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Kl. 59. No. 30781. Auslassvorrichtung für Injectoren. H. Meutze, Hamburg. Dem saugenden Injector strömt bei a der Dampf, bei w das Wasser zu. Im Kanal a ist ein Kegelventil c mit 2 Kanälen ƒ und e angeordnet, welches

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vermittels des Handrades d gedreht und von seinem Sitz abgehoben werden kann. e und ƒ sind so gebohrt, dass sie sich nicht gleichzeitig mit den Kanäleng und h decken. Beim Anlassen dreht man c so, dass der Dampf von a aus durch hf in den Raum i treten kann, wodurch c fest auf seinen Sitz gepresst wird. Dreht man nun c, so dass g und e anfangen, sich zu decken, während ƒ und h sich schliefsen, so saugt der durch die Düse g austretende und sich niederschlagende Dampf das Wasser durch w an. Darauf wird der in dem von kaltem Wasser umspülten Raume i be

Dampfkanäle.

Geehrte Redaction!

deutscher Ingenieure.

findliche nach aufsen abgeschlossene Dampf niedergeschlagen, so dass nun c leicht zurückgezogen werden kann, wonach der Injector in regelmässige Thätigkeit tritt.

Kl. 76. No. 30513 (Zusatz zu 6973). Zwirnmaschine. C. Martin, Verviers. Bei dem Zusammenzwirnen von starken Fäden mit schwachen werden die letzteren von dem Einziehwalzenpaar ab nicht regelmässig eingezogen. Es ist daher über der Zuführungsoberwalze b eine Walze c angebracht, welche auf ihrer Oberfläche mit einer Anzahl ebener Flächen d versehen ist, die jedoch

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nicht ganz bis an die Enden dieser Walze herapreichen. Die starken Fäden werden dem Walzenpaar ab nach dem Passiren der Fadenwächter usw. direct zugeführt, während die schwachen Fäden von den Walzen bc eingezogen werden und nach Passiren der Fadenwächter usw. erst zwischen die Walzen ab eintreten. Die schwachen Fäden werden durch die Beschaffenheit der Walze c abwechselnd gespannt und freigelassen und legen sich, da eine grössere Länge von diesen als von den starken eingezogen wird, in regelmässigen Windungen um die starken Fäden herum. Die Anordnung der Walze c lässt sich bei Duplirmaschinen ebenfalls anwenden.

Zuschriften an die Redaction.

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nicht ganz sicher so hat er aus meinen Andeutungen (mehr habe ich nicht geben wollen, wie das aus der Fassung des betr. Satzes doch wohl unzweifelhaft hervorgeht) herausgelesen, ich habe nur die zum A. B. C. des Dampfmaschinenbaues gehörige Regel im Sinne gehabt, man solle Sorge tragen, dass der Arbeitsdampf bereits am Ende des Kolbenhinganges allen oder doch bei weitem den gröfsten Teil seines Ueberdruckes über den Druck im Ausblaseraume verloren habe. Wird dies versäumt, so bleibt bekanntlich abgesehen von sehr geringen Geschwindigkeiten der Gegendruck auf dem ganzen Rückwege zu hoch, wie Hr. E. dies ja auch mit seinem Diagramme Fig. 3 erläutert.

Es ist allerdings unzweifelhaft, dass diese Erscheinung auch in das vorliegende Kapitel hineingehört; aber die Möglichkeit einer solchen Auslegung meiner Bemerkung habe ich doch nicht vorausgesehen; sonst hätte ich dem vorgebeugt.

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Um es also ausführlicher zu sagen, so habe ich vor etwa 5 Jahren beim Indiciren einer grofsen raschgehenden Maschine, welche dem Dampf etwa 60m mittlere Geschwindigkeit in den Kanälen zumutete, die Beobachtung gemacht, dass der zu enge Querschnitt in viel höherem Grade auf den einströmenden als auf den ausströmenden Dampf einwirkte, und habe damals, begünstigt durch die reichlich grofsen Dimensionen der Maschine, sofort die Nutzanwendung gemacht, den Dampf bis auf den Ausblasedruck expandiren zu lassen, und erhielt so trotz der engen Kanäle und trotz mangelhaften inneren Voreilens ganz brauchbare Diagramme, die sich nicht wesentlich von dem von Ärn. E. in Fig. 4 gegebenen unterschieden.

Ein fernerer sofort daraus gezogener und mit vollem Bewusstsein angewendeter Schluss war der, dass es durch passende Wahl des Voreilens auch bei noch so viel zu kleinen Kanälen möglich sein müsse, am Hubende den ganzen Ueberdruck bereits beseitigt zu haben, und dass, weil dem übrig bleibenden dünneren Dampfe der zu kleine Kanal keinen wesentlichen Widerstand entgegensetzt, es bei jedem Kanalverhältnisse möglich sei, vollkommen correcte Diagramme zu erzielen, vorausgesetzt natürlich, dass die entstehende starke Eintrittsdrosselung genug an absoluter Leistung übrig lässt. Das ist aber bei den bezüglich der Cylindermafse meist reichlich bemessenen älteren Walzwerks- und Gebläsemaschinen in der Regel der Fall, und es war mir deshalb möglich, in zahlreichen Fällen die schon für nötig erachtete Beschaffung neuer Cylinder zu vermeiden.

Die Möglichkeit einer Verbesserung solcher älterer Maschinen ist nur da ausgeschlossen, wo die Kanäle im Spiegel zu dicht beisammen liegen; es ist dann nicht möglich, den erforderlichen grofsen Schieberhub anzuwenden.

Ich habe aber nicht nur bei Aenderung alter Maschinen sondern

auch bei neuen Maschinen von der so gewonnenen Möglichkeit, die Kanäle zu verkleinern, Gebrauch gemacht und dadurch eine wesentliche Verkleinerung der schädlichen Räume und Oberflächen erreicht. Selbstverständlich ist in derartigen Fällen der Gegendruck niemals so niedrig, wie derselbe bei Kanälen, welche nach allgemeiner Anschauung als normal gelten, erzielt werden kann; eine kleine Dampfstauung findet immer statt; auf den Betrag des dadurch etwa angerichteten Schadens komme ich aber weiterhin zurück.

Die mit den kleinen Kanälen verbundene starke Abdrosselung des Eintrittsdampfes habe ich nie für ein Uebel gehalten, und namentlich, seitdem es mir im Anfange der 70er Jahre möglich war, einige der zahlreichen von Hrn. Blass construirten Einschieber-Maschinen zu untersuchen, welche damals die Baroper Maschinenfabrik lieferte. Wenn diese Maschinen mit ihrer etwa 3/4 Füllung auch bezüglich des Dampfverbrauches nicht mit guten Expansionsmaschinen Schritt halten konnten, so standen sie hinter den letzteren doch bei weitem nicht in dem Mafse zurück, wie man erwarten sollte, und es wurde mir bald klar, dass die Ursache in der starken Dampfdrosselung lag, welche sich in starkem Abfallen der Admissionslinie äufserte. Da die übrigen Verhältnisse der Steuerung selbstverständlich nichts zu wünschen übrig liefsen, so war es weiter nicht wunderbar, wenn diese Maschinen sich allen nicht ganz correct gesteuerten Expansionsmaschinen ebenbürtig oder gar überlegen zeigten und deshalb eine grofse Verbreitung gewannen.

In neuester Zeit habe ich übrigens die Erfahrung gemacht, dass auch bezüglich des Abfallens der Eintrittslinie sich Eines nicht für Alle schickt, und gefunden, dass dasselbe unter (nicht seltenen) Umständen grofse Verluste bedeuten kann. Da ich diese Erfahrung aber zunächst nicht eigener Beobachtung, sondern freundlicher Anregung von anderer Seite verdanke, so muss ich der letzteren auch weitere Veröffentlichungen über diese hochinteressanten Beobachtungen überlassen.

Wenn Hr. Ehrhardt die Frage aufwirft, ob es zulässig sei, die Beobachtungen über den verhältnismässig geringen Widerstand niedriger gespannten Dampfes auf die Steuerung des grofsen Cylinders der Compound - Maschinen anzuwenden, so scheint er mir da von einer falschen Voraussetzung auszugehen. Die Beobachtungen haben uns gezeigt, dass ein bestimmtes Volumen Dampf, wenn es mit bestimmter Geschwindigkeit durch einen Kanal strömt, einen geringeren Druckverlust erleidet als ein gleiches Volumen höher gespannten Dampfes.

Ich bezweifle aber keinen Augenblick, dass ein bestimmtes Gewicht_niedriger gespannten Dampfes, wenn es in einer bestimmten Zeit durch einen gegebenen Kanal strömen muss, wesentlich mehr Druck verlieren wird als das gleiche Gewicht stärker gespannten Dampfes unter gleichen Umständen. Und in letzterer Weise würde die Frage für die Compound-Maschine gestellt werden

müssen.

Bezüglich der Radinger'schen Kanalformel kann ich mit Hrn. Ehrhardt nicht übereinstimmen. Auf die erforderliche Gröfse der Kanäle vorausgesetzt, dass man nur einen bestimmten mässigen Druckverlust zwischen Schieberkasten und Cylinder gestatten will oder, wie bei Compound-Maschinen, diesen Verlust in die allerengsten Grenzen einschliefsen muss ist die Länge derselben von

9. Mai 1885.

allergröfstem Einflusse und demnächst auch die Querschnittsform, insofern als man in kurzen oder in verhältnismäfsig geräumigen Kanälen dem Dampfe wesentlich gröfsere Geschwindigkeiten zumuten darf als in langen und engen Kanälen.

Für mittlere normale Verhältnisse ist die Radinger'sche Formel unzweifelhaft richtig; für Ventilsteuerungen passt sie, wie sich schon aus obigem ergiebt, nicht.

Es bleibt aber auch noch die Frage übrig, ob es denn so unzweifelhaft richtig sei, den Kanälen, Ventilen usw. solche Masse zu geben, dass der Druckverlust überall auf das geringste Mass beschränkt wird?

Eine Ersparnis an Gegendruck ist eine solche, die sich direct in Mark und Pfennigen ausdrücken lässt, und auf der anderen Seite lassen sich auch die Kosten, mit welchen diese Ersparnis erkauft werden muss, in barem Gelde ausdrücken. Diese Kosten bestehen einerseits in Verteuerung der Maschine durch Vergröfserung der Steuerungsorgane, andererseits in der Verteuerung des Betriebes durch Vergröfserung der schädlichen Räume und Oberflächen.

Es ist offenbar unrichtig, die Steuerung so einzurichten, dass alle Verluste ein Minimum werden; es muss einen Mittelwert geben, bei dem die Gesammtkosten das geringste Mafs erreichen, und es ist demnach in der Regel dieser Mittelwert, nicht das theoretisch günstigste Diagramm dasjenige, welches zu erstreben ist. Wesentlich unterstützt wird dieses Streben, namentlich bei Ventilsteuerungen, noch durch die oben dargelegte Anwendbarkeit kleiner Kanalabmessungen für die meisten praktischen Fälle. Auf die Anwendung dieser Constructionsweise muss aber zu Gunsten der alten Regeln da verzichtet werden, wo es unter Umständen nötig ist, auch das letzte erreichbare Kilogrammmeter der Maschine abzugewinnen; eine Vergröfserung der Steuerungsorgane wird dann in der Regel in Bau und Betrieb billiger sein als eine Vergröfserung des Cylinders.

Man sage nicht, dass das »Tüfteleien<< seien; angesichts der ungeheueren schädlichen Räume, welche der herrschenden Ansicht nach grofse raschgehende Maschinen verlangen (vergl. die Versuchsmaschine des Hrn. Kreitz!), und ganz besonders bei Ventilsteuerungen haben obige Gesichtspunkte sehr grofse praktische Bedeutung, und dass eine der bedeutendsten und berühmtesten Dampfmaschinenbauanstalten augenscheinlich schon seit 6 bis 7 Jahren, vielleicht noch länger, sich diese Gesichtspunkte zu eigen gemacht hat, habe ich schon in meiner Zuschrift vom 12. November 1884 (S. 952 des vorigen Jahrganges) wenigstens angedeutet.

Siegen, 18/4. 1885.

Geehrter Herr Redacteur!

Majert.

Angesichts der Zuschrift des Hrn. Majert finde ich wieder einmal, dass man sich manchmal zu knapp ausdrückt, und dass dann das Gesagte einen ganz anderen Sinn annimmt als das, was man sagen wollte.

Es fiel mir niemals ein, zu behaupten, dass Radinger's Regel für Eincylindermaschinen ohne Condensation durchweg richtig sei, sondern ich wollte das Zutreffen derselben nur bestätigen für Maschinen bis zur Gröfse der besprochenen, also bis etwa 0,25 cbm Kolbenhubvolumen pro 1 Sek. Bei wesentlich gröfseren Maschinen wende ich stets auch gröfsere Dampfgeschwindigkeiten an, denn es steht doch aufser Zweifel, dass mit dem gleichen Spannungsverlust Dampf von bestimmter Dichte mit viel gröfserer Geschwindigkeit durch ein Dampfrohr von 250mm Dmr. geschoben wird, als durch ein solches von nur 100mm.

Mit vielen Aufstellungen des Hrn. Majert gehe ich ganz einig. Mit der Art und Weise, wie er den Nachweis zu führen

Haftpflicht beim Dampfkesselbetrieb.

sucht, dass er den Einfluss der Dampfdichte bei Bemessung von Kanalabmessungen schon längst berücksichtigt habe, beweist er nur die Richtigkeit meiner Aufstellung über die Bedeutung passender Voreilungen.

Ganz ähnliches, wie das, was Hr. Majert hierüber berichtet, habe ich auch längst erfahren und längst Nutzanwendung davon gemacht. An einen Einfluss der Dampfdichte habe ich jedoch hierbei nicht gedacht und kann auch aus den Auseinandersetzungen des Hrn. Majert heute noch nicht herausfinden, inwiefern er demselben bei Bestimmung der Kanalabmessungen Rechnung trägt. Alles, was Hr. Majert in diesem Sinne gethan hat, ist doch weiter nichts, als ein rechtzeitiges Einleiten des notwendigen oder beabsichtigten Spannungsabfalles.

Aber selbst, wenn man den Ausblasedampf im toten Punkte der Maschine bis zur atmosphärischen Spannung herunter gezogen hat, verlangt er noch einen ganz bestimmten Austrittsquerschnitt, sobald man die Gegendruckspannung unter 0,15 bis 0,2atm Ueberdruck halten will. Gröfsere Gegendrucke werden wohl in den meisten Fällen, selbst unter Heranziehung einer hohen Kapital amortisation, unvorteilhaften Betrieb bedeuten. Die Behauptung des Hrn. Majert: »dass es durch passende Wahl des Voreilens auch bei noch so viel zu kleinen Kanälen möglich sein muss, vollkommen correcte Diagramme zu erzielen«, scheint mir deshalb eine ähnliche zu sein wie meine am Eingange dieses richtig gestellte; das »noch so viel zu klein« ist doch zu dehnbar.

Auch eine andere meiner jüngsten Aufstellungen muss ich heute berichtigen: Das Abfallen der Eintrittslinie halte ich nur dann nicht mit ökonomischen Nachteilen verknüpft, wenn die Cylinderfüllung unter 50 pCt. bleibt, also in ähnlichen Fällen wie derjenige, welcher damals der Besprechung zu Grunde lag. Es wäre aufserordentlich interessant, wenn die Erfahrung, wo und wie mit diesem Absinken der Eintrittslinie Verluste verbunden waren, zur Veröffentlichung kämen.

Es giebt noch manchen hier einschlagenden Punkt, welcher der Prüfung wert wäre.

Nehmen wir eine Dampfmaschine ohne Condensation an, welche mit ungedrosseltem Dampfe von 5 bis 6 Atm. Ueberdruck und 50 pCt. Füllung die gröfste von ihr verlangte Arbeit zu leisten im Stande ist. Nach meiner Meinung ist es dann ziemlich gleichgiltig, ob die dem wechselnden Kraftbedarf entsprechende Gangregulirung dadurch erreicht wird, dass der Regulator auf eine dicht bei dem (möglichst kleinen) Schieberkasten sitzende Drosselvorrichtung einwirkt, während die Expansion constant auf 50 pCt. Füllung bleibt, oder dadurch, dass er die Expansion selbstthätig verändert. Ich glaube sogar, dass die Drosselung vorteilhafter ist, sobald die Arbeitsleistung so veränderlich ist, dass bei selbstthätig veränderlicher Expansion die Füllung häufig so klein wird, dass die Endspannung im Cylinder bis zur Atmosphäre oder gar unter dieselbe herabsinkt.

Der Einzelne kann aber nicht alles herausprobiren und noch viel seltener seine Beobachtungen auf allgemein brauchbare Regeln und wissenschaftliche Grundsätze zurückführen. Das Zusammenwirken aller Beteiligten, ein vernünftiger Austausch der Ansichten und der Erfahrungen fördert aber den Fortschritt und kommt jedem einzelnen zugute.

In diesem Sinne wünsche ich, dass die an die Kreitz'schen Versuche sich anknüpfenden Erörterungen noch nicht zu Ende sein möchten.

Schleifmühle bei Saarbrücken, 30. April 1885.

Vermischtes.

Ueber eine Entscheidung des Reichsgerichtes, welche für Dampfkesselbesitzer von allgemeinem Interesse ist, berichtet die Zeitschr. d. Dampfk.-Ueberw.-Vereine vom März d. J.

Durch Explosion des Dampfkessels war in einer Fabrik der Tod mehrerer Arbeiter verursacht worden. Deren Wittwen und Kinder verlangten von dem Fabrikherrn Entschädigung, weil erwiesenermassen die Explosion durch ungenügende Revision des Dampfkessels herbeigeführt worden wäre. Der Beklagte verteidigte sich dagegen mit der Behauptung, es sei kurz vorher von dem dazu bestellten Staatsbeamten die Revision des Kessels vorgenommen worden, welcher gar keine Ausstellung gemacht, sondern solchen ganz in Ordnung gefunden habe. Im Laufe der Verhandlungen stellte sich heraus, dass dieser Beamte selbst die Revision nicht ordnungsmässig besorgt hatte, und es wurde der Beklagte, obwohl er für jenen Beamten nicht verantwortlich ist, doch zur Entschädigung verurteilt, weil es seine und seiner Betriebsbeamten Pflicht wäre, gegenüber der grossen Gefahr für die Arbeiter die Untersuchung in einer Weise vorzunehmen, dass die Tüchtigkeit des Kessels festgestellt würde, statt bei der oberflächlichen Revision des Staatsbeamten sich zu beruhigen.

Die hierüber eingeholte wichtige Entscheidung hat der II. Civilsenat des Reichsgerichtes am 9. December v. J. gefällt. Es

L. Ehrhardt.

handelte sich dabei um folgenden Thatbestand: Der Ehemann der Klägerin B. war Arbeiter in der Fabrik der Beklagten und ist bei einer am 4. November 1881 eingetretenen Kesselexplosion so verletzt worden, dass er infolge hiervon am 6. November 1881 starb. Die Klägerin forderte deshalb für sich und ihre Kinder Schadenersatz. Ihre Klage wurde vom Landgerichte in Aachen am 9. Juni 1883 abgewiesen; aber auf ihre Berufung verwarf das Oberlandesgericht das erste Urteil am 6. Mai 1884 und verurteilte die beklagte Firma, der Klägerin vom 6. November 1881 ab eine lebenslängliche Rente von 300 M., für jedes der drei Kinder bis zu deren vollendetem 15. Lebensjahre von 60 M. und ferner eine jährliche Rente von 60 M. für das im Laufe des Processes geborene Kind vom Tage der Geburt ab bis zum vollendeten 15. Lebensjahre zu bezahlen. Das Berufungsgericht nahm als festgestellt an, dass die Ursache der Explosion darin gelegen habe, dass die Kesselwand an einer Stelle, wo der Kessel eingemauert war, so dünn geworden sei, dass ihre Dicke an der dünnsten Stelle nur 1mm betrug, so dass der Kessel an dieser Stelle keinen hinreichenden Widerstand gegen den Druck von innen her mehr leisten konnte. Der Kessel habe sich seit 1862 oder 1863 im Betriebe befunden und sei im Jahre 1874 einer inneren Revision, wobei das Mauerwerk entfernt wurde, unterzogen worden. Bei den Revisionen in den Jahren 1879 und 1881 sei das Mauerwerk nicht entfernt worden.

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Die Beklagte hatte geltend gemacht, dass diese Unterlassung ihr und ihren Angestellten nicht zum Verschulden angerechnet werden könne, da der Beamte, welcher nach Mafsgabe des Gesetzes vom 3. Mai 1872 und der dazu erlassenen Instruction die gedachten Revisionen vorgenommen, die Entmantelung des Kessels nicht für notwendig befunden habe. Sie hatte sich auch auf die Akten über die gegen ihre Beamten eingeleitete strafgerichtliche Untersuchung, welche mit Freisprechung endete, insbesondere auf die darin befindlichen Gutachten, ferner auf ein Gutachten berufen, welches die Königl. Deputation für Gewerbe in Berlin am 25. Februar 1882 erstattet hat. Aufserdem hat die Beklagte in der Berufsinstanz eine Reihe von Beweisen in der Richtung erboten, dass der Kessel im Jahre 1874 gründlich reparirt und stets sorgfältig gereinigt und aufser den amtlichen Revisionen in Zwischenräumen von 2 bis 3 Monaten gründlichen Revisionen unterzogen worden sei.

Das Berufungsgericht führte hiergegen aus: Das Unglück beruhe nicht auf Zufall oder höherer Gewalt, hätte vielmehr wohl verhütet werden können, wenn die Untersuchung des Kessels seit dem Jahre 1874 gründlicher, als es geschehen ist, vorgenommen worden wäre. Es sei Sache der Beklagten gewesen, für eine Untersuchung Sorge zu tragen, welche mit aller Sicherheit an den von Mauerwerk bedeckten Stellen den Mangel jeder Schadhaftigkeit feststellen liefs. Sei dies ohne Entfernung des Mauerwerkes nicht möglich gewesen, wie allerdings nach dem Gutachten der Sachverständigen angenommen werden müsse, so habe die Berufungsbeklagte die Verpflichtung gehabt, das Mauerwerk beseitigen zu lassen. Dieselbe könne sich nicht darauf berufen, dass der Revisionsbeamte die Entmantelung des Kessels nicht für notwendig erachtet habe. Die auf Grund des Gesetzes vom 3. Mai 1872 von staatswegen stattfindenden Kesselrevisionen seien im öffentlichen Interesse angeordnet und hätten keine Beziehung zu den civilrechtlichen Verpflichtungen des Fabrikinhabers, dessen Verantwortlichkeit selbständig nach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches zu prüfen sei. Uebrigens könne auch, wie aus dem Gutachten der technischen Deputation hergeleitet werde, nicht einmal angenommen werden, dass der Revisionsbeamte der ihm vom Staate gestellten Aufgabe nachgekommen sei. Aus diesem und dem im Strafverfahren erstatteten Gutachten werde weiter gefolgert, dass die Verdünnung des Eisenbleches nur ganz allmählich entstanden sein könne und jedenfalls bei der im Jahre 1879 vorgenommenen inneren Revision schon in erheblichem Masse vorhanden gewesen sei. Wenn nun auch zugegeben werden müsse, dass der technische Leiter des Werkes nach Lage der Sache keine Veranlassung hatte, das Vorhandensein des fraglichen Fehlers vorauszusetzen oder auch nur als möglich zu denken, so müsse doch in den Umständen, dass eine gründliche und zuverlässige Untersuchung seit dem Jahre 1874 bis zu dem Unfalle unterlassen worden sei, und dass gerade diese Unterlassung den Unfall herbeigeführt habe, ein Verschulden des technischen Leiters des Werkes gefunden werden, für welches die Beklagte gemäfs § 2 des Gesetzes vom 7. Juni 1871 zu haften habe. Auf die Ursache, weshalb das Kesselblech sich verdünnt habe, komme es nicht an. Die Beweisanträge der Beklagten seien unerheblich, weil sie die festgestellten Thatsachen nicht widerlegten und es insbesondere bei der festgestellten wesentlichen Unterlassung nicht darauf ankommen könne, ob im übrigen bei Behandlung des Kessels mit der gröfsten Sorgfalt verfahren worden sei. Schliefslich wird noch die Höhe der festgesetzten Rente vom Berufungsgerichte begründet.

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Die Revision der beklagten Firma gegen dieses Urteil wurde vom Reichsgerichte verworfen, soweit dieselbe dagegen gerichtet war, dass die Beklagte überhaupt zum Schadenersatz verurteilt worden ist. Nur bezüglich der Höhe der Renten wurde das Urteil aufgehoben und insoweit die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. In den Entscheidungsgründen wird mit Rücksicht auf die von der Vorinstanz getroffenen Feststellungen bezüglich des Verschuldens des technischen Leiters der Fabrik folgendes ausgeführt: Mit Unrecht macht die Beklagte gegen diese Feststellung zunächst geltend, dass der Beamte, welcher letztmals nach Vorschrift des Gesetzes vom 3. Mai 1872, den Betrieb von Dampfkesseln betreffend, die Untersuchung vorgenommen, die Entmantelung des Kessels nicht veranlasst habe; denn wenn dieser Beamte bei der vom Staate im öffentlichen Interesse angeordneten Untersuchung die ihm obliegende Sorgfalt nicht beobachtet haben sollte, so kann dadurch die Beklagte von den privatrechtlichen Folgen der Versäumung der ihr selbst obliegenden Verpflichtung nicht befreit werden. Auch der Vorwurf trifft nicht zu, dass ein subjectives Verschulden des technischen Leiters nicht festgestellt worden sei. Ein solcher wird durch die Bemerkung in den Gründen nicht ausgeschlossen, dass der technische Leiter nach Lage der Sache keine Veranlassung hatte, das Vorhandensein des fraglichen Mangels vorauszusetzen oder auch nur als möglich zu denken. nämlich dessen Pflicht überhaupt, durch gründliche Untersuchung des Kessels dessen etwaige Gefahr drohende Mängel zu ermitteln, so konnte er die Erfüllung dieser Pflicht nicht davon abhängig

Selbstverlag des Vereines.

War es

deutscher Ingenieure.

machen, ob irgend ein äufserer Anlass auf die Vermutung vom Dasein solcher Mängel führte.

Hieran knüpft der Berichterstatter der Verbandszeitschrift die folgenden Betrachtungen:

>>Der vorliegende Bericht ist von hervorragender Wichtigkeit. Es ergiebt sich daraus zunächst, dass die Explosion vermieden werden konnte und worden wäre, wenn die Revision gründlich gemacht wäre.

Es ergiebt sich ferner, dass der Beamte die Revision etwas oberflächlich ausgeführt haben muss, und endlich, dass der Kesselbesitzer der Haftpflicht sich nicht entzieht, wenn er durch Staatsbeamte die Revision seines Dampfkessels vornehmen lässt, dass er vielmehr für eine solche sorgfältige Revision zu sorgen habe, um die Tüchtigkeit seines Kessels festzustellen. Die Erbringung dieses Nachweis es ist Pflicht des Besitzers und seiner Stellvertreter, also seiner Betriebsbeamten.

Dieses an sich natürliche Verlangen, welches dem Haftpflichtgesetz entspricht und einfach als eine menschliche Pflicht angesehen werden sollte, wird oft als ungewöhnlich und hart bezeichnet. Ganz ungerechtfertigt ist aber gar der oft ausgesprochene Gedanke, dass der Staat, weil er den Kesselbesitzer zwingt, seine Kessel revidiren zu lassen, und weil er in der Lage ist, sich zuverlässige und sachverständige Revisoren zu beschaffen, nunmehr für die Leistung des Beamten und für den Erfolg derselben verantwortlich und dass der Kesselbesitzer nach allen Richtungen hin durch dessen Revision gedeckt sei.

Dieser Gedankengang ist grundfalsch und ist im vorliegenden Falle dem Besitzer verhängnisvoll geworden.

Der Staat darf sein Hoheitsrecht im Interesse der Gesellschaft nur soweit ausüben, dass er eben die notwendigste Aufsicht darüber führt, dass die gegebenen Gesetze nicht vernachlässigt werden. Es ist und kann nicht seine Aufgabe sein, in jedem einzelnen Falle technisch zu untersuchen, ob alles an einer Dampf kesselanlage in Ordnung ist. Wie wäre das z. B. für einen Staatsbeamten überhaupt nur möglich, der vorschriftsmässig nur in Zwischenräumen von 6 Jahren einen Kessel innerlich untersuchen darf und nur alle 2 Jahre die Betriebsweise zu prüfen hat! Was ändert sich nicht alles an Sachen und Personen in solchen Zwischenräumen? Wie kann sich bei so spärlichem Verkehr ein Interesse des revidirenden Beamten an jeder Anlage entwickeln, wie kann ein gegenseitiges Verhältnis zwischen Revisor, Kesselbesitzer und Mannschaft überhaupt entstehen, und was erfährt unter solchen Umständen der Revisor von den vergangenen Erlebnissen und vom jetzigen Zustande der Anlage, nachdem er jahrelang seit der letzten Revision nicht wieder dagewesen ist?

Der Gesetzgeber hat mit Fug und Recht die Verantwortung für die Anlage dem Besitzer oder seinem Stellvertreter und der Mannschaft auferlegt. Der § 1 unseres Dampfkesselbetriebsgesetzes vom 3. Mai 1872 sagt wörtlich:

dass diese verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass die Einrichtungen bestimmungsmäfsig benutzt und Kessel, die sich nicht in gefahrlosem Zustande befinden, nicht im Betriebe erhalten werden.

Die Dampfkesselüberwachungsvereine, wenigstens ein Teil derselben, haben, trotzdem sie durchschnittlich jeden Kessel alljährlich etwa 2-bis 3 mal revidiren und in stetem Verkehr mit dem Besitzer und der Mannschaft stehen, doch in in ihre Satzungen die Bedingungen noch besonders aufgenommen:

dass die Revisionen durch die Ingenieure die Mitglieder nicht von der Verpflichtung entbinden, ihre eigenen Kesselanlagen und deren Betrieb fortwährend zu beobachten und alle Unregelmässigkeiten zu beseitigen und zu melden. Diese Verpflichtungen sind von grofsem sachlichem Werte, weil die Ingenieure mit dem Kesselbesitzer dadurch in steter Beziehung sich befinden, so dass sie jeden Zwischenfall im Betriebe und an der Anlage kennen lernen, und weil diese Gemeinschaft der Interessen den Ingenieur nicht zum ungern gesehenen Revisor stempelt, sondern zu einem willkommenen Ratgeber macht.

Wenn sonst sämmtliche Vereine in Deutschland, Oesterreich, Schweiz, Belgien, Frankreich und England jährlich eine zweimalige Revision jedes Kessels als genügend für die Erhaltung eines gefahrlosen Betriebes ansehen (wobei vorausgesetzt wird, dass darunter alle 2 Jahre eine innere Revision stattfindet) und der Erfolg ihrer Bemühungen nach der Statistik über die Explosionen sich so glänzend bewährt, wie es die amtliche deutsche Statistik seit 8 Jahren zeigt, so dürfte die Ueberwachung des Dampfkesselbetriebes durch die Vereine als genügender Schutz anzusehen sein.<«<

Diesem Hefte liegt bei Tafel XVI zum Aufsatze: »Das Wasserwerk der Stadt Barmen«, siehe No. 15 bis 18.

Commissionsverlag und Expedition: Julius Springer in Berlin N.

A. W. Schade's Buchdruckerei (L. Schade) in Berlin 8.

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Curt Hofmann, techn. Leiter der mech. Weberei von Jung &
Simons, Schedewitz bei Zwickau.

Sächsisch-anhaltinischer Bezirksverein.

Max Münzel, Ingenieur d. Berl.-Anhalt. Maschinenbau-A.-G., Dessau.
Thüringer Bezirksverein.

F. Koenig, Ingenieur der Mansfelder Gewerkschaft, Eisleben.
Keinem Bezirksverein angehörend.

Eugen Bagge, Ingenieur, Neunkirchen, Reg.-Bez. Trier.
Rud. Büsch, Civilingenieur, Hamburg, Paulstr. 20.

Herm. Elten, Betriebsingenieur der Société anonyme de Loth, Loth
bei Brüssel.

Jul. Haarer, Ingenieur bei Klein, Schanzlin & Becker, Frankenthal.

P. Hochgürtel, Ingenieur, Aachen.

No. 20.

Paul Kotthaus, Director der Zuckerfabrik, Nueva Baviera, Tuku-
man, Argentina.

C. Schütz, Ingenieur bei Nagel & Kaemp, Hamburg.
Dr. Max Wolff, kgl. Bergmeister und Assessor, Berlin.

Verstorben.

Paul Ranke, Maschinenfabrik., i/F. C. Ranke Söhne, Frankfurt a/M.
Neue Mitglieder.

Breslauer Bezirksverein.

S. Wachtel, Ingenieur bei Helferich & Sadet, Maschinenfabrik,
Charkow, Süd-Russland.

Kölner Bezirksverein.

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Versuche mit einem fast cylindrischen Hochofen.

W. J. Taylor in Chester (New-Jersey) hat der Septemberversammlung des American Institute of Mining Engineers 1884 Mitteilungen über einen Versuch mit einem fast cylindrischen Hochofen gemacht. Leider scheinen jedoch einige wichtige Vorsichtsmafsregeln bei diesem Versuch aufser Acht gelassen zu sein, und war deshalb der Erfolg ein ungünstiger.

Taylor sagt ganz richtig, dass es wichtiger sei, über misslungene Versuche zu berichten, als über gelungene; mit einem anderen Ausspruche Taylor's, dass die Notwendigkeit der Rast durch die in Chester misslungenen Versuche unzweifelhaft bewiesen sei, kann ich mich jedoch nicht einverstanden erklären.

Durch die innere Form, welche Hochöfen nach langen Hüttenreisen erlangt haben, sind aufser Taylor schon manche Eisenhüttenleute auf den Gedanken gekommen, dass die Rast überflüssig sei. Taylor glaubt jedoch, dass sich bei einer gleichmässigen Abnahme des Durchmessers des Ofens bis zum Boden an den Wänden Ansätze bilden, welche das Aufhängen der Gichten und damit Unregelmässigkeiten im Betrieb und hohen Brennmaterialverbrauch veranlassen; er ist deshalb der Ansicht, dass eine kleine Rast, und zwar dicht über den Formen, notwendig sei. Er glaubt, die Rast könne in dieser Ofenzone, wo aufser dem Brennmaterial, welches dort verzehrt wird, feste Körper nicht mehr vorhanden seien, nicht mehr zum Aufhängen beitragen. Er glaubte auch, den geringeren kubischen Inhalt des fast cylindrischen Versuchsofens, welcher nicht höher als bisher gemacht werden konnte, durch geringere Korngröfse der Erze und Steine ersetzen zu müssen, annehmend, dass auf diese die Gase besser, d. h. rascher, reducirend einwirken würden.

Taylor hatte zuerst die Absicht, dem Schacht für die vorhandenen 198,21cbm (7000 Cubikfuls) Wind einen Dmr. von 3,66m, dem Gestell von 2,74m und dem inneren Kreise der Windformmündungen einen solchen von 2,44m zu geben. Nach vielfacher Rücksprache mit anderen amerikanischen Hüttenleuten hat er sich jedoch schliefslich für die in nebenstehender Figur 1 gezeichnete Form des 18,29m (60') hohen Versuchsofens entschieden. Das Mauerwerk über den Formen sollte auf eine Höhe von 4,27m durch eingeschobene Kühlröhren vor Abnutzung bewahrt werden; ein solches Rohr lag auch unter den Formen. Der Ofen wurde auf gewöhnliche Weise 1) gefüllt; das Brennmaterial bestand aus 1/2 Koks und 1/2 Anthrazit. Der Ofen brannte, als er am 17. Juli morgens 8 Uhr

1) Z. 1884, S. 12.

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angezündet wurde, ganz gut; nachmittags 2 Uhr wurden durch
4 Düsen von 127mm Dmr. 96,29cbm (2400 Cubikfufs) Wind
minutlich in den Ofen geblasen;
die Pressung betrug anfangs
weniger als ein Pfund und wurde
wie gewöhnlich gesteigert. Der
Winderhitzer (Weimer suspended
pipes) war durch Holzfeuerung
gut vorgewärmt; es war jedoch
nur wenig und kaltes Gas vor-
handen.

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Der Ofen ging bis 6 Uhr
abends regelmässig nieder; dann
aber traten bedeutende Unregel-
mässigkeiten ein. Die Pressung
wuchs auf einmal sehr bedeutend;
das Gas blieb ganz aus. Der
Ofen hing. Die Windtemperatur
war um diese Zeit 600o1). In den
nächsten 5 Minuten konnte der
Ofen nur durch Abstellen des
Windes zum Niedergehen veran-
lasst werden. Gegen 11 Uhr
nachts platzte eines der Kühl-
rohre in der Rast, und musste
dann der Ofen der Ausbesserung
wegen 29 Stunden stillstehen.
Erst am 19. früh 3 Uhr wurde
wieder mit 2 Pfd. Pressung
96,30cbm Wind (3400 Cubikfuss)
minutlich in den Ofen geblasen,
welcher jedoch nur niederging,
wenn der Wind abgestellt wurde.
Gegen 11 Uhr morgens zogen
die Gichten gut und liefs sich
alles besser an. Es wurden 7t
Koks als leere Gichten gesetzt
und lief zum erstenmale Schlacke
aus der Schlackenform. Dieser Windform._.
Stand der Dinge dauerte bis zum
20. 3 Uhr nachmittags, um welche
Zeit 5 Betten schlechtes weisses
Eisen abgestochen wurden.

1) Wenn Fahrenheit, dann 3150 C.

80°30

Mittel

1

Von da an gingen die Gichten wieder langsam oder gar nicht, und lieferte der Ofen auch kein Gas mehr. Am 21. 7 Uhr liefs man etwa 4m über den Formen 5 Patronen Pulver explodiren und stellte zugleich den Wind ab. Auch gab man nicht gleich wieder auf, wenn Raum für eine Gicht war. Durch Anwendung dieser Mittel (?) kam allmählich ein etwas regelmässigerer Betrieb zustande. Derselbe lieferte jedoch nur schlechtes weisses Eisen, obgleich auf 1kg Brennstoff nur 1kg Beschickung gesetzt wurde. An demselben Tage brachte man 0,91m über den Formen 4 Untersuchungslöcher an und fand, dass die Beschickung überall bis auf 0,609 von der Wandung sehr kalt, nämlich nur rotglühend, war. Dieser nur langsam oder gar nicht niedergehende Teil der Beschickung war staubig; derselbe Zustand, jedoch weniger staubige Beschickung, wurde durch Untersuchungslöcher in 3,96 und 6,10m Höhe über den Formen festgestellt.

Hr. Taylor folgerte aus diesem Befunde, dass nur im Inneren des Ofens ein Cylinder von 1,22m Dmr. niederginge, während der übrige Inhalt mehr oder weniger stillstände, und ferner, dass auch durch fast cylindrische Oefen das Aufhängen der Beschickung nicht verhindert würde.

Man liefs den Ofen so weit niedergehen, dass nur noch etwa 1,22m Beschickung über den Formen blieben, wodurch die Ansammlungen an den Wänden mit niedergingen, und eingeführte Stangen zeigten, dass nun auch an den Wandungen die höchste Temperatur herrschte. Als der Ofen jedoch wieder bis zur Gicht gefüllt wurde, stellten sich wieder dieselben Schwierigkeiten wie vorher ein. Es fiel nur weisses Eisen, wenn nicht leere oder sehr leichte Gichten gesetzt wurden, und auch diese lieferten nur graues Puddeleisen.

Nachdem man so einige Tage gearbeitet hatte, liefs man den Ofen wieder auf etwas mehr als zur Hälfte niedergehen; und als man dann fand, dass die Beschickung an den Wänden heifs war und nicht mehr stillstand, wurde der Ofen wieder voll gefüllt.

In den ersten 12 Stunden wurden 18t Brennstoff nur mit Schlacke und Kalk aufgegeben, in den nächsten 12 Stunden 20t Brennstoff mit Schlacken und Brucheisen. Sobald jedoch wieder Erze, und zwar nur 0,75kg auf 1kg Brennstoff, gesetzt wurden, und bevor der Ofen voll war, stellten sich alle oben beschriebenen Schwierigkeiten wieder ein, weshalb beschlossen wurde, den Ofen auszublasen.

Der Ofen war 16 Tage betrieben worden und hatte in dieser Zeit 30t graues Puddeleisen, 20t halbirtes und 76t weisses Eisen, zusammen 126 geliefert;` dazu kam noch das erzeugte Brucheisen, welches etwa 20t mehr als bei anderen Betrieben ausmachte. Verbraucht waren hierzu: 295t Kohlen, 134t Koks, 365t Erze und 175t Kalkstein. Ein grofser Teil der gefallenen Schlacke war so eisenhaltig, dass sie wieder aufgegeben werden konnte.

Diese Versuchsergebnisse waren so ungünstig, dass sie für trügerisch gehalten werden mussten, und es wurde deshalb beschlossen, nochmals einen Versuch zu machen, den Ofen jedoch auf eine etwas andere Weise anzublasen. Derselbe wurde wieder sehr sorgfältig gefüllt, und zwar wurde dazu etwas mehr Holz verwandt. Als Beschickung wurde hauptsächlich Hochofenschlacke gesetzt, welche beim ersten Versuch gar nicht angewandt war. Am 13. August wurde wieder angeblasen, nachdem der Ofen 1312 Stunden bei natürlichem Zuge gebrannt hatte. Es wurden in der Minute 93,44cbm (3300 Kubikfuss) Wind durch 4 Düsen von 76,19mm Dmr. eingeblasen, während die Düsen beim ersten Versuch 127mm hatten. Nachdem 4 Stunden geblasen, war der Ofen genau in demselben Zustande, in welchem er beim ersten Versuch nach vierstündigem Betriebe gewesen war. Weil die folgenden 24 Stunden nur eine genaue Wiederholung der Schwierigkeiten des ersten Betriebes darboten, trotz der Aenderungen beim Anblasen, so wurde beschlossen, den Ofen wieder auszublasen.

Hr. Taylor meinte, es könne kein Zweifel darüber herrschen, dass der Versuch keinerlei Erfolg, dagegen einen bemerkenswerten Misserfolg geliefert habe.

Nachdem er noch den Herren, welche ihn bei diesem Versuch mit Rat und Geld unterstützt, gedankt hatte, begann folgende Verhandlung über diesen Vortrag.

deutscher Ingenieure.

John M. Hartmann (Philadelphia), welcher den Vortrag in Abwesenheit des Hrn. Taylor hielt, findet den Wert desselben in der Mitteilung dessen, was in Zukunft bei solchen Versuchen vermieden werden müsse.

R. W. Raymond (New-York City) vermisst dagegen in dem Vortrage die Mitteilung der Gründe für das Misslingen des Versuches. Er sieht in der Form des Ofens an und für sich keinen Grund dafür, dass und warum derselbe schon in so kurzer Zeit nach dem Anblasen in den im Vortrage beschriebenen Zustand kam.

W. F. Durfee (Bridgeport) setzt die Thatsache als bekannt voraus, dass ein mit trockenem Sande gefülltes senkrecht stehendes cylindrisches Rohr nicht dadurch entleert werden könne, dass man von unten Druck auf die Füllung ausübe. Der trockne Sand bilde Gewölbe, deren Widerlager in den Rohrwandungen liegen, und die Reibung gegen dieselben werde bei Anwendung von Druck so grofs, dass eine Entleerung des Rohres unmöglich werde; er glaubt, dass auch der Niedergang der Materialien in dem Versuchsofen auf diese Weise verhindert worden sei.

Edgar S. Cook (Pottstown) war während des Versuches in Chester und fand den Gang des Ofens sehr kalt; derselbe erzeugte nur wenig Eisen, dagegen viel eisenhaltige Schlacke. Die Beschickung ging zwar anfangs regelmässig nieder, war aber nicht reducirt. Cook meint, entweder sei der Reductionsraum in diesem Ofen nicht grofs genug gewesen, oder die Gase hätten für den kleinen Raum und die kurze Zeit nicht reducirend genug wirken können.

Während der Zeit der Anwesenheit von Cook beschloss Taylor, den Ofen wie einen Cupolofen zu betreiben, und gab zu dem Ende nur Brennstoff, Schlacke und Brucheisen (scrap-iron) auf. Sobald diese Beschickung voll zur Geltung kam, ging der Ofen sehr heifs und lieferte auch eine flüssige graue Schlacke. In die Rast des Ofens eingeführte Stangen Diese zeigten, dass der Ofeninhalt auch überall heifs war. Beschickung wurde etwa während 12 Stunden und zwar so aufgegeben, dass zuletzt auf 1 Teil Brennstoff 2 Teile Schlacken und Brucheisen kamen. Ausserdem war der zur Verschlackung der Brennstoffasche nötige Kalk aufgegeben. Während dieser Zeit erschien der Gang normal. Die Gebläsemaschine machte 36 bis 40 Umdrehungen; die Pressung war die gewöhnliche, die Formen waren hell, die Beschickung ging regelmässig nieder, die Schlacke war hellgrau und enthielt kein Eisen. Nachdem ein Abstich von grauem Eisen gefallen war, schien alles genügend günstig, um wieder gewöhnliche Erzgichten zu setzen. Man hoffte, dass durch dieses Heifsblasen des Ofens die letzten Reste der Ansätze, welche sich gebildet hatten, entfernt worden seien.

Als jedoch die Erzgichten wieder zur Geltung kamen, veränderte sich die Schlacke; die Eisensteine sammelten sich wieder an den Wandungen an und verminderten so den thätigen niedergehenden Teil der Beschickung; die Erze waren nicht vollkommen reducirt; der Ofen wurde kalt und lieferte weisses Eisen und schwarze Schlacke. Nach der Ueberzeugung Cook's kam nun jede Fortsetzung des Versuches nur dem Verlust an Geld und Zeit gleich. Er glaubt jedoch, dass, wenn ein solch fast cylindrischer Ofen mit gröfserem Durchmesser ausgeführt würde, die Resultate trotz der Ansätze an den Wandungen nicht so ungünstig gewesen sein würden, weil dann der niedergehende Teil der Beschickung, in welchem allein Reduction möglich, gröfser geblieben wäre. Der Versuchsofen jedoch hatte, entsprechend den Verhältnissen der Kessel und der Maschine und unter der Voraussetzung, dass sich keine Ansätze bilden würden, nur 2,44m (8 Fufs) Dmr. bekommen; Cook hält diese Weite auch für eine Windmenge von 198,20cbm (7000 Cubikfufs) passend und meint, dass man bei einer gröfseren Weite unter den in Chester vorliegenden Windverhältnissen noch mehr Brennmaterial gebraucht haben würde. Der Versuch von Taylor habe gezeigt, dass die Reduction der Erze eines gröfseren Raumes bedürfe, und dass die Anwendung einer steilen oder gar keiner Rast das Aufhängen der Beschickung nicht verhindere. Der Versuchsofen Taylor's würde nach der Ansicht Cook's gegangen haben, wenn man 2 bis 3 Teile Brennstoff auf 1 Teil Eisen gebraucht hätte. Der Misserfolg aber sei, ebenso wie die daraus folgende scheinbare Notwendigkeit einer Rast, nicht der Gestalt des

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