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und der Kraftgewinn somit

2,2-0,7 1,5 N.

Man sieht an der Hand dieses Beispieles, dass dieser Gewinn, so grofs auch der Unterschied der volumetrischen Leistung beider Pumpen, ein verhältnismässig geringer ist. Der Schwerpunkt und der grofse Vorteil der neuen Pumpe liegt also zum überwiegenden Teil in der grofsen volumetrischen Leistung und damit im engen Zusammenhang in der Erzielung einer hohen Luftleere.

Bei Neubeschaffung von Luftpumpen wird man also keinen Augenblick im Zweifel sein, der neuen Pumpe den Vorzug zu geben. Haben aber alte Luftpumpen eine zu geringe Leistung, so wird man, ehe man zur Beschaffung einer neuen Luftpumpe schreitet, gut thun, die Pumpe mittels Indicators untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob nicht durch verhältnismässig geringe Veränderungen der volumetrische Wirkungsgrad der Pumpe so gesteigert werden kann, dass auch mit dieser die wünschenswerte Luftverdünnung erzielt werde.«

An den Vortrag schliefst sich eine lebhafte Verhandlung an, in welcher von den Herren Lach und Fritsche darauf hingewiesen wird, dass für Zuckerfabriken die Rücksichtnahme auf möglichst geringen Verbrauch von Condensationswassermengen sehr wichtig sei. Hr. Rassmus geht näher auf die Patenterteilungen ein und führt aus, dass Patente auf Vorrichtungen zur Entleerung der schädlichen Räume an Luftpumpen nachgesucht bezw. erteilt worden seien, welche sich mehr oder weniger an die Hrn. Prof. Wellner in Brünn patentirte Vorrichtung anlehnen.

Auf die Bemerkung des Hrn. Rudeloff, dass bereits in Eisenlohr's physikalischem Lehrbuche auf die Entleerung der schädlichen Räume hingewiesen sei, stellt Hr. Fritsche fest, dass Eisenlohr doch nur ein Princip aufgestellt habe, ein Princip gesetzlich aber nicht patentfähig sei. Mit Rücksicht auf diese gesetzliche Bestimmung erläutert Hr. Sombart, dass der Begriff des Principes nicht immer ganz klar erscheine; denn zuweilen seien Patentansprüche so allgemein gehalten, dass die Vorrichtung von dem Princip schwer zu unterscheiden sei.

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Aufruf zu erlassen, um Correspondenten zu gewinnen, welche zuverlässige Orientirungen über auswärtige Industrieverhältnisse geben; insbesondere sind die Vereinsmitglieder im Auslande zu veranlassen, diese Bestrebungen zu unterstützen.

Zu Antrag 3 und 4

ist zu bemerken, dass es der heimischen Industrie schon zum gröfsten Vorteil gereichen würde, wenn mindestens den Gesandtschaften in den concurrirenden Industrieländern maschinentechnische Beigeordnete gegeben werden. - Dem Herrn Generalsekretär ist anheimzugeben, diese Wünsche des Ingenieurvereines immer von neuem zur Geltung zu bringen und auf dem Wege der Petition an den Reichstag zu senden. Es ist sehr wünschenswert, dass die Berichte der Consulate und der Gesandtschaften, so weit sie gewerbliche Angelegenheiten betreffen, dem Vereine deutscher Ingenieure regelmässig zugestellt und durch die Zeitschrift veröffentlicht werden.

Zu Antrag 5 und 6

ist man hier mit Einrichtung einer Centralstelle für Stellenvermittlung einverstanden.

Im allgemeinen wird überhaupt für notwendig erachtet, dass die Bearbeitung und Entscheidung technischer Fragen in der Verwaltung immer mehr sachverständigen maschinentechnischen Beamten übertragen werde. Am besten geschieht dies, wenn für die Maschinentechniker dieselben amtlichen Organisationen geschaffen werden, wie sie für die anderen technischen Gebiete - Bauwesen, Bergbau- längst bestehen.

Die Forderung nach solchen neu zu schaffenden amtlichen Stellungen ist begründet in der immer steigenden Bedeutung der Industrie, deren allgemeine Interessen eine geregelte Vertretung in der Verwaltung dringend erfordern, um die vorliegenden notwendigen Arbeiten sachgemäss für das allgemeine Wohl durchzuführen.

Der Vorsitzende macht alsdann Mitteilung von einem Schreiben des Hrn. Regierungspräsidenten, in welchem der Verein um eine gutachtliche Aeufserung über polizeiliche Bestimmungen zur Einrichtung und zum Betriebe von Kochapparaten für hochgespannte Dämpfe ersucht wird. Nach diesem Schreiben soll eine einheitliche Regelung dieser Angelegenheit herbeigeführt werden, und ist zu diesem Zweck eine Aufforderung an den Hrn. Regierungspräsidenten ergangen, sich über die für den hiesigen Industriebezirk etwa zu treffenden Mafsnahmen zu äussern. Ein mit Bemerkungen seitens des Hrn. Ministers versehener Entwurf der Bestimmungen ist dem betreffenden Schreiben beigefügt.

Die Angelegenheit wird einer Commission, bestehend aus den Herren Lange, Polte, Schäffer, Möller, Weinlig und Kotte, zur Vorberatung überwiesen.

Sitzung vom 9. April 1885. Vorsitzender Hr. Lange. Schriftführer Hr. Wernike. Anwesend 17 Mitglieder und 1 Gast. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit warmen Worten der Erinnerung an Hrn. Lompert, dessen Thätigkeit für den Verein leider so plötzlich und früh durch sein Ableben beendet worden ist; die Versammlung erhebt sich zum Zeichen des ehrenden Andenkens von den Sitzen.

Bei Beratung der Anträge des Kölner Bezirksvereines spricht der Vorsitzende für Wahrung des wissenschaftlichen Charakters des Vereines durch Zulassung und Förderung von Vorträgen auch rein wissenschaftlicher Natur. Hr. Lach wünscht Vorträge, welche sich auf die Praxis beziehen, bevorzugt zu sehen. Hr. Prüsmann hält es für zweckmässig, denjenigen Bezirksvereinen, welchen die allgemeine Zurüstung der Hauptversammlung obliegt, auch Einfluss auf die Wahl von Vorträgen zu gestatten und daher von engeren Bestimmungen in dieser Hinsicht abzusehen. Auch Hr. Gärtner wünscht, die Bezirksvereine in Ausführung ihrer oft schwierigen Arbeit nicht zu beschränken, und hebt ferner hervor, dass ein harmonisches Zusammenwirken der Herren Professoren, deren Vorträge sich naturgemäfs am meisten auf dem Gebiete der reinen Wissenschaftlichkeit bewegen, mit den in der Praxis stehenden Ingenieuren den Vereinszwecken sehr förderlich sei.

Man möge dieses Zusammenwirken doch nicht durch Bestimmungen gefährden, von denen es sehr zweifelhaft sei, ob sie das gesteckte Ziel auch herbeiführen. Zu einer erspriefslichen Discussion sei namentlich bei Specialfächern eine gewisse Vertrautheit mit dem Gegenstande des Vortrages erforderlich, welche allgemein wohl nicht immer in dem Mafse vorausgesetzt werden könne, im welchem meistens die Verhältnisse und Fortentwickelungen eines technischen Zweiges vorgetragen werden. Eine Discussion werde daher hauptsächlich doch nur in Anfragen und Beantwortung derselben bestehen, wie solche auch bei rein wissenschaftlichen Vorträgen zu erwarten seien.

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Es findet in der Versammlung ferner Erwähnung, dass die Vorträge in der Vereinszeitschrift veröffentlicht werden, die wissenschaftlichen Vorträge daher auch ohne Discussion sehr geeignet seien, sowohl das Ansehen des Vereines zu heben sowie nützlich zu wirken, indem sie Anregung und Mittel zum Studium bieten. Uebrigens würden auch ohne weiteres Zuthun schon durch die betreffenden Bezirksvereine diejenigen Industriezweige nach praktischer Richtung vorwiegend Berücksichtigung finden, welche an dem jeweiligen Hauptversammlungsorte hauptsächlich vertreten seien.

In Würdigung der erörterten Gesichtspunkte wird in der Versammlung allseitig dem Wunsche zugestimmt, es möge bezüglich der rein wissenschaftlichen Vorträge auf Hauptversammlungen die bisher geübte Praxis auch ferner beibehalten werden.

Hinsichtlich der Stellvertretung bei Abstimmungen auf den Hauptversammlungen wird in Erwägung, dass thatsächlich aus der bisherigen Art der Abstimmung noch keine Unzuträglichkeiten entstanden seien, die neue Gestaltung des Vorstandsrates auch die Bürgschaft gegen das Eintreten solcher gemutmafsten Unzuträglichkeiten noch vermehrten, die unveränderte Beibehaltung des § 34 der Vereinsstatuten gewünscht.

Die Vorschläge des Hrn. Vereinsdirectors wegen Aenderung der Statuten behufs frühzeitigerer Erhebung der Mitgliedsbeiträge finden die Zustimmung der Versammlung, da eine derartige Aenderung durch die neue Versendungsart der Zeitschrift geboten sei.

Der Vorsitzende erstattet alsdann den Bericht der Commission zur Vorberatung der polizeilichen Bestimmungen für den Betrieb von Kochgefäfsen, welche unter hohem Druck arbeiten. Der vom Hrn. Regierungspräsidenten zur Begutachtung vorgelegte Entwurf der vom Hrn. Minister für Handel und Gewerbe veranlassten polizeilichen Bestimmungen schliefst sich eng denjenigen über die Dampfkessel an, so dass für Kochgefäfse nur eine Erleichterung

Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure.

darin zu finden ist, dass an Stelle einer förmlichen Concession die Erstattung einer einfachen Anzeige bei der Polizei treten soll. Die Commission hat in ihrem Entwurf eines Gutachtens zwar den Grundsatz ausgesprochen, dass das Haftpflichtgesetz an sich schon vollkommen geeignet sei, wirksamen Schutz gegen Fahrlässigkeit bei Anlage und Betrieb solcher Gefäfse zu gewähren, ist jedoch in Anbetracht der einmal allgemein herrschenden Neigung, möglichst vielseitige Staatshilfe und Staatsaufsicht einzuführen, zu der Ansicht gelangt, dass sich auch in diesem Falle die Staatsaufsicht nicht gänzlich werde vermeiden lassen. Die Commission erklärt sich daher mit Einführung derselben einverstanden, schlägt jedoch vor, den Entwurf hinsichtlich verschiedener Bestimmungen zu ändern.

Hr. Gärtner tritt entschieden dafür ein, den Grundsatz festzuhalten, dass das Haftpflichtgesetz als polizeilicher Schutz vollständig genüge und man daher die seitens der Commission in Vorschlag gebrachten mildernden Abänderungen des Entwurfes nur für den Fall der Regierung zur Berücksichtigung dringend empfehlen möge, dass die gesetzliche Einführung der polizeilichen Bestimmungen nicht zu umgehen sei. Er erläutert näher, wie eine überhandnehmende Staatsaufsicht schliefslich die für den Fortschritt der Industrie so notwendige Freiheit der Constructeure immer enger begrenzen könne, und hält die in Bildung begriffenen Berufsgenossenschaften für die natürlichen Organe, auf Abstellung und Vermeidung von Ungehörigkeiten in der Industrie hinzuwirken. Diese Organe würden schon durch ihr eigenes Interesse dazu angehalten und seien in der Lage, besondere Beamte zur Ueberwachung der Betriebe anzustellen.

Diesen Ausführungen schliefst sich die Versammlung und insbesondere auch der Berichterstatter der Commission durchweg an, und der Vorsitzende wird beauftragt, ein dementsprechendes Gutachten an den Hrn. Regierungspräsidenten abzugeben.

Patentbericht.

Kl. 35. No. 30771. Neuerungen an CentrifugalBandbremsen. H. Mohr, Mannheim. Um bei Anwendung der unter No. 23506 (W. 1883, S. 396) patentirten CentrifugalBandbremse die Geschwindigkeit der ablaufenden Last, welche ausser von der Gröfse dieser Last auch von der Federbelastung

der Schwunggewichte abhängt, nach Belieben regeln zu können, ohne die Vorrichtung auseinander zu nehmen, ist statt der dortigen beiden Schraubenfedern eine Spiralfeder a angewandt, deren inneres Ende an der Nabe der Brille i, welche mit den beiden Schwunggewichten b b bb durch kurze Lenkerstangen zusammenhängt, und deren äufseres Ende an der Büchse c befestigt ist, welche behufs Aenderung der Federspannung mittels eines auf ƒ gesetzten Schlüssels und des Zahnradgetriebes ed gegen die auf der Trommelwelle befestigte Bremsscheibe verdreht werd enkann, dann aber durch Sperrrad g und Sperrklinke h gehalten wird. Je schwächer man (bei schwereren Lasten) die Feder a spannt, ein desto gröfserer Teil der Centrifugalkraft von bb wird zum Festziehen des um die feste Scheibe p gelegten Bremsbandes verfügbar, so dass man leichte und schwere Lasten mit etwa gleicher Geschwindigkeit ablaufen lassen kann.

ein Brett von beiden Seiten, teilt es nach Bedarf in 2, 3, 4 Teile und nutet und spundet dieselben. Vom Tisch ab, Fig. 1, wird das Brett durch Walzen d der Messerwelle k zugeführt, deren lange Messer 11 (vergl. Fig. 2) die obere Seite hobeln, während Spundmesser m von einfacher oder doppelter Breite die Spundung, spitze Trennmesser n die Trennung in Teile 1, 2, 3 halb ausführen. Darauf schneiden zwei Nutmesserköpfe, deren Wellen p mit ihren Lagern q auf Stangen r durch die Schraube s eingestellt werden können, die äufseren Nuten in die Teile 1 und 2. Hinter den Führungswalzen difi vollendet die wie k ausgerüstete Messerwelle o von unten her das Glatthobeln, Spunden und Trennen, worauf der äufsere Teil 2 (oder beide äufsere Teile) auf einen Keil t läuft, um der Messerwelle v zum Nuten des mittleren Teiles 3 Platz zu machen.

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Kl. 42. No. 30547. Zeichen-Instrument. M. Körner, Pieschen bei Dresden. Um Handgriffe zu sparen und ein bequemes Arbeiten, besonders bei senkrechten Reifsbrettern, zu ermöglichen, werden hier die sich kreuzenden, mitSchlitzen u. Mafsskala versehenen Lineale benutzt, die mittels zweier beweglicher Parallelogramme, No. 30554. Brettbearbeitungs- (Spund-) Maschine. H. C. Tunis, Baltimore. Die Maschine hobelt

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Kl. 38.

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von

welchen das eine behufs
Ziehens geneigter Linien
um den erforderli-
chen, durch den Grad-
bogen o bestimmbaren
Winkel gegen das andere
verstellt werden kann,
parallel geführt sind.
Gegengewichte halten
das am Knopf a bewegte
Instrument im Gleich-
gewichte. Die Schlitze

des Linealkreuzes sind

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an der Kreuzungsstelle so eng, dass darüber hinweg gezogen werden kann.

Kl. 42. No. 30520. Neuerung an Apparaten zum Wägen, Anzeigen von Kräften oder Prüfen von Materia

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9. Mai 1885.

lien. Th. H. Ward, Tipton (England). Um den Anzeigeapparat vor Stössen zu schützen, wird die Bewegung des

a

Zeigers unter Vermittelung eines elastischen nachgiebigen Zwischengliedes bewirkt. Nähern sich die Platten A, Fig. 1, plötzlich mit grofser Geschwindigkeit, so löst sich die Feder F von dem Stifte g des Radausschnittes ab, der den Zeigertrieb b bewegt. In der durch Fig. 2 dargestellten Ausführung wird auch der Rückstofs eines elastischen Systemes unschädlich gemacht. Bei einem Stofse wird die Schraubenfeder i zusammengedrückt und die Stange k in der Zahnstange verschoben; bei der Rückwirkung dieses Stofses biegt sich die Federn und entfernt sich von der Schraube p. Die Patentschrift beschreibt von beiden Ausführungen zahlreiche verschiedenartige Abänderungen.

Kl. 46. No. 30564. Geschlossene Heifsluftmaschine. H. Martini, Chemnitz. Um an Höhe zu sparen, ist der Cylinder c des Verdrängers a oben nach innen eingestülpt Der obere Teil von c und trägt dort den Arbeitscylinder i kann von aufsen sowie zwischen c und i mit Kühlwasser umgeben werden, oder die ersparte Höhe wird zur Anbringung eines zweiten Verdrängers a1 mit eigenem, oben eingestülptem Cylinder e benutzt, wodurch die Maschine in gewissem Sinne doppeltwirkend wird. Gehen beide Verdränger a a1, welche durch Stangen g g und Querhaupt f starr mit einander verbunden sind, nach unten, so dringt die heifse Luft des Feuertopfes wie gewöhnlich um a herum in den Raum zwischen a und b, die kalte Luft aus i aber, gezwungen durch zwei cylindrische Ansätze an a1, umspült die erwähnte heisse Luft

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und gelangt durch Bohrungen h verhältnismäfsig heifs in den Raum über a1, indem ihr der Weg um die oberen wassergekühlten Flächen durch den Schleppschieberring k sperrt ist. Beim Aufwärtsgange von a a1 sperrt k die Bohrungen hund giebt andere Bohrungen i frei; die Luft über a1 muss also die wassergekühlten oberen Wände von e bestreichen, berührt aber nicht den unteren heissen Teil

derselben, gelangt also durch ¿1 möglichst kalt in den Raum zwischen a1 und b. Diese Vermeidung der vorzeitigen Kühlung bezw. vorzeitigen Erwärmung der verdrängten Luft erhöht die Kraftwirkung der Maschine und kann bei Weglassung des oberen Verdrängers a1 auch auf den unteren a sinngemäss übertragen werden. Der Arbeitskolben b hat eine ringförmige Schmiernut, welche im tiefsten Stande auf kleine Bohrungen in i trifft und durch den Ueberdruck aus der als Oelvase dienenden Umstülpung mit Oel gefüllt wird. Die 14 Ansprüche der Patentschrift betreffen ausser Einzelheiten der Construction auch Einrichtungen, um entweder das Kühlwasser zum Zweck einer Warmwasserheizung, oder die kühlende Luft, welche durch einen Kranz von Röhren m auf-, durch abwechselnd mit m angeordnete Röhren n in den Mantel o absteigt, zum Zweck einer Luftheizung oder Lüftungsanlage durch die Feuerung der Maschine weiter zu erhitzen.

Kl. 45. No.29989. Dampfdreschmaschine. C.Schultze, Berlin. Sowohl die Strohschüttler d und e als auch die Schüttelsiebe ƒ und g werden von einer einzigen geraden und

aufserhalb des Maschinenrahmens auf jeder Seite desselben mit zwei Excentern b und c ausgerüsteten Welle vermittels der

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quer durchgehenden Rahmenwerke b1 und c1 sowie der Stangenführungen f2g2 bewegt, und zwar so, dass die Strohschüttler nahezu Parallelbewegungen unter sich ausführen.

Kl. 46. No. 30575. Neuerung an Gasmotoren. E. Cobham, Stevenage (England). Der Deckel d trägt am Rohrfortsatze n n1 eine in den Cylinder a eingedrehte durchbrochene Scheibe h als Sitz für das durch

eine regelbare Feder leicht belastete Ventil k. Durch n1 n wird Gas, durch o1o Luft angesogen, welche sich am Rande des Tellers k innig mischen. Sowohl die Luft für die Ladung als auch die für die Zündvorrichtung z werden einer bis zum Schwungrade reichenden Kam

mer e entnommen, deren im Zickzack angeordnete Querplatten p das durch Verpuffung und Ventilspiel verursachte Geräusch dämpfen sollen.

Kl. 47. No. 30702. Fettpatrone zum Schmieren von Lagern u. dergl. Th. Reisert, Augsburg. Um an Schmierstoff zu sparen und die Reinlichkeit zu fördern, wird aus einer Mischung von Stearin mit Wachs oder aus anderen festen Fetten eine Hülse A hergestellt und mit dickflüssigem Mineral- oder Tierfett B gefüllt. Diese Patrone wird entweder unmittelbar in die cylindrischen Schmierlöcher oder in eine aufgesetzte Blech- oder Glasröhre C gesteckt und durch einen mit Gewicht oder Feder E belasteten Stempel D niedergedrückt.

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Kl. 47. No. 30796. Schraubenmutter mit Selbstsicherung. A. Johnson, Springfield (Hampden, MassaVier- oder sechschusetts, V. S. A.).

eckige Muttern A, hergestellt aus flachen Eisenstäben, erhalten entweder nur auf der Auflagefläche cc oder gleichzeitig auf der ihr parallelen Begrenzungsfläche e e cylindrische, durch Pressen hergestellte Aushöhlungen d, deren Curve (Leitlinie) in die Richtung der Fasern des Eisens fällt. Zieht man eine solche Mutter stark an, so biegt sie sich, wie die Figur zeigt, und klemmt ihr Gewinde fest in das des Bolzens b.

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Kl. 64. No. 30662. Selbstthätig mit der abzusaugenden Flüssigkeit sich senkender Heber. L. Opländer, Dortmund. Um ein dem Fallen des Spiegels der abzusaugenden Flüssigkeit entsprechendes selbstthätiges Sinken des Hebers herbeizuführen, ist der kurze Schenkel desselben mit einem Schwimmer versehen, welcher auf der abzusaugenden Flüssigkeit ruht. Das Gewicht des Hebers ist durch ein Gegengewicht unter Berücksichtigung des Auftriebes der Flüssigkeit ausbalancirt. In dem Schwimmer sind seitliche Kanäle angeordnet, damit die Flüssigkeit nur an der Oberfläche abgesaugt wird.

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