen Drehbrücke übergeführt werden.

Der 14. Bauplatz liegt auf sehr felsigem Boden. Die den Erdmassenhub vorbereitenden Arbeiten sind an dieser Stelle recht ausgedehnt, werden aber mit Transportwagen so wirksam betrieben, dass in kurzem die gröfsten Ausheber aufgestellt werden können, deren jeder täglich 3000cbm auswirft.

Die drei Bauplätze 15, 16 und 17 sind hauptsächlich für die Durchstiche zur Aufnahme des Chagre mit einigen Zuflüssen eingerichtet. Das aus Lehm, Sand und Kies gemischte Erdreich dieser Stelle hat eine wellenförmige Oberfläche, daher das Graben mit gröfsten Aushebern sofort beginnen konnte. Die steigenden Flusswasser treten hier mit Leichtigkeit in die Gruben und Gräben ein und werden später wohl die Anwendung von Baggern vorziehen lassen.

Die Bauplätze 18 und 19 liegen auf felsigen Anhöhen, bei denen man erst mit Minen und Dynamit dem Massenaushub wird vorarbeiten müssen.

Auf Bauplatz 20 gelang es am 8. October v. Js., mittels einer einzigen Mine auf einmal 30000cbm Felsen loszusprengen, ein so überaus günstiges Resultat, dass man sowohl die Beschleunigung des felsigen Einschnittes wie die Verringerung der Baukosten als sicher ansehen darf.

Der dem Kanal in nahezu halber Länge benachbarte Chagrefluss führt sehr ungleiche Wassermengen in den Atlantischen Ozean, nämlich im Sommer etwa 13cbm, im Winter bis 600cbm in der Sekunde. Ausnahmsweise hat indes die Menge 1600cbm im Chagrefluss und 400cbm in jedem der gröfseren Nebenflüsse, dem Trinidad, dem Gatuncillo u. a. erreicht. Das wenn auch nur zeitweise Einströmen solcher Wassermengen in den Panamakanal würde schädliche Strömungen und manche die Schifffahrt hemmende Ablagerungen bewirken, aus welchem Grunde man sich zur Ableitung der Hochwasser entschloss.

Die Anlage der Ableitungskanäle wird keine Schwierigkeiten bereiten. Der Panamakanal hat mehrere Krümmungen und lässt, im ganzen dem Laufe des Chagre folgend, doch zur rechten und linken alte Teile des Flussbettes ungenutzt liegen, in welchen die genannten Ableitungskanäle ausgehoben werden sollen. Letztere werden 8 bezw. 12m Sohlenbreite erhalten und am Meere auf 40m verbreitert werden, wobei als Ziel ins Auge gefasst ist, die abfliefsenden Fluten in gleicher, nirgend wechselnder Höhe zu erhalten.

Der Hauptkanal soll ganz gegen Hochwasser geschützt bleiben, einesteils in Einschnitten durch die starken, den Hauptund Nebenkanal trennenden Seitenwände, anderenteils in Niederungen durch starke Längsdeiche von hinreichender Höhe, um über die höchsten Wasserstände zu ragen. Zur Befestigung der Seitenwände wird nicht wenig der üppige Pflanzenwuchs des Isthmus beitragen, da dort in kurzer Zeit die Erdböschungen mit Stauden, Schlingpflanzen und hohen Gräsern bedeckt zu sein pflegen. Zur Entlastung der Seitenkanäle während der Hochfluten wird der obere Chagrefluss in einen ungeheuren Wasserbehälter verwandelt werden, welcher die

deutscher Ingenieure.

Wassermengen bei Hochfluten aufnehmen und nur einen 400cbm in der Sekunde nie übersteigenden Teil derselben durch Tunnel im festen Felsen abgeben wird. Die Anlage des Wasserbehälters wird durch kluge Benutzung zweier in das Chagrethal vorspringender Bergrücken sehr erleichtert. Dieselben bilden weit über die Hälfte des zur Thalsperre nötigen Riesendammes und vermindern die zu demselben erforderliche Steinschüttung auf 7 Millionen cbm, ferner die Kosten, dank der nahen Steinbrüche, auf 6500000 M.

Der Kanal durchschneidet darauf den Bergrücken Corrosita, auf dem die Bauplätze 21 und 22 angelegt sind; in ihren tieferen Teilen arbeiten Ausheber, in den höher gelegenen die Decauville-Wagen.

Von den übrigen Bauplätzen seien noch No. 26, 27 und 28 erwähnt, wo die Erdbewegung von 18000000 cbm an die Unternehmer Cutbill, de Lungo und van Hattun verdungen ist, die als Termin der Beendigung Schluss 1886 zugesagt haben. (Die genannten Unternehmer haben bekanntlich den Amsterdamer Seekanal ausgeführt und sich dabei einen guten Ruf erworben.)

Unweit Culebra kreuzt der Kanal die Panamabahn zum zweitenmale; die Verlegung der letzteren ist beabsichtigt, SO dass die Kreuzung mehr östlich bei Pedro Miguel erfolgen wird, und zwar abermals mittels Drehbrücke. Diese wird nach dem neuerdings bei holländischen Kanalbrücken bewährten Systeme durch Wasserdruck gedreht werden1).

Bei Corrosal wird ein Hafen eingerichtet mit einer Einfahrt vom Stillen Ozean her. Die amerikanischen Bagger arbeiten in dem dortigen sumpfigen grasbedeckten Erdreich sehr wirksam. Zur grofsen Wichtigkeit dieses Bauplatzes trägt aufserdem die neue Schleuse bei, deren Anlage für 12 Millionen Francs nunmehr beschlossen ist.

Der Unterschied der höchsten und niedrigsten Meeresspiegel beträgt bei Colon höchstens 0,58m, bei Panama dagegen mindestens 2m, bei mittleren Fluten 4m und bei Hochfluten gegen 6m. Flut und Ebbe treten bei Colon 9 Stunden später ein als bei Panama. Diese Höhenunterschiede würden im Kanale, mindestens in den beiden Enden unweit der Meere, Strömungen erzeugen und der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten.

Um nun die ungehemmte Durchfahrt jederzeit zu gestatten, sollen an dem östlichen Ende, an der Seite des Stillen Oceans, drei enge Durchfahrten hergestellt werden mit Steinschwellen in hinreichender Tiefe unter dem tiefsten Meeresspiegel; jede soll mit doppelten Ebbe- und Flutthoren versehen werden. Eine der genannten Durchfahrten wird die einlaufenden, die andere die auslaufenden Schiffe durchlassen, die dritte als Ersatz dienen.

Der letzte Bauplatz ist unweit des Dorfes la Boca an der Mündung des Rio Grande eingerichtet und mit der Stadt Panama durch eine Fahrstrafse und eine Eisenbahn verbunden. Eine in der Wasserlinie 100m breite Rinne wird im östlichen zwischen den Schleusen und la Boca liegenden Teile einen Vorhafen bilden, in welchem die Seeschiffe ihre ersten Löscharbeiten vornehmen können; seine linke Seite wird durch Schienenstränge mit der Panamabahn zu verbinden sein. Alles zwischen der Kanalmündung und der Panamabahn liegende sumpfige Gelände wird gegen Fluten geschützt, um später zur Anlage von Bassins, Docks usw. zu dienen.

Aus vorstehenden Mitteilungen geht hervor, dass die Hauptschwierigkeiten beim Kanalbau auf der 27km langen Strecke vom 35. bis zum 62km liegen; hier wird Dynamit dem Betriebe der Ausheber vorarbeiten müssen. Die seitherigen im grofsen angestellten Sprengversuche haben aber ein befriedigendes Resultat gehabt und die Ueberzeugung verschafft, dass die wirksamste Methode gewählt ist.

Die Hafenanlage an der atlantischen Seite geht ihrer Vollendung entgegen; die an der anderen Oceanseite ist begonnen und wird keine technischen Schwierigkeiten bieten.

Mit dem schwierigsten Teile des ganzen Unternehmens, der Abteilung des Chagre und der Anlage der Thalsperre, ist nach den Plänen, welche die obere technische Commission der Kanalgesellschaft genehmigt hat, begonnen worden.

1) Z. 1882, S. 297.

23. Mai 1885.

Nach dem Urteil eines nordamerikanischen Fachmannes, welcher im vorigen Herbste die Strecke bereiste, sind Baumaschinen aller Art schon jetzt in so grofser Anzahl zur Stelle gebracht, dass der Kanal zweimal bis 1890 ausgehoben werden könnte. Einesteils haben nämlich die Unternehmer ihre Maschinen und Baugeräte selbst mitgebracht, anderenteils hat die Kanalbaugesellschaft letztere auf allen Bauplätzen in so grofser Menge angesammelt, dass der Director der Kanalbauten, Dingler, ein Franzose von deutscher Abkunft, jederzeit, wo es Not thut, für säumige Unternehmer einspringen und mit eigenen Maschinen die betreffende Unternehmung zu Ende führen kann. Zudem langen noch täglich Schiffe mit Ersatzstücken in Panama und Colon an. Aehnlich spricht sich Henry Gorvinge, Offizier der nordamerikanischen Kriegsmarine, im New.-Yorker Tgbl. »Sun< im Juni 1884 aus, nachdem er die Kanalbauplätze wiederholt besuchte.

Bis Ende November 1884 waren allerdings erst 9 700 000cbm ausgegraben, wozu im nassen Monat December noch 500000cbm gekommen sind. Zahlreiche bewährte Unternehmer aber haben sich mit Hinterlegung angemessener Cautionen, verpflichtet, bis Ende October 1886 fernerne 66000000cbm Erdreich auszuheben und zu transportiren. Die Verträge dieser Unternehmer beziffern sich auf 154 Millionen M. Das jetzige mit der trockenen Jahreszeit am 15. December begonnene Arbeitsjahr ist mit rund 20000 Arbeitern eröffnet worden. Der Zudrang derselben, namentlich von den Antillen her, ist in Anbetracht des hohen Tagelohnes von 7 bis 10 Frcs. ein recht bedeutender; der den Unternehmern zugebilligte Preis für 1cbm bewegter Erde wechselt zwischen 2 und 30 M nach Beschaffen

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Sitzungsberichte der Bezirksvereine. Eingegangen 30. Januar 1885.

Breslauer Bezirksverein.

Vor

Generalversammlung am 21. November 1884. sitzender Hr. Frief. Schriftführer Hr. Floegel. Anwesend 25 Mitglieder und 6 Gäste.

Die Sitzung ist fast ausschliesslich inneren Vereinsangelegenheiten: Berichten, Wahlen usw. gewidmet; am Schlusse derselben teilt der Vorsitzende mit, dass Hr. H. Meinecke sen., Mitglied des Bezirksvereines, auf der Londoner Hygiene-Ausstellung (1884) die goldene Medaille auf einen Wassermesser erhalten habe, und dass dieser Apparat in Klasse 21 mit den Constructionen von Tylor, Siemens, Gunz & Grimmes wie anderen in Concurrenz gestanden habe. Die Anwesenden beglückwünschen den gegenwärtigen Herrn zu dem ehrenden Erfolge.

Der Sitzung folgte ein gemeinsames Abendessen, welches in heiterster Weise verlief.

Versammlung vom 12. December 1884.

Vorsitzender:

Hr. Frief. Schriftführer Hr. Floegel. Anwesend 28 Mitglieder

und 8 Gäste.

von

Hr. Dr. Hulwa hält einen Vortrag »über die Reinigung Abwässern aus Städten, gewerblichen Anlagen, insbesondere von Zuckerfabriken«, zu dessen Erläuterung er einige Experimente vorführt, worauf er zur Teilnahme an der für den folgenden Tag geplanten Besichtigung der Zuckerfabrik >>Lanisch<< mit der für das Hulwa'sche Verfahren eingerichteten Versuchsstation auffordert.

An diesem Ausfluge beteiligten sich 20 Mitglieder und 4 Gäste; in etwa zweistündigem Rundgange wurden die verschiedenen Stationen, wie Fällungsbottiche, Filterpressen, Saturation und Klärung durch Rinnenfilter besichtigt; Hr. Dr. Hulwa hatte in dankenswerter Weise die Erläuterung der einzelnen Stationen übernommen; ebenso hatte sich Hr. Director Wielisch der Führung freundlichst unterzogen.

Sitzung vom 16. Januar 1885. Vorsitzender Hr. Frief. Schriftführer Hr. Munckelt. Anwesend 28 Mitglieder und 3 Gäste.

Der Vorsitzende gedenkt in herzlichen Worten des Heimganges eines diesseitigen Mitgliedes, des Fabrikbesitzers Stanislaus Lentner (i. F. St. Lentner & Co. Breslau); die Versammlung ehrt das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen.

Hr. Krimping, der hiesige Vertreter der Firma Siemens & Halske, erhält das Wort zu einem Vortrage «über die elektrische Beleuchtung mittels Glühlichtlampen«.

Der Redner beschreibt zu Eingang seines Vortrages die verschiedenen Arten der Glühlampen, von denen er besonders die Lampen von Edison, Swan, Siemens & Halske, Maxim, Greiner & Müller und die von Fox hervorhebt, gleichzeitig Muster dieser Lampen vorlegend. Er bespricht ferner das zum

Messen der Stromstärke dienende Elektrometer von Edison1). Dieser Apparat hat die Bestimmung, innerhalb eines elektrischen Leitungsnetzes die von den einzelnen Abnehmern verbrauchten Elektricitätsmengen zu messen, und beruht auf dem Faraday'schen Gesetz der Elektrolyse: »Wenn ein elektrischer Strom von bestimmter Stärke eine die Elektricität leitende Salzlösung durchströmt, so wird diese zersetzt und die am negativen Pole der Zersetzungszelle niedergeschlagene Metallmenge ist proportional der Stromstärke einerseits und andererseits dem Atomgewichte des gefällten Metalles.<<

Edison benutzt als Salzlösung die Mischung von 1 Zinkvitriol auf 10 Wasser, und bestehen die Elektroden der Zersetzungszellen aus leicht auswechselbaren Zinkplatten.

Der Strommesser für einzelne Gruppen eines Leitungsnetzes bezw. einzelne angeschlossene Häuser besteht aus zwei in einem Kasten entsprechend angeordne

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von de Folkl

ten Zersetzungszellen z z (s. Fig.), einer unter diesen liegenden Compensationsfeder s und einer Glühlichtlampe Die Stromzellen sind in je eine Nebenleitung zum Widerstande w, den der ganze Strom passirt, geschaltet, und beträgt der Widerstand in der Nebenleitung 1/1000, so dass durch jede Zelle nur 1/1000 des ganzen Stromes passirt. Der durchfliefsende Strom bewirkt, dass die positive Zinkplatte immer leichter und die negative immer schwerer wird. În gewissen oder beliebigen Zeiträumen werden die Polplatten herausgenommen und gewogen; die Gröfse der Zu- und Abnahme im Gewichte der Elektroden giebt genauen Aufschluss über die Menge des durch die Lösung geflossenen Stromes, und zwar ist vorher bestimmt, dass der Strom, den eine Edison-A-Lampe bei normaler Lichtstärke verbraucht, in 1 Stunde 0,889 mg Zink niederschlägt; demnach würden n Lampen stündlich (0,889 n) mg und n Lampen in t Stunden (0,889 · n · t) mg Zink niederschlagen. Da nun eine Veränderung des Widerstandes der Zersetzungsflüssigkeit fehlerhafte Messungen herbeiführen würde, so wird eine durch Temperaturwechsel hervorgerufene Widerstandsveränderung der Zersetzungsflüssigkeit durch eine Kupferdrahtspirale k compensirt, welche in den Stromkreis jeder Zelle z eingeschaltet ist. Dieselbe ist derart bemessen, dafs dieselbe Temperaturerhöhung den Widerstand von k in demselben Mafse vergröfsert, wie sie den der Zersetzungsflüssigkeit verringert.

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1) Z. 1884 S. 625.

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Der unterhalb der Zersetzungszellen angeordnete Compensationsapparat s hat in Verbindung mit der Glühlichtlampe / folgenden nebenhergehenden Zweck. Fällt im Winter die Temperatur der die Zellen umgebenden Luft bis in die Nähe des Gefrierpunktes, so zieht sich die Feder s zusammen, und da sie aus zwei Streifen von Metallen verschiedener Ausdehnung besteht, nimmt sie eine gekrümmte Form an: letzterer Umstand bewirkt das Schliefsen eines zwischen der Stromleitung und der Glühlichtlampe passend angeordneten Contactes, und die Lampe / wird entzündet; die von / abgegebene Wärme erhöht die Temperatur der Luft aufserhalb der Zellen so lange, bis durch Wiedergeradewerden der Compensationsfeder der Contact ausgelöst wird und die Glühlampe ihrerseits wieder verlischt.

Der Vortragende lässt sich dann im weiteren über die Stromverluste aus, welche durch die Erdleitungen entstehen, und erklärt die Mittel zur Auffindung dieser Schäden mittels akustischer Signale sowie die Erkennung derselben in optischer Beziehung.

Zu dem Antrage Zeman betr. § 34 des Statutes wird beschlossen, dahin zu wirken, dass eine Abstimmung nach Procentsätzen, also etwa für je 50 Mitglieder eine Stimme, Berücksichtigung finden möge.

Die Frage: >>Ist es und inwieweit berechtigt, die Anbringung vorstehender Stellschrauben und Keile an Transmissionen im Wege von Polizeiverordnungen zu verbieten?« ist auf Veranlassung des Vorsitzenden und auf Grund langjähriger Erfahrungen zur Verhandlung gestellt worden.

Die Mehrzahl der Anwesenden sieht die Lösung dieser Frage als eine Aufgabe der Fabrikinspectoren an, und stellt zum Schlusse Hr. Minssen den Antrag, auszusprechen: dass dem Breslauer Bezirksverein eine Polizeiverordnung nach dieser Richtung hin_als wünschenswert nicht erscheine; dagegen halte derselbe eine Verbesserung der fraglichen Constructionsteile inbezug auf Sicherheit usw. für nötig und will dahin gewirkt sehen, dass die Jahresberichte der Fabrikinspectoren dem Publikum zugänglicher gemacht werden.

Hr. Wetzig betont anschliefsend hieran, dass der Verein dieser Frage früher schon näher getreten sei; er verweist auf die im Jahre 1878 gesammelten und herausgegebenen Skizzen von Sicherheitsvorrichtungen der in Rede stehenden Constructionsteile und spricht den Wunsch aus, dass dieser Plan weiter fortgeführt werde.

Bezüglich des vierten Punktes der Tagesordnung betr. selbstthätige Schutzvorrichtungen, welche das zu frühe Oeffnen der Karden behufs Reinigen derselben verhindern sollen, stimmt die Versammlung vollständig den Ausführungen des Hrn. Frief, es möge seitens der Constructeure derartigen Apparaten ein eingehendes Studium gewidmet werden, bei und beschliefst, den Gegenstand im Auge zu behalten.

Sitzung vom 20. Februar 1885. — Vorsitzender Hr. Schneider. Schriftführer Hr. Floegel. Anwesend 23 Mitglieder und 5 Gäste.

Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten hält Hr. Schneider einen Vortrag

über Hydranten.

>>Die Hydranten dienen dazu, an irgend welcher Stelle eines Wasserleitungsnetzes im Bedarfsfalle Wasser entnehmen zu können.

Für den ersten Augenblick erscheint die Lösung dieser Aufgabe sehr einfach; tritt man jedoch näher an dieselbe heran, so zeigen sich Schwierigkeiten, die, von den Fachmännern voll gewürdigt, es für den Techniker lohnend sein lassen, verbessernd und fortschreitend an der Vervollkommnung dieser Apparate zu arbeiten.

Die Kernpunkte und die Schwierigkeiten bei der Construction der Hydranten lassen sich am besten bei folgender Betrachtung erkennen.

Es scheint am natürlichsten, zur Entnahme von Wasser aus einer bestehenden Leitung an einer Stelle, wo es erwünscht oder geboten erscheint, einen Hahn oder eine Verschraubung zum Anschluss eines Schlauches mit entsprechendem Ausfluss anzubringen; soweit die Rohrnetze in Gebäuden liegen, ist dies leicht durchführbar. Die Rohrstränge ausserhalb der Gebäude liegen aber schon des Frostes wegen in ziemlicher Tiefe unter der Erdoberfläche; eine derartige Nebenöffnung muss daher, um zugänglich zu werden, in einer schachtartigen Vertiefung liegen, oder ihre Ausflussöffnung muss derartig in die Höhe geführt werden, dass sie unmittelbar unter der Strafsenfläche liegt.

Im ersteren Falle wird es erforderlich, beim Gebrauche Standrohre in den Schacht zu setzen und an der Ausflussöffnung entsprechend zu befestigen; diese müssen dann als Länge mindestens die Tiefe des Schachtes haben; im letzteren Falle bildet das bis nahezu auf Terrainhöhe unveränderlich

deutscher Ingenieure.

festliegende Standrohr so zu sagen die Verlängerung der Ausflussöffnung. Ja man geht zuweilen noch weiter und führt das feste Standrohr bis über die Terrainhöhe hinaus.

Diese letzteren Hydranten nennt man Ueberflur hydranten, die vorherigen Unterflurhydranten. Bei Anwendung fester Standrohre muss für den Abfluss des nach dem Schliessen des stets frostfrei, also tief liegenden, Absperrventiles in dem Standrohre stehenbleibenden Wassers gesorgt werden.

Ausschlaggebend ist auch die Leistungsfähigkeit der Hydranten mit Bezug auf das in einer gewissen Zeit zu schaffende Wasser, und ist diese sowohl von dem in der betreffenden Leitung befindlichen Druck als von dem Querschnitte des Absperrventiles selbstredend abhängig.

Die Stadt Breslau hat seit Bestehen des städtischen Werkes tiefliegende Strafsenhydranten von der in Fig. 1 skizzirten Anordnung im Gebrauche, und müssen für den Bedarf entsprechend lange Standrohre S von oben hinein gesetzt und mittels Bajonettverschlusses mit dem Hydranten verbunden werden; auch das Vierkant V für die Drehung der Ventilspindel liegt tief und muss mittels eines langen Stockschlüssels gefasst werden. Diese Einrichtungen sind offenbar sehr unbequem. Die Ausflussöffnung wird durch einen Ventilpilz P mit einer zur Dichtung dienenden flachen Lederscheibe mittels Schraubenspindel geschlossen. Nach Gebrauch und Wiederabschluss bleibt eine geringe Wassermenge über dem Ventil stehen; um diesen Wasserrest vor dem Einfrieren zu schützen, sind doppelte Schachtdeckel D D1 vorhanden.

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Die Strafsenhydranten der neueren Wasserwerke sind meist bis nahe unter die Strafsenfläche geführt, wie in Fig. 2 skizzirt; sobald der Ventilpilz P durch Drehen der Spindel bei V gehoben, der Hydrant also geöffnet wird, verschliefst dessen Stulp K die kleine Oeffnung e, das Wasser geht durch den Standrohranschluss S in die Höhe; wird der Hydrant geschlossen, so lässt der Pilz P in seiner tiefsten Stellung die kleine Oeffnung e frei und das im festen Bodenstandrohre gebliebene Wasser zieht durch e ab.

Die Hauptvorteile dieser neueren Anordnung sind,

1) dass man nur kurze Standrohre und Schlüssel braucht, 2) dass der Bajonettverschluss nahe vor Augen liegt und beim Aufsetzen des Standrohres nicht verfehlt werden kann,

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23. Mai 1885.

die unterhalb des Ventilpilzes P angeordnete Klappe z; sie dient dazu, nach dem Herausziehen der Ventilspindel, wenn solches bei Reparaturen erforderlich wird, selbstthätig den Rohrstutzen an der Hauptleitung abzuschliefsen. So lange der Ventilpilz P im Gehäuse sitzt, verhindert er durch den nach unten durchgeführten Stift t das Schliessen der Klappe z; ein übermäfsiges Hochdrehen der Spindel V wird durch die Scheibe s gehindert.

Aufser diesen Verbesserungen hat die in Fig. 2 angedeutete selbstthätige Entwässerung zu manchen Veränderungen Veranlassung gegeben. Wenn der Leder- oder Gummistulp K die Oeffnung e nicht dicht verschliefst, was leicht vorkommen kann, so dringt beim Gebrauche des Hydranten das Wasser unter Leitungsdruck durch diese Oeffnung, wühlt das umgebende Erdreich auf und bewirkt starke Senkungen der Strafsenfläche.

Man gab daher die selbstthätigen Entwässerungen ganz auf und bewirkte dieselbe, wie in Fig. 3 angedeutet, durch eine Nebenspindel v mit einem kleinen Konusstöpsel p, welcher von Hand nach jedesmaligem Gebrauche gehoben werden musste, um dem stehengebliebenen Wasser den Abfluss durch die Oeffnung e zu gestatten.

Fig: 4.

Spindel

von der Rohrleitung

Bei Hydranten für das Wasserwerk in Elberfeld führte der Vortragende ein neues selbstthätiges Entwässerungsventil ein, welches in Fig. 4 mit S bezeichnet ist und aus einem durch eine Spiralfeder u offengehaltenen kleinen Ventile besteht. Tritt der Hydrant in Thätigkeit, so wird das Ventil durch den Wasserdruck geschlossen. Wird das Absperrventil des Hydranten geschlossen, so überwindet die Spannkraft der Feder den Druck der darüber ruhenden Wassersäule in dem Standrohr und öffnet das kleine Ventil, so dass die Entwässerung selbstthätig durch e vor sich geht.

Die für Breslau jetzt angewendeten Hydranten sind mit dieser Entwässerung und der Strube'schen Rückschlagklappe versehen und haben eine Ausflussöffnung von 75mm

Ausserdem sind in Breslau neuerdings gröfsere Ueberflurhydranten von 100mm Ventilöffnung an besonders gefährlichen Punkten, wie Theatern, Mühlen und sonstigen feuergefährlichen Fabrikanlagen, aufgestellt. Dieselben haben 3 Verschraubungen zum Anschluss von 3 Schläuchen, und liefert ein solcher Hydrant etwa 2,4cbm Wasser in 1 Minute.

Im Anschlusse hieran spricht Hr. Branddirector Herzog über die Benutzung der Hydranten von Seiten der Feuerwehr; (die bei der Stadt Breslau im Gebrauche befindlichen Standrohre usw. sind zum Teil zur Ansicht ausgestellt). Er erklärt ferner unter Vorlegung etlicher Zeichnungen die sogenannten Angriffspläne der Feuerwehr, wie dieselben in Breslau für alle gröfseren Fabriken der Gebäudecomplexe bestehen, und setzt die auf den einzelnen Sectionen befindlichen besonderen Bezeichnungen eingehend auseinander.

Kölner Bezirksverein.

Eingegangen 1. Januar 1885. Sitzung vom 1. December 1884. Vorsitzender: Hr. Fischer. Schriftführer: Hr. Franzen. Anwesend 28 Mitglieder und 8 Gäste.

Hr. Nimax legt seinen Standpunkt zur Patentgesetzgebung dar. Auf seinen Wunsch werden seine Aeufserungen hier in der von ihm zum Protokolle eingereichten Fassung nachträglich veröffentlicht.

» Anknüpfend an den in der Patentresolution (Einleitung) vorkommenden Satz: »einmal schon deshalb nicht, weil das Princip der Patenterteilung noch keineswegs unzweifelhaft feststeht<< erlaube ich mir, mich über meinen schon früher hier präcisirten Standpunkt unserem deutschen Patentgesetz gegenüber nochmals auszusprechen.

Den fundamentalen Satz unseres Patentgesetzes, die Vorprüfung, verwerfe ich, weil durch dieselbe, wie sie

jetzt am Patentamte gehandhabt wird, von einem solchen Amt eigentlich nur auch gehandhabt werden kann, es nicht zu vermeiden ist, dass in manchen, wenn nicht in vielen, Fällen der Patentsucher durch eine Patentverweigerung in seinem guten Rechte gekränkt wird.

Ich möchte, dass, wie es beim reinen Patentanmeldungsverfahren der Fall ist, jedem, der ein Patent nachsucht oder gegen ein Patent Einspruch erhebt, es möglich gemacht wäre, sein gutes, wenn auch nur vermeintlich gutes, Recht vor den ordentlichen Gerichten mit Hilfe von Sachverständigen durch alle Instanzen durchzufechten bezw. zu erlangen.

Dem Ausspruche von Sachverständigen vor Gericht lege ich ein bedeutend gröfseres Gewicht bei als dem Urteil unseres Patentamtes, besonders in seiner heutigen Zusammensetzung aus ständigen und nichtständigen Mitgliedern, welch letztere häufig aus den Concurrenten des Patentsuchers ausgewählt werden. Dahingegen bin ich auch weit davon entfernt, die mancherlei Vorteile, welche unser Vorprüfungsverfahren bieten soll, vollständig in Abrede stellen zu wollen. Will man nun das Vorprüfungsverfahren nicht abschaffen, diese Abschaffung würde mir als Radikalkur allerdings am meisten zusagen, so halte man es bei demselben wenigstens so, wie es in Nord-Amerika geschieht, von welchem Lande wir ja das Vorprüfungsverfahren entnommen haben.

Wenn in Nord-Amerika ein Patentsucher vom Patentamte abgewiesen wird, so steht es ihm zu, durch alle Instanzen beim ordentlichen Gerichte sein Recht nachzusuchen. Die Nord-Amerikaner, in ihrem stark entwickelten Gefühle für das Recht des Einzelnen, gehen nämlich von der Ansicht aus, es stehe jedem nicht nur ein Recht durch das Patent, sondern auch auf das Patent zu. Dass diese Rechtsanschauung auch unserem Patentgesetze nicht ganz fremd ist, hebt Dr. Gareis hervor in seinem Werke »Patentgesetzgebung 1880, Band III, Seite XIII der Einleitung.

Im übrigen habe ich sodann gegen die Resolutionen unserer Patentcommissionn nichts einzuwenden.<<

Nach eingehender Verhandlung über die Patentvorlage und Wahl eines Delegirten zur Schlussberatung des Hauptvereines über dieselbe wird für die Beratung der Frankfurter Anträge eine Commission gewählt. Inbezug auf eine Anregung des Generalsekretärs, betreffend den Abdruck der Sitzungsberichte, wird beschlossen, abzuwarten, wie die Sache bei anderen Bezirksvereinen, welche bisher ihre Berichte überhaupt nicht für sich druckten, sich bezüglich des Geldpunktes gestalten werde.

Zum Schlusse wirft Hr. Nimax behufs Klarstellung des Begriffes >>Präcisionssteuerung« die Frage auf, was eine solche sei, welche Frage von Hrn. Thelen wie folgt beantwortet wird: »Präcisionssteuerung ist eine Steuerung, durch welche der Füllungsgrad des Cylinders dem jeweiligen Kraftaufwande der Maschine entsprechend selbstthätig durch den Regulator eingestellt wird«, welcher Erklärung die Versammlung sich anschliefst.

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Vor

Eingegangen 9. April 1885. Generalversammlung vom 5. Januar 1885. sitzender: Hr. Fischer. Schriftführer: Hr. Franzen. Die Sitzung ist im wesentlichen inneren Vereinsangelegenheiten, Vorstandswahlen usw. gewidmet.

Der Rechnungsabschluss für 1884 ergiebt einen Bestand der Bezirksvereinskasse von M 803,82, einen solchen der Unterstützungskasse von M 4490,26.

Hr. Nimax hält einen Vortrag über »Erzaufbereitung«, welcher in d. Ztschr. 1885, S. 238 veröffentlicht ist.

Sitzung vom 2. März 1885. Vorsitzender: Hr. Thelen. Schriftführer: Hr. Franzen. Anwesend 31 Mitglieder und 4 Gäste. Hr. Kurtz berichtet über die Versammlung zur Beratung der Patentgesetzvorlage in Berlin, welcher er als Delegirter des Kölner Bezirksvereines beigewohnt hat. Er betont, dass unter dem Eindrucke der mündlichen Berichte, welche in dieser Versammlung über die Verhältnisse im Patentamte und die Aussichten für die geplanten Aenderungen erstattet worden seien, und nachdem die grofse Mehrzahl der Delegirten anerkannt habe, dass die an dem Patentgesetze gerügten Mängel sich auf dem Verwaltungswege nicht würden beseitigen lassen, er nicht mehr in der Lage gewesen sei, den Standpunkt des Kölner Bezirksvereines ungeändert aufrecht zu halten, dass er vielmehr, um den Beschluss der Delegirtenversammlung nicht zu zersplittern, den daselbst gefassten, teilweise von der Auffassung des hiesigen Vereines abweichenden Beschlüssen zugestimmt habe; er habe also gewissermalsen seinen Auftrag überschritten und müsse deshalb um Entschuldigung ersuchen. Die Versammlung erklärt sich mit dem Vorgehen des Hrn. Kurtz einverstanden.

Eingegangen 6. Mai 1885. Sitzung vom 13. April 1885. Vorsitzender: Hr. Thelen. Schriftführer: Hr. Franzen. Anwesend 35 Mitglieder und 3 Gäste. Hr. Eulenberg hat ein an ihn gerichtetes Schreiben der Handelskammer Mülheim, betreffend die Notwendigkeit eines Gesetzes zum Schutze gegen den Verrat von Fabrikgeheimnissen, zur Verhandlung eingesandt. Hr. Kurtz bespricht den Fall; er hält eine gesetzliche Regelung der Frage für überflüssig und schädlich und übernimmt es, gemeinsam mit Hrn. Eulenberg eine Antwort an die Handelskammer zu redigiren, welche der nächsten Sitzung vorgelegt werden soll.

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Hr. Kurtz bespricht die von Hrn. Büttner angeregte Frage der Erteilung von Zusatzpatenten zu den Patenten, welche angemeldet, aber noch nicht erteilt sind. Es haben sich aus der Praxis des Patentamtes, die Anmeldungen derartiger Zusatzpatente bis nach Erteilung des Hauptpatentes liegen zu lassen, insofern Missstände ergeben, als von anderer Seite auf dieselben Verbesserungen angemeldete Patente früher in Behandlung genommen und sogar erteilt werden.

Hr. Kurtz kommt mit seiner Besprechung zu dem Schlusse, dass die Angelegenheit durch die Petition des Hauptvereines an den Reichskanzler wegen Abänderung des Patentgesetzes erledigt sei. Nach Mafsgabe des Patentgesetzes habe der erste Anmelder Anspruch auf Erteilung des Patentes, und Patente auf später angemeldete Erfindungen sollen gemäfs jener Petition für nichtig erklärt werden.

Hr. Schmidt erstattet Bericht über die Verhandlungen der Commission zur Beratung der Magdeburger und Frankfurter Anträge und schlägt namens der Commission folgende 3 Resolutionen vor, welche von der Versammlung zum Beschlusse erhoben werden:

Zu den Anträgen des Magdeburger Bezirksvereines:

I. Der Kölner Bezirksverein schliefst sich dem Antrage I.:
>>der Haupt-Vorstand wolle die Redaction der Zeitschrift
»anweisen, das Gebiet der technischen Rechtsfragen dauernd
>>zu bearbeiten <<

an, jedoch sollen diese Publicationen die Grenzen eines kurzen fasslichen Auszuges aus richterlichen Erkenntnissen auf dem Gebiete des Patentgesetzes, der Unfallgesetze usw. nicht überschreiten.

Der Kölner Bezirksverein erachtet es zur wirksamen Ausführung des vorstehenden Antrages für empfehlenswert, dass jeder Bezirksverein eine Commission ernenne, welche die in ihrem Bezirke vorkommenden bezüglichen Fälle kurz bearbeitet und der Redaction einsendet.

Motive: Da, mit nur wenigen Ausnahmen, jeder Techniker in der Ausübung seines Berufes Veranlassung hat, sich mit den Bestimmungen der soeben erwähnten Gesetze zu befassen, und da mit der bevorstehenden Einführung des Unfallgesetzes die Stellung der als Betriebsbeamten fungirenden Ingenieure dem Gesetze gegenüber eine besonders schwierige sein wird, ist es unbedingt erforderlich, dass die Resultate der praktischen Anwendung dieser Gesetze zur Kenntnis unserer Vereinsgenossen gebracht werden; einesteils, um sie vor leichtfertigen Verstölsen gegen diese Bestimmungen zu bewahren, anderenteils, um ihnen vorkommendenfalls Material an Hand zu geben, ihre Rechte erfolgreich zu verteidigen. Die empfohlene commissarische Bearbeitung der betreffenden Rechtsfälle wird der Sache ohne Zweifel förderlich sein und der Redaction die Geschäfte wesentlich erleichtern.

II. Dem Antrage II., technische Schiedsgerichte betreffend, kann der Kölner Bezirksverein seine Zustimmung nicht erteilen.

Motive: Da die Zweige der Technik so aufserordentlich mannigfaltig sind und für die einzelnen Rechtsfälle stets verschiedene Persönlichkeiten als geeignet erscheinen werden, ist es ratsam, eventuell den betreffenden Mitgliedern die Auswahl der Schiedsrichter zu überlassen.

Gegen Interessenten aufserhalb des Vereines hat letzterer in dieser Beziehung um so weniger Verpflichtungen, als demselben viele Ingenieure angehören, die sich mit der Abgabe von schiedsrichterlichen und sachverständigen Urteilen berufsmäfsig beschäftigen.

Schliesslich würden derartige Institutionen, welche den Bestrebungen des Vereines sehr ferne liegen, dem Ansehen desselben nur schaden.

Zu den Anträgen des Frankfurter Bezirksvereines:

III. Der Kölner Bezirksverein erteilt den sub 3 und 4 gestellten Anträgen seine Zustimmung, giebt jedoch anheim, dieselben zu erweitern und ihnen folgende Fassung zu geben:

3. »>In gleichem Sinne sind bei dem Reichskanzleramte die er>>forderlichen Schritte zu thun, um zu bewirken, dass die >>Reichsconsulate und technischen Beigeordneten deutscher >> Gesandtschaften bei ihrer Pflege vaterländischer Interessen >>über lohnende Bethätigung deutscher Techniker regel»mäfsig und rasch Bericht erstatten, und dass sie insbeson»dere über die Entwickelung der in ihren Bezirken betrie

deutscher Ingenieure

>>benen Industriezweige sowie die hervorragenden Neue>>rungen auf deren Gebieten eingehend referiren.

»Zur Nutzbarmachung solcher Berichte sind sachgemässe »Auszüge unverzüglich in der Vereinszeitschrift zu ver»öffentlichen.«

Motive: Es liegt nicht allein im Interesse des deutchen Technikerstandes, darüber unterrichtet zu sein, welche Arbeitskräfte das Ausland eventuell bedarf, sondern es ist von besonderer Wichtigkeit, demselben zunächst lohnende Thätigkeit durch Förderung der heimatlichen Industrie zu gewähren, welcher durch die gewünschten Berichte ohne Zweifel ein wesentlicher Dienst erzeigt werden dürfte.

4. »Die Anzahl der Stellen von technischen Beigeordneten zu »den Gesandtschaften des Deutschen Reiches ist thunlichst »zu vermehren und hierbei namentlich auf die Vertretung »der Maschineningenieure gebührend Rücksicht zu nehmen. >>Sind die technischen Arbeitskräfte nicht unmittelbar »zur Verfügung, so sollen zu den betreffenden Berichten >>thunlichst deutsche Techniker, welche sich in jenen Be»zirken aufhalten, herangezogen werden.<<

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Motive: Da es wohl nicht angängig, jeder Behörde, welche die deutschen Interessen im Auslande wahrzunehmen hat, einen technischen Beigeordneten zu geben, und der deutsche Technikerstand im Auslande fast überall vertreten ist, sind zu dem vorgeschlagenen Zwecke der Berichterstattung diese zunächst heranzuziehen. Ingenieure anderer Nationalität haben erfahrungsmäfsig ein geringeres Interesse am Gedeihen der deutschen Industrie, und sind daher diese nur in Notfällen zur Erstattung von Berichten und Gutachten aufzufordern. Gegen die Anträge 1, 2, 5 und 6 verhält der Kölner Bezirksverein sich ablehnend.

Motive: Die Nachweisung von Stellen und die Vermittelung derselben entsprechen nicht den Bestrebungen des Vereines und würden die Redactionskosten nicht unerheblich steigern.

Den jüngeren Fachgenossen und Studirenden der technischen Hochschulen ist bisher immer besonderes Zuvorkommen seitens des Kölner Bezirksvereines zu Teil geworden, so dass ein Hinweis darauf als überflüssig erscheint.

Da Hr. Walther den Verein eingeladen, einen bei ihm angebrachten Feuerlöschapparat in Thätigkeit zu besichtigen, giebt Hr. Kurtz eine Erläuterung desselben.

Hr. Nimax macht Mitteilung von einem Aufsatze der »annales industrielles«<, welcher eine neue Einrichtung an Dampfkesseln zur Verhütung von Explosionen behandelt, bestehend in einem Deckel, welcher von aufsen durch ein an einem Hebel wirkendes Gewicht gegen eine in der unteren Kesselwand angebrachte Oeffnung gedrückt wird, sich bei Ueberschreitung des normalen Druckes öffnet und den ganzen Wasserinhalt des Kessels schleunigst nach unten austreten lässt (!!!), welchem Vorschlage die Versammlung den gebührenden Beifall zu Teil werden lässt.

Eingegangen 2. März 1885. Niederrheinischer Bezirksverein. Versammlung am 3. Februar 1885. — Vorsitzender: Hr. C. Dietze. Schriftführer: Hr. M. Balcke. Anwesend 36 Mitglieder und 1 Gast.

Hr. Oeking hält einen Vortrag »über hydraulische oder pneumatische Gestänge -Ausgleichungen bei Wasserhaltungen«, welcher in der Zeitschrift veröffentlicht werden wird.

In der Verhandlung über diesen Vortrag macht Hr. Büttgenbach Mitteilungen über die Wasserhaltung der Lintorfer Bleigrube. Obgleich der Schacht eine geringe Teufe habe, so seien doch die Wasserzuflüsse bedeutender als bei irgend einer Grube des rheinischwestfälischen Bergbaues, und zwar 45 bis 54 cbm in 1 Minute, ununterbrochen fortlaufend. Diese grofse Wassermenge_habe ganz aufsergewöhnliche Wasserhaltungsanlagen hervorgerufen. Die Pumpen haben 1m Plungerdmr., die Saugventile 1200 mm. Um diese schweren Pumpen ruhig arbeiten zu lassen, empfehle es sich, den Schacht um so viel tiefer abzuteufen, als die Pumpen Raum erfordern, die Pumpen unter den wasserzuführenden Strecken einzubauen und so stets unter Wasser arbeiten zu lassen. Es werde dadurch das Schlagen der Saugventile ganz vermieden, das der Druckventile vermindert, den gesammten Pumpen aber eine erhöhte Dauerhaftigkeit verliehen. Diese sei um so nötiger, als bei den Wasserzuflüssen vorkommende Reparaturen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden seien. Um derartige Arbeiten ausführen zu können, müsse der Wasserhaltungsschacht aus einer vom höchsten Wasserstande nicht erreichbaren Stelle von der zuführenden Wasserstrecke abgesperrt werden können. Man erreiche dieses durch Anlage eines Mauerdammes in der Strecke, durch welchen das Zuflussrohr bis in den Schacht führe, und mit einer Vorrichtung, welche, von der Sohle des höchsten Wasserstandes aus stets erreichbar, geschlossen werden könne.

Während der Arbeit an den Pumpen werde der Schacht durch eine besondere kleinere Pumpe von denjenigen Wassern frei gehalten, welche durch etwaige Undichtigkeiten der Vorrichtungen noch eindringen könnten.

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